Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
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Wie informiert ESWE Verkehr über Umleitungen des Linienverkehrs?
ESWE Verkehr steht in ständigem Kontakt mit den Verkehrsbehörden der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Landes Hessen. In diesen Gesprächen tauscht man sich permanent über geplante Straßenbaumaßnahmen aus, von denen ESWE Verkehr im Linienverkehr betroffen sein wird.
Akute Vorkommnisse wie etwa ein Wasserrohrbruch oder ähnliches, die ebenfalls den Linienverkehr beeinträchtigen, stellen für uns besondere Herausforderungen dar, weil wir sehr kurzfristig reagieren müssen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, können unsere Kollegen in der Verkehrssteuerung die detaillierten Umleitungspläne erarbeiten, und diese Pläne gehen dann an die Pressestelle und an die Online-Redaktion, sodass wir unsere Fahrgäste detailliert informieren können.
Alle unsere Umleitungsmeldungen finden Sie stets aktuell hier auf der Startseite unserer Website.
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Was ist „Meine ESWE“?
„Meine ESWE” ist der Name der Online-Community von ESWE Verkehr. Als Mitglied erhalten Sie den exklusiven Zugriff auf einer Vielzahl von Funktionen – und das völlig kostenlos! Kommunizieren Sie mit uns und mit anderen Community-Mitgliedern: Tauschen Sie privaten Nachrichten aus und pflegen Sie Freundschaften mit anderen Mitgliedern.
Ebenfalls erhalten Sie Zugriff auf die Service-Funktion „eTicket Online” .
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Wie kann ich mein Kind für die Busverkehrsschule anmelden?
Sie müssen Ihr Kind nicht für die Busverkehrsschule anmelden, denn alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen in Wiesbaden nehmen automatisch an der Busverkehrsschule teil. Darüber hinaus machen ausgewählte Grund- und Förderschulen bei der Busverkehrsschule von ESWE Verkehr mit.
Die Busverkehrsschule, bei der Schülerinnen und Schüler das richtige Verhalten im Bus erlernen sowie ihre Rechte und Pflichten beim Busfahren kennenlernen – und zwar auf kindgerecht-spielerische Weise –, findet jedes Jahr zwischen den Sommer- und den Weihnachtsferien statt.
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Wie werden die jährlichen Fahrgastzahlen errechnet?
Die Berechnung der jährlichen Fahrgastzahlen bei ESWE Verkehr erfolgt auf der Grundlage eines statistischen Verfahrens auf der Basis unserer Verkaufszahlen und sogenannter Beförderungsfaktoren.
Bei einer Einzelfahrkarte ist die Berechnung relativ einfach, denn diese Karte ist mit dem Faktor 1 hinterlegt, d. h.: eine Fahrt pro Einzelfahrausweis. Bei einer Wochenkarte sind es bis zu 17 Fahrten, und bei einer Monatskarte bis zu 81 Fahrten.
Diese statistischen Größen sind branchenweit weitgehend identisch und ermöglichen den Verkehrsunternehmen einen zuverlässigen und plausiblen Vergleich der jährlichen Gesamtfahrgastzahlen.
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Wieso kann ein Bus einmal ausfallen?
Wetterbedingt kann es passieren, dass Busse ausfallen. Ein Bus kann zum Beispiel bei Schnee oder glatten Straßen trotz bester Bereifung Probleme haben, und schließlich muss bei ESWE Verkehr auch an die Sicherheit der Fahrgäste gedacht werden.
Ein weiterer Grund für einen Busausfall kann sein, dass der Motor des Busses an der Endhaltestelle nicht anspringt. Dann muss erst der Pannendienst von ESWE Verkehr anrücken und den Bus wieder zum Laufen bringen. Da dies eine Weile dauern kann, ist in der Zwischenzeit wahrscheinlich schon der nächste Bus an Ihrer Haltestelle eingetroffen.
Auch ein Blechschaden auf der Busstrecke kann dazu führen, dass ein Bus ausfällt. In diesem Fall muss zunächst ein ESWE-Verkehrsmeister kommen und den Unfall aufnehmen. Solange darf der Bus nicht weiterfahren, und bis ein Ersatzbus an Ihrer Haltestelle ankommt, vergeht leider auch etwas Zeit.
Natürlich kann einer der ESWE-Fahrer auch einmal erkranken. Da täglich nur eine begrenzte Zahl an Ersatzfahrern zur Verfügung steht, kann es passieren, dass es für einen Fahrer mal keinen Ersatz gibt und der Bus deshalb nicht kommt.
Brennstoffzellenbusse
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Wo steht die Wasserstofftankstelle?
An der Grundstücksgrenze zur Gartenfeldstraße ist durch die Firma Linde eine Wasserstofftankstelle in Containerbauweise errichtet worden. Sie besteht aus einer Abfüllanlage für Tube-Trailer, mehreren Druckspeichern, einem ionischen Kompressor und der Zapfsäule.
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Auf welchen Linien sollen die Brennstoffzellenbusse zum Einsatz kommen?
Brennstoffzellenbusse, die mit „grünem“ Wasserstoff angetrieben werden, sind aufgrund ihrer Reichweite zukünftig auf den längeren Buslinien in Wiesbaden zu sehen. Der angemietete Brennstoffzellenbus wird zunächst auf längeren Kursen der Linien 16 und 17 eingesetzt.
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Welche Reichweite hat ein Brennstoffzellenbus?
Durch den Einsatz des chemischen Energieträgers H2 können Brennstoffzellenbusse Reichweiten zwischen 250 und 400 km – je nach Einsatzprofil und Gewicht – erreichen.
Batteriebusse
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Welche Vorteile bietet der Batteriebus?
Mit dem Batteriebus ist Wiesbaden emissionsfrei unterwegs, d.h. es entstehen keine Emissionen bei der Fahrt auf unseren Straßen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Stickoxide in unserer Luft. Hinzu kommt eine deutliche Verminderung der Lärmemissionen.
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Auf welchen Linien kommen die Batteriebusse zum Einsatz?
Die Batteriebusse werden vorwiegend auf der Linie 1, 8 und 45 eingesetzt. Die Busse mit den neuen und stärkeren Festkörperbatterien werden in punkto Reichweite noch getestet um dann zu entscheiden, auf welche Kurse man sie bedenkenlos schicken kann.
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Welche Reichweite hat ein Batteriebus bei vollem Ladezustand?
Die Reichweite hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt z. B. die Topografie der Strecke, Witterungsbedingungen und die Anzahl der Fahrgäste eine Rolle. Auch die eingesetzte Batterietechnologie trägt entscheidend zur Einsatzdauer bei. Die Reichweite kann zwischen 120 und 200 km liegen. Ein intelligentes Betriebshofmanagementsystem berücksichtigt all diese Faktoren, damit die Batteriebusse optimal eingesetzt werden können.
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Werden alle Busse durch Batteriebusse ersetzt?
Ziel ist auf lange Sicht die komplette Elektrifizierung der Busflotte. Hierbei wird auch die Brennstoffzellentechnologie berücksichtigt.
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Welche Technologie steckt in den Bussen?
Die Busse werden über einen Elektromotor angetrieben. Der Strom hierfür kommt von im Dach und im Heck gelagerten Batterien. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Technik findet man in der interaktiven 3D-Grafik.
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Sind die Batteriebusse hörbar für Fußgänger?
Der Batteriebustyp „eCitaro“ ist laut EU-Verordnung 540/2017 bezüglich des Geräuschpegels für Fußgänger (auch blinde und sehbehinderte Menschen) gut hörbar.
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Woher kommt der Strom für die Busse?
Für das Laden der Batteriebusse wird zertifizierter Ökostrom bereitgestellt. Dieser ausschließlich regenerativ erzeugte Strom wird sogar teilweise regional gewonnen, ist emissionsfrei und enthält keine Kernenergie.
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Wo werden die Busse geladen?
Die Batteriebusse werden durch eine neue Ladeinfrastruktur auf dem Omnibusbetriebshof in der Gartenfeldstraße geladen.
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Wie werde ich zum Frischluftvorbild?
Steig einfach ein.
Ausbildung Fragen zur Bewerbung
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Wann bzw. wie viele Monate im Voraus sollte ich mich bewerben?
Am besten bewirbst Du Dich nach dem Erhalt Deines Sommerzeugnisses für einen Ausbildungsstart im darauffolgenden Jahr. Den genauen Bewerbungszeitraum findest Du direkt in den Stellenausschreibungen zur Ausbildung zum Industriekaufmann (w/m/d) und für Kfz-Mechatroniker (w/m/d), wenn diese ausgeschrieben sind.
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Was sollte meine Bewerbung alles beinhalten?
Deine vollständige Bewerbung beinhaltet ein Anschreiben, Deinen aktuellen Lebenslauf, die letzten drei Schulzeugnisse und eventuell Praktikumszeugnisse. Dabei gilt: Wir wollen Dich kennenlernen, d.h.
