Häufig gestellte Fragen
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Das Abo-Online-Portal von ESWE Verkehr ist eine digitale Plattform für die Verwaltung eines Abonnements.
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Das Abo-Online-Portal von ESWE Verkehr ermöglicht es, Abonnements bequem und papierlos zu beantragen und zu verwalten.
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Das Abo-Online-Portal von ESWE Verkehr bietet zahlreiche Vorteile. Sie müssen nicht extra in die Vorverkaufsstelle kommen, sondern können Zeit sparen, indem Sie Ihr Abonnement schnell und einfach von zuhause aus bestellen und verwalten. Dies ermöglicht eine bequeme, papierlose Abwicklung aller Abonnementangelegenheiten.
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Nein, man muss kein bestehendes Abo haben, um das Abo-Online-Portal nutzen zu können. Auch Neukunden können problemlos ihr Abonnement über das Portal bestellen und verwalten.
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Die Registrierung im Abo-Online-Portal von ESWE Verkehr erfolgt einfach und schnell. Besuchen Sie die Webseite des Portals und wählen Sie die Option zur Registrierung. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erstellen Sie ein Benutzerkonto. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Folgen Sie dem Link in dieser E-Mail, um Ihr Konto zu aktivieren und das Portal nutzen zu können.
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Der Registrierungscode ist ein Code, der dazu dient, Ihren bestehenden Vertrag mit dem Portal zu verknüpfen. Sie finden Ihren Registrierungscode im Begleitschreiben beim Erhalt der Chipkarte. Falls Sie diesen nicht finden können, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice um Unterstützung zu erhalten.
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Eine Anleitung für das Abo-Online-Portal finden Sie auf unserer Homepage unter www.eswe-verkehr.de in den jeweiligen Tickets.
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Hier geht’s zu unserem Abo-Online-Portal
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Sie können folgende Tickets bestellen:
- Deutschlandticket
- Hessenpassmobil
- Schülerticket Hessen
- Schülerticket Hessen WI15
- Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00 €
Weitere Tickets folgen
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Welche Varianten vom Schülerticket Hessen können im Abo-Online-Portal bestellt und verwaltet werden?
- Schülerticket Hessen
- Schülerticket Hessen WI15
- Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€
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Das Schülerticket Hessen WI15 müssen Sie bis zum 18. Lebensjahr nicht verlängern, denn dies geschieht automatisch. Ab dem 18. Lebensjahr können Sie dann zum regulären Schülerticket Hessen wechseln.
Das reguläre Schülerticket Hessen können Sie im Abo-Online-Portal selbstständig verlängern. Hierzu müssen Sie die Funktion “Abo anlegen” wählen und die Bestellung erneut durchführen oder unter „Mein Profil“ einen neuen gültigen Berechtigungsnachweis hochladen.
Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ muss jedes Jahr neu im Abo-Online-Portal mit gültigem Nachweis beantragt werden.
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Um ein Schülerticket Hessen zu beantragen, müssen Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen einen Altersnachweis, wie zum Beispiel einen Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde, vorlegen.
Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Nachweis der Schule bzw. der Ausbildungsstelle vorgelegt werden.
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Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.
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Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.
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Bitte beachten Sie, dass die automatische Verlängerung des Schülerticket Hessen W15 nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet ist, da die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Subventionierung bis zu diesem Alter unterstützt.
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Bitte beachten Sie, dass wir die Schulamtsbestätigung erst zum Schuljahresbeginn ab dem 01.08. ausgeben können.
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Im Abo-Online-Portal stehen als Zahlungsmöglichkeit lediglich Lastschriftzahlungen zur Verfügung.
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Falls Sie Ihre IBAN ändern möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeitenden per E-Mail an jahresaboeswe-verkehr.de
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Das Servicetelefon von ESWE Verkehr erreichen Sie montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer (0611) 450 22-450.
Alternativ können Sie uns per E-Mail unter kundendialogeswe-verkehr.de kontaktieren.
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Um Ihren Account zu deaktivieren, klicken Sie bitte auf „Mein Profil“ und wählen Sie die Option „Deaktivieren“. Beachten Sie, dass die Deaktivierung Ihres Accounts Ihren laufenden Vertrag nicht beeinflusst.
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Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:
- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresabo@eswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
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Bitte beachten Sie, dass die Kündigung im ersten Vertragsjahr spätestens bis zum 10. des jeweiligen Vormonats erfolgen muss. Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen berechnet.
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Eine Ticketbestellung können Sie über „Tickets kaufen“ auf dem Startbildschirm durchführen.
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Über die „ESWE Verkehr Ticket“-App können Sie das Deutschlandticket und das Jobticket Deutschland als Handyticket im Abonnement erwerben. In Zukunft werden auch weitere Tickets in unserer App angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite bzw. auf www.eswe-verkehr.de/ticket-app.
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Die Spracheinstellungen finden Sie im App Menü (die drei Striche oben links).
Hier können Sie zwischen Englisch, Deutsch und Polnisch wählen.
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Bitte überprüfen Sie zunächst die Richtigkeit Ihrer Anmeldedaten. Vergewissern Sie sich außerdem, dass alle Rechnungen beglichen wurden. Nutzerkonten, die eine offene Forderung aufweisen, werden gesperrt und können sich nicht anmelden, bis die Forderung beglichen wurde. Sollten Sie weiterhin Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Alle Infos zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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Über die App gekaufte Tickets werden als Barcode in der App gespeichert und sind ausschließlich hierüber abrufbar. Eine Ausstellung als Chipkarte ist nicht möglich.
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Es gibt keine Altersbeschränkung für die Nutzung unserer App. Für den Kauf eines Tickets müssen Sie allerdings volljährig sein. Es ist möglich, dass der Erziehungsberechtigte die Registrierung und den Ticketkauf durchführt und als Ticketnutzer die Daten des Kindes hinterlegt.
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Sobald Sie Ihren persönlichen QR-Code mit Ihrem Arbeitgeber verknüpft haben, haben Sie die Möglichkeit, unter dem Abschnitt „Tickets kaufen“, Ihr Jobticket Deutschland unkompliziert auszuwählen.
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Hierfür gehen Sie bitte in „Ihr Profil“, welches Sie immer oben rechts unter dem Anfangsbuchstaben Ihres Vornamens finden. Unter der Option „Profil bearbeiten“ können Sie persönliche Daten bearbeiten und haben in der „Mein Profil“-Ansicht aber auch noch die folgenden Optionen:
- Zahlungsart anzeigen/ändern
- PIN hinzufügen/ändern
- Passwort ändern
- Bestellungen und
- Benutzerdaten abrufen
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Klicken Sie im Anmeldefenster auf „Passwort vergessen“. In der folgenden Ansicht müssen Sie Ihre registrierte E-Mail-Adresse eingeben. Anschließend wird Ihnen ein Link zur Passwortänderung zugesendet.
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Die Spracheinstellungen finden Sie im App Menü (die drei Striche oben links).
Hier können Sie zwischen Englisch, Deutsch und Polnisch wählen.
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Es gibt keine Altersbeschränkung für die Nutzung unserer App. Für den Kauf eines Tickets müssen Sie allerdings volljährig sein. Es ist möglich, dass der Erziehungsberechtigte die Registrierung und den Ticketkauf durchführt und als Ticketnutzer die Daten des Kindes hinterlegt.
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Sofern Sie kein aktives Abonnement haben, können Sie gemäß Art. 17 DSGVO Ihr Kundenkonto löschen. Gehen Sie dazu auf „Mein Profil“ oder klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben Ihres Namens oben rechts und wählen anschließend „Konto löschen“.
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Bitte überprüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und den Spam/-Junk Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
Sollten Sie weiterhin Probleme haben wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Alle Infos zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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Im Verlauf des Bestellprozesses haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abo- oder Chipkartennummer anzugeben. Sofern Sie bereits über ein aktives Abonnement verfügen, wird dieses von uns gemäß der Tarifbestimmungen gekündigt. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel von Ihrem bestehenden ESWE-Abonnement in die Ticket-App nur bis spätestens zum 10. des Vormonats möglich ist.
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Bitte überprüfen Sie zunächst die Richtigkeit Ihrer Anmeldedaten. Vergewissern Sie sich außerdem, dass alle Rechnungen beglichen wurden. Nutzerkonten, die eine offene Forderung aufweisen, werden gesperrt und können sich nicht anmelden, bis die Forderung beglichen wurde. Sollten Sie weiterhin Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Alle Infos zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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Über die „ESWE Verkehr Ticket“-App können Sie das Deutschlandticket und das Jobticket Deutschland als Handyticket im Abonnement erwerben. In Zukunft werden auch weitere Tickets in unserer App angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite bzw. auf www.eswe-verkehr.de/ticket-app.
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Eine Ticketbestellung können Sie über „Tickets kaufen“ auf dem Startbildschirm durchführen.
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Leider sind Handytickets vom Umtausch ausgeschlossen. Sie können diese aber unter dem Menüpunkt „Bestellungen“ (diesen finden Sie, wenn Sie oben rechts auf den Anfangsbuchstaben Ihres Vornamens klicken) vor dem ersten Gültigkeitstag stornieren bzw. Ihr Abonnement bis 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Monats kündigen.
Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:
- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresaboeswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
- in der Ticket-App von ESWE Verkehr (sofern das Deutschlandticket/Jobticket als Handyticket erworben wurde)
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Das Startdatum Ihres Abonnements kann im Bestellprozess gewählt werden. Sie können Tickets in unserer App bis zu drei Monate im Voraus kaufen.
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Ja, das ist möglich. Das Deutschlandticket ist ein persönliches Ticket und kann nicht von einer Person auf eine andere übertragen werden. Das bedeutet, die Person, für die Sie das Ticket erwerben, darf ausschließlich in Ihrer Begleitung oder mit Ihrem Smartphone reisen. Sollte die Person das Ticket nutzen, jedoch ohne Sie oder Ihr Smartphone unterwegs sein, wird diese Handlung als Reisen ohne gültigen Fahrschein gewertet. Dadurch entsteht ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro.
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Tickets, die im Voraus bestellt werden, werden zum Monatsbeginn aktiviert. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie in der Rubrik „Meine Tickets" grau hinterlegt und als Vorbestellungen gekennzeichnet.
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Über die App gekaufte Tickets werden als Barcode in der App gespeichert und sind ausschließlich hierüber abrufbar. Eine Ausstellung als Chipkarte ist nicht möglich.
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Nachdem Ihr Ticket aktiviert wurde, wird es im Abschnitt „Meine Tickets" mit dem grün markierten Status „aktiv" angezeigt. Wenn Sie auf Ihr aktives Ticket klicken, wird der Barcode in der Kontrollansicht angezeigt. Sie müssen diesen Barcode nur noch dem Kontrollpersonal präsentieren, damit es gescannt werden kann.
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Die Rechnungen zu Ihren Tickets finden Sie ebenfalls unter dem Punkt „Meine Tickets“. Hier müssen Sie die Ansicht oben nur von „Tickets“ auf „Rechnungen“ umschalten.
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Ja, bereits gekaufte Tickets sind offline abruf- und nutzbar.
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Bitte prüfen Sie, ob ein Problem mit Ihrer Zahlart vorliegt. Sollten Sie weiterhin kein Ticket kaufen können, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Alle Infos zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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Eine Umstellung ist nur möglich, wenn Sie Ihr bisheriges Abonnent kündigen und anschließend eine neue Bestellung über unsere App tätigen.
