Allgemeine Geschäftsbedingungen AboOnline (Selbstverwaltung durch Kunde/Nutzerkonto erforderlich)

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter des angebotenen online Abo Portals (im folgenden AboOnline genannt) ist die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Marion Hebding, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden (im folgenden ESWE Verkehr genannt) Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden HRB 11962, Umsatzsteueridentifikations-Nr. DE 210576339.

1.2 ​​​​Über AboOnline können Nutzer Abonnements für den ÖPNV erwerben und eigenständig verwalten, sowie zukünftig Mobilitätsleistungen unterschiedlicher Anbieter finden und zu deren Buchungsseiten gelangen. Zur Nutzung von AboOnline ist die Einrichtung eines Nutzerkontos erforderlich.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle über AboOnline abgeschlossenen Fahrkartenabonnements.

3. Registrierung im AboOnline

3.1 Zur Nutzung von AboOnline ist die Einrichtung eines Nutzerkontos erforderlich.  

Welche dies sind, ergibt sich aus dem entsprechenden Online-Formular. Zusätzlich muss der Nutzer einer bestimmten Anforderung genügendes Passwort festlegen.

3.2 ​​​​​​​Für eine Registrierung bei AboOnline müssen vom Nutzer bestimmte Daten eingegeben werden. Welche Angaben konkret erforderlich sind, ergibt sich aus dem entsprechenden Onlineformular. Zusätzlich muss der Nutzer ein bestimmten Anforderungen genügendes Passwort festlegen.

3.3 ​​​​​​​Die Erstellung eines Nutzerkontos ist nur zulässig, wenn der Nutzer volljährig oder unbeschränkt geschäftsfähig ist. Die Registrierung durch eine juristische Person erfolgt ausschließlich durch die vertretungsberechtigte natürliche Person.

3.4 ​​​​​​​Die vom Nutzer eingegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein. Erforderliche Änderungen (wie z.B. der Adresse) muss der Nutzer unverzüglich vornehmen.

3.5 Im Rahmen der Registrierung bei AboOnline hat der Nutzer die vorliegenden AGB, die Datenschutzbestimmungen sowie die geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen zu bestätigen. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer eine E-Mail mit dem Betreff „Registrierung Bestätigen“ mit der Aufforderung die Registrierung zu bestätigen. Mit Anklicken des in der E-Mail ausgewiesenen Bestätigungslinks kommt der Nutzungsvertrag für AboOnline zwischen ESWE Verkehr und dem Nutzer zustande.

3.6 Die Nutzung von AboOnline erfolgt für den Nutzer kostenfrei.

3.7 Die im Rahmen der Registrierung und Nutzung von AboOnline anfallenden personenbezogenen Daten des Nutzers werden ausschließlich verarbeitet, um die Leistungspflicht von ESWE Verkehr oder an diese gestellte rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Zu anderen Zwecken werden diese Daten nicht verarbeitet.

4. Schutz des Nutzerkontos

4.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten seines Nutzerkontos ausreichend zu schützen. Er wird insbesondere Dritten keinen Zugang zu seinem Nutzerkonto ermöglichen.

4.2 ESWE Verkehr ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, dem Nutzer die Einrichtung eines Nutzerkontos zu verweigern oder ein bereits existierendes Nutzerkonto zu sperren. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben: 

  • Bei Angabe unrichtiger Daten;
  • Bei Nichterreichbarkeit des Nutzers aufgrund veralteter Daten;
  • Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder die AGB der Mobilitätsanbieter, außer es handelt sich um einen nur unwesentlichen Verstoß oder der Verstoß ist dem Nutzer nicht zurechenbar.
  • Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.

ESWE Verkehr wird die berechtigen Interessen des Nutzers bei ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen.

5. Produkte

Im AboOnline können derzeit folgende Fahrkartenabonnements erworben werden:

  • Deutschlandweite Fahrkarten: Deutschlandticket und Deutschlandticket mit Hessenpass mobil
  • Schülerfahrkarten: Schülerticket Hessen, Schülerticket Hessen WI15 und Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00 €

6. Buchung einer Mobilitätsleistung

6.1 Das AboOnline und die darin einsehbaren Mobilitätsangebote stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Sie stellen kein bindendes Angebot dar. Über AboOnline werden lediglich Mobilitätsleistungen vermittelt.

6.2 Für die Erbringung der in AboOnline dargestellten Mobilitätsleistungen sind allein die jeweiligen Anbieter verantwortlich; ESWE Verkehr übernimmt mit dem Verkauf von Mobilitätsleistungen ausschließlich eine Vermittlerrolle. Für die Leistungserbringung selbst gelten daher die AGB des jeweiligen Anbieters.

6.3 Der Nutzer muss sich bei Mängeln in der Erbringung der Mobilitätsleistungen und der sonstigen leistungsbezogenen Angelegenheiten direkt an den jeweiligen Anbieter wenden.

