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Diese Meldung wurde am 20.09.2022 um 11:15 Uhr archiviert.

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen

Gemäß den gesetzlichen Regelungen müssen Fahrgäste bei der Nutzung von Bus und Bahn im RMV-Gebiet auch weiterhin eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar wird dringend empfohlen, da sie besser Ansteckungen verhindert.

Kinder unter 6 Jahren müssen keinerlei Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.

Reduzieren Sie das Risiko für sich und Andere und tragen Sie weiterhin Maske. Vielen Dank!

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Corona-Seite auf www.eswe-verkehr.de/corona

News erschienen am Mittwoch, 06. April 2022 in der Kategorie „Unternehmen“

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