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Installieren Sie die „ESWE Verkehr Ticket"-App auf Ihrem neuen Smartphone und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Damit erhalten Sie umgehend wieder vollen Zugriff auf Ihr Kundenkonto sowie Ihre Ticketinformationen.
Beachten Sie bitte, dass aus Sicherheitsgründen eine solche Aktivierung nur einmal alle 30 Tage möglich ist, um Missbrauch vorzubeugen. Sie können Ihre Tickets nicht gleichzeitig auf mehreren Smartphones verwenden. Falls Sie dennoch innerhalb dieses Zeitraums einen weiteren Versuch unternehmen, wird Ihr Ticket aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Für diesen Fall kontaktieren Sie uns bitte. Alle Infos zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Alternativ dazu steht Ihnen auch unser Kontaktformular zur Verfügung.
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Sie haben die Wahl zwischen dem Handyticket oder der Chipkarte, um Ihr Deutschlandticket zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass jeweils nur eine dieser Optionen als Nutzermedium verwendet werden kann.
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Abgelaufene Tickets finden Sie mit dem Hinweis „veraltet“ bis zu drei Monate in der Ticketübersicht unter dem Punkt „Meine Tickets“ auf dem Startbildschirm.
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Nachdem Sie sich in der App registriert haben, können Sie während des Bestellvorgangs die Nummer Ihres aktuellen Abonnements oder Ihrer Chipkarte angeben. Sofern Sie Ihre Kündigung bis zum 10. des Vormonats einreichen, wird Ihr aktueller Vertrag von uns zum Startdatum Ihres Deutschlandtickets beendet.
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Das Deutschlandticket ist monatlich, bis zum 10. des Vormonates kündbar.
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Ihr Konto wird zum letzten Tag des Monats vor Start ihres Tickets durch Logpay belastet.
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- Kreditkarte (MasterCard und VISA – zur Anlage werden Ihr vollständiger Name, Kreditkartennummer und Kartenprüfnummer benötigt)
- Paypal (hierfür ist ein separates Paypal-Konto nötig)
- SEPA-Lastschrift (Für Neukunden vorübergehend deaktiviert)
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Bei Fragen zu Zahlungen schauen Sie bitte in die FAQs https://kundenservice.logpay.de/faq unseres Zahlungsdienstleisters oder kontaktieren Sie den Kundenservice unter kundencenterlogpay.de.
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Seit dem 21.05.2024 gelten unsere neuen AGB und die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren neuen Zahlungsdienstleister. Hierfür ist es notwendig die Zahlungsdaten erneut einzugeben, damit Sie wie gewohnt Ihr Deutschlandticket nutzen können und der Betrag regelmäßig von Ihrem Konto abgebucht werden kann.
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Um sicherzustellen, dass PDF-Rechnungen sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten korrekt geöffnet werden, empfehlen wir die Installation und Konfiguration bestimmter PDF-Reader-Anwendungen. Nachfolgend sind die empfohlenen Apps und deren Mindestversionen aufgeführt.
iOS-Empfehlungen
- Adobe Acrobat Reader
Mindestversion: 20.09.00 - Foxit PDF Reader
Mindestversion: 7.3.0
Android-Empfehlungen
- Adobe Acrobat Reader
Mindestversion: 20.9.0.13635 - Google PDF Viewer
Mindestversion: 2.7.332.10.30
PDF-Reader-App aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass die PDF-Reader-Apps auf mindestens die oben empfohlenen Versionen aktualisiert sind. Entwickler veröffentlichen häufig Updates zur Behebung von Fehlern und zur Verbesserung der Kompatibilität.
Cache und Daten löschen (Android): Wenn Sie Probleme haben, können sie versuchen, den Cache und die Daten der App zu löschen, indem sie zu "Einstellungen" > "Apps & Benachrichtigungen" > [App-Name] > "Speicher" > "Cache leeren/Daten löschen" gehen.
App neu installieren: Das De- und Neuinstallieren der PDF-Reader-App kann Probleme lösen, die durch beschädigte Dateien oder Installationsprobleme verursacht werden.
Dateiberechtigungen überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die App die notwendigen Berechtigungen hat, um auf den Dateispeicher des Geräts zuzugreifen. Dies kann in den App-Einstellungen sowohl auf iOS als auch auf Android überprüft werden.
PDF erneut herunterladen: Manchmal kann die PDF-Datei beim Herunterladen beschädigt werden. Laden Sie die Rechnung erneut herunter und öffnen Sie es diesmal mit einem der empfohlenen PDF-Reader.
- Adobe Acrobat Reader
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Aus Gründen der Betrugsprävention sind wir gezwungen, SEPA-Lastschriften vorübergehend als Zahlungsmethode für Neukunden zu deaktivieren. Sobald zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen implementiert sind, werden wir die Zahlung per Lastschrift wieder anbieten.
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Ja, das ist möglich. Beachten Sie aber bitte, dass immer mindestens eine gültige Zahlungsart angelegt sein muss. Das bedeutet, dass Sie zuerst eine weitere Zahlungsart hinzufügen müssen, bevor Sie eine vorhandene entfernen können. Hierfür gehen Sie bitte in „Ihr Profil“, welches Sie immer oben rechts unter dem Anfangsbuchstaben Ihres Vornamens finden und wählen die Option „Zahlungsart anzeigen/ändern“.
Natürlich können Sie auch mehrere Zahlungsarten anlegen. In diesem Fall können Sie auswählen, mit welcher Zahlungsart Sie die Tickets zahlen möchten. Beachten Sie ebenfalls, dass immer nur eine Zahlart aktiv ist, diese wird als „Standard“ gekennzeichnet. Ein Wechsel der Zahlungsart wirkt sich auf alle zukünftigen Zahlungen aus.
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Nach Ihrer Registrierung in der „ESWE Verkehr Tickets“-App müssen Sie in den Einstellungen den QR-Code abscannen, der in dem Brief abgebildet ist. Hierzu klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben Ihres Namens oben rechts. Anschließend klicken Sie auf „Benutzer zur Gruppe hinzufügen“ und scannen den QR-Code ab. (Sollte das Abscannen nicht funktionieren, können Sie den Aktivierungscode auch manuell eingeben).
Sobald Sie den QR-Code gescannt haben, wird das Jobticket Deutschland automatisch in der Auswahl der verfügbaren Tickets angezeigt.
Bitte achten Sie bei der Aufgabe Ihrer Bestellung besonders auf das Gültigkeitsdatum und den Preis, der im Rahmen Ihrer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber festgelegt wurde. Wir empfehlen außerdem, vor Abschluss der Bestellung Ihren Warenkorb nochmals zu überprüfen.
Sobald der Kauf abgeschlossen ist, wird Ihr Jobticket in der Rubrik „Meine Tickets" angezeigt. -
Sobald Sie Ihren persönlichen QR-Code mit Ihrem Arbeitgeber verknüpft haben, haben Sie die Möglichkeit, unter dem Abschnitt „Tickets kaufen“, Ihr Jobticket Deutschland unkompliziert auszuwählen.
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Vergewissern Sie sich, dass Sie das richtige Ticket bestellt haben. Die Auswahl des JobTicket Deutschland befindet sich in der Ticketsübersicht unter dem Deutschlandticket. Sollte hier alles korrekt sein und das Problem weiterhin bestehen, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach oder kontaktieren Sie bitte unser Jobticketteam über die E-Mail firmencard@eswe-verkehr.de.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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Mit dem Batteriebus ist man in Wiesbaden emissionsfrei unterwegs, d. h. es entstehen keine Emissionen bei der Fahrt auf unseren Straßen. ESWE Verkehr leistet somit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen einerseits sowie zur Senkung der Stickoxide in unserer Luft andererseits. Hinzu kommt eine deutliche Verminderung der Lärmemissionen.
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Die lokal emissionsfreien Batteriebusse werden im Großteil unseres Liniennetzes eingesetzt. Insbesondere die Busse mit den stärkeren Festkörperbatterien sind aufgrund ihrer Reichweite flexibler und auf längeren Strecken einsetzbar.
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Die Reichweite hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt z. B. die Topografie der Strecke, Witterungsbedingungen und die Anzahl der Fahrgäste eine Rolle. Auch die eingesetzte Batterietechnologie trägt entscheidend zur Einsatzdauer bei. Die Reichweite kann zwischen 120 und 200 km liegen. Ein intelligentes Betriebshofmanagementsystem berücksichtigt all diese Faktoren, damit die Batteriebusse optimal eingesetzt werden können.
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Ziel ist auf lange Sicht die komplette Elektrifizierung der Busflotte.
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Die Busse werden über einen Elektromotor angetrieben. Der Strom hierfür kommt von im Dach und im Heck gelagerten Batterien. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Technik findet man in der interaktiven 3D-Grafik.
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Der Batteriebustyp „eCitaro“ ist laut EU-Verordnung 540/2017 bezüglich des Geräuschpegels für Fußgänger (auch blinde und sehbehinderte Menschen) gut hörbar.
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Für das Laden der Batteriebusse wird zertifizierter Ökostrom bereitgestellt. Dieser ausschließlich regenerativ erzeugte Strom wird sogar teilweise regional gewonnen, ist emissionsfrei und enthält keine Kernenergie.
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Die Batteriebusse werden durch eine neue Ladeinfrastruktur auf dem Omnibusbetriebshof in der Gartenfeldstraße geladen.
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Steig einfach ein.
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Am besten bewirbst du dich nach dem Erhalt deines Sommerzeugnisses für einen Ausbildungsstart im darauffolgenden Jahr. Den genauen Bewerbungszeitraum findst du direkt in den Stellenausschreibungen des jeweiligen Ausbildungsberufes, wenn diese ausgeschrieben sind.
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Deine vollständige Bewerbung beinhaltet ein Anschreiben, deinen aktuellen Lebenslauf, die letzten drei Schulzeugnisse und eventuell Praktikumszeugnisse. Dabei gilt: Wir wollen dich kennenlernen, d.h.:
– Formuliere dein Anschreiben authentisch und kreativ und verwende kein Standardanschreiben.
– Sag uns, warum du dich für eine Ausbildung bei ESWE Verkehr interessierst! -
Wir bearbeiten alle eingehenden Bewerbungen gleichwertig, allerdings bevorzugen wir Bewerbungen über unser Bewerbungsformular. Alternativ kannst du deine Bewerbung auch per E-Mail an karriereeswe-verkehr.de schicken.
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Nachdem deine Bewerbung bei uns eingetroffen ist, erhältst du eine Eingangsbestätigung und wirst über die weiteren Schritte informiert. So kannst du sicher sein, dass deine Unterlagen bei uns angekommen sind.
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Ja. Sobald du feststellst, dass du etwas vergessen hast, kannst du uns deine fehlenden Unterlagen schnellstmöglich per E-Mail zuschicken.
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Den genauen Bewerbungszeitraum findest du direkt in den Stellenausschreibungen des jeweiligen Ausbildungsberufes, wenn diese ausgeschrieben sind.
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Anja Saliger aus der Personalabteilung steht dir bei allen Anliegen rund um die Ausbildung gerne zur Verfügung. Du erreichst sie unter anja.saligereswe-verkehr.de oder Tel.: (0611) 450 22-187.
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Zuerst prüfen wir deine Bewerbungsunterlagen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen. Hast du die erste Hürde genommen, laden wir dich zu einem Eignungstest bei uns ein. Danach entscheiden wir, ob wir dich näher kennenlernen möchten und vereinbaren mit dir einen Termin zum Vorstellungsgespräch.
