Häufig gestellte Fragen
-
ESWE Verkehr steht in ständigem Kontakt mit den Verkehrsbehörden der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Landes Hessen. In diesen Gesprächen tauscht man sich permanent über geplante Straßenbaumaßnahmen aus, von denen ESWE Verkehr im Linienverkehr betroffen sein wird.
Akute Vorkommnisse wie etwa ein Wasserrohrbruch oder ähnliches, die ebenfalls den Linienverkehr beeinträchtigen, stellen für uns besondere Herausforderungen dar, weil wir sehr kurzfristig reagieren müssen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, können unsere Kollegen in der Verkehrssteuerung die detaillierten Umleitungspläne erarbeiten, und diese Pläne gehen dann an die Pressestelle und an die Online-Redaktion, sodass wir unsere Fahrgäste detailliert informieren können.
Alle unsere Umleitungsmeldungen finden Sie stets aktuell hier auf der Startseite unserer Website.
-
Sie müssen Ihr Kind nicht für die Busverkehrsschule anmelden, denn alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen in Wiesbaden nehmen automatisch an der Busverkehrsschule teil. Darüber hinaus machen ausgewählte Grund- und Förderschulen bei der Busverkehrsschule von ESWE Verkehr mit.
Die Busverkehrsschule, bei der Schülerinnen und Schüler das richtige Verhalten im Bus erlernen sowie ihre Rechte und Pflichten beim Busfahren kennenlernen – und zwar auf kindgerecht-spielerische Weise –, findet jedes Jahr zwischen den Sommer- und den Weihnachtsferien statt.
-
Die Berechnung der jährlichen Fahrgastzahlen bei ESWE Verkehr erfolgt auf der Grundlage eines statistischen Verfahrens auf der Basis unserer Verkaufszahlen und sogenannter Beförderungsfaktoren.
Bei einer Einzelfahrkarte ist die Berechnung relativ einfach, denn diese Karte ist mit dem Faktor 1 hinterlegt, d. h.: eine Fahrt pro Einzelfahrausweis. Bei einer Wochenkarte sind es bis zu 17 Fahrten, und bei einer Monatskarte bis zu 81 Fahrten.
Diese statistischen Größen sind branchenweit weitgehend identisch und ermöglichen den Verkehrsunternehmen einen zuverlässigen und plausiblen Vergleich der jährlichen Gesamtfahrgastzahlen.
-
Wetterbedingt kann es passieren, dass Busse ausfallen. Ein Bus kann zum Beispiel bei Schnee oder glatten Straßen trotz bester Bereifung Probleme haben, und schließlich muss bei ESWE Verkehr auch an die Sicherheit der Fahrgäste gedacht werden.
Ein weiterer Grund für einen Busausfall kann sein, dass der Motor des Busses an der Endhaltestelle nicht anspringt. Dann muss erst der Pannendienst von ESWE Verkehr anrücken und den Bus wieder zum Laufen bringen. Da dies eine Weile dauern kann, ist in der Zwischenzeit wahrscheinlich schon der nächste Bus an Ihrer Haltestelle eingetroffen.
Auch ein Blechschaden auf der Busstrecke kann dazu führen, dass ein Bus ausfällt. In diesem Fall muss zunächst ein ESWE-Verkehrsmeister kommen und den Unfall aufnehmen. Solange darf der Bus nicht weiterfahren, und bis ein Ersatzbus an Ihrer Haltestelle ankommt, vergeht leider auch etwas Zeit.
Natürlich kann einer der ESWE-Fahrer auch einmal erkranken. Da täglich nur eine begrenzte Zahl an Ersatzfahrern zur Verfügung steht, kann es passieren, dass es für einen Fahrer mal keinen Ersatz gibt und der Bus deshalb nicht kommt.
-
Das 9-Euro-Ticket ist eine Initiative der Bundesregierung. Im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes wurde vereinbart, dass Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland drei Monate lang für jeweils 9 Euro im Monat fahren dürfen. Damit sollen auch Umsteiger vom Auto gewonnen werden, um Benzin und Diesel zu sparen.
-
Das 9-Euro-Ticket wird drei Monate lang angeboten. Das ÖPNV-Angebot startet am 1. Juni und endet am 31. August. Die Tickets gelten monatsscharf für Juni, Juli und August – der Zeitraum umfasst damit einen Großteil der Sommerferien hierzulande. Gleitende Zeiträume sind nicht vorgesehen.
Der Einstieg und Kauf des Tickets wird für Interessierte jederzeit möglich sein; das Ticket gilt monatsgenau. Das heißt: Wer sich am 8. Juni ein 9-Euro-Ticket kauft, kann damit den restlichen Juni fahren. Ab 1. Juli muss bei Bedarf ein neues Ticket gekauft werden. Das Ticket kostet 9 Euro pro Kalendermonat.
Wer die ganze Zeit günstig mit Bahn und Bus fahren will, kann direkt zu Beginn die Tickets für alle drei Aktionsmonate erwerben. -
Das 9-Euro-Ticket gilt im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dieser umfasst unter anderem Verkehrsmittel wie Linienbusse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen, Regionalbahnen, Regionalexpress-Züge und Fähren (z. B. in Hamburg oder Berlin).
Das 9-Euro-Ticket ist ein Fahrschein der 2. Klasse. Es gilt bundesweit. Wer also beispielsweise ein solches Ticket in Wiesbaden kauft, der kann dieses auch in ÖPNV-Fahrzeugen an anderen Orten in Deutschland nutzen.Wichtiger Hinweis: Der Fernverkehr mit Fahrzeugen wie ICE, IC, EC oder Flixtrain ist mit dem 9-Euro-Ticket nicht abgedeckt. Das Ticket berechtigt nicht zur Fahrt mit der Nerobergbahn.
-
In den drei Monaten, in denen das 9-Euro-Ticket gilt, werden unsere Busse wahrscheinlich wieder voller werden, als sie es in den letzten Monaten waren. Leider können wir kurzfristig nicht so viele zusätzliche Busse und Fahrpersonal beschaffen. Wir tun unser Möglichstes, um dem hohen Beförderungsbedarf in den Monaten Juni, Juli und August gerecht zu werden. Wir danken für Ihr Verständnis.
-
Bitte bewahren Sie Ihr 9-Euro-Ticket sorgfältig auf. Laminieren Sie das Ticket nicht. Das Thermopapier wird durch die Hitze schwarz und das Ticket dadurch unbrauchbar.
-
Tickets sind in unserer Mobilitätszentrale, an den Mobilitätsinfos, in den weiteren Vorverkaufsstellen in Wiesbaden sowie an unseren Automaten erhältlich. Außerdem können Sie das Ticket über die App des RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) sowie in unseren ESWE-Bussen kaufen. Im Bus gibt es das Ticket nur für den jeweils laufenden Monat.
-
Der Vorverkauf hat begonnen.
Tickets können an unseren Vorverkaufsstellen und unseren Automaten gekauft werden.
-
Nein, die Fahrkarte ist personenbezogen und wird auf den Namen einer Person ausgestellt. Das vorgesehene Feld für den Namenseintrag soll ausgefüllt werden. Es ist nicht übertragbar und enthält keine Mitnahmeregelung.
-
Man kann für jeweils 9 Euro pro Monat einen Kalendermonat lang fahren. Das Sonderangebot gibt es in einem Zeitraum von drei Monaten (Juni, Juli und August 2022). Wer die ganze Zeit günstig mit Bahn und Bus fahren will, muss also dreimal 9 Euro bezahlen und kann direkt zu Beginn die Tickets für alle drei Aktionsmonate erwerben. Sie können davor oder in der Zeit auch in unser Abo einsteigen und profitieren dann ebenfalls vom 9-Euro-Ticket.
-
Das 9-Euro-Ticket ist eine Monatskarte und endet automatisch.
-
Das 9-Euro-Ticket ist eine einmalige Sondermaßnahme, welche vom Bund im Entlastungspaket beschlossen und finanziert werden soll. Für alle Abos, Jahreskarten, Job-, Firmentickets oder Monatskarten gelten ab dem 1. September wieder die normalen Bedingungen und Preise.
-
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. Kinder ab 6 Jahren zahlen wie alle Nutzer des 9-Euro-Tickets 9 Euro pro Kalendermonat. Es gibt bei diesem Sonderangebot kein extra Kinderticket.
-
Das 9-Euro-Ticket kann nicht zurückgegeben, nicht erstattet werden und ist nicht übertragbar.
-
Für den Geltungszeitraum des 9-Euro-Tickets gilt eine Sonderregelung bei der RMV-10-Minuten-Garantie. Sämtliche Jahreskarten (Jahreskarte Erwachsene und 9-Uhr-Jahreskarte, Seniorenticket Hessen und Seniorenticket Hessen Komfort, Schülerticket Hessen und CleverCard, Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr), JobTicket und FirmenCard, das LandesTicket Hessen und das SemesterTicket werden preislich dem 9-Euro-Ticket gleichgestellt. Als Inhaberin oder Inhaber dieser Tickets können Sie im Zeitraum 1. Juni bis 31. August die RMV-10-Minuten-Garantie nicht in Anspruch nehmen.
Für Einzel-, Tages-, Wochen- und Monatskarten zum regulären RMV-Tarif gilt die RMV-10-Minuten-Garantie unverändert. -
Das 9-Euro-Ticket ist eine Monatskarte. Sie können das Ticket für jeden einzelnen Monat im Aktionszeitraum Juni, Juli und August 2022 einzeln kaufen. Wenn Sie also drei Monate lang das Ticket nutzen möchten, müssen Sie drei Monatskarten kaufen.