– formuliere Dein Anschreiben authentisch und kreativ und verwende kein Standardanschreiben
– sag uns, warum Du Dich für eine Ausbildung bei ESWE Verkehr interessierst! -
Wie bewerbe ich mich?
Aktuell ist die Bewerbungsfrist für Ausbildungsplätze für das Jahr 2021 abgelaufen. Wir informieren, wenn die nächste Bewerbungsphase offen ist. Dann kannst Du dich ganz einfach direkt online auf dieser Seite bewerben.
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Bekomme ich eine Bestätigung, nachdem ich meine Bewerbung abgeschickt habe?
Nachdem Deine Bewerbung bei uns eingetroffen ist, erhältst du eine Eingangsbestätigung und wirst über die weiteren Schritte informiert. So kannst Du sicher sein, dass Deine Unterlagen bei uns angekommen sind.
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Kann ich meine Bewerbungsunterlagen ergänzen, wenn ich diese bereits abgeschickt habe?
Ja. Sobald Du feststellst, dass Du etwas vergessen hast, schicke uns Deine fehlenden Unterlagen schnellstmöglich per E-Mail zu.
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Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist liegt üblicherweise im September. Manchmal kommt es aber vor, dass wir den Bewerbungszeitraum sogar noch etwas verlängern. Den genauen Bewerbungszeitraum findest Du direkt in den Stellenausschreibungen für die Ausbildung zum Industriekaufmann (w/m/d) oder Kfz-Mechatroniker (w/m/d), wenn diese ausgeschrieben sind.
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Wer ist Ansprechpartner für Fragen rund um meine Bewerbung?
Frau Anja Saliger aus der Personalabteilung steht Dir bei allen Anliegen rund um die Ausbildung gerne zur Verfügung. Du erreichst sie unter anja.saligereswe-verkehr.de oder Tel.: (0611) 450 22-187.
Ausbildung Fragen zum Auswahlverfahren
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Wie verläuft der Auswahlprozess für die Ausbildungsberufe?
Zuerst prüfen wir Deine Bewerbungsunterlagen, ob du alle Voraussetzungen erfüllst. Hast Du die erste Hürde genommen, laden wir Dich zu einem Eignungstest bei uns ein. Danach entscheiden wir, ob wir Dich näher kennenlernen möchten und vereinbaren mit Dir einen Termin zum Vorstellungsgespräch.
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Wie erfolgt die Zu- bzw. Absage?
Die Zu- bzw. Absage erhältst Du von uns per E-Mail oder Post.
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Wann erfahre ich, ob ich genommen werde oder nicht?
Das hängt davon ab, wann du Dich bewirbst und wie viele weitere Bewerbungen es noch gibt. Du kannst Dich gerne telefonisch bei uns melden und Dich nach dem Stand des Einstellungsprozesses erkundigen.
Ausbildung Allgemeine Ausbildungsfragen
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Wie viele Ausbildungsplätze gibt es bei ESWE Verkehr?
Die Anzahl der Ausbildungsplätze unterscheidet sich von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf:
Industriekaufmann (w/m/d): 2 Plätze
Kfz-Mechatroniker (w/m/d): 4 Plätze
Fachinformatiker für Systemintegration (w/m/d): 1 Platz (alle 2 Jahre) -
Werden Auszubildende bei ESWE Verkehr übernommen?
Deine Übernahmechancen bei ESWE Verkehr sind gut.
Dazu brauchst Du eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und gute betriebliche Leistungen.
Ausbildung Fragen zur Berufsschule
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Wo ist die Berufsschule?
Je nach Ausbildungsberuf, besuchst Du eine andere Berufsschule:
Industriekaufmann (w/m/d): Schulze-Delitzsch-Schule Wiesbaden, Welfenstr. 13, 65189 Wiesbaden
Kfz-Mechatroniker (w/m/d): Friedrich-Ebert-Schule Wiesbaden, Balthasar-Neumann-Str. 1, 65189 Wiesbaden
Fachinformatiker für Systemintegration (w/m/d): Friedrich-Ebert-Schule Wiesbaden, Balthasar-Neumann-Str. 1, 65189 Wiesbaden -
Wie sieht der Berufsschulunterricht aus?
Du hast in der Regel ein- bis zweimal pro Woche Berufsschule. An den anderen Tagen bist Du bei uns im Unternehmen.
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Muss man nach der Schule nochmal in das Unternehmen kommen?
Das hängt ganz von Deinen Schulzeiten ab.
Tickets und „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE)
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Wieso kann ein Fahrscheinkontrolleur nicht einfach mal ein Auge zudrücken, wenn jemand nicht absichtlich, sondern versehentlich keinen Fahrschein dabei hat?
Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht einfach mal ein Auge zudrücken. Bei der Fahrausweisprüfung geht es einzig und allein um die Feststellung, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Fahrschein vorgezeigt werden kann – ist dies nicht der Fall, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.
Da jeder Fahrgast aus Fairness- und Neutralitätsgründen einen Anspruch auf gleiche Behandlung hat, kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht berücksichtigen, aus welchem persönlichen Grund oder wegen welcher individuellen Umstände der betreffende Fahrgast keinen gültigen Fahrschein bei sich hat. Dies gilt umso mehr, als der Fahrausweisprüfer vor Ort keine Möglichkeit hat abzuklären, ob die Begründung, die der Fahrgast ihm nennt, tatsächlich zutrifft.
Im Übrigen sieht auch die Rechtsgrundlage, auf der die Erhebung eines EBEs basiert, keine Unterscheidung dahingehend vor, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist. Diese Grundlage – es handelt sich um § 9 Abs. 1 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr“ – setzt für das Verhängen eines EBEs kein wissentliches oder willentliches Verschulden, also: keine Absicht des kontrollierten Fahrgastes voraus.
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Was passiert, wenn ich zwar einen gültigen Fahrschein besitze (zum Beispiel eine Wochenkarte), ich das Ticket aber bei der Kontrolle nicht vorzeigen kann, weil ich es zu Hause vergessen habe?
Da im geschilderten Fall der Fahrausweisprüfer keine Möglichkeit hat festzustellen, ob der kontrollierte Fahrgast tatsächlich im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) zunächst in voller Höhe fällig.
Aber: Es gibt ein nachträgliches Verfahren, das dem Fahrgast in diesem Fall die Zahlung des EBEs rückwirkend erspart. Dieses Verfahren ist immer (und nur) dann möglich, wenn der betroffene Kunde zum Zeitpunkt der Fahrscheinkontrolle tatsächlich Inhaber eines personifizierten, also nicht übertragbaren Fahrausweises gewesen ist, den er bei der Kontrolle lediglich nicht mit sich geführt hat. Dieses Ticket muss der Fahrgast innerhalb einer Woche nach der Fahrscheinkontrolle persönlich in unserer Mobilitätszentrale vorlegen – statt des EBEs wird dann nur eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe zurzeit 7,- Euro beträgt.
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Wenn ich noch keinen Fahrschein habe, sondern erst im Bus einen kaufen will – darf ich dann an jeder Tür des Busses einsteigen?
Die Beförderungsbedingungen geben vor, dass ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist, stets dort in den Bus einsteigen muss, wo er den Fahrausweis direkt kaufen kann. Da in unseren Bussen die Fahrscheine immer vom Fahrer verkauft werden, muss somit jeder Fahrgast, der im Bus ein Ticket erwerben möchte, stets an der ersten, also der vorderen Tür einsteigen. Außerdem muss der Fahrgast in dieser Situation bitte seinen Kaufwunsch deutlich zum Ausdruck bringen, indem er dem Fahrer den gewünschten Fahrschein konkret benennt – und indem er den Kaufpreis bitte möglichst passend bereithält.
Wer ohne gültigen Fahrausweis in den Bus einsteigt und sich nicht unverzüglich zwecks Kauf eines Fahrscheins zum Fahrer begibt, dem droht bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
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Gilt die Pflicht zum Vorne-Einsteigen auch dann, wenn ich einen Kinderwagen oder ein Fahrrad dabeihabe?
Ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist und diesen beim Busfahrer kaufen möchte, sollte – wenn er einen Kinderwagen oder ein Fahrrad mit sich führt – aus Platzgründen bitte an der zweiten Tür einsteigen. Zuvor sollte der Fahrgast, falls möglich, beim Vorbeigehen an der geöffneten ersten Tür dem Fahrer seinen Ticketkaufwunsch bereits mitteilen oder beim Einstieg über die zweite Tür anschließend dem Fahrer signalisieren, dass ein Fahrscheinkauf erfolgt.
Im Bus hat sich der Fahrgast dann bitte sofort zum Fahrer zu begeben, um dort den Fahrschein zu kaufen. Sollte der Bus inzwischen bereits losgefahren sein, muss sich der Fahrer auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren; daher hat in diesem Fall der Kauf des Fahrausweises spätestens an der nächsten Haltestelle zu erfolgen.