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Du erhältst von uns eine zeitnahe Zu- bzw. Absage per E-Mail oder Post. Bei Bedarf kannst du dich gerne nach dem Stand des Einstellungsprozesses bei uns erkundigen.
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Die Anzahl der Ausbildungsplätze unterscheidet sich von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf:
Industriekaufmann*frau: 2 Plätze
Kfz-Mechatroniker*in: 5 Plätze
Fachkraft im Fahrbetrieb: 10 Plätze -
Deine Übernahmechancen bei ESWE Verkehr sind gut.
Dazu brauchst du eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und gute betriebliche Leistungen. -
Als Azubi*ne hast du, wie jeder andere Mitarbeiter auch, Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Darüber hinaus gibt es betriebliche sowie tarifliche Freistellungen.
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Deine monatliche Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsjahr:
Monatliche Vergütung (gültig ab März 2024)
1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
4. Ausbildungsjahr: 1.377,59 €
Darüber hinaus gibt es eine Jahressonderzahlung sowie eine Prämie bei erfolgreichem Abschluss deiner Prüfung.
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Industriekaufmann/-frau (w/m/d)
Nach einer abgeschlossenen Ausbildung hast du viele Möglichkeiten, in den Beruf einzusteigen, denn dadurch, dass du in deiner Lehre die verschiedensten Bereiche eines Industrieunternehmens kennengelernt hast, bist du ein echtes Allround-Talent. Ob als Marketing-Manager*in, Finanzbuchhalter*in, Personaler*in oder auch als Mitarbeiter*in in einem unserer anderen Unternehmensbereiche – dir stehen viele Türen offen. Genauso vielfältig sind die Möglichkeiten, sich später in einem der Berufsbilder weiter zu qualifizieren.
Kfz-Mechatroniker/-in (w/m/d)
Als Kfz-Mechatroniker*in wirst du auch nach der Ausbildung in unserer Omnibus-Reparaturwerkstatt eingesetzt. Hier gibt es nach Bedarf verschiedenen Abteilungen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen, wie zum Beispiel die Haupt- und Zwischenuntersuchung, die Fahrwerksreparatur oder die Motorinstandsetzung. So hast du die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass unsere Busse auf Wiesbadens Straßen sicher unterwegs sind. Um sein Wissen aktuell zu halten, werden nach der Ausbildung auch regelmäßige Weiterqualifizierungen absolviert.
Fachinformatiker/-in für Systemintegration (w/m/d)
Hast du die Ausbildung zum*zur Fachinformatiker*in für Systemintegration erfolgreich abgeschlossen, bist du bereit für den Berufseinstieg in unserer IT-Abteilung. Du unterstützt unsere Kolleg*innen in allen Geschäftsbereichen bei der Anwendung unterschiedlichster IT-Systeme. Du bist erste*r Ansprechpartner*in bei Fragen rund um Hard- und Software und stehst bei Herausforderungen mit Rat und Tat zur Seite. Wichtig ist: Die IT ist sehr schnelllebig – daher gilt es, stets am Ball zu bleiben. Nutze die Chancen, dein Wissen zu festigen, zu aktualisieren und weiter auszubauen.
Fachkraft im Fahrbetrieb (w/m/d)
Nach einer abgeschlossenen Ausbildung hast du viele Möglichkeiten, in den Beruf einzusteigen, denn dadurch, dass du in deiner Lehre die verschiedensten Bereiche des Unternehmens kennengelernt hast, bist du ein echtes Allround-Talent. Du kannst sowohl im Busbetrieb als auch im Vertrieb eingesetzt werden können. D.h. Du wirst in unserer Verkehrsleitzentrale arbeiten können, als Busfahrer (w/m/d) eingesetzt werden können aber auch Teamleiter für unser Fahrpersonal sein können.
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Je nach Ausbildungsberuf besuchst du eine andere Berufsschule:
Industriekaufmann (w/m/d): Schulze-Delitzsch-Schule Wiesbaden, Welfenstr. 13, 65189 Wiesbaden
Kfz-Mechatroniker (w/m/d): Friedrich-Ebert-Schule Wiesbaden, Balthasar-Neumann-Str. 1, 65189 Wiesbaden
Fachinformatiker für Systemintegration (w/m/d): Friedrich-Ebert-Schule Wiesbaden, Balthasar-Neumann-Str. 1, 65189 Wiesbaden
Fachkraft im Fahrbetrieb (w/m/d): Voraussichtlich Berufliche Schulen Rheingau, Winkeler Straße 99 -101, 65366 Geisenheim -
Du hast in der Regel ein- bis zweimal pro Woche Berufsschule. An den anderen Tagen bist du bei uns im Unternehmen.
Fachkraft im Fahrbetrieb (w/m/d): In der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb hast Du ca. drei Mal im Jahr Blockunterricht von vier Wochen.
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Beim Teilzeitunterricht hängt es von der Länge des Unterrrichts ab. Dies wird jedes Jahr mit dem Erhalt des neuen Stundenplans besprochen. Ausbildungsberufe mit Blockunterricht haben nach dem Unterricht frei.
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Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht einfach mal ein Auge zudrücken. Bei der Fahrausweisprüfung geht es einzig und allein um die Feststellung, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Fahrschein vorgezeigt werden kann – ist dies nicht der Fall, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.
Da jeder Fahrgast aus Fairness- und Neutralitätsgründen einen Anspruch auf gleiche Behandlung hat, kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht berücksichtigen, aus welchem persönlichen Grund oder wegen welcher individuellen Umstände der betreffende Fahrgast keinen gültigen Fahrschein bei sich hat. Dies gilt umso mehr, als der Fahrausweisprüfer vor Ort keine Möglichkeit hat abzuklären, ob die Begründung, die der Fahrgast ihm nennt, tatsächlich zutrifft.
Im Übrigen sieht auch die Rechtsgrundlage, auf der die Erhebung eines EBEs basiert, keine Unterscheidung dahingehend vor, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist. Diese Grundlage – es handelt sich um § 9 Abs. 1 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr“ – setzt für das Verhängen eines EBEs kein wissentliches oder willentliches Verschulden, also: keine Absicht des kontrollierten Fahrgastes voraus.
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Da im geschilderten Fall der Fahrausweisprüfer keine Möglichkeit hat festzustellen, ob der kontrollierte Fahrgast tatsächlich im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) zunächst in voller Höhe fällig.
Aber: Es gibt ein nachträgliches Verfahren, das dem Fahrgast in diesem Fall die Zahlung des EBEs rückwirkend erspart. Dieses Verfahren ist immer (und nur) dann möglich, wenn der betroffene Kunde zum Zeitpunkt der Fahrscheinkontrolle tatsächlich Inhaber eines personifizierten, also nicht übertragbaren Fahrausweises gewesen ist, den er bei der Kontrolle lediglich nicht mit sich geführt hat. Dieses Ticket muss der Fahrgast innerhalb einer Woche nach der Fahrscheinkontrolle persönlich in unserer Mobilitätszentrale vorlegen – statt des EBEs wird dann nur eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe zurzeit 7,- Euro beträgt.
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Die Beförderungsbedingungen geben vor, dass ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist, stets dort in den Bus einsteigen muss, wo er den Fahrausweis direkt kaufen kann. Da in unseren Bussen die Fahrscheine immer vom Fahrer verkauft werden, muss somit jeder Fahrgast, der im Bus ein Ticket erwerben möchte, stets an der ersten, also der vorderen Tür einsteigen. Außerdem muss der Fahrgast in dieser Situation bitte seinen Kaufwunsch deutlich zum Ausdruck bringen, indem er dem Fahrer den gewünschten Fahrschein konkret benennt – und indem er den Kaufpreis bitte möglichst passend bereithält.
Wer ohne gültigen Fahrausweis in den Bus einsteigt und sich nicht unverzüglich zwecks Kauf eines Fahrscheins zum Fahrer begibt, dem droht bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
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Ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist und diesen beim Busfahrer kaufen möchte, sollte – wenn er einen Kinderwagen oder ein Fahrrad mit sich führt – aus Platzgründen bitte an der zweiten Tür einsteigen. Zuvor sollte der Fahrgast, falls möglich, beim Vorbeigehen an der geöffneten ersten Tür dem Fahrer seinen Ticketkaufwunsch bereits mitteilen oder beim Einstieg über die zweite Tür anschließend dem Fahrer signalisieren, dass ein Fahrscheinkauf erfolgt.
Im Bus hat sich der Fahrgast dann bitte sofort zum Fahrer zu begeben, um dort den Fahrschein zu kaufen. Sollte der Bus inzwischen bereits losgefahren sein, muss sich der Fahrer auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren; daher hat in diesem Fall der Kauf des Fahrausweises spätestens an der nächsten Haltestelle zu erfolgen.
Eine weitergehende Verzögerung des Fahrscheinerwerbs führt dazu, dass bei einer Kontrolle ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.
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Nein, das dürfen Sie nicht. Das Laminieren eines Fahrausweises ist gemäß den Tarifbestimmungen verboten und würde den Fahrschein ungültig machen – was zur Folge hätte, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig werden würde.
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Einzelfahrscheine (und übrigens auch Kurzstreckentickets) gelten – egal ob am Automaten oder beim Busfahrer gekauft – immer nur für den sofortigen Fahrtantritt in Richtung des Fahrtziels. Unterwegs ist Umsteigen erlaubt, sooft es erforderlich ist; der Fahrgast muss jedoch immer den nächstmöglichen Anschlussbus nehmen.
Rück- oder Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind mit Einzelfahrscheinen nicht gestattet; in diesen Fällen würde ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig. Für das Erreichen des Fahrtziels gibt es kein Zeitlimit – die Annahme, dass ein Einzelfahrschein pauschal 60 oder 90 Minuten lang gültig ist, ist unzutreffend.
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Kurzstreckentickets gelten für Einzelfahrten auf einer Strecke von bis zu drei Haltestellen oder von maximal zwei Kilometern. Fährt der Nutzer eines Kurzstreckentickets eine längere Strecke, ist das Ticket nicht mehr gültig und es wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.
An jeder unserer Haltestellen befindet sich ein Aushang, der den Fahrgästen anzeigt, wie weit man von dort aus mit einem Kurzstreckenticket fahren darf. Auch der Busfahrer kann Auskunft über die erlaubte Länge der Fahrtstrecke geben. Übrigens gelten Kurzstreckentickets genauso wie Einzelfahrscheine immer nur für den sofortigen Fahrtantritt.
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Für die Gruppentageskarte und das Hessenticket gilt: Soweit auf dem Fahrausweis Felder für Namenseinträge vorgesehen sind, ist der Fahrausweis nur dann gültig, wenn dort die Namen und Vornamen aller reisenden Personen eingetragen sind. Der Namenseintrag hat direkt nach dem Kauf des Fahrscheins zu erfolgen.
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Ein Sammelkartenabschnitt muss bei Fahrtantritt unverzüglich entwertet werden. Gemäß den Tarifbestimmungen gilt bereits der Moment des Betretens des Busses als Fahrtantritt – dies bedeutet, dass der Sammelkartenabschnitt schon beim Einsteigen in den Bus bereitgehalten werden muss, um ihn dann umgehend im Entwertergerät abzustempeln. Wer hingegen erst nach dem Einsteigen beginnt, seinen Sammelkartenabschnitt in der Handtasche oder im Rucksack zu suchen, oder wer sich gar erst einmal hinsetzt, bevor er zum Entwertergerät geht, riskiert bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
Gleiches gilt, wenn der Stempelaufdruck nicht erkennbar ist: Also bitte nach dem Abstempelvorgang, wenn das Entwertergerät hörbar geklickt hat, unbedingt prüfen, ob der Stempelaufdruck erkennbar ist – falls nicht, bitte sofort zum nächsten Gerät gehen und dort ein zweites Mal abstempeln. Alternativ kann man sich auch an den Busfahrer wenden; dieser darf den Sammelkartenabschnitt handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.