-
Der Besitz oder Abschluss eines Abonnements ist nicht erforderlich, damit Sie das 9-Euro-Ticket nutzen können. Auch nach den drei Monaten, in denen das 9-Euro-Ticket angeboten wird, besteht keine Abo-Bindung.
-
Nein, das 9-Euro-Ticket wird im RMV-Verbundraum nur als Papierfahrkarte oder als Handyticket über die RMV-App verkauft.
-
Ja, dazu müssen Sie an Ihrem bestehenden Abo keine Veränderung vornehmen.
Wie funktioniert's?
Um in den Genuss des 9-Euro-Tickets zu kommen, müssen unsere Abonnenten nichts unternehmen. Für die deutschlandweite Nutzung ist keine zusätzliche Fahrkarte notwendig. Konditionen wie Mitnahmeregelungen oder die Berechtigung für die 1. Klasse ändern sich für das vertraglich abgeschlossene Tarifgebiet des Abonnements nicht. Außerhalb dieses regulären Tarifgebietes gilt das Abonnement als 9-Euro-Ticket automatisch als Fahrschein der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen.
Abbuchung und Erstattung
Beachten Sie hierzu bitte die Frage „Abbuchung und Erstattung für bestehende Abo-Kunden“. -
Abonnenten, die eine monatliche Zahlweise im Abbuchungsverfahren gewählt haben, erhalten automatisch eine Erstattung auf ihrem Vertragskonto und es verringert sich der Lastschrifteinzug in den Monaten Juli, August und September 2022. Abonnenten mit Einmalzahlung erhalten ebenfalls automatisch eine Auszahlung bzw. Verrechnung der Erstattung nach Ende des Aktionszeitraums. Die Vorgehensweise resultiert aus der Menge der Kunden, der Kürze der Vorbereitungszeit und der systemseitigen Umsetzbarkeit (Massengutschrift).
Bitte veranlassen Sie daher keine Rücklastschriften im Aktionszeitraum! Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir keine manuellen Erstattungen im Juni 2022 vornehmen können.
Wer bereits ein Abonnement besitzt, wurde von uns per Schreiben benachrichtigt.
9-euro-ticket, erstattung
-
Der Differenzbetrag zwischen dem regulären Preis und den 9,00 Euro wird dem jeweiligen Vertragspartner erstattet. Sie müssen sich an den Asta wenden, der Ihre Fahrkarte ausgegeben hat.
-
Nein. Für die Zeitkarten-Inhaber ändert sich im vertraglich abgeschlossenen Tarif- bzw. Gültigkeitsgebiet nichts. Außerhalb dieses regulären Tarifgebietes gilt die Zeitkarte als 9-Euro-Ticket als persönliche Fahrkarte der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen.
-
Für Zeitkarten-Inhaber gelten ab dem 1. September wieder die gewohnten RMV-Preise.
-
Ja, in den entsprechenden drei Monaten können Jobtickets und Firmentickets sowie Semestertickets ohne weiteres Zutun der Ticketinhaber die Leistungen des „9-Euro-Tickets“ in Anspruch nehmen (deutschlandweite Gültigkeit). Die genauen Regelungen zu Ihrem Jobticket-Preis/Semesterticket-Preis erhalten Sie von Ihrem Unternehmen beziehungsweise /Ihrer Hochschule/Ihrem AStA.
Der Preis der RMV-FirmenCard reduziert sich im Aktionszeitraum vom 01.06. bis einschließlich 31.08.2022 auf 9 Euro pro Monat. Die Differenz zwischen dem regulären monatlichen Preis der FirmenCard und dem „9-Euro-Ticket“ wird ausgeglichen. Es erfolgt für den jeweiligen Aktionsmonat automatisch eine Erstattung auf dem Vertragskonto und es verringert sich der Lastschrifteinzug in den Monaten Juli, August und September 2022. Die Vorgehensweise resultiert aus der Menge der Kunden, der Kürze der Vorbereitungszeit und der systemseitigen Umsetzbarkeit (Massengutschrift).Bitte veranlassen Sie daher keine Rücklastschriften im Aktionszeitraum! Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir keine manuellen Erstattungen im Juni 2022 vornehmen können.
Wer bereits eine RMV-FirmenCard besitzt, wird wurde von uns per Schreiben benachrichtigt.
-
Nein, im Aktionszeitraum fällt die zeitliche Beschränkung komplett weg. Das heißt, Ihre Fahrkarte gilt in den Monaten Juni, Juli und August sowohl in ihrem Gültigkeitsbereich als auch deutschlandweit, rund um die Uhr.
-
Kunden, die ihre Zeitkarte mit Barzahlung erworben haben, erhalten ebenfalls Geld zurück. Allerdings nicht automatisch. Die Erstattung muss voraussichtlich über ein Online-Verfahren auf der RMV-Webseite beantragt werden. Eine Auszahlung des Betrages wird dann vermutlich ab September 2022 erfolgen. Genaue Regelungen stehen hier noch aus.
-
An der Grundstücksgrenze zur Gartenfeldstraße ist durch die Firma Linde eine Wasserstofftankstelle in Containerbauweise errichtet worden. Sie besteht aus einer Abfüllanlage für Tube-Trailer, mehreren Druckspeichern, einem ionischen Kompressor und der Zapfsäule.
-
Je nach Resttankkapazität dauert ein Betankungsvorgang circa 10 – 15 Minuten.
-
„Grüner“ Wasserstoff wird durch Elektrolyse von Wasser hergestellt, wobei für die Elektrolyse ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zum Einsatz kommt. Unabhängig von der gewählten Elektrolysetechnologie erfolgt die Produktion von Wasserstoff CO2-frei, da der eingesetzte Strom zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammt und damit CO2-frei ist. Die Versorgung unsere Tankstelle mit „grünem“ Wasserstoff wird aus dem Energiepark Mainz gewährsleistet. Windräder produzieren dort den notwendigen Strom, der für die Erzeugung von Wasserstoff über Elektrolyse genutzt wird.
So entsteht eine umweltfreundliche und regionale Wertschöpfungskette „vom Windrad zum Busrad“, die entscheidend zur Vision von ESWE Verkehr für einen ÖPNV mit Null Emissionen beiträgt. Die Tankstelle befindet sich im Eigentum des Verkehrsverbundes Mainz Wiesbaden (VMW).
-
Brennstoffzellenbusse sind ein Baustein in dem Vorhaben den gesamten Fuhrpark von ESWE Verkehr zu elektrifizieren. Sie können auch auf längeren Strecken eingesetzt werden. Zudem senken sie nachweislich den Stickoxid- (NOx) und Kohlenstoffdioxidausstoß (CO2) und tragen somit zu einer besseren Luftqualität in Wiesbaden bei.
Durch den Einsatz von 10 Brennstoffzellenbussen werden unter Annahme von 100% „grünem“ Wasserstoff und Grünstrom bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von 55.000 km/Jahr ca. 666 Tonnen CO2/Jahr eingespart. Das Einsparpotenzial von Stickoxiden beläuft sich bei gleicher Flottengröße und gleicher jährlicher Fahrleistung auf ca. 1,8 Tonnen NOX/Jahr.
-
Der Caetano „H2.City Gold“ wird mit einer sogenannten Polymer-Elektrolyt-Membran-Brennstoffzelle (PEM) vom Hersteller Toyota betrieben.
In der Brennstoffzelle reagieren der mitgeführte Wasserstoff und Sauerstoff aus der Umgebungsluft, wodurch elektrischer Strom erzeugt wird, der einen Elektromotor antreibt. Als Nebenprodukt entsteht dabei Wasser, das wieder an die Umwelt abgegeben wird. Der Wasserstoff wird hierbei gasförmig in Drucktanks mitgeführt.Ein Brennstoffzellenbus verfügt neben der genannten Brennstoffzelle, dem Elektromotor und den Drucktanks auch über eine kleine Batterie, welche dazu dient, Energie zwischen zu speichern und Leistungsspitzen abzudecken. Die Bremsenergie, welche durch Rekuperation gewonnen wird, nimmt die Batterie zudem wieder auf.
-
Durch den Einsatz des chemischen Energieträgers H2 können Brennstoffzellenbusse Reichweiten zwischen 350 und 400 km – je nach Einsatzprofil und Gewicht – erreichen.
-
Je nach Einsatzgebiet hat jede Technologie ihre Vor- und Nachtteile. Durch die unterschiedlichen Linieneinsätze und Linienlängen, eignen sich für Wiesbaden beide Technologien hervorragend.
-
Steig einfach ein.
-
Mit dem Batteriebus ist man in Wiesbaden emissionsfrei unterwegs, d. h. es entstehen keine Emissionen bei der Fahrt auf unseren Straßen. ESWE Verkehr leistet somit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen einerseits sowie zur Senkung der Stickoxide in unserer Luft andererseits. Hinzu kommt eine deutliche Verminderung der Lärmemissionen.
-
Die Batteriebusse wurden zu Beginn vorwiegend auf der Linie 1, 8, 45 und 49 eingesetzt. Die Busse mit den stärkeren Festkörperbatterien sind aufgrund ihrer Reichweite flexibler einsetzbar und werden auch auf längeren Strecken eingesetzt.
