Bestellung Schülerticket Hessen WI15
Jetzt hier online bestellen!
Unsere Jahreskarte für alle Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren, die in Wiesbaden gemeldet sind.
Preise, gültig ab dem 1. Januar 2024
Varianten | Preis |
---|---|
Kinder/Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden | 12 Abbuchungen á 15,00 € |
Kinder/Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden, deren Erziehungsberechtigte Sozialleistungen nach SGBII, SGBXII, AsylbLG, WoGG oder KiZ beziehen. | 12 Abbuchungen á 10,00 € |
Volle Kontrolle für Sie: Mit „Abo-Online“ verwalten Sie Ihr Schülerticket Hessen selbst - einfach, bequem, sicher und schnell per Internet.
Sie können das Schülerticket Hessen WI15 auch ganz einfach über unseren Service „Abo-Online“ bestellen.
Mit „Abo-Online“ können Sie Ihr Schülerticket-Abo selbst verwalten. Ob Änderung der Bankverbindung oder der Adresse: Über all das (und noch viel mehr) haben Sie jetzt die volle Kontrolle. Das alles können Sie schnell, unkompliziert und papierlos selbst erledigen - jederzeit, rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten.
In einer Kurzanleitung erklären wir Ihnen wie Sie sich registrieren können und wie Sie das Schülerticket Hessen WI15 bestellen können. Diese finden Sie zum downloaden hier auf dieser Seite.
Melden Sie sich also schnell für diese Funktion an und bestellen Sie das Schülerticket Hessen WI15 im Kundenportal von ESWE Verkehr!
Hier registrieren und das Schülerticket Hessen WI15 bestellen
Hinweise:
- Der Antrag für das Schülerticket Hessen WI15 muss für alle Bestellwege bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Vertragsbeginns Ihrem Mobilitätsdienstleister vorliegen.
- Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.
- Wenn Sie staatliche Leistungen nach SGBII, SGBXII, AsylbLG, WoGG oder KiZ beziehen, dann kostet das Schülerticket Hessen WI15 für Sie nur 10,00 Euro statt 15 Euro pro Monat. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Laden Sie eine Kopie des Hessenpass mobil hoch.
- Bitte nutzen Sie für die Online-Bestellung eine in Deutschland gehostete E-Mail-Adresse (.de, .com). Ansonsten wird Ihre Bestellung als SPAM eingestuft und kommt bei uns nicht an! Bitte achten Sie außerdem auf die Schreibweise! Wenn die E-Mail-Adresse Fehler enthält, erhalten Sie keine Bestellbestätigung.
- Wenn Sie ein Schülerticket Hessen WI15 abonniert haben, können Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch an das zuständige Staatliche Schulamt übermittelt werden, sofern Sie dort im Rahmen der Schülerfahrkostenerstattung eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt haben und Rückfragen hierzu bestehen.
Rechtsgrundlage hierfür ist ein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Aktualität und Richtigkeit der Daten.
Alternativ können Sie den Bestellschein in Papierform ausfüllen und bei den hier aufgeführten Stellen per Post einreichen oder persönlich abgeben.
Hinweise:
- Der Antrag für das Schülerticket Hessen WI15 muss für alle Bestellwege bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Vertragsbeginns Ihrem Mobilitästdienstleister vorliegen.
- Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie das Anschreiben der Landeshauptstadt Wiesbaden bzw. eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.
- Wenn Sie staatliche Leistungen nach SGBII, SGBXII, AsylbLG, WoGG oder KiZ beziehen, dann kostet das Schülerticket Hessen WI15 für Sie nur 10,00 Euro statt 15 Euro pro Monat. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Laden Sie eine Kopie des Hessenpass mobil hoch.
- Wenn Sie ein Schülerticket Hessen WI15 abonniert haben, können Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch an das zuständige Staatliche Schulamt übermittelt werden, sofern Sie dort im Rahmen der Schülerfahrkostenerstattung eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt haben und Rückfragen hierzu bestehen.
Rechtsgrundlage hierfür ist ein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Aktualität und Richtigkeit der Daten.