Eine weitergehende Verzögerung des Fahrscheinerwerbs führt dazu, dass bei einer Kontrolle ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.
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Darf ich einen Papier-Fahrschein laminieren?
Nein, das dürfen Sie nicht. Das Laminieren eines Fahrausweises ist gemäß den Tarifbestimmungen verboten und würde den Fahrschein ungültig machen – was zur Folge hätte, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig werden würde.
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Wie lange gilt ein Einzelfahrschein?
Einzelfahrscheine (und übrigens auch Kurzstreckentickets) gelten – egal ob am Automaten oder beim Busfahrer gekauft – immer nur für den sofortigen Fahrtantritt in Richtung des Fahrtziels. Unterwegs ist Umsteigen erlaubt, sooft es erforderlich ist; der Fahrgast muss jedoch immer den nächstmöglichen Anschlussbus nehmen.
Rück- oder Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind mit Einzelfahrscheinen nicht gestattet; in diesen Fällen würde ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig. Für das Erreichen des Fahrtziels gibt es kein Zeitlimit – die Annahme, dass ein Einzelfahrschein pauschal 60 oder 90 Minuten lang gültig ist, ist unzutreffend.
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Wie weit darf ich mit einem Kurzstreckenticket fahren?
Kurzstreckentickets gelten für Einzelfahrten auf einer Strecke von bis zu drei Haltestellen oder von maximal zwei Kilometern. Fährt der Nutzer eines Kurzstreckentickets eine längere Strecke, ist das Ticket nicht mehr gültig und es wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.
An jeder unserer Haltestellen befindet sich ein Aushang, der den Fahrgästen anzeigt, wie weit man von dort aus mit einem Kurzstreckenticket fahren darf. Auch der Busfahrer kann Auskunft über die erlaubte Länge der Fahrtstrecke geben. Übrigens gelten Kurzstreckentickets genauso wie Einzelfahrscheine immer nur für den sofortigen Fahrtantritt.
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Wann müssen auf einem Gruppenticket die Namen der Mitfahrer eingetragen werden?
Für die Gruppentageskarte und das Hessenticket gilt: Soweit auf dem Fahrausweis Felder für Namenseinträge vorgesehen sind, ist der Fahrausweis nur dann gültig, wenn dort die Namen und Vornamen aller reisenden Personen eingetragen sind. Der Namenseintrag hat direkt nach dem Kauf des Fahrscheins zu erfolgen.
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Wie schnell nach dem Einsteigen in den Bus muss ich meinen Sammelkartenabschnitt abstempeln?
Ein Sammelkartenabschnitt muss bei Fahrtantritt unverzüglich entwertet werden. Gemäß den Tarifbestimmungen gilt bereits der Moment des Betretens des Busses als Fahrtantritt – dies bedeutet, dass der Sammelkartenabschnitt schon beim Einsteigen in den Bus bereitgehalten werden muss, um ihn dann umgehend im Entwertergerät abzustempeln. Wer hingegen erst nach dem Einsteigen beginnt, seinen Sammelkartenabschnitt in der Handtasche oder im Rucksack zu suchen, oder wer sich gar erst einmal hinsetzt, bevor er zum Entwertergerät geht, riskiert bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
Gleiches gilt, wenn der Stempelaufdruck nicht erkennbar ist: Also bitte nach dem Abstempelvorgang, wenn das Entwertergerät hörbar geklickt hat, unbedingt prüfen, ob der Stempelaufdruck erkennbar ist – falls nicht, bitte sofort zum nächsten Gerät gehen und dort ein zweites Mal abstempeln. Alternativ kann man sich auch an den Busfahrer wenden; dieser darf den Sammelkartenabschnitt handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.
Die Pflicht zum unverzüglichen Abstempeln im Entwertergerät gilt übrigens nicht nur für Sammelkartenabschnitte, sondern genauso für jedes Veranstaltungsticket.
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Wie verhalte ich mich, wenn das Entwertergerät nicht funktioniert?
Falls tatsächlich keines der im Fahrzeug vorhandenen Entwertergeräte funktioniert, sollte sich der Fahrgast bitte umgehend an den Busfahrer wenden. Der Fahrer darf den Sammelkartenabschnitt bzw. das Veranstaltungsticket handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.
Ein nicht entwerteter Sammelkartenabschnitt bzw. ein nicht entwertetes Veranstaltungsticket ist als Fahrausweis ungültig und führt bei einer Kontrolle dazu, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.
Beförderung und Service
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Bis zu welchem Alter fahren Kinder kostenlos?
Kinder bis einschließlich fünf Jahre fahren im gesamten Tarifraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sowie in den Übergangstarifgebieten grundsätzlich kostenlos, sie müssen jedoch auf der gesamten Strecke von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden. Für die Beförderung von Kindergruppen, etwa bei Ausflügen von Kindergartengruppen, können abweichende Tarifregelungen gelten.
Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahre fahren immer zum günstigen Kindertarif.
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Ab welchem Alter muss ich für mein Kind eine Fahrkarte kaufen?
Bei ESWE Verkehr können Kinder bis zu sechs Jahre kostenlos mitfahren. Von sechs bis 14 Jahre brauchen sie einen Kinderfahrschein, ab 15 Jahre ist ein Erwachsenenfahrschein erforderlich.
Wenn Sie als Elternteil einen Fahrausweis mit integrierter Mitnahmeregelung besitzen, z. B. ein Jahreskarten-Abonnement, dürfen Sie an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten Ihre eigenen Kinder oder bis zu drei fremde Kinder kostenlos in Wiesbaden und Mainz mitnehmen. Details zur Mitnahmeregelung finden Sie hier.
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Kann ich beim Busfahrer mit einem 50-€-Schein ein Ticket kaufen?
Generell können Sie Ihren Fahrausweis beim Busfahrer mit „großem Geld“, z. B. einem 50-€-Schein, bezahlen, allerdings haben unsere Fahrer aus Sicherheitsgründen stets nur ein gewisses Kontingent an Wechselgeld bei sich.
Wenn ein Fahrer einmal nicht genügend Wechselgeld bei sich hat, kann es passieren, dass er Ihnen einen Beleg ausdruckt. Mit diesem Beleg wird Ihnen in einer unserer drei eigenen Verkaufsstellen Ihr Restbetrag ausbezahlt.
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Darf ich ein Tier mit in den Bus nehmen?
Grundsätzlich können Sie Tiere kostenlos in unseren Bussen mitnehmen. Hunde sind aber bitte stets kurz anzuleinen, Katzen und Kleintiere gehören in einen Käfig oder in eine Box. Selbstverständlich gehören Tiere nicht auf den Sitz.
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Wie funktioniert die Rollstuhlrampe?
Alle ESWE-Busse haben an der zweiten Tür eine sogenannte Rampe. Um die Rampe anzufordern, gibt es sowohl an der Außenseite als auch im Innenraum der Busse den sogenannten „Rampenwunsch“: einen blauen Knopf, mittels dessen die Rampe angefordert werden kann.
Die Verantwortung, diese Rampe zu öffnen, liegt beim Busfahrer. Um ein schnelleres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist die Hilfe von Fahrgästen trotzdem gerne gesehen.
Zum Betätigen der Rampe bitte die Rampe am Griff greifen, sie öffnen und dann langsam ablegen. Vorsicht! Bitte darauf achten, dass keine Hände oder Füße unter der Rampe eingeklemmt werden.
Um die Rampe wieder einzuklappen, bitte die Rampe anheben, den Griff festhalten und die Rampe wieder vorsichtig in ihrer Vertiefung ablegen.
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Wie melde ich mich für eine Nightliner-Rückfahrt an?
Die Nightliner sind unsere Nachtbusse, die bis zu drei Mal pro Nacht von der Wiesbadener Innenstadt aus in die Vororte hinausfahren. Nur wenig bekannt ist, dass man mit den Nightliner-Bussen auf dem gleichen Weg auch wieder in die Stadt zurückfahren kann. Wenn Sie mit einem Nightliner zurückfahren möchten, müssen Sie diesen Wunsch zuvor bei ESWE Verkehr anmelden – und zwar spätestens 15 Minuten bevor der Bus an seiner Endhaltestelle im jeweiligen Vorort ankommt. Der Busfahrer wird von uns informiert und holt Sie dann an der von Ihnen gewünschten Haltestelle ab.
Die Rufnummer für die Anmeldung einer Nightliner-Rückfahrt ist diese: (0611) 24 24 80 24.
Schülerticket
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Schülerticket-Hinweis für Mainzer Kunden
Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.
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Welche Unterlagen werden zum Kauf des Schülertickets benötigt?
- Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
- Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
- Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle. -
Wie bekommt man das Schülerticket Hessen?
Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden
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Ist das Schülerticket übertragbar und gibt es eine Mitnahmeregelung?
Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.
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Wie lange gilt das Schülerticket Hessen?
Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.
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Was kostet das Schülerticket Hessen?