Die Pflicht zum unverzüglichen Abstempeln im Entwertergerät gilt übrigens nicht nur für Sammelkartenabschnitte, sondern genauso für jedes Veranstaltungsticket.
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Falls tatsächlich keines der im Fahrzeug vorhandenen Entwertergeräte funktioniert, sollte sich der Fahrgast bitte umgehend an den Busfahrer wenden. Der Fahrer darf den Sammelkartenabschnitt bzw. das Veranstaltungsticket handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.
Ein nicht entwerteter Sammelkartenabschnitt bzw. ein nicht entwertetes Veranstaltungsticket ist als Fahrausweis ungültig und führt bei einer Kontrolle dazu, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.
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Sie möchten Ihr Abonnement bzw. Jobticket Deutschland kündigen? Das bedauern wir sehr. Nutzen Sie zur Kündigung einfach und schnell unser Online-Formular.
Die Kündigung kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Die Kündigung des Deutschlandtickets bzw. Jobticket Deutschland muss bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Monats erfolgen.
Die Kündigung des Schülerticket Hessen bzw. Schülerticket Hessen WI15 im ersten Vertragsjahr muss bis zum 10. des jeweiligen Vormonats erfolgen. Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen berechnet, ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt diese.
Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:
- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresaboeswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
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Sammelkartenabschnitte, die vor dem alljährlich am 1. Januar stattfindenden Tarifwechsel gekauft wurden, dürfen bis zum 30. Juni des neuen Jahres verwendet werden. Das Kaufdatum ist auf jedem Abschnitt aufgedruckt zu finden. Ab dem 1. Juli des neuen Jahres droht dem Nutzer eines alten Sammelkartenabschnitts die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
Wichtig: Bis zu drei Jahre alte Sammelkartenabschnitte können gegen neue Abschnitte eingetauscht werden – und zwar gegen Zahlung des jeweiligen Differenzbetrags, der sich aus der zwischenzeitlich erfolgten Tariferhöhung ergibt. Umtauschstellen sind unsere Mobilitätszentrale sowie unsere Mobilitätsinfos am Hauptbahnhof und am Luisenplatz.
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Die Prepaid-Bezahlkarte ist nur für Fahrgäste sinnvoll, die keinerlei Möglichkeit haben, bargeldlos zu bezahlen, weil sie bspw. kein Bankkonto und zudem kein Abo-Ticket (wie bspw. das Seniorenticket Hessen oder ein Schüler-/Ausbildungsticket) besitzen.
Für alle anderen Fahrgäste ist es schneller und bequemer einfach bargeldlos über die ESWE Verkehr Tickets-App oder in Bus und Bahn bspw. per Geldkarte, Handy etc. zu zahlen.
Tipp: Alle Fahrgäste mit Abonnement sind allzeit abfahrbereit und müssen sich ums Bezahlen keine Gedanken machen. -
Die Prepaid-Bezahlkarte ist in unseren Vorverkaufsstellen erhältlich.
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Nein. Sie ist grundsätzlich kostenlos erhältlich. Allerdings ist die Ausgabe der Prepaid-Bezahlkarte nur bei einem gleichzeitigen Kauf von Guthaben möglich.
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Sie können bequem online das Guthaben auf Ihrer Karte abfragen oder/und neues Guthaben in Höhe von 15,- EUR, 25,- EUR, 50,- EUR, 75,- EUR oder 100,- EUR aufladen. Klicken Sie hier, um auf die Seite zu gelangen.
Alternativ können Sie innerhalb der Öffnungszeiten in einer unseren Vorverkaufsstellen kommen und die Karte am Schalter auslesen oder aufladen lassen. Hier können Sie die Karte mit Guthaben von mindestens 3,- EUR bzw. mit 5,- EUR, 10,- EUR, 15,- EUR (in 5,- EUR-Schritten) bis zu einem Maximalbetrag von 100,- EUR aufladen. -
Die Zahlung mit Ihrer Prepaid-Bezahlkarte erfolgt über den Magnetstreifen auf der Rückseite. An den Fahrscheinautomaten zahlen Sie durch Einstecken der Karte in den Kartenschlitz.
In unseren Bussen müssen Sie die Karte wiederum durch den Schlitz des Magnetkartenlesers, an der rechten Seite des EC-Terminals, durchziehen. Bitte achten Sie darauf, dass die Kartenseite mit unserem Logo und dem Schriftzug "Prepaid-Bezahlkarte" nach rechts zeigt und der Schriftzug auf dem Kopf steht, wenn Sie sie durch den Schlitz ziehen. Eine PIN benötigen Sie für die Prepaid-Bezahlkarte nicht.
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Die Karte wird anonym ausgegeben und es werden darauf keine persönlichen Daten gespeichert. Wenn Sie die Bezahlkarte verlieren, ist aus diesem Grund gleichzeitig auch das darauf aufgeladene Geld verloren. Ähnlich wie bei Bargeld, das bei Verlust ebenfalls von niemandem ersetzt wird.
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Kinder bis einschließlich fünf Jahre fahren im gesamten Tarifraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sowie in den Übergangstarifgebieten grundsätzlich kostenlos, sie müssen jedoch auf der gesamten Strecke von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden. Für die Beförderung von Kindergruppen, etwa bei Ausflügen von Kindergartengruppen, können abweichende Tarifregelungen gelten.
Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahre fahren immer zum günstigen Kindertarif.
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Bei ESWE Verkehr können Kinder bis zu sechs Jahre kostenlos mitfahren. Von sechs bis 14 Jahre brauchen sie einen Kinderfahrschein, ab 15 Jahre ist ein Erwachsenenfahrschein erforderlich.
Wenn Sie als Elternteil einen Fahrausweis mit integrierter Mitnahmeregelung besitzen, z. B. ein Jahreskarten-Abonnement, dürfen Sie an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten Ihre eigenen Kinder oder bis zu drei fremde Kinder kostenlos in Wiesbaden und Mainz mitnehmen. Details zur Mitnahmeregelung finden Sie hier.
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Grundsätzlich können Sie Tiere kostenlos in unseren Bussen mitnehmen. Hunde sind aber bitte stets kurz anzuleinen, Katzen und Kleintiere gehören in einen Käfig oder in eine Box. Selbstverständlich gehören Tiere nicht auf den Sitz.
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Alle ESWE-Busse haben an der zweiten Tür eine sogenannte Rampe. Um die Rampe anzufordern, gibt es sowohl an der Außenseite als auch im Innenraum der Busse den sogenannten „Rampenwunsch“: einen blauen Knopf, mittels dessen die Rampe angefordert werden kann.
Die Verantwortung, diese Rampe zu öffnen, liegt beim Busfahrer. Um ein schnelleres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist die Hilfe von Fahrgästen trotzdem gerne gesehen.
Zum Betätigen der Rampe bitte die Rampe am Griff greifen, sie öffnen und dann langsam ablegen. Vorsicht! Bitte darauf achten, dass keine Hände oder Füße unter der Rampe eingeklemmt werden.
Um die Rampe wieder einzuklappen, bitte die Rampe anheben, den Griff festhalten und die Rampe wieder vorsichtig in ihrer Vertiefung ablegen.
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Die Nightliner sind unsere Nachtbusse, die bis zu drei Mal pro Nacht von der Wiesbadener Innenstadt aus in die Vororte hinausfahren. Nur wenig bekannt ist, dass man mit den Nightliner-Bussen auf dem gleichen Weg auch wieder in die Stadt zurückfahren kann. Wenn Sie mit einem Nightliner zurückfahren möchten, müssen Sie diesen Wunsch zuvor bei ESWE Verkehr anmelden – und zwar spätestens 15 Minuten bevor der Bus an seiner Endhaltestelle im jeweiligen Vorort ankommt. Der Busfahrer wird von uns informiert und holt Sie dann an der von Ihnen gewünschten Haltestelle ab.
Die Rufnummer für die Anmeldung einer Nightliner-Rückfahrt ist diese: (0611) 24 24 80 24.
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Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.
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- Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
- Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
- Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle. -
Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden
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Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.
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Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.
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- 365 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
- 372 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 31€
Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts. -
Alle Schüler/innen und Auszubildenden, die in Hessen wohnen und/oder deren Schule bzw. Ausbildungsstätte in Hessen liegt, können das Schülerticket Hessen nutzen.
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Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.
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Das Schülerticket Hessen WI15 können Kinder von 6 bis17 Jahren beantragen, wenn der Hauptwohnsitz in Wiesbaden liegt. Das Ticket wird ausschließlich von ESWE Verkehr und der Mainzer Mobilität verkauft und kostet im Monat 15 Euro bzw. 10 Euro (im Abbuchungsverfahren), statt der 31 Euro (im Abbuchungsverfahren) für das Schülerticket Hessen.
Das Schülerticket Hessen WI15 ist günstiger, da es von der Landeshauptstadt Wiesbaden subventioniert wird.
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Das Schülerticket Hessen WI15 gilt hessenweit in allen Verkehrsmitteln der drei hessischen Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN, also in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzügen.
Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen genutzt werden.
Das Schülerticket Hessen WI15 berechtigt zur Fahrt in ganz Hessen und in Mainz.
Nicht gültig ist das Ticket in der 1. Klasse sowie in den Fernverkehrszügen wie IC, EC und ICE. Es können auch keine IC-Aufpreiskarten erworben werden.
Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.
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Sie können das Schülerticket Hessen WI15 jetzt ganz einfach online über unseren Service „Abo Online“ bestellen. Registrieren Sie sich für den Service und bestellen das Schülerticket Hessen WI15 im Kundenprortal von ESWE Verkehr. Hier geht es zur Registrierung im Abo Online-Portal.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit ohne einer Registrierung das Ticket über den Online-Antrag zu bestellen. Füllen Sie den Online-Bestellschein ganz einfach direkt hier auf dieser Seite online aus.Alternativ können Sie den Bestellschein in Papierform ausfüllen und bei den unten aufgeführten Stellen per Post einreichen oder persönlich abgeben.
Der Bestellschein muss für alle Bestellwege bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Vertragsbeginns vorliegen.
Post:ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Postfach 2369
65013 Wiesbaden
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Bahnhofplatz 6A
55116 Mainz
PersönlichMobilitätszentrale von ESWE Verkehr
Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
Haltestelle „Dernsches Gelände/Rathaus/Schloßplatz“
Öffnungszeitenmontags bis freitags: 8:00 bis 18:00 Uhr
samstags: 8:00 bis 15:00 Uhr
Mobilitätsinfos von ESWE Verkehr am Luisenplatz und am HauptbahnhofHaltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A
Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B
Öffnungszeitenmontags bis freitags: 7:00 bis 18:00 Uhr
Mainzer Mobilität
RMV Mobilitätsberatung im Verkehrs-Center Mainz
Bahnhofplatz 6A
55116 Mainz
Öffnungszeitenmontags bis freitags. 7:00 bis 18:00 Uhr
samstags: 9:00 bis 14:00 Uhr -
Damit Ihr Kind das subventionierte Schülerticket Hessen WI15 nutzen kann, füllen Sie bitte den Bestellschein für das Schülerticket Hessen WI15 aus. Bitte kreuzen Sie auf dem Bestellschein „Änderungsantrag“ an. Dann wissen die Mobilitätsdienstleister, dass das alte Schülerticket Hessen gegen das Schülerticket Hessen WI15 getauscht werden soll.
