Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis zum Gewinnspiel „Gesundheitstag von ESWE Verkehr am 24. Juni 2025"

I Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstalterin und Teilnahmebedingungen:

(1) Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden.

(2) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

§ 2 Teilnahmeberechtigung und -möglichkeit:

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
  2. Jeder Mitarbeitende kann nur einmal teilnehmen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner Stammnummer, selbst verantwortlich. Zur Teilnahme am Gewinnspiel sind sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechend zu machen.
  3. Jede wahrheitswidrige Angabe hat unmittelbar, d. h. ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge.
  4. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt per Abgabe des Coupons über eine der beiden aufgestellten Einwurfboxen am Veranstaltungstag. Voraussetzung zur Teilnahme sind zwei Stempel, die darauf hindeuten, dass der Teilnehmer an einem Aktiv-Kurs/Vortrag teilgenommen hat und die Gesundheitsstraße besucht hat.
  5. Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die für die Teilnahme an dem Gewinnspiel beide erforderlichen Stempel eingeholt haben, und Ihren Namen und Ihre Stammnummer leserlich ausgefüllt haben.

§ 3 Ausschluss von der Teilnahme und Rechtsweg:

(1) Nicht-Mitarbeitende sowie Angehörige von Mitarbeitern der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 4 Teilnahmeschluss, Einzelheiten der Teilnahme und Gewinn:

  1. Teilnahmeschlussist der 24.06.2025 um 17:00 Uhr
  2. Die Teilnahme ist für den Teilnehmer kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen der Veranstalterin oder mit der Veranstalterin verbundener Unternehmen.
  3. Die Gewinner werden am 25.06.2025 ausgelost und per Hauspost oder E-Mail benachrichtigt. Falls sich ein Gewinner nicht innerhalb von 21 Tagen bei der Veranstalterin meldet, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
  4. Als Gewinne werden verlost:
    1. Preis: Ein Gutschein für eine Massage bzw. Physiotherapie-Sitzung, in der Praxis Privatpraxis Vicky Oertel-Kurz, in Höhe von 50 €
    2. Preis: Siebzehn Gutscheine von Mattiaqua im Wert von 30 €

(5) Die Gewinnübergabe erfolgt durch Abholung beim BGM.

(6) Der Gewinn wird nicht in bar ausgezahlt und ist nicht übertragbar.

(7) Bei Überschreitung der Sachzuwendungsgrenze (50,00 € brutto) ist der Gesamtbetrag durch den Arbeitnehmer mit seinem individuellen Steuersatz zu versteuern und in der Sozialversicherung zu verbeitragen. 

§ 5 Abbruch des Gewinnspiels:

(1) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen (etwa für bestimmte Gewinne oder Sonderauslosungen) abzubrechen.

(2) Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel nicht planmäßig ablaufen kann, so etwa durch Absage oder Abbruch der Veranstaltung und/ oder rechtlichen Gründen. Dies gilt auch bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen.

§ 6 Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

II Datenschutzhinweis

Die Teilnehmerdaten (Vorname, Name, Stammnummer) werden ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Die Daten der Teilnehmer, die nicht zu den Gewinnern zählen, werden nach Beendigung des Gewinnspiels umgehend gelöscht. Die Daten der Gewinner werden nach Abwicklung der Gewinne, spätestens nach 30 Werktagen nach Teilnahmeschluss, gelöscht. Die personenbezogenen Daten der Gewinner, für die es steuerrechtliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten gibt, werden nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (maximal zehn Jahre) gelöscht. Sofern eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, wird die Verarbeitung auf diesen Zweck beschränkt.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Weitere Datenschutzhinweise auf: www.eswe-verkehr.de/datenschutz