-
Die Reichweite hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt z. B. die Topografie der Strecke, Witterungsbedingungen und die Anzahl der Fahrgäste eine Rolle. Auch die eingesetzte Batterietechnologie trägt entscheidend zur Einsatzdauer bei. Die Reichweite kann zwischen 120 und 200 km liegen. Ein intelligentes Betriebshofmanagementsystem berücksichtigt all diese Faktoren, damit die Batteriebusse optimal eingesetzt werden können.
-
Ziel ist auf lange Sicht die komplette Elektrifizierung der Busflotte. Hierbei wird auch die Brennstoffzellentechnologie berücksichtigt.
-
Die Busse werden über einen Elektromotor angetrieben. Der Strom hierfür kommt von im Dach und im Heck gelagerten Batterien. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Technik findet man in der interaktiven 3D-Grafik.
-
Der Batteriebustyp „eCitaro“ ist laut EU-Verordnung 540/2017 bezüglich des Geräuschpegels für Fußgänger (auch blinde und sehbehinderte Menschen) gut hörbar.
-
Für das Laden der Batteriebusse wird zertifizierter Ökostrom bereitgestellt. Dieser ausschließlich regenerativ erzeugte Strom wird sogar teilweise regional gewonnen, ist emissionsfrei und enthält keine Kernenergie.
-
Die Batteriebusse werden durch eine neue Ladeinfrastruktur auf dem Omnibusbetriebshof in der Gartenfeldstraße geladen.
-
Steig einfach ein.
-
Am besten bewerben Sie sich nach dem Erhalt Ihres Sommerzeugnisses für einen Ausbildungsstart im darauffolgenden Jahr. Den genauen Bewerbungszeitraum finden Sie direkt in den Stellenausschreibungen des jeweiligen Ausbildungsberufes, wenn diese ausgeschrieben sind.
-
Ihre vollständige Bewerbung beinhaltet ein Anschreiben, Ihren aktuellen Lebenslauf, die letzten drei Schulzeugnisse und eventuell Praktikumszeugnisse. Dabei gilt: Wir wollen Sie kennenlernen, d.h.:
– Formulieren Sie Ihr Anschreiben authentisch und kreativ und verwenden Sie kein Standardanschreiben.
– Sagen Sie uns, warum Sie sich für eine Ausbildung bei ESWE Verkehr interessieren! -
Wir bearbeiten alle eingehenden Bewerbungen gleichwertig, allerdings bevorzugen wir Bewerbungen über unser Bewerbungsformular. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an karriereeswe-verkehr.de schicken.
-
Nachdem Ihre Bewerbung bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und werden über die weiteren Schritte informiert. So können Sie sicher sein, dass Ihre Unterlagen bei uns angekommen sind.
-
Ja. Sobald Sie feststellen, dass Sie etwas vergessen haben, können Sie uns Ihre fehlenden Unterlagen schnellstmöglich per E-Mail zuschicken.
-
Den genauen Bewerbungszeitraum finden Sie direkt in den Stellenausschreibungen des jeweiligen Ausbildungsberufes, wenn diese ausgeschrieben sind.
-
Frau Anja Saliger aus der Personalabteilung steht Ihnen bei allen Anliegen rund um die Ausbildung gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie unter anja.saligereswe-verkehr.de oder Tel.: (0611) 450 22-187.
-
Zuerst prüfen wir Ihre Bewerbungsunterlagen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie die erste Hürde genommen, laden wir Sie zu einem Eignungstest bei uns ein. Danach entscheiden wir, ob wir Sie näher kennenlernen möchten und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zum Vorstellungsgespräch.
-
Sie erhalten von uns eine zeitnahe Zu- bzw. Absage per E-Mail oder Post. Bei Bedarf könenn Sie sich gerne nach dem Stand des Einstellungsprozesses bei uns erkundigen.
-
Die Anzahl der Ausbildungsplätze unterscheidet sich von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf:
Industriekaufmann (w/m/d): 2 Plätze
Kfz-Mechatroniker (w/m/d): 5 Plätze
Kaufmann für Dialogmarketing (w/m/d): 1 Platz
Fachinformatiker für Systemintegration (w/m/d): 1 Platz -
Ihre Übernahmechancen bei ESWE Verkehr sind gut.
Dazu brauchen Sie eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und gute betriebliche Leistungen. -
Als Azubi haben Sie, wie jeder andere Mitarbeiter auch, Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Darüber hinaus gibt es betriebliche sowie tarifliche Freistellungen.
-
Ihre monatliche Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsjahr:
Monatliche Vergütung (gültig ab April 2022)
1. Ausbildungsjahr 1.068,26 €
2. Ausbildungsjahr 1.118,20 €
3. Ausbildungsjahr 1.164,02 €
4. Ausbildungsjahr 1.227,59 €Darüber hinaus gibt es eine Jahressonderzahlung sowie eine Prämie bei erfolgreichem Abschluss Ihrer Prüfung.
-
Je nach Ausbildungsberuf, besuchen Sie eine andere Berufsschule:
Industriekaufmann (w/m/d): Schulze-Delitzsch-Schule Wiesbaden, Welfenstr. 13, 65189 Wiesbaden
Kfz-Mechatroniker (w/m/d): Friedrich-Ebert-Schule Wiesbaden, Balthasar-Neumann-Str. 1, 65189 Wiesbaden
Fachinformatiker für Systemintegration (w/m/d): Friedrich-Ebert-Schule Wiesbaden, Balthasar-Neumann-Str. 1, 65189 Wiesbaden
Kaufmann für Dialogmarketing (w/m/d): Ludwig-Erhard-Schule, Legienstr. 5, 65929 Frankfurt -
Sie haben in der Regel ein- bis zweimal pro Woche Berufsschule. An den anderen Tagen sind Sie bei uns im Unternehmen.
-
Das hängt ganz von Ihren Schulzeiten ab.
-
Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht einfach mal ein Auge zudrücken. Bei der Fahrausweisprüfung geht es einzig und allein um die Feststellung, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Fahrschein vorgezeigt werden kann – ist dies nicht der Fall, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.
Da jeder Fahrgast aus Fairness- und Neutralitätsgründen einen Anspruch auf gleiche Behandlung hat, kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht berücksichtigen, aus welchem persönlichen Grund oder wegen welcher individuellen Umstände der betreffende Fahrgast keinen gültigen Fahrschein bei sich hat. Dies gilt umso mehr, als der Fahrausweisprüfer vor Ort keine Möglichkeit hat abzuklären, ob die Begründung, die der Fahrgast ihm nennt, tatsächlich zutrifft.
Im Übrigen sieht auch die Rechtsgrundlage, auf der die Erhebung eines EBEs basiert, keine Unterscheidung dahingehend vor, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist. Diese Grundlage – es handelt sich um § 9 Abs. 1 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr“ – setzt für das Verhängen eines EBEs kein wissentliches oder willentliches Verschulden, also: keine Absicht des kontrollierten Fahrgastes voraus.
-
Da im geschilderten Fall der Fahrausweisprüfer keine Möglichkeit hat festzustellen, ob der kontrollierte Fahrgast tatsächlich im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) zunächst in voller Höhe fällig.
Aber: Es gibt ein nachträgliches Verfahren, das dem Fahrgast in diesem Fall die Zahlung des EBEs rückwirkend erspart. Dieses Verfahren ist immer (und nur) dann möglich, wenn der betroffene Kunde zum Zeitpunkt der Fahrscheinkontrolle tatsächlich Inhaber eines personifizierten, also nicht übertragbaren Fahrausweises gewesen ist, den er bei der Kontrolle lediglich nicht mit sich geführt hat. Dieses Ticket muss der Fahrgast innerhalb einer Woche nach der Fahrscheinkontrolle persönlich in unserer Mobilitätszentrale vorlegen – statt des EBEs wird dann nur eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe zurzeit 7,- Euro beträgt.
-
Die Beförderungsbedingungen geben vor, dass ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist, stets dort in den Bus einsteigen muss, wo er den Fahrausweis direkt kaufen kann. Da in unseren Bussen die Fahrscheine immer vom Fahrer verkauft werden, muss somit jeder Fahrgast, der im Bus ein Ticket erwerben möchte, stets an der ersten, also der vorderen Tür einsteigen. Außerdem muss der Fahrgast in dieser Situation bitte seinen Kaufwunsch deutlich zum Ausdruck bringen, indem er dem Fahrer den gewünschten Fahrschein konkret benennt – und indem er den Kaufpreis bitte möglichst passend bereithält.
Wer ohne gültigen Fahrausweis in den Bus einsteigt und sich nicht unverzüglich zwecks Kauf eines Fahrscheins zum Fahrer begibt, dem droht bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
-
Ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist und diesen beim Busfahrer kaufen möchte, sollte – wenn er einen Kinderwagen oder ein Fahrrad mit sich führt – aus Platzgründen bitte an der zweiten Tür einsteigen. Zuvor sollte der Fahrgast, falls möglich, beim Vorbeigehen an der geöffneten ersten Tür dem Fahrer seinen Ticketkaufwunsch bereits mitteilen oder beim Einstieg über die zweite Tür anschließend dem Fahrer signalisieren, dass ein Fahrscheinkauf erfolgt.
Im Bus hat sich der Fahrgast dann bitte sofort zum Fahrer zu begeben, um dort den Fahrschein zu kaufen. Sollte der Bus inzwischen bereits losgefahren sein, muss sich der Fahrer auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren; daher hat in diesem Fall der Kauf des Fahrausweises spätestens an der nächsten Haltestelle zu erfolgen.