- 365 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
- 372 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 31€
Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts. -
Wer darf das Schülerticket nutzen?
Alle Schüler/innen und Auszubildenden, die in Hessen wohnen und/oder deren Schule bzw. Ausbildungsstätte in Hessen liegt, können das Schülerticket Hessen nutzen.
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Wo gilt das Schülerticket Hessen?
Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.
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Wie lange sind Sammelkartenabschnitte gültig?
Sammelkartenabschnitte, die vor dem alljährlich am 1. Januar stattfindenden Tarifwechsel gekauft wurden, dürfen bis zum 30. Juni des neuen Jahres verwendet werden. Das Kaufdatum ist auf jedem Abschnitt aufgedruckt zu finden. Ab dem 1. Juli des neuen Jahres droht dem Nutzer eines alten Sammelkartenabschnitts die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
Wichtig: Bis zu drei Jahre alte Sammelkartenabschnitte können gegen neue Abschnitte eingetauscht werden – und zwar gegen Zahlung des jeweiligen Differenzbetrags, der sich aus der zwischenzeitlich erfolgten Tariferhöhung ergibt. Umtauschstellen sind unsere Mobilitätszentrale sowie unsere Mobilitätsinfos am Hauptbahnhof und am Luisenplatz.
ESWE Verkehr meinRad Allgemeine Informationen
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Sind die Vermietsysteme in Wiesbaden und Mainz kompatibel?
Die Systeme in Wiesbaden und Mainz sind miteinander kompatibel. Das bedeutet, ein Mietrad kann in Wiesbaden ausgeliehen und in Mainz, Ingelheim, Budenheim oder Ginsheim-Gustavsburg zurückgegeben werden – und umgekehrt.
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Kann man Mieträder in Wiesbaden mieten, wenn man mit der MVG-Karte für Mainz registriert ist?
Nein, da die Mieträder in Wiesbaden nicht mit der Karte, sondern nur über die App gemietet werden können. Registrieren Sie sich dazu bitte in der „ESWE Verkehr meinRad“-App. Diese finden Sie im App Store (Apple) und bei Google Play (Android).
ESWE Verkehr meinRad App und Registrierung
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Benötige ich für das Mieten der Räder die App und woher bekomme ich sie?
Ja, für die Nutzung des Fahrradvermietsystems ESWE Verkehr meinRad benötigen Sie die „ESWE Verkehr meinRad“-App.
Sie steht zum kostenlosen Download zur Verfügung – bei Google Play für Android- und im App Store für iOS-Betriebssysteme.
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Welches Smartphone-Betriebssystem benötige ich für die Nutzung der App?
Die App ist ab Version 4.3 für Android und ab Version 10.0 für iOS (Apple) verfügbar. Sofern diese oder eine neuere Betriebssystemversion auf dem Smartphone ist, kann die „ESWE Verkehr meinRad“-App installiert werden.
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In welchen Sprachen ist die „ESWE Verkehr meinRad“-App verfügbar?
Die App ist auf Deutsch und Englisch verfügbar und richtet sich nach der Grundeinstellung Ihres Smartphones.
Ist die Grundeinstellung Deutsch, ist die Ausgabesprache der App auch automatisch Deutsch. Ist eine andere Sprache im Smartphone eingestellt, ist die Ausgabesprache der App Englisch. -
Kann ich zurückliegende Fahrten einsehen?
Ja, eine Übersicht bisheriger Fahrten ist unter dem Menüpunkt „Meine Fahrten“ mit Angaben zu Fahrtdauer und Start- und Rückgabestation zu finden.
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Kann ich meine Daten selbst ändern?
Ja, Ihre Kundendaten können Sie bequem in der „ESWE Verkehr meinRad“-App unter „Mein Account“ verwalten.
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Ich habe mich mit meinen Daten registriert, kann aber kein meinRad mieten. Woran liegt das?
Nach der Registrierung über die App erhalten Sie eine Registrierungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, die Sie bitte bestätigen. Falls Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihren Spamordner. Andernfalls kann der Versand der Registrierungsbestätigung von einem Kollegen in der Mobilitätszentrale erneut angestoßen werden.
Nach Abschluss der Registrierung über die App und Bestätigung der Registrierungs-E-Mail ist noch ein Gang in die Mobilitätszentrale notwendig, um sich zu authentifizieren. Um dort von einem Mitarbeiter freigeschaltet werden zu können, benötigen Sie Ihren Lichtbildausweis sowie die verwendete EC-/Kreditkarte. Dann kann direkt losgeradelt werden.
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Wie alt muss ich sein, um mich für ESWE Verkehr meinRad zu registrieren?
Eine Registrierung ist ab 18 Jahren möglich.
ESWE Verkehr meinRad Miete und Rückgabe
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Wie viele Vermietstationen gibt es in Wiesbaden?
Rund 90 Stationen stehen Ihnen aktuell in Wiesbaden zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie auch alle „meinRad“-Stationen in Mainz, Ingelheim, Budenheim und Ginsheim-Gustavsburg für das Mieten und Zurückgeben der Mieträder nutzen.
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Wie kann ich meinRad nutzen?
Für die Nutzung von ESWE Verkehr meinRad benötigen Sie die „ESWE Verkehr meinRad“-App. Diese ist kostenlos im Apple App Store sowie bei Google Play herunterzuladen. Nach der Registrierung und Freischaltung in der Mobilitätszentrale, können die Mieträder direkt an der Station über die App ausgeliehen und zurückgegeben werden.
Alle Stationsstandorte finden Sie in der App und auf www.meinrad-wiesbaden.de. Zum Mieten eines meinRads scannen Sie bitte den individuellen QR-Code des Mietrads oder geben Sie die 4-stellige Fahrrad-Nummer ein und bestätigen Sie Ihre Auswahl.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.meinrad-wiesbaden.de.
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Wo kann ich die Räder mieten und zurückgeben?
Die Miete und Rückgabe der Mieträder ist ausschließlich an „meinRad“- Stationen möglich - in Wiesbaden, Mainz, Ingelheim, Budenheim und Ginsheim-Gustavsburg.
Alle Stationsstandorte finden Sie in der App und auf www.meinrad-wiesbaden.de.
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Kann ich das Mietrad nur innerhalb Wiesbadens nutzen oder sind auch Ausflüge möglich?
Natürlich können Sie gerne Tagesausflüge unternehmen, eine Rückgabe ist aber ausschließlich an „meinRad“- Stationen in Wiesbaden, Mainz, Ingelheim und Budenheim möglich. Die kostenpflichtige Miete läuft bis zur Rückgabe an einer dieser Stationen weiter. Bei jeder Miete beträgt die maximale Mietdauer 24 Stunden.
Alle Stationsstandorte finden Sie in der App und auf www.meinrad-wiesbaden.de.
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Muss man zum Fahren einen Helm tragen?
In Deutschland besteht keine Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms. Gerne können Sie Ihren eigenen Helm mitbringen und tragen.
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Was passiert, wenn eine Station/ein Fahrradständer voll ist? Muss man dann die nächste freie Station suchen?
Sollte der Fahrradständer einer Station komplett belegt sein, können die Mieträder in Wiesbaden auch unmittelbar neben einer Station abgestellt werden. Die App registriert, wenn sich das Mietrad im Radius einer Station befindet.
Anders als in Wiesbaden, können in Mainz, Ingelheim, Budenheim und Ginsheim-Gustavsburg keine Fahrräder neben den Stationen abgestellt werden. Daher ist es wichtig, vorab zu überprüfen, ob die favorisierte Abgabestation derzeit auch freie Rückgabeplätze bereithält. Die Verfügbarkeit freier Plätze kann in der Kartenansicht der „ESWE Verkehr meinRad“-App mit Antippen der Station sekundenaktuell abgerufen werden.
Alle Stationsstandorte finden Sie in der App und auf www.meinrad-wiesbaden.de.
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Kann ich mein Mietrad unterwegs abstellen, z. B. wenn ich einkaufen bin?
Ja, wenn sich das Mietrad außerhalb einer Station befindet, können die Mieträder über die App geparkt werden. Dabei wird die Fahrt beim Verschließen nur pausiert, die kostenpflichtige Mietzeit läuft weiter. Die Rückgabe des Mietrads ist nur an einer der zahlreichen „meinRad“-Stationen möglich.
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Wie funktioniert der Miet- und Rückgabeprozess an Mainzer Stationen?
Der Mietprozess an Mainzer Andockstationen entspricht dem an einer unserer Wiesbadener Stationen.
Einzig die Rückgabe verläuft anders: Es wird nicht das Hinterrad-Bügelschloss geschlossen, sondern man schiebt den Fahrradadapter in den freien Platz an der Station.
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Woher weiß ich, ob die Andockstation in Mainz noch freie Abstellplätze hat?