6.4 ESWE Verkehr ist ausschließlich für solche Angelegenheiten verantwortlich, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb des Abonnements über AboOnline stehen, wie z.B. die Abwicklung von Zahlungen. ​​​​​​​

7. Zahlung und Rechnungsstellung

7.1 Es ist lediglich die Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Der Nutzer erteilt hierzu der ESWE Verkehr ein SEPA-Lastschriftmandat. Hierbei kann der Nutzer je nach Produkt im Bestellprozess wählen, ob die Einziehung des geschuldeten Betrages einmal jährlich oder monatlich veranlasst werden soll. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist, basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird bei Abonnements eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart.

7.2 Die jährliche Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum des Fahrkartenabonnements beginnt. Die monatliche Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag des Monats, erstmals ab dem ersten Werktag des Monats, in dem die Laufzeit des Fahrkartenabonnements beginnt.

7.3 Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Angabe zur Kontoverbindung nicht eingelöst werden, oder widerspricht der Nutzer grundlos der Abbuchung, hat der Nutzer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat

7.4 Der Nutzer erhält neben der Fahrkarte keine gesonderte Rechnung über das Fahrkartenabonnement. Sofern der Nutzer die Ausstellung einer gesonderten Rechnung benötigt, wird ESWE Verkehr diese dem Nutzer nach entsprechender Anforderung ausstellen.

8. Beendigung von Abonnements

8.1 Die Kündigung des Abonnements kann gemäß den für die jeweilige Fahrkarte unter Punkt 2. geltenden Bestimmungen entweder über AboOnline oder per E-Mail an kundendialog@eswe-verkehr.de unter Angabe der Vertragsnummer erfolgen.

8.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

9. Verfügbarkeit und Nutzungsrechte 

9.1 Das AboOnline ist für den Nutzer kostenfrei. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung des AboOnline, die Aufrechterhaltung eines bestimmten Zustandes oder einzelner Funktionalitäten. ESWE Verkehr ist insbesondere nicht verpflichtet, eine funktionsfähige Version des AboOnline für jegliche Webbrowser bereitzustellen. ESWE Verkehr ist jederzeit berechtigt, im AboOnline unentgeltlich bereitgestellte Angebote zu ändern, neue Angebote unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Angebote einzustellen. ESWE Verkehr wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen.

9.2 Durch Wartungsarbeiten kann der Zugriff auf das AboOnline für Nutzer eingeschränkt oder gesperrt sein. ESWE Verkehr schuldet keine durchgehende Verfügbarkeit des AboOnline.

9.3 ESWE Verkehr bemüht sich, auftretende Fehler oder eingeschränkte Verfügbarkeiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben.

10. Deaktivierung/Löschung des Kundenkontos

Der Nutzer kann das Nutzerkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist per E-Mail oder schriftlich gegenüber ESWE Verkehr deaktivieren/löschen.

Dem Nutzer obliegt vor Löschung die Pflicht zu prüfen, ob sich in seinem Nutzerkonto noch rechtmäßig zur Verfügung gestellte Dokumente (z.B. Nachweise, Rechnungen) befinden und diese bei Bedarf zu verwenden bzw. zu sichern. Ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift besteht nicht. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Beendigung der Nutzung unberührt.

11. Haftung

11.1 ESWE Verkehr ist bei der Darstellung der Angebote der Anbieter um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht.

11.2 ESWE Verkehr haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nur um unwesentliche Vertragspflichten handelt.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung der ESWE Verkehr bei einfacher Fahrlässigkeit auf solche Schäden begrenzt, die ESWE Verkehrs bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen oder die sich bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt als mögliche Folge hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.

11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von ESWE Verkehr nach dem Produkthaftungsgesetz, im Rahmen schriftlich übernommener Garantien sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

11.5 Eine Haftung der ESWE Verkehr für die seitens des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens zu erbringenden Leistungen besteht nur, soweit ESWE Verkehr selbst auch die Beförderungsleistungen erbringt. Es gelten in diesem Fall die Beschränkungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

11.6 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

12. Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung

Aufgrund der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weist ESWE Verkehr den Nutzer auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Streitbeilegung hin. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen können. Einen Link zu dieser Plattform halten die Stadtwerke im Impressum der App bereit.

13. Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren

Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass ESWE Verkehr sich am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz beteiligen.

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81, D-10623 Berlin
http://schlichtung-reise-und-verkehr.de

14. Änderung der AGB

14.1 ESWE Verkehr ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder geänderter Rechtsprechung erforderlich ist.

14.2 Der Besteller wird mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderungen über das Nutzerkonto informiert.

14.3 Der Nutzer ist berechtigt, der Änderung bis zum Inkrafttreten zu widersprechen. Übt der Nutzer sein Widerspruchsrecht nicht oder nicht rechtzeitig aus, treten die Änderungen  an dem von ESWE Verkehr genannten Zeitpunkt in Kraft. ESWE Verkehr ist verpflichtet, den Nutzer in der Mitteilung über die Änderung der AGB auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

14.4 Im Falle eines Widerspruchs ist ESWE Verkehr berechtigt, das Nutzungsverhältnis unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Nutzers mit einer Frist zum Ende des laufenden Monats zu beenden.

15. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Stand: 17.06.2024