Eine weitergehende Verzögerung des Fahrscheinerwerbs führt dazu, dass bei einer Kontrolle ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.
-
Nein, das dürfen Sie nicht. Das Laminieren eines Fahrausweises ist gemäß den Tarifbestimmungen verboten und würde den Fahrschein ungültig machen – was zur Folge hätte, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig werden würde.
-
Einzelfahrscheine (und übrigens auch Kurzstreckentickets) gelten – egal ob am Automaten oder beim Busfahrer gekauft – immer nur für den sofortigen Fahrtantritt in Richtung des Fahrtziels. Unterwegs ist Umsteigen erlaubt, sooft es erforderlich ist; der Fahrgast muss jedoch immer den nächstmöglichen Anschlussbus nehmen.
Rück- oder Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind mit Einzelfahrscheinen nicht gestattet; in diesen Fällen würde ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig. Für das Erreichen des Fahrtziels gibt es kein Zeitlimit – die Annahme, dass ein Einzelfahrschein pauschal 60 oder 90 Minuten lang gültig ist, ist unzutreffend.
-
Kurzstreckentickets gelten für Einzelfahrten auf einer Strecke von bis zu drei Haltestellen oder von maximal zwei Kilometern. Fährt der Nutzer eines Kurzstreckentickets eine längere Strecke, ist das Ticket nicht mehr gültig und es wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.
An jeder unserer Haltestellen befindet sich ein Aushang, der den Fahrgästen anzeigt, wie weit man von dort aus mit einem Kurzstreckenticket fahren darf. Auch der Busfahrer kann Auskunft über die erlaubte Länge der Fahrtstrecke geben. Übrigens gelten Kurzstreckentickets genauso wie Einzelfahrscheine immer nur für den sofortigen Fahrtantritt.
-
Für die Gruppentageskarte und das Hessenticket gilt: Soweit auf dem Fahrausweis Felder für Namenseinträge vorgesehen sind, ist der Fahrausweis nur dann gültig, wenn dort die Namen und Vornamen aller reisenden Personen eingetragen sind. Der Namenseintrag hat direkt nach dem Kauf des Fahrscheins zu erfolgen.
-
Ein Sammelkartenabschnitt muss bei Fahrtantritt unverzüglich entwertet werden. Gemäß den Tarifbestimmungen gilt bereits der Moment des Betretens des Busses als Fahrtantritt – dies bedeutet, dass der Sammelkartenabschnitt schon beim Einsteigen in den Bus bereitgehalten werden muss, um ihn dann umgehend im Entwertergerät abzustempeln. Wer hingegen erst nach dem Einsteigen beginnt, seinen Sammelkartenabschnitt in der Handtasche oder im Rucksack zu suchen, oder wer sich gar erst einmal hinsetzt, bevor er zum Entwertergerät geht, riskiert bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
Gleiches gilt, wenn der Stempelaufdruck nicht erkennbar ist: Also bitte nach dem Abstempelvorgang, wenn das Entwertergerät hörbar geklickt hat, unbedingt prüfen, ob der Stempelaufdruck erkennbar ist – falls nicht, bitte sofort zum nächsten Gerät gehen und dort ein zweites Mal abstempeln. Alternativ kann man sich auch an den Busfahrer wenden; dieser darf den Sammelkartenabschnitt handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.
Die Pflicht zum unverzüglichen Abstempeln im Entwertergerät gilt übrigens nicht nur für Sammelkartenabschnitte, sondern genauso für jedes Veranstaltungsticket.
-
Falls tatsächlich keines der im Fahrzeug vorhandenen Entwertergeräte funktioniert, sollte sich der Fahrgast bitte umgehend an den Busfahrer wenden. Der Fahrer darf den Sammelkartenabschnitt bzw. das Veranstaltungsticket handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.
Ein nicht entwerteter Sammelkartenabschnitt bzw. ein nicht entwertetes Veranstaltungsticket ist als Fahrausweis ungültig und führt bei einer Kontrolle dazu, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.
-
Kinder bis einschließlich fünf Jahre fahren im gesamten Tarifraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sowie in den Übergangstarifgebieten grundsätzlich kostenlos, sie müssen jedoch auf der gesamten Strecke von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden. Für die Beförderung von Kindergruppen, etwa bei Ausflügen von Kindergartengruppen, können abweichende Tarifregelungen gelten.
Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahre fahren immer zum günstigen Kindertarif.
-
Bei ESWE Verkehr können Kinder bis zu sechs Jahre kostenlos mitfahren. Von sechs bis 14 Jahre brauchen sie einen Kinderfahrschein, ab 15 Jahre ist ein Erwachsenenfahrschein erforderlich.
Wenn Sie als Elternteil einen Fahrausweis mit integrierter Mitnahmeregelung besitzen, z. B. ein Jahreskarten-Abonnement, dürfen Sie an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten Ihre eigenen Kinder oder bis zu drei fremde Kinder kostenlos in Wiesbaden und Mainz mitnehmen. Details zur Mitnahmeregelung finden Sie hier.
-
Generell können Sie Ihren Fahrausweis beim Busfahrer mit „großem Geld“, z. B. einem 50-€-Schein, bezahlen, allerdings haben unsere Fahrer aus Sicherheitsgründen stets nur ein gewisses Kontingent an Wechselgeld bei sich.
Wenn ein Fahrer einmal nicht genügend Wechselgeld bei sich hat, kann es passieren, dass er Ihnen einen Beleg ausdruckt. Mit diesem Beleg wird Ihnen in einer unserer drei eigenen Verkaufsstellen Ihr Restbetrag ausbezahlt.
-
Grundsätzlich können Sie Tiere kostenlos in unseren Bussen mitnehmen. Hunde sind aber bitte stets kurz anzuleinen, Katzen und Kleintiere gehören in einen Käfig oder in eine Box. Selbstverständlich gehören Tiere nicht auf den Sitz.
-
Alle ESWE-Busse haben an der zweiten Tür eine sogenannte Rampe. Um die Rampe anzufordern, gibt es sowohl an der Außenseite als auch im Innenraum der Busse den sogenannten „Rampenwunsch“: einen blauen Knopf, mittels dessen die Rampe angefordert werden kann.
Die Verantwortung, diese Rampe zu öffnen, liegt beim Busfahrer. Um ein schnelleres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist die Hilfe von Fahrgästen trotzdem gerne gesehen.
Zum Betätigen der Rampe bitte die Rampe am Griff greifen, sie öffnen und dann langsam ablegen. Vorsicht! Bitte darauf achten, dass keine Hände oder Füße unter der Rampe eingeklemmt werden.
Um die Rampe wieder einzuklappen, bitte die Rampe anheben, den Griff festhalten und die Rampe wieder vorsichtig in ihrer Vertiefung ablegen.
-
Die Nightliner sind unsere Nachtbusse, die bis zu drei Mal pro Nacht von der Wiesbadener Innenstadt aus in die Vororte hinausfahren. Nur wenig bekannt ist, dass man mit den Nightliner-Bussen auf dem gleichen Weg auch wieder in die Stadt zurückfahren kann. Wenn Sie mit einem Nightliner zurückfahren möchten, müssen Sie diesen Wunsch zuvor bei ESWE Verkehr anmelden – und zwar spätestens 15 Minuten bevor der Bus an seiner Endhaltestelle im jeweiligen Vorort ankommt. Der Busfahrer wird von uns informiert und holt Sie dann an der von Ihnen gewünschten Haltestelle ab.
Die Rufnummer für die Anmeldung einer Nightliner-Rückfahrt ist diese: (0611) 24 24 80 24.
-
Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.
-
- Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
- Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
- Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle. -
Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden
-
Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.
-
Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.
-
- 365 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
- 372 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 31€
Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts. -
Alle Schüler/innen und Auszubildenden, die in Hessen wohnen und/oder deren Schule bzw. Ausbildungsstätte in Hessen liegt, können das Schülerticket Hessen nutzen.
-
Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.
-
Sammelkartenabschnitte, die vor dem alljährlich am 1. Januar stattfindenden Tarifwechsel gekauft wurden, dürfen bis zum 30. Juni des neuen Jahres verwendet werden. Das Kaufdatum ist auf jedem Abschnitt aufgedruckt zu finden. Ab dem 1. Juli des neuen Jahres droht dem Nutzer eines alten Sammelkartenabschnitts die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
Wichtig: Bis zu drei Jahre alte Sammelkartenabschnitte können gegen neue Abschnitte eingetauscht werden – und zwar gegen Zahlung des jeweiligen Differenzbetrags, der sich aus der zwischenzeitlich erfolgten Tariferhöhung ergibt. Umtauschstellen sind unsere Mobilitätszentrale sowie unsere Mobilitätsinfos am Hauptbahnhof und am Luisenplatz.
-
In den letzten Monaten sind die meinRad-Nutzungszahlen stetig gesunken. „Im April hatten wir insgesamt 1.800 Ausleihen, also nur 450 Vermietungen pro Woche. Damit ist die Wirtschaftlichkeit des Systems nicht gegeben“, so ESWE-Verkehr-Geschäftsführer Jan Görnemann. „Es ist nur richtig, dann auch konsequent zu sagen, dass es so nicht weitergehen kann.“
„Der Markt ist mit anderen Fahrradverleihern und vor allem Elektro-Tretrollern hart umkämpft. Zugleich ist es uns nicht gelungen, klassischen Radnutzern wie Studierenden oder Touristen ein attraktives Angebot zu machen.“ Trotz intensiver Bemühungen von ESWE Verkehr wurde es nach den positiven Entwicklungen zum Systemstart im Sommer 2018 nicht geschafft, genug langfristig regelmäßige Nutzer für das aktuelle Konzept zu gewinnen. „Das Schöne an ehrlichen Bestandsaufnahmen ist, dass man daraus die richtigen Schlüsse für die Zukunft ziehen kann. Und genau das haben wir jetzt vor“, sagt Görnemann.