Die Chipkarte kann weiter genutzt werden. Sobald Sie eine Bestätigung für die Änderung bekommen haben, kann das neue Ticket auf die Chipkarte aufgespielt werden. Dazu legen Sie einfach die Chipkarte am Fahrscheinautomaten auf das Feld mit dem eTicket-Zeichen (blau) und die Daten werden auf der Chipkarte aktualisiert. Alternativ können Sie dazu auch in die Servicestellen Ihres Mobilitätsdienstleisters gehen.
Falls Sie das Schülerticket Hessen bei einem anderen Unternehmen (z.B. RMV, DB) abgeschlossen haben, müssen Sie dort eigenständig zum 10. des Vormonats kündigen. Zeitgleich können Sie bei ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität das neue Schülerticket Hessen WI15 bestellen.
Wenn Sie das Schülerticket Hessen bar gekauft haben, kommen Sie persönlich zum ausgebenden Verkehrsunternehmen. Dort können Sie das bestehende Schülerticket Hessen zurückgeben. Das neue Schülerticket Hessen WI15 können Sie bei ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität bestellen.
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Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.
Wenn Sie staatliche Leistungen nach SGBII, SGBXII, AsylbLG, WoGG oder KiZ beziehen, dann kostet das Schülerticket Hessen WI15 für Sie nur 10,00 Euro statt 15 Euro pro Monat. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil oder auch der Bescheid zum Kinderzuschlag reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
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Bestellen Sie Ihr Schülerticket Hessen WI 15 bei der ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität oder stellen Sie wie bei der Frage „Was mache ich mit meinem bestehenden Schülerticket Hessen?“ bitte einen Änderungsantrag.
Bei Berechtigung zur Kostenübernahme besteht die Verpflichtung seitens der Eltern für jedes Schuljahr einen aktuellen Kaufnachweis vorzulegen. Den Nachweis erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Verkehrsträger.
Die Erstattung bis zu 180 € erfolgt dann einmal jährlich am Ende des Schuljahres.
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Die Ausgabe des Schülertickets Hessen WI15 erfolgt auf einer Chipkarte (eTicket), auf der die elektronische Fahrkarte gespeichert wird. Auf der Chipkarte werden die Fahrkarte sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Nutzers/der Nutzerin ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine Chipkarte allein ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt nicht zur Fahrt.
Für den Fall einer Fahrausweiskontrolle, wird dem/der Nutzer/in empfohlen stets einen Lichtbildausweis dabei zu haben, z.B. der Personalausweis oder eine Krankenkassenkarte.
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Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.
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Der Betrag für das Schülerticket Hessen WI15 wird monatlich per Lastschrift abgebucht, hierzu wird eine Kontoverbindung gebraucht.
Das Schülerticket Hessen WI15 kann nicht anonym im Barverkauf erworben werden. Damit die Mobilitätsdienstleister den Subventionierungsbetrag mit der Landeshauptstadt Wiesbaden abrechnen können, ist ein personalisierter Nachweis notwendig. Dieser wird archiviert. Das geht nur, wenn der Betrag für das Schülerticket Hessen WI15 monatlich abgebucht werden kann.
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Wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird, kann die Landeshauptstadt Wiesbaden die Subventionierung nicht mehr leisten. Mit dem 18. Geburtstag endet die Berechtigung für die Nutzung des Schülerticket Hessen WI15. Wie bisher beim Schülerticket Hessen gilt auch hier, dass bis zum laufenden Vertragsende mit dem Schülerticket Hessen WI15 weiterhin gefahren werden kann.
Wird im Anschluss an das Schülerticket Hessen WI15 ein Wechsel zum Schülerticket Hessen gewünscht, muss bis spätestens zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats ein neuer Bestellschein ausgefüllt und die erforderliche Schul- oder Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden.
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Bitte beachten Sie, dass die Kündigung im ersten Vertragsjahr spätestens bis zum 10. des jeweiligen Vormonats erfolgen muss. Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen berechnet.
Dies bedeutet, dass bei einer vorzeitigen Kündigung im ersten Vertragsjahr Nachforderungen allein vom Kunden getragen werden müssen. Hier greift keine Subventionierung der Stadt Wiesbaden.
Dazu ein Rechenbeispiel:
Kündigung nach 3 Monaten: 31,00 €x 3 Monate= 93,00 € Nachforderung
Kündigung nach 10 Monaten: 31,00 € x 2 Monate bis zum vollen Vertragsjahr= 62,00 €
Ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt die Nachforderung. Die Kündigung kann dann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.
Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresaboeswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
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Das Servicetelefon von ESWE Verkehr erreichen Sie montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer (0611) 450 22-450.
Die Kundenhotline der Mainzer Mobilität erreichen Sie montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer (06131) 12-77 77.
Sie können uns auch vor Ort besuchen. Siehe dazu den Punkt „Wie komme ich an das Schülerticket Hessen WI15?". Dort finden Sie die Anschrift unserer Vorverkaufsstellen sowie die Öffnungszeiten.
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Ja, ab dem 1. August 2024 verlängert sich das Schülerticket Hessen WI15 für 15 Euro monatlich automatisch bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat. Unsere Bestandskunden werden zeitnah über ein Infoschreiben darüber informiert.
Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzieren Preis von 10,00 € endet nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten automatisch.
Sofern Sie weiterhin für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00 € verlängern. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10,00 € im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.
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Vor der Verlängerung erhalten Sie eine neue Chipkarte per Post an die bei uns hinterlegte Adresse.
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Children from 6 to 17 years of age can apply for the "Schülererticket Hessen WI15" if their main residence is in Wiesbaden. The ticket is sold exclusively by ESWE Verkehr and Mainzer Mobilität and costs 15 euros or 10 euros (by direct debit) per month, instead of the 31 euros (by direct debit) for the "Schülererticket Hessen".
The "Schülererticket Hessen WI15" is cheaper because it is subsidized by the state capital Wiesbaden.
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The "Schülererticket Hessen WI15" is valid throughout Hesse on all means of transport of the three Hessian transport associations RMV, NVV and VRN, i.e. on buses, suburban trains, streetcars, subway trains and regional trains.
Night bus and express bus lines may also be used.
The "Schüler Ticket Hessen WI15" entitles the holder to travel throughout Hesse and in Mainz.
The ticket is not valid in 1st class or on long-distance trains such as IC, EC and ICE. It is also not possible to purchase IC supplementary tickets.
The free transportation of additional persons is excluded.
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Simply fill out the online order form for the "Schülererticket Hessen WI15" directly here on this page.
Alternatively, you can fill out the order form in paper form and submit it to the offices listed below by mail or hand it in personally.
For all order methods, the order form must be received by the 10th day of the month prior to the desired start date of the contract.
Mail:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
PO Box 2369
65013 WiesbadenMainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Bahnhofplatz 6A
55116 Mainz
In person:Mobility center of ESWE Verkehr
Market street 10, 65183 Wiesbaden
Bus Stop "Dernsches Gelände/Rathaus/Schloßplatz" (city hall/castle square)Opening hours
mondays to fridays: 8:00 a.m. to 18:00 p.m
Saturdays: 8:00 a.m. to 3:00 p.m.Mobility information from ESWE Verkehr at Luisenplatz and at the main station
Bus stop "Hauptbahnhof", bus platform A
Bus stop "Luisenplatz", bus platform BOpening hours
mondays to fridays: 7:00 a.m. to 6:00 p.m.
Mainzer Mobilität
RMV Mobility Consulting at the Mainz Transportation Center
Bahnhofplatz 6A
55116 MainzOpening hours
mondays to fridays: 7:00 a.m. to 6:00 p.m.
saturdays: 9:00 a.m. to 2:00 p.m. -
When ordering the student ticket "Schülerticket Hessen WI15", you must submit a certificate of registration or an official document stating the child's age and place of residence as proof.
If you receive state benefits according to SGBII, SGBXII, AsylbLG, WoGG or KiZ, then the "Schülerticket Hessen WI15" will only cost you 10.00 euros instead of 15 euros per month. Proof in the form of the Hessenpass mobil letter or the notification of child supplement is sufficient. This is valid as authorisation to receive the discount on the purchase. Please submit a copy of this authorisation with your order.
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In order for your child to be able to use the subsidized "Schülererticket Hessen WI15", please complete the order form for the "Schülererticket Hessen WI15". Please tick "Änderungsantrag" on the order form. Then the mobility service providers will know that the old "Schülererticket Hessen" is to be exchanged for the "Schülererticket Hessen WI15". The new ticket is then valid for one year.
The chip card can continue to be used. As soon as you have received confirmation of the change, the new ticket can be loaded onto the chip card. To do this, simply place the chip card on the field with the eTicket symbol (blue) at the ticket vending machine and the data will be updated on the chip card. Alternatively, you can also go to the service points of your mobility service provider.
If you have taken out the "Schülererticket Hessen" with another company (e.g. RMV, DB), you must cancel it there independently by the 10th of the previous month. At the same time, you can order the new "Schülererticket Hessen WI15" from ESWE Verkehr or Mainzer Mobilität.
If you have purchased the "Schülererticket Hessen" in cash, come in person to the issuing transport company. There you can return the existing "Schülererticket Hessen". You can order the new "Schülererticket Hessen WI15" from ESWE Verkehr or Mainzer Mobilität.
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The "Schülererticket Hessen WI15" is issued on a chip card (eTicket) on which the electronic ticket is stored. On the chip card, the ticket as well as the name (masked) and date of birth (month, year) and the gender of the user are stored exclusively electronically. A chip card alone without the electronic ticket does not entitle the user to travel.
In the event of a ticket inspection, the user is recommended to always have a photo ID with him/her, e.g. an identity card or a health insurance card.
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Order your "Schülererticket Hessen WI15" from ESWE Verkehr or Mainzer Mobilität or, as with the question "What do I do with my existing 'Schülererticket Hessen'?", please submit a change request (Änderungsantrag).
If you are eligible for cost coverage, parents are required to submit a current proof of purchase for each school year. You can obtain the proof from your transport provider on request.
Reimbursement of up to € 180 will then be made once a year at the end of the school year
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If you receive Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) or Wohngeld (WoGG) for your child, you can order the Schülererticket Hessen WI15 for only 10 euros per month. Proof in the form of the Hessenpass mobil letter is sufficient. This is valid as authorisation to receive the reduction on purchase. If you receive child benefit (KiZ), the ticket can also be purchased for 10 euros per month. To do so, please contact the family benefits office.
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If your child turns 6 in the summer, you will already receive the letter in the spring. With it, you can already pre-order the "Schülerticket Hessen WI15" for your child.
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The amount for the "Schülererticket Hessen WI15" is debited monthly by direct debit, for this purpose a bank account is required.
The "Schülererticket Hessen WI15" cannot be purchased anonymously in cash sales. In order for the mobility service providers to be able to settle the subsidy amount with the state capital Wiesbaden, a personalized proof is necessary. This is archived. This is only possible if the amount for the "Schülererticket Hessen WI15" can be debited monthly.
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When your child turns 18, the state capital of Wiesbaden can no longer subsidise the ticket. Authorisation to use the "Schülerticket Hessen WI15" ends on the 18th birthday. As with the "Schülerticket Hessen", the "Schülerticket Hessen WI15" can continue to be used until the end of the current contract.