Wählen Sie hierfür die gewünschte Zielstation auf der Kartenansicht in der App aus. Die Detailinformation unten zeigt Ihnen an, wie viele freie Plätze zum Zurückgeben der Mieträder an der jeweiligen Station noch verfügbar sind. Dank der Umschaltfläche (links oben innerhalb der Kartenansicht) können Sie sehr leicht zwischen der Anzahl der verfügbaren Fahrräder und der freien Stellplätze (in Mainz) hin und her schalten.
ESWE Verkehr meinRad Tarife und Bezahlung
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Was kostet das Mieten eines „meinRad“-Mietrads?
In Wiesbaden, Mainz, Ingelheim, Budenheim und Ginsheim-Gustavsburg gilt die gemeinsame Tarifstruktur.
Weitere Informationen zum Tarifsystem finden Sie hier: www.meinrad-wiesbaden.de.
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Wie lange darf ich ein Mietrad maximal mieten?
Die maximale Mietdauer beträgt 24 Stunden. Sollte diese Zeit überschritten werden behalten wir uns vor, ein erhöhtes Entgelt zu erheben (150,00 €).
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Wie komme ich in einen Vorteilstarif (z. B. als ÖPNV-Kunde mit Jahreskarte)?
Zunächst erfolgt eine automatische Einstufung in den Standardtarif.
Möchten Sie sich für den Vorteilstarif freischalten lassen, reicht ein Klick auf „Mein Account“ und anschließend „bearbeiten“. Nun kann ein Tarif ausgewählt werden. Anschließend ist der Upload eines Fotos des Fahrscheins (Studentenausweis, ÖPNV-Zeitkarte, …) notwendig. Eine letzte Prüfung sowie die Freischaltung erfolgt dann durch unsere Mobilitätszentrale.
Auch in unserer Mobilitätszentrale können Sie den entsprechenden Nachweis (Studentenausweis, ÖPNV-Zeitkarte, …) vorlegen und sich von den Kolleginnen und Kollegen für den Vorteilstarif freischalten lassen.
Weitere Informationen zum Tarifsystem finden Sie hier: www.meinrad-wiesbaden.de.
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Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie können zwischen den Zahlungsarten SEPA-Lastschrift und Kreditkarte wählen.
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Wie häufig wird abgebucht?
Rechnungstellung und Abbuchung erfolgen jeweils zu Beginn des Folgemonats. Wir behalten uns vor, bei kleineren Rechnungsbeträgen erst nach mehreren Nutzungsvorgängen – spätestens zum 31. Dezember eines Jahres – eine Sammelrechnung zu stellen.
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Wie wird die Rechnung zugestellt?
Die Rechnung wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
ESWE Verkehr meinRad Mietrad
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Wo ist die Klingel?
Die Klingel befindet sich links im Griff des Lenkers integriert. Der Griff muss gedreht werden, um zu klingeln.
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Wo ist die Gangschaltung?
Die Schaltung befindet sich rechts am Lenker und zwar direkt im Griff. Um zu Schalten, einfach den Griff drehen.
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Wie kann ich die Sattelhöhe verstellen?
Durch Betätigung des Hebels unterhalb des Sattels kann dieser ganz ohne Werkzeug in der Höhe verstellt werden.
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Wo kann ich das Licht einschalten?
Die Mieträder verfügen über einen Nabendynamo, mit dem Ihr Fahrweg automatisch immer gut beleuchtet wird. Dank Standlicht-Funktion leuchten Front- und Rücklicht auch bei jedem Ampelstopp.
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Handelt es sich bei den Mieträdern um Pedelecs bzw. E-Bikes?
Nein, die „meinRad“-Mieträder verfügen über keine elektrischen Hilfsmotoren – Sie müssen noch selbst in die Pedale treten.
In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung des Systems und der politischen Beschlussfassung wird ein zeitnaher Ausbau des Systems mit Pedelecs und Lastenrädern angestrebt.
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Wie kann man Gepäck mitnehmen?
Die Mieträder verfügen über einen Frontkorb mit verstellbaren Gurten. Über dem Hinterrad befinden sich außerdem Bügel, an die eigene Gepäcktaschen eingehängt werden können.
Darüber hinaus sind die Mieträder mit einer Anhängerkupplung ausgestattet, an welche private Anhänger angehängt werden können. Sie sind hierbei verpflichtet, auf den verkehrssicheren Zustand des Anhängers und die maximale Zuladung des jeweiligen Modells zu achten. Das Gesamtgewicht von 107 kg für Fahrer, Gepäck inkl. Anhänger und Zuladung dürfen nicht überschritten werden.
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Gibt es eine Anhängerkupplung und wie wird sie verwendet?
Ja, die Mieträder sind mit einer Anhängerkupplung ausgestattet, an welche private Anhänger angehängt werden können. Sie sind hierbei verpflichtet, auf den verkehrssicheren Zustand des Anhängers und die maximale Zuladung des jeweiligen Modells zu achten. Das Gesamtgewicht von 107 kg für Fahrer, Gepäck inkl. Anhänger und Zuladung darf nicht überschritten werden.
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Können Kinder mit dem „meinRad“ mitgenommen werden?
Ohne eine entsprechende Vorrichtung ist nach Straßenverkehrsordnung eine Mitnahme weiterer Personen nicht gestattet. Die Mieträder verfügen über keine entsprechende Vorrichtung bzw. Kindersitz.
Die Mieträder sind allerdings mit einer Anhängerkupplung ausgestattet. Sie können also Ihren eigenen Anhänger ankuppeln und so ggf. Kleinkinder mitnehmen. Sie sind hierbei verpflichtet, auf den verkehrssicheren Zustand des Anhängers und die maximale Zuladung des jeweiligen Modells zu achten. Das Gesamtgewicht von 107 kg für Fahrer, Gepäck inkl. Anhänger und Zuladung darf nicht überschritten werden.
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Was passiert, wenn ich mit dem Mietrad einen Unfall habe?
Sind bei dem Unfall auch andere Personen beteiligt oder wurde fremdes Eigentum beschädigt, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle und informieren Sie uns unter Telefon (0611) 450 22-450 oder per E-Mail an interneteswe-verkehr.de. Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht haftet der Nutzer für Schäden, die ESWE Verkehr entstehen.
ESWE Verkehr meinRad Probleme
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Das Schloss lässt sich nicht schließen. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich umgehend per E-Mail, per Telefon oder in der Mobilitätszentrale und teilen uns mit, wo Sie das Mietrad abgestellt haben. Sollte es sich um einen systembedingten Fehler handeln, entstehen Ihnen keine Nachteile.
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Wie können defekte Mieträder oder Vermietstationen gemeldet werden?
Defekte an Mieträdern oder Stationen können per E-Mail, per Telefon oder in unserer Mobilitätszentrale gemeldet werden.
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Das Mietrad wurde zurückgegeben und verschlossen. Die Mietzeit läuft aber trotzdem weiter. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich zeitnah per E-Mail, per Telefon oder in der Mobilitätszentrale und teilen mit, wo Sie das Mietrad abgestellt haben. Wir beenden die Fahrt manuell und stornieren die Fahrt bzw. die zu lange Buchung.
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Ich stehe direkt neben einem „meinRad“ an einer Vermietstation. Wieso sagt die App, dass ich mich nicht nah genug an einer Station befinde?
Falls Sie nicht richtig geortet werden, warten Sie bitte einen kurzen Moment, damit das Smartphone-GPS Sie neu orten kann. Sollte die Ortung weiterhin nicht funktionieren, können Sie die App neu starten und die GPS-Funktion einmal aus- und wieder einschalten.
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Warum wird mir in der App der Hinweis „Account nicht freigeschaltet“ angezeigt?
Nach Abschluss der Registrierung über die App und Bestätigung der Registrierungs-E-Mail ist noch ein Gang in die Mobilitätszentrale notwendig, um sich zu authentifizieren. Um dort von einem Mitarbeiter freigeschaltet werden zu können, benötigen Sie Ihren Lichtbildausweis sowie die verwendete EC-/Kreditkarte. Dann kann direkt losgeradelt werden.
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Verhalten bei Diebstahl
Ein während der Miete erfolgter Diebstahl ist umgehend bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Dort erhalten Sie eine „Bescheinigung über Erstattung einer Anzeige“. Legen Sie diese bitte anschließend in unserer Mobilitätszentrale vor, damit die offene Radmiete beendet werden kann.
Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht, haftet der Nutzer für Schäden, die ESWE Verkehr entstehen.
ESWE Verkehr meinRad Ausblick
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Kann ich mehrere Mieträder gleichzeitig mieten (Mehrfachmiete)?
Eine Mehrfachmiete ist derzeit leider nicht möglich.
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Wird es zukünftig noch weitere Vermietstationen geben?
Ja, das Stationsnetz soll kontinuierlich erweitert werden.
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Kann man Vorschläge für Stationsstandorte machen?
Sehr gerne können Sie Vorschläge für neue „meinRad“-Vermietstationen einreichen. Sie werden auf Umsetzbarkeit geprüft und ggf. in das Verfahren zur Standortkoordination mit den städtischen Ämtern eingebracht.