-
Um die Neuausrichtung zu ermöglichen, wurde das Wiesbadener „meinRad“-Angebot in der Nacht zum 30. Mai 2022 bis auf Weiteres unterbrochen. Seit diesem Tag ist das Anmieten der orangefarbenen Zweiräder in der hessischen Landeshauptstadt nicht mehr möglich.
Eine Neuregistrierung ist ebenfalls nicht mehr möglich.
-
Als aktiver Kunde von „meinRad“ ist der Vertragspartner die MVGmeinRad GmbH. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner. Weitere Infos finden Sie auf: www.mainzer-mobilitaet.de
-
Diese werden automatisch gelöscht. Es besteht Ihrerseits kein Handlungsbedarf. Da der Vertragspartner die MVGmeinRad GmbH ist, wenden Sie sich bei Fragen an die zuständigen Ansprechpartner. Weitere Infos finden Sie auf: www.mainzer-mobilitaet.de
-
Die bisherigen 89 „meinRad“-Stationen bleiben jedoch an allen Standorten in der Stadt erhalten und sollen in die Neukonzeption mit einfließen.
-
Alle orangefarbenen 600 Fahrräder in Wiesbaden, Amöneburg, Kastel und Kostheim werden eingesammelt.
-
„Wir haben diese Entscheidung nach einem langen Abwägungsprozess unter allen Beteiligten gemeinsam getroffen. Uns ist bewusst, dass ein neues Konzept eine nötige Reifezeit braucht. Diese Zeit werden wir uns auch nehmen“, sagt der ESWE-Verkehr-Geschäftsführer. Am Ende sei es jedoch wichtig, dass die neue Strategie wirtschaftlich zu betreiben ist. „Außerdem muss das neue ‚meinRad-Konzept‘ sinnvoll dazu beitragen, die Autofahrten in Wiesbaden zu reduzieren“, so Jan Görnemann abschließend.
-
Sagen wir es so: fast jede/r. Bist Du bereits im Besitz des europäischen Führerscheins der Klasse D oder DE, so kannst Du jederzeit direkt zu uns umsteigen. Solltest Du diesen noch nicht besitzen, so kannst Du Dich bei uns jederzeit zum/zur Busfahrer/in ausbilden lassen. Dafür bist Du mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
-
Ganz einfach. Jetzt und hier.
Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular für Busfahrer (w/m/d) oder Ausbildung Busfahrer (w/m/d) ausfüllen.
Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir.Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
Bitte vergiss wirklich nicht, Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Post-Adresse, Telefonnummer) anzugeben, sodass wir uns schnellstmöglich bei Dir melden können.
-
Nein, der Pkw-Führerschein ist zwingende Voraussetzung, um einen Busführerschein erwerben zu können. Er ist unumgänglich.
-
Deine Bewerbungsunterlagen sollten bestehen aus:
• einer Nachricht mit Deinen Kontaktdaten (inkl. E-Mail-Adresse!)• einer Kopie Deines Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
• sowie Deinem vollständigen Lebenslauf.
Diese sendest Du bitte
per Bewerbungsformular über:
www.eswe-verkehr.de/unternehmen/alltagshelden/bewerbungoder
per E-Mail an:
karriereeswe-verkehr.de (Datei-Formate, die wir per Mail annehmen, sind PDF-, Word- und Bild-Dateien)oder
per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Fachbereich Personal
Postfach 23 69
65013 WiesbadenBitte vergiss wirklich nicht, Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Post-Adresse, Telefonnummer) anzugeben, sodass wir uns schnellstmöglich bei Dir melden können.
-
Alle Fragen rund um das Thema „Busfahrer/in“ und „Ausbildung zum/zur Busfahrer/in“ beantwortet Dir unsere Heldenbeauftragte, Sylia Niebling-Metzger. Sie steht Dir sehr gerne per Mail unter karriereeswe-verkehr.de oder auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 zur Verfügung. Aber auch per Fax unter (0611) 450 22-815 kannst Du uns erreichen. Wir geben unser Bestes, Dir möglichst schnell zu antworten.
-
Nach Zusendung Deiner Unterlagen bemühen wir uns, diese zeitnah zu bearbeiten und Dir möglichst schnell zu antworten. In der Regel geschieht dies innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Eingang Deiner Bewerbung. Bitte habe ein wenig Geduld. Es lohnt sich!
-
Auf der Seite von ESWE Verkehr findest Du viele hilfreiche Informationen, die Dir verraten, wie wir denken, fühlen und arbeiten. Unsere YouTube-Videos bieten Dir ebenso die Möglichkeit, ein besseres Bild darüber zu gewinnen, was Dich erwartet. Sollte das nicht reichen, um Deine Neugier auf uns zu stillen, so bieten Dir unsere Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) noch mehr Input. Das Einfachste wäre natürlich: schau Dir Deinen Arbeitsplatz als Fahrgast live an. Hier erhältst Du den besten Eindruck. Und bei welchem Arbeitsplatz geht das schon.
-
Hier erwarten Dich allgemeine Fragen und Tests - unter anderem, wie gut Du Deutsch beherrschst. Alles Weitere erklären wir Dir im Laufe des Bewerbungsverfahrens.
-
Die arbeitsmedizinische Untersuchung bei unserem Betriebsarzt ist notwendiger Bestandteil Deiner Einstellung bei uns. Denn hier muss Deine grundsätzliche Fahrdiensttauglichkeit festgestellt werden. Schließlich geht es um Deine Sicherheit - und die unserer Fahrgäste. Neben Seh-, Lungen- und Hörtest durchläufst Du weitere Untersuchungen. Genauere Informationen hierzu erhältst Du dann während des Bewerbungsgespräches.
-
Neben dem reinen Fahrdienst warten weitere Aufgaben auf Dich. Dazu zählen unter anderem:
• der Verkauf und die Kontrolle von Fahrausweisen
• die Beratung von Fahrgästen zu Fragen unseres Ticketangebotes sowie des Streckennetzes
• Deine tatkräftige Unterstützung für gebrechliche oder behinderte Menschen beim Ein- und Aussteigen
• die Verwaltung und Abrechnung Deiner täglichen Fahrgeld-BareinnahmenWas Du bei uns nicht tun musst, ist selbst zu tanken oder den Bus zu reinigen. Hierfür haben wir einen eigenen Tank- und Reinigungs-Services vor Ort.
-
Als Busfahrer/in wirst Du der Entgeltgruppe 4 gemäß des TV-N Hessen zugeordnet. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung seit April 2022 von 2.692,70 EUR brutto bis 3.139,17 EUR brutto. Deine bisherige Berufserfahrung wird Dir zusätzlich angerechnet.
Hinzu kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung von derzeit etwa 2.030,00 EUR brutto
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
-
Wir bieten Dir Möglichkeiten und Entwicklungschancen, die über den reinen Fahrdienst hinaus- und zum Beispiel vom Disponenten über den Teamleiter bis hin zum Verkehrsmeister reichen. Deine Dienstzeiten werden flexibel gestaltet und auf Deine Wünsche hin strukturiert. Auch eine geregelte Urlaubsplanung gehört für uns dazu. Neben der Entlohnung gemäß der des TV-N Hessen (Entgeltgruppe 4) erwarten Dich überdurchschnittliche Sozialleistungen.
-
Unsere Leistungen, insbesondere unsere Sozialleistungen sind bei uns sehr vielfältig und daher ein wichtiger Faktor, warum sich viele Interessenten/Interessentinnen für uns entscheiden. Gerne gibt Dir unsere Heldenbeauftragte Sylia Niebling-Metzger auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 weitere Auskunft darüber. Einen Überblick über das, was wir Dir sonst noch so bieten, findest Du hier.
-
Wir sind stolz auf unseren Flexplan mit einer Quote von bis zu 85 % Wunscherfüllung. Das macht es Dir möglich, Deine Arbeitszeiten Deinem Leben anzupassen. Aber das ist noch nicht alles. Was wir sonst noch zu bieten haben, findest Du auf der Übersichtseite unserer Vorteile.
-
Bei uns erwarten Dich eine 39-Stunden-Woche, tariflich geregelte Arbeitszeiten und ein Flexplan. Pro Tag sitzt Du maximal 9 Stunden hinterm Lenkrad - inklusive Pause. Was wir darüber hinaus zu bieten haben, findest Du auf der Übersichtseite unserer Vorteile.
-
Ja, zu Beginn Deiner Tätigkeit bei uns ist Dein Vertrag zunächst auf 2 Jahre befristet. Doch Du hast es in der Hand, zeige uns Dein Heldenpotenzial und wir übernehmen Dich dann gerne unbefristet!
-
Wenn Du hier keine Antwort auf Deine Frage gefunden hast, so wende Dich einfach an unsere Heldenbeauftragte, Sylia Niebling-Metzger. Sie steht Dir gerne per Mail unter karriereeswe-verkehr.de oder auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 Rede und Antwort.