If a change to the "Schülerticket Hessen WI15" is desired after the "Schülerticket Hessen", a new order form must be completed and the required school or training certificate submitted by the 10th of the last month of validity at the latest.
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Yes, from 1st August 2024, the Schülerticket Hessen WI15 for 15 euros per month will be automatically extended until the child reaches the age of 18.
The Schülerticket Hessen WI15 at the reduced price of €10.00 ends automatically after a contract period of 12 months.
If you continue to receive citizen's allowance (SGB II), assistance towards living expenses (SGB XII), benefits under the Asylum Seekers' Benefits Act (AsylbLG) or housing benefit (WoGG) for your child, you can extend the Schülerticket Hessen WI15 at the reduced price of €10.00. Proof in the form of the Hessenpass mobil letter is sufficient. This is valid as authorisation to receive the reduction on purchase. Please submit a copy of this authorisation with your order.
If you receive child supplement (KiZ), the ticket can also be purchased for €10.00 per month. To do this, please contact the family benefits office.
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Please note that cancellation in the first year of the contract must be made by the 10th of the previous month at the latest. In the event of cancellation in the first year of the contract, an additional charge will be levied in accordance with the Joint Tariff Regulations of the Transport Associations in Hesse for the Hesse School Ticket.
This means that in the event of early cancellation in the first year of the contract, additional charges must be borne solely by the customer. No subsidisation by the City of Wiesbaden applies here.
Here is an example calculation:
Cancellation after 3 months: €31.00 x 3 months = €93.00 additional charge
Cancellation after 10 months: €31.00 x 2 months up to the full contract year = €62.00
From the second year of the contract, the additional charge is cancelled. Cancellation can then be made at any time to the end of a calendar month.
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The cancellation can be made in the following ways:
- via our online cancellation form
- by e-mail to: jahresaboeswe-verkehr.de
- by letter to: ESWE Verkehr Mobility Center, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden, Germany
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Before the renewal, you will receive a new chip card by post to the address we have on file.
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You can reach the ESWE Verkehr service hotline Monday to Friday from 8:00 a.m. to 6:00 p.m. and Saturday from 8:00 a.m. to 3:00 p.m. by calling (0611) 450 22-450.
You can reach the Mainzer Mobilität customer hotline Monday through Friday from 7:00 a.m. to 6:00 p.m. by calling (06131) 12-77 77.
You can also visit us on site. See the point "How do I get the 'Schülererticket Hessen WI15'?". There you will find the address of our advance booking offices as well as the opening hours.
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Sagen wir es so: fast jede/r. Bist Du bereits im Besitz des europäischen Führerscheins der Klasse D oder DE, so kannst Du jederzeit direkt zu uns umsteigen. Solltest Du diesen noch nicht besitzen, so kannst Du Dich bei uns jederzeit zum/zur Busfahrer/in ausbilden lassen. Dafür bist Du mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
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Ganz einfach. Jetzt und hier.
Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular für Busfahrer (w/m/d) oder Ausbildung Busfahrer (w/m/d) ausfüllen.
Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir.Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
Bitte vergiss wirklich nicht, Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Post-Adresse, Telefonnummer) anzugeben, sodass wir uns schnellstmöglich bei Dir melden können.
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Nein, der Pkw-Führerschein ist zwingende Voraussetzung, um einen Busführerschein erwerben zu können. Er ist unumgänglich.
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Deine Bewerbungsunterlagen sollten bestehen aus:
• einer Nachricht mit Deinen Kontaktdaten (inkl. E-Mail-Adresse!)• einer Kopie Deines Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
• sowie Deinem vollständigen Lebenslauf.
Diese sendest Du bitte
per Bewerbungsformular über:
www.eswe-verkehr.de/unternehmen/alltagshelden/bewerbungoder
per E-Mail an:
karriereeswe-verkehr.de (Datei-Formate, die wir per Mail annehmen, sind PDF-, Word- und Bild-Dateien)oder
per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Fachbereich Personal
Postfach 23 69
65013 WiesbadenBitte vergiss wirklich nicht, Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Post-Adresse, Telefonnummer) anzugeben, sodass wir uns schnellstmöglich bei Dir melden können.
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Alle Fragen rund um das Thema „Busfahrer/in“ und „Ausbildung zum/zur Busfahrer/in“ beantwortet Dir unsere Heldenbeauftragte, Sylia Niebling-Metzger. Sie steht Dir sehr gerne per Mail unter karriereeswe-verkehr.de oder auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 zur Verfügung. Aber auch per Fax unter (0611) 450 22-815 kannst Du uns erreichen. Wir geben unser Bestes, Dir möglichst schnell zu antworten.
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Nach Zusendung Deiner Unterlagen bemühen wir uns, diese zeitnah zu bearbeiten und Dir möglichst schnell zu antworten. In der Regel geschieht dies innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Eingang Deiner Bewerbung. Bitte habe ein wenig Geduld. Es lohnt sich!
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Auf der Seite von ESWE Verkehr findest Du viele hilfreiche Informationen, die Dir verraten, wie wir denken, fühlen und arbeiten. Unsere YouTube-Videos bieten Dir ebenso die Möglichkeit, ein besseres Bild darüber zu gewinnen, was Dich erwartet. Sollte das nicht reichen, um Deine Neugier auf uns zu stillen, so bieten Dir unsere Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) noch mehr Input. Das Einfachste wäre natürlich: Schau Dir Deinen Arbeitsplatz als Fahrgast live an! Hier erhältst Du den besten Eindruck. Und bei welchem Arbeitsplatz geht das schon?
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Hier erwarten Dich allgemeine Fragen und Tests - unter anderem, wie gut Du Deutsch beherrschst. Alles Weitere erklären wir Dir im Laufe des Bewerbungsverfahrens.
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Die arbeitsmedizinische Untersuchung bei unserem Betriebsarzt ist notwendiger Bestandteil Deiner Einstellung bei uns. Denn hier muss Deine grundsätzliche Fahrdiensttauglichkeit festgestellt werden. Schließlich geht es um Deine Sicherheit - und die unserer Fahrgäste. Neben Seh-, Lungen- und Hörtest durchläufst Du weitere Untersuchungen. Genauere Informationen hierzu erhältst Du dann während des Bewerbungsgespräches.
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Neben dem reinen Fahrdienst warten weitere Aufgaben auf Dich. Dazu zählen unter anderem:
• der Verkauf und die Kontrolle von Fahrausweisen
• die Beratung von Fahrgästen zu Fragen unseres Ticketangebotes sowie des Streckennetzes
• Deine tatkräftige Unterstützung für gebrechliche oder behinderte Menschen beim Ein- und Aussteigen
• die Verwaltung und Abrechnung Deiner täglichen Fahrgeld-BareinnahmenWas Du bei uns nicht tun musst, ist selbst zu tanken oder den Bus zu reinigen. Hierfür haben wir einen eigenen Tank- und Reinigungs-Services vor Ort.
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Als Busfahrer/in wirst Du der Entgeltgruppe 4 gemäß des TV-N Hessen zugeordnet. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung seit April 2022 von 2.493,25 EUR bis 2.939,72 EUR brutto. Deine bisherige Berufserfahrung wird Dir dabei angerechnet. Zum Grundlohn bekommt jeder Busfahrer Zulagen in Höhe von 474,29 EUR brutto pro Monat dazu. Je nach Tarifstufe verdienst Du also insgesamt von 2.967,54 EUR brutto bis zu 3.414,01 EUR brutto pro Monat.
Hinzu kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung von derzeit etwa 2.030,00 EUR brutto
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
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Wir bieten Dir Möglichkeiten und Entwicklungschancen, die über den reinen Fahrdienst hinaus- und zum Beispiel vom Disponenten über den Teamleiter bis hin zum Verkehrsmeister reichen. Deine Dienstzeiten werden flexibel gestaltet und auf Deine Wünsche hin strukturiert. Auch eine geregelte Urlaubsplanung gehört für uns dazu. Neben der Entlohnung gemäß der des TV-N Hessen (Entgeltgruppe 4) erwarten Dich überdurchschnittliche Sozialleistungen.
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Unsere Leistungen, insbesondere unsere Sozialleistungen sind bei uns sehr vielfältig und daher ein wichtiger Faktor, warum sich viele Interessenten/Interessentinnen für uns entscheiden. Gerne gibt Dir unsere Heldenbeauftragte Sylia Niebling-Metzger auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 weitere Auskunft darüber. Einen Überblick über das, was wir Dir sonst noch so bieten, findest Du hier.
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Wir sind stolz auf unseren Flexplan mit einer Quote von bis zu 85 % Wunscherfüllung. Das macht es Dir möglich, Deine Arbeitszeiten Deinem Leben anzupassen. Aber das ist noch nicht alles. Was wir sonst noch zu bieten haben, findest Du auf der Übersichtseite unserer Vorteile.
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Bei uns erwarten Dich eine 39-Stunden-Woche, tariflich geregelte Arbeitszeiten und ein Flexplan. Pro Tag sitzt Du maximal 9 Stunden hinterm Lenkrad - inklusive Pause. Was wir darüber hinaus zu bieten haben, findest Du auf der Übersichtseite unserer Vorteile.
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Ja und nein: Wenn Du einen Führerschein der Klasse D besitzt, bekommst Du sofort einen unbefristeten Vertrag bei uns. Für die Ausbildung zum/zur Busfahrer/in ist Dein Vertrag zu Beginn Deiner Tätigkeit bei uns zunächst auf 2 Jahre befristet. Doch Du hast es in der Hand, zeige uns Dein Heldenpotenzial und wir übernehmen Dich dann gerne unbefristet!
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Wenn Du hier keine Antwort auf Deine Frage gefunden hast, so wende Dich einfach an unsere Heldenbeauftragte, Sylia Niebling-Metzger. Sie steht Dir gerne per Mail unter karriereeswe-verkehr.de oder auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 Rede und Antwort.
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Ja, das kannst Du. Wir bieten Dir auch an, bei uns die Ausbildung zum/zur Busfahrer/in zu absolvieren. Alles, was Du dafür benötigst: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
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Natürlich, wir bieten jedem eine faire Chance. Alles, was Du für Deine Bewerbung zur Ausbildung als Busfahrer/in benötigst, ist Folgendes: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.
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Grundsätzlich unterscheiden wir 2 Finanzierungsvarianten Deiner Ausbildung:
1. Die Finanzierung durch einen Maßnahmenträger (z. B. Arbeitsagentur) oder
2. die Vollfinanzierung durch ESWE Verkehr mit einer schriftlichen Zusatzvereinbarung, die Dich zu einer Rückzahlung der Ausbildungskosten verpflichtet, sofern Du während oder kurz nach Deiner Ausbildung ESWE Verkehr verlässt. -
Bei einer Vollfinanzierung durch ESWE Verkehr erhältst Du ein Gehalt gemäß dem TV-N Hessen als Omnibusanwärter/in mit der Entgeltgruppe 3. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung ab April 2022 von 2.518,29 EUR brutto pro Monat plus Zulagen, so dass Du etwa 2.700,00 EUR bis zum Erwerb des Führerscheins verdienst.
Mit erfolgreichem Erwerb des Führerscheins der Klasse D wirst Du in die Entgeltgruppe 4 des TV-N Hessen eingruppiert und erhältst mit den Zulagen und den variablen Zeitzuschlägen etwa 3.200,00 EUR brutto monatlich.