Vorschläge lassen Sie uns bitte am besten über das Kontaktformular auf www.meinrad-wiesbaden.de zukommen.
E-Ticket Online
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Welche Möglichkeiten bietet mir die Servicefunktion „eTicket Online“?
Sobald Ihr Zugang zur Servicefunktion „eTicket Online“ freigeschaltet wurde, können Sie Ihr Kundenkonto komplett in Eigenregie verwalten – einfach, unkompliziert und bequem. Das „eTicket Online“-System, das selbstverständlich die Datenschutz-Standards berücksichtigt, umfasst unter anderem folgende Funktionen:
- Änderung Ihrer persönlichen Vertragsangaben, etwa Ihrer Adresse oder Ihrer Bankverbindung
- Wechsel Ihrer gebuchten Fahrtrelation und/oder der Preisstufe Ihres Tickets sowie Wechsel zu einem anderen Ticketangebot
- Abschluss eines neuen Ticketvertrags
- Kündigung eines bestehenden Ticketvertrags
- Meldung des Verlusts oder des Diebstahls Ihrer eTicket-Plastikkarte
- Hochladen erforderlicher Nachweis-Dokumente
All dies (und einiges mehr) können Sie im „eTicket Online“-System schnell, papierlos und eigenhändig durchführen – jederzeit, rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten. Ihr persönlicher Gang zu unserer Mobilitätszentrale oder zu einer unserer Mobilitätsinfos ist für die meisten Änderungsbelange also nicht mehr erforderlich.
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Welche Ticketprodukte kann ich in der Servicefunktion „eTicket Online“ bestellen?
Folgende Tickets sind per „eTicket Online“ erhältlich:
- persönliches Abonnement (1 x Abbuchung/12 x Abbuchung)
- übertragbares Abonnement (1 x Abbuchung/12 x Abbuchung)
- persönliches 9-Uhr-Abonnement (1 x Abbuchung/12 x Abbuchung)
- übertragbares 9-Uhr-Abonnement (1 x Abbuchung/12 x Abbuchung)
- 65-plus-Abonnement (1 x Abbuchung/12 x Abbuchung)
- Taunussteiner Umweltkarte (1 x Abbuchung/12 x Abbuchung)
- Zuschlagsjahreskarte für die Benutzung der 1. Klasse in Nahverkehrsbahnen (1 x Abbuchung/12 x Abbuchung)
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Zwischen welchen Bezahlwegen kann ich wählen, wenn ich in der Servicefunktion „eTicket Online“ ein Ticketprodukt neu bestelle?
Die Bezahlung kann ausschließlich per Lastschrift von Ihrem Bankkonto erfolgen.
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Kann ich mich auch dann in der Servicefunktion „eTicket Online“ anmelden, wenn ich Barzahler bin?
Zurzeit können sich Barzahler leider nicht in der Servicefunktion „eTicket Online“ anmelden, da die Barzahler-Ticketprodukte noch nicht als eTicket ausgegeben werden.
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Kann ich mich auch dann in der Servicefunktion „eTicket Online“ anmelden, wenn ich kein Kunde von ESWE Verkehr bin?
Sie können die Servicefunktion „eTicket Online“ auch dann zur Bestellung eines Tickets nutzen, wenn Sie (noch) kein Kunde bei uns sind. Sie müssen sich in diesem Fall zunächst in unserer Online-Community „Meine ESWE“ registrieren und sich anschließend bei „eTicket Online“ anmelden.
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Wie kann ich mich in der Servicefunktion „eTicket Online“ registrieren, wenn ich bereits Kunde von ESWE Verkehr bin?
Wenn Sie Kunde von ESWE Verkehr sind und bereits ein eTicket besitzen, können Sie sich mittels eines Registrierungscodes – zusammen mit Ihrer Kundennummer, die Sie im ersten Anschreiben unter „Ihr Zeichen“ finden – in der Servicefunktion „eTicket Online“ registrieren. Nach erfolgter Bestätigung Ihrer Registrierung können Sie alle Funktionen des Online-Systems nutzen.
Bitte beachten Sie folgendes: Die Nummer auf dem Nutzermedium (eTicket) ist nicht Ihre Kundennummer. Hier handelt es sich um die Kartnenummer.
Um Ihnen den Vorgang der Registrierung für die Servicefunktion „eTicket Online“ so einfach wie möglich zu machen, haben wir hier eine bebilderte Anleitung für Sie erstellt.
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Auf welchem Weg erhalte ich den Registrierungscode, mit dem ich mich in der Servicefunktion „eTicket Online“ registrieren kann?
Falls Sie Bestandskunde bei uns sind, haben Sie den Registrierungscode per Post zugeschickt bekommen, als die Servicefunktion „eTicket Online“ an den Start gegangen ist.
Falls Sie nicht im Besitz eines Registrierungscodes sind (weil ihnen keiner zugesandt wurde oder weil sie ihn vielleicht verlegt haben), haben Sie zur Anforderung des Codes zwei alternative Möglichkeiten:
- Entweder kommen Sie persönlich in unsere Mobilitätszentrale oder in einer unserer beiden Mobilitätsinfos (Hauptbahnhof Wiesbaden, Bussteig A, oder Luisenplatz, Bussteig B). Dort kann Ihnen unter Angabe Ihrer Kundennummer Ihr Registrierungscode direkt ausgedruckt werden.
- Oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um auf diesem Weg die postalische Zusendung Ihres Registrierungscodes zu veranlassen.
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Ich habe mein Passwort für den Zugang zur Servicefunktion „eTicket Online“ vergessen. Wie erhalte ich ein neues Passwort?
Wenn Sie auf unserer Website am oberen Seitenrand die Schaltfläche „Passwort vergessen“ auswählen und dann auf der sich daraufhin öffnenden Unterseite Ihre E-Mail-Adresse eintragen, erhalten Sie per E-Mail einen Link, den Sie anklicken müssen, um dann ein neues Passwort festlegen zu können.
Das Passwort gilt sowohl für die Online-Community „Meine ESWE“ als auch für die Servicefunktion „eTicket Online“.
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Wie kann ich wissen, ob eine Ticketbestellung oder eine Änderung meiner Vertragsdaten (beispielsweise eine Adressänderung), die ich in der Servicefunktion „eTicket Online“ vorgenommen habe, tatsächlich bei Ihnen angekommen ist?
Nach jeder Eingabe, die Sie in der Servicefunktion „eTicket Online“ vornehmen, wird automatisch eine E-Mail an Sie versendet, die Ihnen den Empfang Ihrer Eingabe bestätigt.
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Wie kommen die neuen Änderungen, die ich per „eTicket Online“ vorgenommen habe, auf meine Chipkarte?
Wenn Sie per „eTicket Online“ einen neuen Ticketvertrag abgeschlossen haben, oder wenn Sie an Ihrem bestehenden Vertrag eine Änderung vorgenommen haben, dann müssen diese neuen Daten mit dem Speicherchip Ihrer eTicket-Plastikkarte synchronisiert werden – die Daten müssen also angeglichen und dadurch aktualisiert werden. Diese Synchronisierung geschieht ganz automatisch, sobald Ihr eTicket bei der nächsten Fahrscheinkontrolle mit dem Prüfgerät eines Fahrausweisprüfers in Kontakt kommt; Sie müssen sich also nicht selbst um die Synchronisierung kümmern!
Falls Sie jedoch Wert darauf legen, dass die Daten auf dem Speicherchip Ihres eTickets schon vor der nächsten Fahrscheinkontrolle aktualisiert werden, so haben Sie hierfür folgende Möglichkeiten:
- Sie können die Synchronisierung in unserer Mobilitätszentrale oder in einer unserer beiden Mobilitätsinfos (Hauptbahnhof Wiesbaden, Bussteig A, oder Luisenplatz, Bussteig B) durchführen lassen.
- Sie können die Synchronisierung an unseren Fahrscheinautomaten durchführen lassen.
- Sie können die Synchronisierung an der Infosäule in unserer Mobilitätszentrale durchführen lassen.
- Sie können die Synchronisierung in unserer Mobilitätszentrale oder in einer unserer beiden Mobilitätsinfos (Hauptbahnhof Wiesbaden, Bussteig A, oder Luisenplatz, Bussteig B) durchführen lassen.
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Wenn ich ein 65-plus-Abonnement bestellen möchte: Was muss ich in puncto Nachweis-Dokument und in puncto Fristen beachten?
Für die Bestellung eines 65-plus-Abonnements müssen Sie uns bitte einen Altersnachweis vorlegen (in jenem Monat, der der erste Gültigkeitsmonat Ihrer 65-plus-Jahreskarte sein soll, müssen Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben).
Den Nachweis können Sie direkt per „eTicket Online“ hochladen. Alternativ können Sie uns das Nachweis-Dokument auch per Post zusenden (ESWE Verkehr, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden); oder Sie bringen das Dokument persönlich in unserer Mobilitätszentrale oder in einer unserer beiden Mobilitätsinfos (Hauptbahnhof Wiesbaden, Bussteig A, oder Luisenplatz, Bussteig B) vorbei.