-
Ja, das kannst Du. Wir bieten Dir auch an, bei uns die Ausbildung zum/zur Busfahrer/in zu absolvieren. Alles, was Du dafür benötigst: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
-
Natürlich, wir bieten jedem eine faire Chance. Alles, was Du für Deine Bewerbung zur Ausbildung als Busfahrer/in benötigst, ist Folgendes: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
-
Grundsätzlich unterscheiden wir 2 Finanzierungsvarianten Deiner Ausbildung:
1. Die Finanzierung durch einen Maßnahmenträger (z. B. Arbeitsagentur) oder
2. die Vollfinanzierung durch ESWE Verkehr mit einer schriftlichen Zusatzvereinbarung, die Dich zu einer Rückzahlung der Ausbildungskosten verpflichtet, sofern Du während oder kurz nach Deiner Ausbildung ESWE Verkehr verlässt. -
Bei einer Vollfinanzierung durch ESWE Verkehr erhältst Du ein Gehalt gemäß dem TV-N Hessen als Omnibusanwärter/in mit der Entgeltgruppe 3. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung ab April 2022 von 2.518,29 EUR brutto pro Monat plus Zulagen, so dass Du etwa 2.738,00 EUR bis zum Erwerb des Führerscheins verdienst.
Mit erfolgreichem Erwerb des Führerscheins der Klasse D wirst Du in die Entgeltgruppe 4 des TV-N Hessen eingruppiert und erhältst mit den Zulagen und den variablen Zeitzuschlägen etwa 3.200,00 EUR brutto monatlich.
Nach dem Erwerb des Führerscheins kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen hinzu wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Bei einer Finanzierung durch einen Maßnahmenträger, wie z. B. durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, beginnt das offizielle Arbeitsverhältnis bei ESWE Verkehr mit erfolgreichem Erwerb Deines Führerscheins der Klasse D. Während der Ausbildung wirst Du finanziell von den Maßnahmenträgern unterstützt.
-
Die Ausbildung in unserer unternehmenseigenen Fahrschule dauert ca. 7 Monate und gliedert sich in folgende 3 Blöcke:
Block 1 (etwa 3 Monate): Grundqualifikation mit IHK-Prüfung & Fahrscheinerwerb der Klasse D
Block 2 (etwa 3 Wochen): Schulung in Produkt- und Tarifstruktur des ÖPNV, Typenschulung & Linienkunde
Block 3 (etwa 8 bis 10 Wochen): Einsatz im regulären Linienbetrieb und Verbesserung der praktischen Fahrfertigkeiten -
Alles, was Du benötigst: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Eine vorherige Ausbildung ist nicht erforderlich, aber gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift solltest Du mitbringen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Serviceorientierung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sollten außerdem selbstverständlich für Dich sein.
-
In der Regel wird jede/r, den wir in unserer Fahrschule zum/zur Busfahrer/in ausgebildet haben, auch übernommen. Außerdem bieten wir Dir weitreichende Entwicklungschancen, die über den reinen Fahrdienst hinausreichen. Mehr dazu erfährst du hier.
-
1. Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular ausfüllen. Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
2. Du geduldest Dich ein paar Tage.
3. Wir melden uns per E-Mail oder Post bei Dir.
4. Du wirst ggf. zum Auswahlverfahren eingeladen und absolvierst ein persönliches Vorstellungsgespräch sowie eine Fahrprobe mit einem unserer erfahrenen Fahrlehrer.
5. Du erhältst unsere Entscheidung in schriftlicher Form.
6. Wenn alles gut für Dich läuft, erhältst Du einen Termin für die obligatorische Einstellungsuntersuchung bei unserem Betriebsarzt.
7. Ist Deine gesundheitliche Eignung bestätigt worden, erhältst Du einen Arbeitsvertrag von uns.Bewerbung
Busfahrer
Ausbildung
-
Als Busfahrer/in wirst Du der Entgeltgruppe 4 gemäß des TV-N Hessen zugeordnet. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung seit April 2022 von 2.692,70 EUR brutto bis 3.139,17 EUR brutto. Deine bisherige Berufserfahrung wird Dir zusätzlich angerechnet.
Hinzu kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung von derzeit etwa 2.030,00 EUR brutto
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
-
Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen seit 1. März 2022 der Fall!
Dabei gilt bei Wiedereinstellungen:
- Du musst uns nachweisen können, dass Du schonmal bei ESWE Verkehr (oder WiBus) beschäftigt warst.
- Etwaige Berufserfahrungen aus anderen Unternehmen vor ESWE Verkehr (oder WiBus) werden bei Wiedereinstellung nicht berücksichtigt.
- Andere aus dem ersten Beschäftigungsverhältnis stammende betriebliche oder tarifliche Sicherungen leben nicht wieder auf.
- Bei Wiedereinstellung ist Dein Beschäftigungsverhältnis bei ESWE Verkehr unbefristet.
- Deine Zeiten voller Beschäftigungsmonate bei ESWE Verkehr (oder WiBus) werden bei Stufenzugehörigkeit angerechnet und ab dem Zeitpunkt des Wiedereintritts fortgeführt.
- Du hast jedoch eine Probezeit von 6 Monaten, wenn zwischen Deinem Ausscheiden bei ESWE Verkehr und der Neueinstellung mindestens 3 Monate vergangen sind.
- Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
Bei Neueinstellungen gilt:
- Deine Berufserfahrung aus Beschäftigungen in anderen Unternehmen werden bei der Stufenzugehörigkeit berücksichtigt. Diese Berufserfahrung muss durch Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden.
- Zu Beginn Deiner Tätigkeit bei uns ist Dein Vertrag zunächst auf 2 Jahre befristet. Doch Du hast es in der Hand, zeige uns Dein Heldenpotenzial und wir übernehmen Dich dann gerne unbefristet!
- Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
berufserfahrung, wibus, busfahrer
-
Um direkt als Busfahrer/in anfangen zu können, benötigst Du einen Führerschein der Klasse D oder DE sowie die Qualifizierung gemäß des BKrFQG (Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz, Eintrag 95). Darüber hinaus solltest Du gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse besitzen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Serviceorientierung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sollten außerdem selbstverständlich für Dich sein.
-
Nein, alles, was Du benötigst, um bei ESWE Verkehr einzusteigen, ist Dein Führerschein der Klasse D. Solltest Du diesen auch nicht besitzen, kannst Du bei ESWE Verkehr eine Ausbildung zum/zur Busfahrer/in beginnen. Dafür bist Du mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen zur Ausbildung bei uns findest Du hier.
-
1. Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular ausfüllen. Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
2. Du geduldest Dich ein paar Tage.
3. Wir melden uns per E-Mail oder Post bei Dir.
4. Du wirst ggf. zum Auswahlverfahren eingeladen und absolvierst ein persönliches Vorstellungsgespräch sowie eine Fahrprobe mit einem unserer erfahrenen Fahrlehrer.
5. Du erhältst unsere Entscheidung in schriftlicher Form.
6. Wenn alles gut für Dich läuft, erhältst Du einen Termin für die obligatorische Einstellungsuntersuchung bei unserem Betriebsarzt.
7. Ist Deine gesundheitliche Eignung bestätigt worden, erhältst Du einen Arbeitsvertrag von uns.
-
Untersucht wird die ingenieurtechnische Machbarkeit. Das heißt, die Strecke wird intensiv auf ihren Zustand und auf den erforderlichen Zielzustand hin untersucht. Zu betrachten sind auf der Trasse aufwendige Ingenieurbauwerke wie Tunnel und Brücken und die Nutzbarkeit des Oberbaus. Aus den Ergebnissen wird eine Investitionskostenabschätzung für entsprechende Erneuerungen abgeleitet.
Darüber hinaus ist ein Betriebsprogramm mit einem Fahrplankonzept zu erstellen. Dies steht in unmittelbarer Wechselwirkung zur Strecke und zu den technischen Charakteristika. Um einen möglichst hohen Takt sicherstellen zu können, sind für die eingleisige Strecke vor allem an Stationen Kreuzungs- und Begegnungsmöglichkeiten mit mindestens einem zweiten Gleis zu schaffen.
Des Weiteren erfolgt eine Potenzialabschätzung, bei der die verkehrliche Wirkung prognostiziert wird. Es wird untersucht, wie viele Nutzer in den Einzugsbereichen (mit Zu- und Abbringerverkehren) die Strecke voraussichtlich nutzen.
Final werden die Kosten und der Nutzen mittels Nutzen-Kosten-Quotient bzw. Differenz in Verbindung gebracht. Hierbei muss für eine Förderfähigkeit der Infrastrukturinvestitionen der Quotient über +1 liegen.
Studie, Mahbarkeitsstudie, Prüfung
-
Wenn im Winter 2022/23 erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen, werden sich eine Vielzahl von Akteuren über die weiteren Schritte verständigen müssen. Anschließend werden dann die weiteren Planungen voranschreiten, z. B. erforderliches Baurecht schaffen und weitere Genehmigungen erteilen lassen. Wenn dies schnell geschieht, könnte die Aartalbahn in etwa 5 Jahren wieder fahren.
-
Voraussetzungen für eine Reaktivierung als Schienenpersonennahverkehr, der vom RMV bestellt wird, sind
- das Vorliegen entsprechender Untersuchungen zum volkswirtschaftlichen Nutzen und der technischen Machbarkeit,
- anschließenden Investitionen in die Strecke, die Leit- und Sicherungstechnik und die Stationen und
- die Ausschreibung der Verkehrsleistungen durch den RMV als Aufgabenträger auf hessischer Seite in Kooperation mit dem Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz.