Nach dem Erwerb des Führerscheins kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen hinzu wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Bei einer Finanzierung durch einen Maßnahmenträger, wie z. B. durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, beginnt das offizielle Arbeitsverhältnis bei ESWE Verkehr mit erfolgreichem Erwerb Deines Führerscheins der Klasse D. Während der Ausbildung wirst Du finanziell von den Maßnahmenträgern unterstützt.
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Die Ausbildung in unserer unternehmenseigenen Fahrschule dauert ca. 7 Monate und gliedert sich in folgende 3 Blöcke:
Block 1 (etwa 3 Monate): Grundqualifikation mit IHK-Prüfung & Fahrscheinerwerb der Klasse D
Block 2 (etwa 3 Wochen): Schulung in Produkt- und Tarifstruktur des ÖPNV, Typenschulung & Linienkunde
Block 3 (etwa 8 bis 10 Wochen): Einsatz im regulären Linienbetrieb und Verbesserung der praktischen Fahrfertigkeiten -
Alles, was Du benötigst: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Eine vorherige Ausbildung ist nicht erforderlich, aber gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift solltest Du mitbringen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Serviceorientierung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sollten außerdem selbstverständlich für Dich sein.
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In der Regel wird jede/r, den wir in unserer Fahrschule zum/zur Busfahrer/in ausgebildet haben, auch übernommen. Außerdem bieten wir Dir weitreichende Entwicklungschancen, die über den reinen Fahrdienst hinausreichen. Mehr dazu erfährst du hier.
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1. Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular ausfüllen. Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
2. Du geduldest Dich ein paar Tage.
3. Wir melden uns per E-Mail oder Post bei Dir.
4. Du wirst ggf. zum Auswahlverfahren eingeladen und absolvierst ein persönliches Vorstellungsgespräch sowie eine Fahrprobe mit einem unserer erfahrenen Fahrlehrer.
5. Du erhältst unsere Entscheidung in schriftlicher Form.
6. Wenn alles gut für Dich läuft, erhältst Du einen Termin für die obligatorische Einstellungsuntersuchung bei unserem Betriebsarzt.
7. Ist Deine gesundheitliche Eignung bestätigt worden, erhältst Du einen Arbeitsvertrag von uns.Bewerbung
Busfahrer
Ausbildung
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Als Busfahrer/in wirst Du der Entgeltgruppe 4 gemäß des TV-N Hessen zugeordnet. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung seit April 2022 von 2.493,25 EUR bis 2.939,72 EUR brutto. Deine bisherige Berufserfahrung wird Dir dabei angerechnet. Zum Grundlohn bekommt jeder Busfahrer Zulagen in Höhe von 474,29 EUR brutto pro Monat dazu. Je nach Tarifstufe verdienst Du also insgesamt von 2.967,54 EUR brutto bis zu 3.414,01 EUR brutto pro Monat.
Hinzu kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen wie z. B.:
- Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
- Jahressonderzahlung von derzeit etwa 2.030,00 EUR brutto
- Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
- Jobticket
Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
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Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen seit 1. März 2022 der Fall!
Dabei gilt bei Wiedereinstellungen:
- Du musst uns nachweisen können, dass Du schonmal bei ESWE Verkehr (oder WiBus) beschäftigt warst.
- Etwaige Berufserfahrungen aus anderen Unternehmen vor ESWE Verkehr (oder WiBus) werden bei Wiedereinstellung nicht berücksichtigt.
- Andere aus dem ersten Beschäftigungsverhältnis stammende betriebliche oder tarifliche Sicherungen leben nicht wieder auf.
- Deine Zeiten voller Beschäftigungsmonate bei ESWE Verkehr (oder WiBus) werden bei Stufenzugehörigkeit angerechnet und ab dem Zeitpunkt des Wiedereintritts fortgeführt.
- Du hast jedoch eine Probezeit von 6 Monaten, wenn zwischen Deinem Ausscheiden bei ESWE Verkehr und der Neueinstellung mindestens 3 Monate vergangen sind.
- Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
Bei Neueinstellungen gilt:
- Deine Berufserfahrung aus Beschäftigungen in anderen Unternehmen werden bei der Stufenzugehörigkeit berücksichtigt. Diese Berufserfahrung muss durch Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden.
- Wenn Du einen Führerschein der Klasse D besitzt, bekommst Du sofort einen unbefristeten Vertrag bei uns. Falls nicht, ist Dein Vertrag zu Beginn Deiner Tätigkeit bei uns zunächst auf 2 Jahre befristet.
- Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.
berufserfahrung, wibus, busfahrer
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Um direkt als Busfahrer/in anfangen zu können, benötigst Du einen Führerschein der Klasse D oder DE sowie die Qualifizierung gemäß des BKrFQG (Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz, Eintrag 95). Darüber hinaus solltest Du gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse besitzen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Serviceorientierung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sollten außerdem selbstverständlich für Dich sein.
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Nein, alles, was Du benötigst, um bei ESWE Verkehr einzusteigen, ist Dein Führerschein der Klasse D. Solltest Du diesen auch nicht besitzen, kannst Du bei ESWE Verkehr eine Ausbildung zum/zur Busfahrer/in beginnen. Dafür bist Du mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen zur Ausbildung bei uns findest Du hier.
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1. Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular ausfüllen. Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit
- Deinen Kontaktdaten,
- Deiner E-Mail-Adresse,
- Deinem aktuellen Lebenslauf
- sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.
Schicke alles
- per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
karriereeswe-verkehr.de - oder per Post an:
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Geschäftsbereich Personal
Postfach 23 69
65013 Wiesbaden
2. Du geduldest Dich ein paar Tage.
3. Wir melden uns per E-Mail oder Post bei Dir.
4. Du wirst ggf. zum Auswahlverfahren eingeladen und absolvierst ein persönliches Vorstellungsgespräch sowie eine Fahrprobe mit einem unserer erfahrenen Fahrlehrer.
5. Du erhältst unsere Entscheidung in schriftlicher Form.
6. Wenn alles gut für Dich läuft, erhältst Du einen Termin für die obligatorische Einstellungsuntersuchung bei unserem Betriebsarzt.
7. Ist Deine gesundheitliche Eignung bestätigt worden, erhältst Du einen Arbeitsvertrag von uns.
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Untersucht wird die ingenieurtechnische Machbarkeit. Das heißt, die Strecke wird intensiv auf ihren Zustand und auf den erforderlichen Zielzustand hin untersucht. Zu betrachten sind auf der Trasse aufwendige Ingenieurbauwerke wie Tunnel und Brücken und die Nutzbarkeit des Oberbaus. Aus den Ergebnissen wird eine Investitionskostenabschätzung für entsprechende Erneuerungen abgeleitet.
Darüber hinaus ist ein Betriebsprogramm mit einem Fahrplankonzept zu erstellen. Dies steht in unmittelbarer Wechselwirkung zur Strecke und zu den technischen Charakteristika. Um einen möglichst hohen Takt sicherstellen zu können, sind für die eingleisige Strecke vor allem an Stationen Kreuzungs- und Begegnungsmöglichkeiten mit mindestens einem zweiten Gleis zu schaffen.
Des Weiteren erfolgt eine Potenzialabschätzung, bei der die verkehrliche Wirkung prognostiziert wird. Es wird untersucht, wie viele Nutzer in den Einzugsbereichen (mit Zu- und Abbringerverkehren) die Strecke voraussichtlich nutzen.
Final werden die Kosten und der Nutzen mittels Nutzen-Kosten-Quotient bzw. Differenz in Verbindung gebracht. Hierbei muss für eine Förderfähigkeit der Infrastrukturinvestitionen der Quotient über +1 liegen.
Studie, Mahbarkeitsstudie, Prüfung
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Wenn im Winter 2022/23 erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen, werden sich eine Vielzahl von Akteuren über die weiteren Schritte verständigen müssen. Anschließend werden dann die weiteren Planungen voranschreiten, z. B. erforderliches Baurecht schaffen und weitere Genehmigungen erteilen lassen. Wenn dies schnell geschieht, könnte die Aartalbahn in etwa 5 Jahren wieder fahren.
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Voraussetzungen für eine Reaktivierung als Schienenpersonennahverkehr, der vom RMV bestellt wird, sind
- das Vorliegen entsprechender Untersuchungen zum volkswirtschaftlichen Nutzen und der technischen Machbarkeit,
- anschließenden Investitionen in die Strecke, die Leit- und Sicherungstechnik und die Stationen und
- die Ausschreibung der Verkehrsleistungen durch den RMV als Aufgabenträger auf hessischer Seite in Kooperation mit dem Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz.
Ein konkreter Zeitrahmen kann derzeit noch nicht benannt werden.
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Dieser Aspekt wird in der Machbarkeitsstudie untersucht. Hier gilt es den Bedarf zu ermitteln, wie viele Fahrgäste die Aartalbahn zukünftig nutzen werden.
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Die Investitions- und Betriebskostenabschätzung ist Untersuchungsgegenstand der Machbarkeitsstudie.
Der regionale Schienenverkehr wird üblicherweise im RMV nach dem Partnerschaftsmodell abgerechnet. Das heißt, dass sich zum einen das Land Hessen über den RMV an der Finanzierung beteiligt und zum anderen ein Teil von den Gebietskörperschaften getragen wird.
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Ja, die Aartalbahn kann einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Stadtverkehrs leisten, da sie u. a. eine zusätzliche, schnelle Verbindung zwischen dem Bahnhof Dotzheim und dem Wiesbadener Hbf. darstellt. Darüber hinaus trägt die Aartalbahn insbesondere zur Reduzierung der Pendlerströme mit dem motorisierten Individualverkehr aus dem Rheingau-Taunus-Kreis bei.
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Im Land Hessen werden die Schienenverkehre von den Verkehrsverbünden im Wege des Ausschreibungswettbewerbs vergeben. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund würde zu gegebener Zeit im Zuge eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens ein Eisenbahnverkehrsunternehmen suchen und die Vergabe der Verkehrsleistung durchführen.
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Zwischen Bad Schwalbach und Wiesbaden (nördlich des Henkell-Anschlusses) werden keine Güterzüge fahren. Dagegen sprechen der fehlende Bedarf, Gründe des Emissionsschutzes sowie die Topografie. Auf dem Nordabschnitt wäre Güterverkehr denkbar, jedoch gibt es kaum potenzielle Unternehmen, die eine Schienenanbindung nutzen würden.
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Dies ist grundsätzlich möglich. Ob eine solche Lösung umgesetzt wird, ist zu einem späteren Zeitpunkt der Planungen zur klären.
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Ja, da die Rahmenbedingungen eindeutig positiv sind. Diese umfassen die Förderkulisse und das Nachfragepotenzial. Zuwächse können, wie bei der Taunusbahn und der Odenwaldbahn, erreicht werden. Ein wichtiger Faktor ist neben dem Nutzen für Berufspendler die Naherholung, beispielsweise im Hinblick auf Wander- oder Fahrradtourismus.
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Nein, da die Strecke nicht stillgelegt ist.
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Die Bevölkerung wird im gesamten Prozess intensiv beteiligt und umfassend informiert. Zudem liegt bei der Aartalbahn der Streckenverlauf bereits fest, sodass sich jeder bereits heute ein Bild davon machen kann. Die Voraussetzungen, um auf eine große Akzeptanz bei der Bevölkerung zu treffen, sind wesentlich besser als bei einer Neubaustrecke.