Wenn das von Ihnen bestellte 65-plus-Abonnement ab einem bestimmten Monatsersten gültig sein soll, muss die Bestellung bitte spätestens am 10. des jeweiligen Vormonats bei uns eingetroffen sein. Für das Hochladen bzw. Zusenden des entsprechenden Nachweis-Dokuments (Altersnachweis; siehe oben) können Sie sich etwas mehr Zeit lassen: Dieses muss uns bitte bis zum 20. des Vormonats vorliegen. Das bestellte Ticket erhalten Sie dann etwa eine Woche vor Gültigkeitsbeginn auf dem Postweg.
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Was muss ich tun, wenn ich meine eTicket-Plastikkarte verloren habe oder wenn sie mir gestohlen wurde?
Sowohl einen Verlust als auch einen Diebstahl Ihrer eTicket-Plastikkarte müssen Sie uns bitte zügig melden (am besten direkt per „eTicket Online“), damit wir die abhandengekommene Karte schnellstmöglich sperren können.
Im Fall des Verlusts der Karte müssen wir Ihnen für die Ausstellung einer Ersatzkarte 10,- Euro berechnen. Im Fall des Diebstahls der Karte werden die 10,- Euro nur dann fällig, wenn Sie uns keine polizeiliche Bestätigung vorlegen. Die polizeiliche Bestätigung, die Ihnen die Zahlung der 10,- Euro erspart, können Sie direkt in der Servicefunktion „eTicket Online“ hochladen. Alternativ können Sie uns die polizeiliche Bestätigung auch per Post zusenden (ESWE Verkehr, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden); oder Sie bringen die Bestätigung persönlich in unserer Mobilitätszentrale (Marktstraße 10) oder in einer unserer beiden Mobilitätsinfos (Hauptbahnhof Wiesbaden, Bussteig A, oder Luisenplatz, Bussteig B) vorbei.
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Wie erhalte ich nach dem Verlust bzw. dem Diebstahl meiner eTicket-Plastikkarte eine Ersatzkarte?
Sie können Ihre Ersatz-Plastikkarte persönlich in unserer Mobilitätszentrale (Marktstraße 10) oder in einer unserer beiden Mobilitätsinfos (Hauptbahnhof Wiesbaden, Bussteig A, oder Luisenplatz, Bussteig B) abholen. Falls Sie jedoch die Ersatzkarte lieber per Post zugesandt bekommen möchten, teilen Sie uns dies bitte telefonisch mit.
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Wie kann ich meine E-Mail-Adresse in meinem Kundenkonto ändern?
Sie können Ihre E-Mail-Adresse in der „Meine ESWE“-Community unter „Profil“ ändern.
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Wie lösche ich meinen „eTicket Online“-Zugang?
Sie können den Zugang nur löschen, in dem Sie Ihren „Meine ESWE“-Community-Account löschen.
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Kann ich mich erneut für eTicket Online registrieren, wenn ich zuvor meinen Community-Account gelöscht habe?
Sie können sich jederzeit wieder in der „Meine ESWE“-Community registrieren und somit erneut auch für eTicket Online registrieren. Dazu müssen Sie lediglich mit uns persönlich vor Ort in der Mobilitätszentrale oder in einer der beiden Mobilitätsinfos sprechen. Sie können sich aber auch schriftlich an uns per E-Mail an interneteswe-verkehr.de oder per Kontaktformular wenden. Ihr Kundenkonto wird dann lediglich von uns wieder aktiviert.
Alltagshelden
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Kann jede/r Busfahrer/in werden?
Sagen wir es so: fast jede/r. Bist Du bereits im Besitz des europäischen Führerscheins der Klasse D oder DE, so kannst Du jederzeit direkt zu uns umsteigen. Solltest Du diesen noch nicht besitzen, so kannst Du Dich bei uns jederzeit zum/zur Busfahrer/in ausbilden lassen. Dafür bist Du mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
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Wie kann ich mich bewerben?
Ganz einfach. Jetzt und hier.
Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular für Busfahrer (w/m/d) oder Ausbildung Busfahrer (w/m/d) ausfüllen.
Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir.Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
Bitte vergiss wirklich nicht, Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Post-Adresse, Telefonnummer) anzugeben, sodass wir uns schnellstmöglich bei Dir melden können.
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Kann ich den Busführerschein auch ohne Pkw-Führerschein machen?
Nein, der Pkw-Führerschein ist zwingende Voraussetzung, um einen Busführerschein erwerben zu können. Er ist unumgänglich.
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Welche Unterlagen muss meine Bewerbung beinhalten?
Deine Bewerbungsunterlagen sollten bestehen aus:
• einer Nachricht mit Deinen Kontaktdaten (inkl. E-Mail-Adresse!)
• sowie Deinem vollständigen Lebenslauf.Diese sendest Du bitte
per Bewerbungsformular über:
www.eswe-verkehr.de/unternehmen/alltagshelden/bewerbungoder
per E-Mail an:
karriereeswe-verkehr.de (Datei-Formate, die wir per Mail annehmen, sind PDF-, Word- und Bild-Dateien)oder
per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Fachbereich Personal
Postfach 23 69
65013 WiesbadenBitte vergiss wirklich nicht, Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Post-Adresse, Telefonnummer) anzugeben, sodass wir uns schnellstmöglich bei Dir melden können.
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Wer ist mein direkter Ansprechpartner für meine Bewerbung?
Alle Fragen rund um das Thema „Busfahrer/in“ und „Ausbildung zum/zur Busfahrer/in“ beantwortet Dir unsere Heldenbeauftragte, Sylia Niebling-Metzger. Sie steht Dir sehr gerne per Mail unter karriereeswe-verkehr.de oder auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 zur Verfügung. Aber auch per Fax unter (0611) 450 22-815 kannst Du uns erreichen. Wir geben unser Bestes, Dir möglichst schnell zu antworten.
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Wann kann ich mit einer Antwort auf meine Bewerbung rechnen?
Nach Zusendung Deiner Unterlagen bemühen wir uns, diese zeitnah zu bearbeiten und Dir möglichst schnell zu antworten. In der Regel geschieht dies innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Eingang Deiner Bewerbung. Bitte habe ein wenig Geduld. Es lohnt sich!
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Wie kann ich mich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten?
Auf der Seite von ESWE Verkehr findest Du viele hilfreiche Informationen, die Dir verraten, wie wir denken, fühlen und arbeiten. Unsere YouTube-Videos bieten Dir ebenso die Möglichkeit, ein besseres Bild darüber zu gewinnen, was Dich erwartet. Sollte das nicht reichen, um Deine Neugier auf uns zu stillen, so bieten Dir unsere Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) noch mehr Input. Das Einfachste wäre natürlich: schau Dir Deinen Arbeitsplatz als Fahrgast live an. Hier erhältst Du den besten Eindruck. Und bei welchem Arbeitsplatz geht das schon.
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Was erwartet mich beim Einstellungstest?
Hier erwarten Dich allgemeine Fragen und Tests - unter anderem, wie gut Du Deutsch beherrschst. Alles Weitere erklären wir Dir im Laufe des Bewerbungsverfahrens.
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Was erwartet mich bei der Einstellungsuntersuchung?
Die arbeitsmedizinische Untersuchung bei unserem Betriebsarzt ist notwendiger Bestandteil Deiner Einstellung bei uns. Denn hier muss Deine grundsätzliche Fahrdiensttauglichkeit festgestellt werden. Schließlich geht es um Deine Sicherheit - und die unserer Fahrgäste. Neben Seh-, Lungen- und Hörtest durchläufst Du weitere Untersuchungen. Genauere Informationen hierzu erhältst Du dann während des Bewerbungsgespräches.
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Welche Aufgaben erwarten mich als Busfahrer/in bei ESWE Verkehr?
Neben dem reinen Fahrdienst warten weitere Aufgaben auf Dich. Dazu zählen unter anderem:
• der Verkauf und die Kontrolle von Fahrausweisen
• die Beratung von Fahrgästen zu Fragen unseres Ticketangebotes sowie des Streckennetzes
• Deine tatkräftige Unterstützung für gebrechliche oder behinderte Menschen beim Ein- und Aussteigen
• die Verwaltung und Abrechnung Deiner täglichen Fahrgeld-BareinnahmenWas Du bei uns nicht tun musst, ist selbst zu tanken oder den Bus zu reinigen. Hierfür haben wir einen eigenen Tank- und Reinigungs-Services vor Ort.
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Was verdiene ich als Busfahrer/in bei ESWE Verkehr?
Als Busfahrer/in wirst Du der Entgeltgruppe 4 gemäß des TV-N Hessen zugeordnet. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung mit Zulagen von derzeit etwa 2.570 EUR brutto pro Monat.