Ein konkreter Zeitrahmen kann derzeit noch nicht benannt werden.
-
Dieser Aspekt wird in der Machbarkeitsstudie untersucht. Hier gilt es den Bedarf zu ermitteln, wie viele Fahrgäste die Aartalbahn zukünftig nutzen werden.
-
Die Investitions- und Betriebskostenabschätzung ist Untersuchungsgegenstand der Machbarkeitsstudie.
Der regionale Schienenverkehr wird üblicherweise im RMV nach dem Partnerschaftsmodell abgerechnet. Das heißt, dass sich zum einen das Land Hessen über den RMV an der Finanzierung beteiligt und zum anderen ein Teil von den Gebietskörperschaften getragen wird.
-
Ja, die Aartalbahn kann einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Stadtverkehrs leisten, da sie u. a. eine zusätzliche, schnelle Verbindung zwischen dem Bahnhof Dotzheim und dem Wiesbadener Hbf. darstellt. Darüber hinaus trägt die Aartalbahn insbesondere zur Reduzierung der Pendlerströme mit dem motorisierten Individualverkehr aus dem Rheingau-Taunus-Kreis bei.
-
Im Land Hessen werden die Schienenverkehre von den Verkehrsverbünden im Wege des Ausschreibungswettbewerbs vergeben. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund würde zu gegebener Zeit im Zuge eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens ein Eisenbahnverkehrsunternehmen suchen und die Vergabe der Verkehrsleistung durchführen.
-
Zwischen Bad Schwalbach und Wiesbaden (nördlich des Henkell-Anschlusses) werden keine Güterzüge fahren. Dagegen sprechen der fehlende Bedarf, Gründe des Emissionsschutzes sowie die Topografie. Auf dem Nordabschnitt wäre Güterverkehr denkbar, jedoch gibt es kaum potenzielle Unternehmen, die eine Schienenanbindung nutzen würden.
-
Dies ist grundsätzlich möglich. Ob eine solche Lösung umgesetzt wird, ist zu einem späteren Zeitpunkt der Planungen zur klären.
-
Ja, da die Rahmenbedingungen eindeutig positiv sind. Diese umfassen die Förderkulisse und das Nachfragepotenzial. Zuwächse können, wie bei der Taunusbahn und der Odenwaldbahn, erreicht werden. Ein wichtiger Faktor ist neben dem Nutzen für Berufspendler die Naherholung, beispielsweise im Hinblick auf Wander- oder Fahrradtourismus.
-
Nein, da die Strecke nicht stillgelegt ist.
-
Die Bevölkerung wird im gesamten Prozess intensiv beteiligt und umfassend informiert. Zudem liegt bei der Aartalbahn der Streckenverlauf bereits fest, sodass sich jeder bereits heute ein Bild davon machen kann. Die Voraussetzungen, um auf eine große Akzeptanz bei der Bevölkerung zu treffen, sind wesentlich besser als bei einer Neubaustrecke.
Bürger, Bevölkerung, CityBahn, Erfolg
-
Dem Mobilitätsleitbild der Landeshauptstadt Wiesbaden (www.mobilitaet365.de) zufolge haben Seilbahnen zwar einige Vorteile, da sie auf ausgewählten Verbindungen eine Alternative zum klassischen ÖPNV darstellen, beziehungsweise diesen ergänzen können. Eine positive Wirkung entsteht jedoch nur auf einer systemisch begrenzten Linienlänge von maximal fünf Kilometern. Darüber hinaus sind nur ein bis zwei Kurvenfahrten pro Strecke technisch realisierbar. Problematisch ist dieses Verkehrsmittel auch aufgrund der Einsehbarkeit privater Flächen, sodass langwierige juristische Prozesse zu befürchten sind.
Aufgrund der erläuterten Risiken und technischen Grenzen wird die Idee einer Seilbahn in Wiesbaden aktuell nicht weiterverfolgt.
-
Es besteht bereits eine Verbindung in Richtung Hauptbahnhof, auf der zum Teil keine Gleise mehr liegen. Die Strecke ist jedoch gesichert.
Am Wiesbadener Hauptbahnhof besteht dann eine Umsteigemöglichkeit an die weiteren Schienenverkehrsangebote des RMV. Um dies zu ermöglichen, müsste ein zusätzliches Gleis für die Aartalbahn wiederhergestellt werden.
WI HBF, Bahnhof, Anschluss
-
Zunächst liegt der Fokus auf die Ertüchtigung und die Inbetriebnahme der vorhandenen Trasse.
-
Grundsätzlich ist eine Teilung eines zweiteiligen Zuges möglich und wird im Rahmen des Betriebskonzeptes in der Machbarkeitsstudie untersucht. Maßgebend werden hierbei die Nachfrageströme sein.
-
Die verkehrlichen Chancen zur Gewinnung neuer Fahrgäste mittels Durchbindung von Aartalbahn-Zügen in die Rhein-Main-Region wird Bestandteil der nun anlaufenden Planungen sein. Allerdings sind die realen Möglichkeiten keineswegs unbegrenzt.
Das Schienennetz in der Rhein-Main-Region leidet auf zahlreichen Abschnitten und insbesondere in den größeren Knoten seit langem unter erheblicher Überlastung. Aus diesem Grund sind die fahrplantechnischen Möglichkeiten in der Praxis heute eher begrenzt.
Ziel soll es sein, diese Engpässe Schritt für Schritt aufzulösen und dadurch zusätzliche Kapazitäten für solche Durchbindungen zu schaffen.
-
Zunächst ist zu klären, ob für die Aartalbahn im Südabschnitt (Wiesbaden – Bad Schwalbach) ein Nutzen-Kosten-Faktor über 1 erzielt werden kann. In einem zweiten Schritt wird dann der Nordabschnitt (Bad Schwalbach – Diez) nochmals untersucht.
Prinzipiell wäre auch der Betrieb einer S-Bahn möglich. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass eine S-Bahn besondere Anforderungen z. B. hinsichtlich des Anwohnerschutzes oder des Betriebskonzeptes hat.
-
Die Abschätzung der Nachfrage ist ein Bestandteil der Machbarkeitsstudie.
-
Die Linie RE 9 ist die schnellste Verbindung aus dem Rheingau und von den Wiesbadener Bahnhöfen Schierstein und Biebrich in Richtung Frankfurt. Deshalb ist ein Anschluss an den RE 9 besonders interessant.
Ein Umstieg am Bahnhof Wiesbaden Ost ist aktuell noch nicht möglich, da sowohl für die Aartalbahn als auch den RE 9 neue Bahnsteige geschaffen werden müssten.
-
Ein 15-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit wäre der Idealzustand. Wenn von den ca. 60.000 Autofahrenden über den Taunuskamm ein nennenswerter Anteil auf die Schiene verlagert werden kann, ist es möglich dies zu erreichen.
-
Im Rahmen der Entwicklung eines Betriebskonzeptes in der Machbarkeitsstudie werden Lösungsvorschläge entwickelt. So ist zu prüfen, ob eine neue Station in räumlicher Nähe zur Achse Schiersteiner Straße sinnvoll ist, um ein Umsteigen zwischen Aartalbahn und Busverkehren zu ermöglichen.
Beispielsweise am Bahnhof Wiesbaden-Dotzheim oder in Taunusstein-Hahn wäre eine Verknüpfung zwischen Bus und Bahn im Bestand bereits gegeben.
-
Die Fahrzeiten werden in der Machbarkeitsstudie berechnet. Diese sind auch abhängig von der Antriebstechnologie.
-
Die Nassauische Touristikbahn (NTB) ist in der Zukunftsplanung ein wesentlicher Faktor. Es ist gut vorstellbar, dass vor allem am Wochenende Museumszüge der NTB zwischen Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis fahren.
In einer Station könnte dann der etwas langsamere Museumszug einen Regelzug aus dem Fahrplantakt überholen lassen und dann die Strecke weiter nutzen.
Eine technische Kompatibilität hinsichtlich der Spurweite ist ohnehin gegeben.
-
Seit 2008 beplant die Stadt das ehemalige Bahnhofsgelände, um die Hahner Mitte zu entwickeln.
Auf einer Fläche von knapp 10.000 Quadratmetern entstehen gegenüber dem Zentralen Omnibusbahnhofs und dem Taunussteiner Rathaus ein neues Polizeizentrum, Gewerbeflächen und 57 geförderte Wohnungen sowie eine Tiefgarage für die Anwohner und Mitarbeiter.
Nach einem moderierten Stadtentwicklungsprozess 2014 im Rahmen von Projektwerkstätten mit Bürgerbeteiligung und der anschließenden Ausschreibung durch die Stadt für einen Investorenwettbewerb, hatte die kwb Rheingau-Taunus (kwb) 2016 den Zuschlag erhalten. Seit März 2020 wird an der Hahner Mitte gebaut – die Fertigstellung ist für Mitte 2022 geplant.
In die Gewerbeflächen ziehen ab Mitte 2022 die Rheingau-Taunus Verkehrsbetriebe (RTV), die Geschäftsstelle der RTK Holding sowie ein gastronomisches Angebot mit Außenterrasse.
Zur Aarstraße hin wird der Zugang zum neuen Polizeizentrum Taunusstein entstehen. Auf drei Etagen und rund 1.500 Quadratmetern werden dort künftig der Polizeiposten, der Regionale Verkehrsdienst sowie die Regionale Ermittlergruppe unter einem Dach vor Ort sein und die Polizeipräsenz mit bis zu 35 Beamte in Taunusstein deutlich verstärken.
Die Brachfläche des ehemaligen Bahnhofsgeländes war zuvor häufig als unbefestigter Parkplatz genutzt worden. Das Areal bildet mit dem Zentralen Omnibusbahnhof, dem Rathauskomplex und dem Bürgerhaus ein Zentrum in Taunusstein. In der Projektwerkstatt vor Beginn der Planungen, wurde der Wunsch der Bürger deutlich, dass in dieser zentralen Lage ein möglichst vielfältiges Angebot entstehen soll: Wohnen, Grünfläche, Gewerbe und Gastronomie – um die Aufenthalts- und Lebensqualität vor Ort deutlich zu erhöhen. Das ist mit dem Konzept der kwb nicht nur gelungen, sondern werde jetzt noch durch den Aufbau eines großen Polizeizentrums in Taunusstein ergänzt.
Aktuell sind die Hochbauarbeiten für die Gewerbe- und Polizeigebäude nahezu abgeschlossen. Im 2. Bauabschnitt wurden auch die Gebäude für die 57 Sozialwohnungen errichtet.
Als Ersatz für die entfallenen Parkplätze wurde entlang der Bahnstrecke an der Altensteiner Straße 38 Parkplätze und 2 Parkplätze mit einer Stromtankstelle geschaffen.
-
Erwartbar ist ein Wert über 1, der eine Förderung durch Bund und Land ermöglicht. Die Kriterien für eine Förderfähigkeit wurden vom Bundesverkehrsministerium etwas gelockert, wenn bestimmte Funktionen mit der Reaktivierung verbunden sind.
-
Mit einer Nutzen-Kosten-Berechnung wird geprüft, ob grundsätzlich Fördermittel für die geplante Maßnahme gewährt werden können. Sie erfolgt nach einem bundesweit standardisierten Verfahren, um dem Fördergeber (Bund, Land) die Förderwürdigkeit der untersuchten Maßnahme darzustellen. Sie dient somit im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsverfahren dem Antragsteller dazu, die Finanzierbarkeit der von ihm beantragten Maßnahme darzustellen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist daher regelmäßig Teil der den Planfeststellungsantrag ergänzenden Unterlagen und somit in diesem Rahmen öffentlich einsehbar.
-
Ansprechpartner ist der RMV.
-
Die Studie ist bereits erfolgt, für eine Veröffentlichung ist der RMV zuständig.
-
Es besteht ein Bestandsschutz für die eingleisige Strecke. Ein zweigleisiger Ausbau ist nicht genehmigungsfähig.
-
Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Gleise nicht weiterverwendet werden können und erneuert werden müssen. Diese erste Investition dient dann einem langfristigen, wartungsarmen Betrieb. Bauwerke wie z. B. Aufschüttungen können hingegen vermutlich zum Großteil weiter genutzt werden.
Die Brückenbauwerke wurden bereits im Hinblick auf den Museumsbetrieb der Nassauischen Touristik Bahn (NTB) untersucht, bei dem ein erforderlicher Unterhaltungsaufwand für die Instandsetzung ermittelt wurde.
Gleise
-
Im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung sollen innovative Fahrzeug- und Antriebskonzepte untersucht werden. Dies umfasst Züge mit batterieelektrischem Antrieb sowie Brennstoffzellen-Züge.
-
Grundsätzlich ist ein solches System denkbar. In der Machbarkeitsstudie wird untersucht, welches Betriebskonzept sich am besten für die Aartalbahn eignet.
-
Aspekte des Naturschutzes müssen im Planungsprozess berücksichtigt werden.
-
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird auch der Aspekt der Streckengeschwindigkeit untersucht. Es ist davon auszugehen, dass die Streckengeschwindigkeit – beispielsweise aufgrund von Kurven, Steigungen oder Lärmschutzmaßnahmen – Abschnittsweise variiert.
-
P+R-Anlagen werden an den Stationen berücksichtigt. Der Fokus im Rheingau-Taunus-Kreis liegt jedoch auf On-Demand-Verkehren, sodass auch der Zubringerverkehr zum Bahnhof mit dem ÖPNV stattfindet. In Taunusstein wird demnächst ein Pilotprojekt starten.
-
Saubere, sichere, attraktive und barrierefreie Übergänge zwischen den Verkehrsmitteln sollen sowohl im Rheingau-Taunus-Kreis als auch in der Landeshauptstadt Wiesbaden hergestellt werden. Dies umfasst auch die angesprochenen Abstellmöglichkeiten für (E-)Fahrräder an den Stationen sowie in Wiesbaden den Umstieg auf ein E-Tretroller.
-
Möglich ist es, dass an nachfragearmen Stationen nicht mehr gehalten wird. Dies wirkt sich dann positiv auf die Reisezeit aus. Größere Wohn- und Gewerbeentwicklungen könnten auch zu neuen Haltepunkten führen.
Neben der Nachfrage wird auch die Verknüpfung mit weiteren Verkehrsangeboten eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise der Umstieg in den Bus am Bahnhof Dotzheim in Richtung Wiesbadener Innenstadt
-
Die für einen planmäßigen Schienenpersonennahverkehr nötige Modernisierung von Gleiskörper und sonstigen Anlagen bei gleichzeitiger Wahrung charakteristischer und insofern denkmalschutzwürdiger Ensemble ist ein zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller Abstimmungsschritt.
Vorhandene, zum Teil ehemalige Bahngebäude könnten denkmalgerecht hergerichtet werden.
Denkbar ist ebenfalls, dass Teile der früheren Leit- und Sicherungstechnik (Stellwerke, Signale) einbezogen werden könnten, auch wenn sie für einen modernen, leistungsfähigen Bahnbetrieb technisch nicht mehr benötigt werden.
-
Die Strecke wurde nicht stillgelegt, lediglich der Betrieb liegt still. Somit ist es im eigentlichen Sinne auch keine Reaktivierung.
-
An stark befahrene Straßen wird es technisch gesicherte Bahnübergänge gemäß den neuesten Sicherheitsstandards geben (Schranken und Lichtzeichen).
Bei weniger stark frequentierten Fuß- bzw. Radwegeübergängen erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung hinsichtlich Sicherungen und Beleuchtung, ggf. auch Zusammenlegung oder Schließung.
Die konkreten Schließzeiten bei Zugfahrten ergeben sich erst im Verlauf der Feinplanung und hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab, zum Beispiel von der Nähe zu einer Bahnstation, den Orten der Zugkreuzungen, der jeweiligen Streckenhöchstgeschwindigkeit usw.
Auf Wiesbadener Seite ist insbesondere der Übergang am Bahnhof Dotzheim zu betrachten, ansonsten sind der Schienen- und der Straßenverkehr durch Brücken getrennt. Eine gute Abwicklung am Bahnübergang in Dotzheim ist darstellbar, sodass es keine großen Einschränkungen gibt.
-
Es ist mehr als überfällig, dass die Reparatur der Brücke bzw. ein Neubau auf den Weg gebracht wird. Zusätzlich ist ein entsprechender Anprallschutz zu installieren. Auch diese Thematik wird mit der Machbarkeitsstudie geprüft.
-
Im Wiesbadener Hbf. müsste ein zusätzliches Gleis wiederhergestellt werden. Ob die Kapazitäten im Mainzer Hbf. ausreichend sind und inwiefern dieser generell im Betriebskonzept der Aartalbahn in Betracht gezogen werden kann, wird innerhalb der Machbarkeitsstudie untersucht.
-
Die Bahnsteighöhen sind abhängig vom Betriebskonzept. Hier stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Kriterien für einen S-Bahn-Betrieb gelten.
-
Da die Strecke nicht stillgelegt wurde, stellt sich diese Frage grundsätzlich nicht. Anders wäre die Situation z. B. bei Bau eines 2. Gleises oder ggf. einer Elektrifizierung zu bewerten.
-
Bei einer Wiederinbetriebnahme von Bahnstrecken sind die aktuellen Grenzwerte des Bundesemissionsschutzgesetzes zu beachten. Mit den Lärmgutachten im Kontext der CityBahn-Planungen gibt es bereits Grundlagen, die entsprechend aktualisiert werden müssten.
Zum Einhalten der Grenzwerte wird auch der Austausch der Schienen beitragen. Außerdem werden an einigen Stellen gegebenenfalls aktiver Lärmschutz im Sinne von Lärmschutzwänden oder passiver Lärmschutz an Gebäuden (bspw. Fenster) erforderlich.
-
Die Trasse verläuft vom Bahnhof Wiesbaden Ost bis hin zur Grenze an den Ortsbezirk Dotzheim in Biebrich. Die Gegebenheiten in diesem Teil sind sehr unterschiedlich, so gibt es entlang der Waldstraße einen wesentlich bereiteren Abschnitt, wohingegen andere eingleisige Teile schmaler sind.
Eine konkrete Betroffenheit einzelner Grundstücke kann erst im weiteren Verlauf der Planungen im Einzelfall untersucht werden.
-
Da die Strecke nicht stillgelegt wurde, stellt sich diese Frage grundsätzlich nicht. Anders wäre die Situation z. B. bei Bau eines 2. Gleises oder ggf. einer Elektrifizierung zu bewerten.