Hinzu kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung von derzeit etwa 1.900 EUR brutto
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
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Welche Perspektiven habe ich als Busfahrer/in bei ESWE Verkehr?
Wir bieten Dir Möglichkeiten und Entwicklungschancen, die über den reinen Fahrdienst hinaus- und zum Beispiel vom Disponenten über den Teamleiter bis hin zum Verkehrsmeister reichen. Deine Dienstzeiten werden flexibel gestaltet und auf Deine Wünsche hin strukturiert. Auch eine geregelte Urlaubsplanung gehört für uns dazu. Neben der Entlohnung gemäß der des TV-N Hessen (Entgeltgruppe 4) erwarten Dich überdurchschnittliche Sozialleistungen.
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Welche Leistungen bietet mir ESWE Verkehr sonst noch?
Unsere Leistungen, insbesondere unsere Sozialleistungen sind bei uns sehr vielfältig und daher ein wichtiger Faktor, warum sich viele Interessenten/Interessentinnen für uns entscheiden. Gerne gibt Dir unsere Heldenbeauftragte Sylia Niebling-Metzger auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 weitere Auskunft darüber. Einen Überblick über das, was wir Dir sonst noch so bieten, findest Du hier.
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Kann ich meine Dienstschichten selbst bestimmen?
Wir sind stolz auf unseren Flexplan mit einer Quote von bis zu 85 % Wunscherfüllung. Das macht es Dir möglich, Deine Arbeitszeiten Deinem Leben anzupassen. Aber das ist noch nicht alles. Was wir sonst noch zu bieten haben, findest Du auf der Übersichtseite unserer Vorteile.
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Wie lange sitzt man als Busfahrer/in hinterm Steuer?
Bei uns erwarten Dich eine 39-Stunden-Woche, tariflich geregelte Arbeitszeiten und ein Flexplan. Pro Tag sitzt Du maximal 9 Stunden hinterm Lenkrad - inklusive Pause. Was wir darüber hinaus zu bieten haben, findest Du auf der Übersichtseite unserer Vorteile.
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Ist mein Vertrag befristet?
Ja, zu Beginn Deiner Tätigkeit bei uns ist Dein Vertrag zunächst auf 2 Jahre (i. d. R.) befristet.
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Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich wenden?
Wenn Du hier keine Antwort auf Deine Frage gefunden hast, so wende Dich einfach an unsere Heldenbeauftragte, Sylia Niebling-Metzger. Sie steht Dir gerne per Mail unter karriereeswe-verkehr.de oder auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 Rede und Antwort.
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Alltagshelden Ausbildung zum/zur Busfahrer/in (ohne Klasse D)
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Kann ich mich auch bewerben, wenn ich noch keinen Busführerschein besitze?
Ja, das kannst Du. Wir bieten Dir auch an, bei uns die Ausbildung zum/zur Busfahrer/in zu absolvieren. Alles, was Du dafür benötigst: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
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Kann ich mich auch bewerben, wenn ich noch keine abgeschlossene Ausbildung habe?
Natürlich, wir bieten jedem eine faire Chance. Alles, was Du für Deine Bewerbung zur Ausbildung als Busfahrer/in benötigst, ist Folgendes: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
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Wer finanziert meine Ausbildung zum/zur Busfahrer/in?
Grundsätzlich unterscheiden wir 2 Finanzierungsvarianten Deiner Ausbildung:
1. Die Finanzierung durch einen Maßnahmenträger (z. B. Arbeitsagentur) oder
2. die Vollfinanzierung durch ESWE Verkehr mit einer schriftlichen Vereinbarung, die Dich zu einer Rückzahlung der Ausbildung verpflichtet, sofern Du im Anschluss Deiner Ausbildung nicht mindestens 2 Jahre für ESWE Verkehr tätig sein solltest. -
Welches Gehalt erhalte ich, wenn ich mit der Ausbildung als Busfahrer/in beginne?
Bei einer Vollfinanzierung durch ESWE Verkehr erhältst Du ein Gehalt gemäß dem TV-N Hessen als Omnibusanwärter/in mit der Entgeltgruppe 3. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung mit Zulagen von derzeit etwa 2.290 EUR brutto pro Monat.
Mit erfolgreichem Erwerb des Führerscheins der Klasse D wirst Du in die Entgeltgruppe 4 des TV-N Hessen eingruppiert.
Nach Abschluss der kompletten Ausbildung und Abnahme zum selbständigen Fahren kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen hinzu wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Bei einer Finanzierung durch einen Maßnahmenträger, wie z. B. durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, beginnt das offizielle Arbeitsverhältnis bei ESWE Verkehr mit erfolgreichem Erwerb Deines Führerscheins der Klasse D. Während der Ausbildung wirst Du finanziell von den Maßnahmenträgern unterstützt.
Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
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Wie lange dauert eine Ausbildung zum/zur Busfahrer/in und wie genau läuft sie ab?
Die Ausbildung in unserer unternehmenseigenen Fahrschule dauert ca. 6 Monate und gliedert sich in folgende 3 Blöcke:
Block 1 (etwa 3 Monate): Grundqualifikation mit IHK-Prüfung & Fahrscheinerwerb der Klasse D
Block 2 (etwa 2 Wochen): Schulung in Produkt- und Tarifstruktur des ÖPNV, Typenschulung & Linienkunde
Block 3 (etwa 8 bis 10 Wochen): Einsatz im regulären Linienbetrieb und Verbesserung der praktischen Fahrfertigkeiten -
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um mich bei ESWE Verkehr als Busfahrer/in zu bewerben?
Alles, was Du benötigst: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Eine vorherige Ausbildung ist nicht erforderlich, aber gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift solltest Du mitbringen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Serviceorientierung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sollten außerdem selbstverständlich für Dich sein.
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Welche Perspektiven habe ich nach der Ausbildung?
In der Regel wird jede/r, den wir in unserer Fahrschule zum/zur Busfahrer/in ausgebildet haben, auch übernommen. Außerdem bieten wir Dir weitreichende Entwicklungschancen, die über den reinen Fahrdienst hinausreichen. Mehr dazu erfährst du hier.
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Wie genau läuft der Bewerbungsprozess ab?
1. Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular ausfüllen. Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
2. Du geduldest Dich ein paar Tage.
3. Wir melden uns per E-Mail oder Post bei Dir.
4. Du wirst ggf. zum Auswahlverfahren eingeladen und absolvierst ein persönliches Vorstellungsgespräch sowie eine Fahrprobe mit einem unserer erfahrenen Fahrlehrer.
5. Du erhältst unsere Entscheidung in schriftlicher Form.
6. Wenn alles gut für Dich läuft, erhältst Du einen Termin für die obligatorische Einstellungsuntersuchung bei unserem Betriebsarzt.
7. Ist Deine gesundheitliche Eignung bestätigt worden, erhältst Du einen Arbeitsvertrag von uns.Bewerbung
Busfahrer
Ausbildung
Alltagshelden Busfahrer/in (mit Klasse D)
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Was verdiene ich als Busfahrer/in bei ESWE Verkehr?
Als Busfahrer/in wirst Du der Entgeltgruppe 4 gemäß des TV-N Hessen zugeordnet. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung mit Zulagen von derzeit etwa 2.570 EUR brutto pro Monat.
Hinzu kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung von derzeit etwa 1.900 EUR brutto
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
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Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um mich bei ESWE Verkehr als Busfahrer/in zu bewerben?
Um direkt als Busfahrer/in anfangen zu können, benötigst Du einen Führerschein der Klasse D oder DE sowie die Qualifizierung gemäß des BKrFQG (Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz). Darüber hinaus solltest Du gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse besitzen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Serviceorientierung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sollten außerdem selbstverständlich für Dich sein.
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Brauche ich einen LKW-Führerschein, um bei ESWE Verkehr anfangen zu können?
Nein, alles, was Du benötigst, um bei ESWE Verkehr einzusteigen, ist Dein Führerschein der Klasse D. Solltest Du diesen auch nicht besitzen, kannst Du bei ESWE Verkehr eine Ausbildung zum/zur Busfahrer/in beginnen. Dafür bist Du mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen zur Ausbildung bei uns findest Du hier.
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Wie genau läuft der Bewerbungsprozess ab?
1. Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular ausfüllen. Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
2. Du geduldest Dich ein paar Tage.
3. Wir melden uns per E-Mail oder Post bei Dir.
4. Du wirst ggf. zum Auswahlverfahren eingeladen und absolvierst ein persönliches Vorstellungsgespräch sowie eine Fahrprobe mit einem unserer erfahrenen Fahrlehrer.
5. Du erhältst unsere Entscheidung in schriftlicher Form.
6. Wenn alles gut für Dich läuft, erhältst Du einen Termin für die obligatorische Einstellungsuntersuchung bei unserem Betriebsarzt.
7. Ist Deine gesundheitliche Eignung bestätigt worden, erhältst Du einen Arbeitsvertrag von uns. -