Bürger, Bevölkerung, CityBahn, Erfolg
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Dem Mobilitätsleitbild der Landeshauptstadt Wiesbaden (www.mobilitaet365.de) zufolge haben Seilbahnen zwar einige Vorteile, da sie auf ausgewählten Verbindungen eine Alternative zum klassischen ÖPNV darstellen, beziehungsweise diesen ergänzen können. Eine positive Wirkung entsteht jedoch nur auf einer systemisch begrenzten Linienlänge von maximal fünf Kilometern. Darüber hinaus sind nur ein bis zwei Kurvenfahrten pro Strecke technisch realisierbar. Problematisch ist dieses Verkehrsmittel auch aufgrund der Einsehbarkeit privater Flächen, sodass langwierige juristische Prozesse zu befürchten sind.
Aufgrund der erläuterten Risiken und technischen Grenzen wird die Idee einer Seilbahn in Wiesbaden aktuell nicht weiterverfolgt.
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Es besteht bereits eine Verbindung in Richtung Hauptbahnhof, auf der zum Teil keine Gleise mehr liegen. Die Strecke ist jedoch gesichert.
Am Wiesbadener Hauptbahnhof besteht dann eine Umsteigemöglichkeit an die weiteren Schienenverkehrsangebote des RMV. Um dies zu ermöglichen, müsste ein zusätzliches Gleis für die Aartalbahn wiederhergestellt werden.
WI HBF, Bahnhof, Anschluss
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Zunächst liegt der Fokus auf die Ertüchtigung und die Inbetriebnahme der vorhandenen Trasse.
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Grundsätzlich ist eine Teilung eines zweiteiligen Zuges möglich und wird im Rahmen des Betriebskonzeptes in der Machbarkeitsstudie untersucht. Maßgebend werden hierbei die Nachfrageströme sein.
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Die verkehrlichen Chancen zur Gewinnung neuer Fahrgäste mittels Durchbindung von Aartalbahn-Zügen in die Rhein-Main-Region wird Bestandteil der nun anlaufenden Planungen sein. Allerdings sind die realen Möglichkeiten keineswegs unbegrenzt.
Das Schienennetz in der Rhein-Main-Region leidet auf zahlreichen Abschnitten und insbesondere in den größeren Knoten seit langem unter erheblicher Überlastung. Aus diesem Grund sind die fahrplantechnischen Möglichkeiten in der Praxis heute eher begrenzt.
Ziel soll es sein, diese Engpässe Schritt für Schritt aufzulösen und dadurch zusätzliche Kapazitäten für solche Durchbindungen zu schaffen.
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Zunächst ist zu klären, ob für die Aartalbahn im Südabschnitt (Wiesbaden – Bad Schwalbach) ein Nutzen-Kosten-Faktor über 1 erzielt werden kann. In einem zweiten Schritt wird dann der Nordabschnitt (Bad Schwalbach – Diez) nochmals untersucht.
Prinzipiell wäre auch der Betrieb einer S-Bahn möglich. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass eine S-Bahn besondere Anforderungen z. B. hinsichtlich des Anwohnerschutzes oder des Betriebskonzeptes hat.
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Die Abschätzung der Nachfrage ist ein Bestandteil der Machbarkeitsstudie.
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Die Linie RE 9 ist die schnellste Verbindung aus dem Rheingau und von den Wiesbadener Bahnhöfen Schierstein und Biebrich in Richtung Frankfurt. Deshalb ist ein Anschluss an den RE 9 besonders interessant.
Ein Umstieg am Bahnhof Wiesbaden Ost ist aktuell noch nicht möglich, da sowohl für die Aartalbahn als auch den RE 9 neue Bahnsteige geschaffen werden müssten.
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Ein 15-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit wäre der Idealzustand. Wenn von den ca. 60.000 Autofahrenden über den Taunuskamm ein nennenswerter Anteil auf die Schiene verlagert werden kann, ist es möglich dies zu erreichen.
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Im Rahmen der Entwicklung eines Betriebskonzeptes in der Machbarkeitsstudie werden Lösungsvorschläge entwickelt. So ist zu prüfen, ob eine neue Station in räumlicher Nähe zur Achse Schiersteiner Straße sinnvoll ist, um ein Umsteigen zwischen Aartalbahn und Busverkehren zu ermöglichen.
Beispielsweise am Bahnhof Wiesbaden-Dotzheim oder in Taunusstein-Hahn wäre eine Verknüpfung zwischen Bus und Bahn im Bestand bereits gegeben.
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Die Fahrzeiten werden in der Machbarkeitsstudie berechnet. Diese sind auch abhängig von der Antriebstechnologie.
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Die Nassauische Touristikbahn (NTB) ist in der Zukunftsplanung ein wesentlicher Faktor. Es ist gut vorstellbar, dass vor allem am Wochenende Museumszüge der NTB zwischen Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis fahren.
In einer Station könnte dann der etwas langsamere Museumszug einen Regelzug aus dem Fahrplantakt überholen lassen und dann die Strecke weiter nutzen.
Eine technische Kompatibilität hinsichtlich der Spurweite ist ohnehin gegeben.
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Seit 2008 beplant die Stadt das ehemalige Bahnhofsgelände, um die Hahner Mitte zu entwickeln.
Auf einer Fläche von knapp 10.000 Quadratmetern entstehen gegenüber dem Zentralen Omnibusbahnhofs und dem Taunussteiner Rathaus ein neues Polizeizentrum, Gewerbeflächen und 57 geförderte Wohnungen sowie eine Tiefgarage für die Anwohner und Mitarbeiter.
Nach einem moderierten Stadtentwicklungsprozess 2014 im Rahmen von Projektwerkstätten mit Bürgerbeteiligung und der anschließenden Ausschreibung durch die Stadt für einen Investorenwettbewerb, hatte die kwb Rheingau-Taunus (kwb) 2016 den Zuschlag erhalten. Seit März 2020 wird an der Hahner Mitte gebaut – die Fertigstellung ist für Mitte 2022 geplant.
In die Gewerbeflächen ziehen ab Mitte 2022 die Rheingau-Taunus Verkehrsbetriebe (RTV), die Geschäftsstelle der RTK Holding sowie ein gastronomisches Angebot mit Außenterrasse.
Zur Aarstraße hin wird der Zugang zum neuen Polizeizentrum Taunusstein entstehen. Auf drei Etagen und rund 1.500 Quadratmetern werden dort künftig der Polizeiposten, der Regionale Verkehrsdienst sowie die Regionale Ermittlergruppe unter einem Dach vor Ort sein und die Polizeipräsenz mit bis zu 35 Beamte in Taunusstein deutlich verstärken.
Die Brachfläche des ehemaligen Bahnhofsgeländes war zuvor häufig als unbefestigter Parkplatz genutzt worden. Das Areal bildet mit dem Zentralen Omnibusbahnhof, dem Rathauskomplex und dem Bürgerhaus ein Zentrum in Taunusstein. In der Projektwerkstatt vor Beginn der Planungen, wurde der Wunsch der Bürger deutlich, dass in dieser zentralen Lage ein möglichst vielfältiges Angebot entstehen soll: Wohnen, Grünfläche, Gewerbe und Gastronomie – um die Aufenthalts- und Lebensqualität vor Ort deutlich zu erhöhen. Das ist mit dem Konzept der kwb nicht nur gelungen, sondern werde jetzt noch durch den Aufbau eines großen Polizeizentrums in Taunusstein ergänzt.
Aktuell sind die Hochbauarbeiten für die Gewerbe- und Polizeigebäude nahezu abgeschlossen. Im 2. Bauabschnitt wurden auch die Gebäude für die 57 Sozialwohnungen errichtet.
Als Ersatz für die entfallenen Parkplätze wurde entlang der Bahnstrecke an der Altensteiner Straße 38 Parkplätze und 2 Parkplätze mit einer Stromtankstelle geschaffen.
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Erwartbar ist ein Wert über 1, der eine Förderung durch Bund und Land ermöglicht. Die Kriterien für eine Förderfähigkeit wurden vom Bundesverkehrsministerium etwas gelockert, wenn bestimmte Funktionen mit der Reaktivierung verbunden sind.
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Mit einer Nutzen-Kosten-Berechnung wird geprüft, ob grundsätzlich Fördermittel für die geplante Maßnahme gewährt werden können. Sie erfolgt nach einem bundesweit standardisierten Verfahren, um dem Fördergeber (Bund, Land) die Förderwürdigkeit der untersuchten Maßnahme darzustellen. Sie dient somit im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsverfahren dem Antragsteller dazu, die Finanzierbarkeit der von ihm beantragten Maßnahme darzustellen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist daher regelmäßig Teil der den Planfeststellungsantrag ergänzenden Unterlagen und somit in diesem Rahmen öffentlich einsehbar.
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Ansprechpartner ist der RMV.
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Die Studie ist bereits erfolgt, für eine Veröffentlichung ist der RMV zuständig.
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Es besteht ein Bestandsschutz für die eingleisige Strecke. Ein zweigleisiger Ausbau ist nicht genehmigungsfähig.
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Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Gleise nicht weiterverwendet werden können und erneuert werden müssen. Diese erste Investition dient dann einem langfristigen, wartungsarmen Betrieb. Bauwerke wie z. B. Aufschüttungen können hingegen vermutlich zum Großteil weiter genutzt werden.
Die Brückenbauwerke wurden bereits im Hinblick auf den Museumsbetrieb der Nassauischen Touristik Bahn (NTB) untersucht, bei dem ein erforderlicher Unterhaltungsaufwand für die Instandsetzung ermittelt wurde.
Gleise
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Im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung sollen innovative Fahrzeug- und Antriebskonzepte untersucht werden. Dies umfasst Züge mit batterieelektrischem Antrieb sowie Brennstoffzellen-Züge.
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Grundsätzlich ist ein solches System denkbar. In der Machbarkeitsstudie wird untersucht, welches Betriebskonzept sich am besten für die Aartalbahn eignet.
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Aspekte des Naturschutzes müssen im Planungsprozess berücksichtigt werden.
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Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird auch der Aspekt der Streckengeschwindigkeit untersucht. Es ist davon auszugehen, dass die Streckengeschwindigkeit – beispielsweise aufgrund von Kurven, Steigungen oder Lärmschutzmaßnahmen – Abschnittsweise variiert.
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P+R-Anlagen werden an den Stationen berücksichtigt. Der Fokus im Rheingau-Taunus-Kreis liegt jedoch auf On-Demand-Verkehren, sodass auch der Zubringerverkehr zum Bahnhof mit dem ÖPNV stattfindet. In Taunusstein wird demnächst ein Pilotprojekt starten.
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Saubere, sichere, attraktive und barrierefreie Übergänge zwischen den Verkehrsmitteln sollen sowohl im Rheingau-Taunus-Kreis als auch in der Landeshauptstadt Wiesbaden hergestellt werden. Dies umfasst auch die angesprochenen Abstellmöglichkeiten für (E-)Fahrräder an den Stationen sowie in Wiesbaden den Umstieg auf ein E-Tretroller.
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Möglich ist es, dass an nachfragearmen Stationen nicht mehr gehalten wird. Dies wirkt sich dann positiv auf die Reisezeit aus. Größere Wohn- und Gewerbeentwicklungen könnten auch zu neuen Haltepunkten führen.
Neben der Nachfrage wird auch die Verknüpfung mit weiteren Verkehrsangeboten eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise der Umstieg in den Bus am Bahnhof Dotzheim in Richtung Wiesbadener Innenstadt
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Die für einen planmäßigen Schienenpersonennahverkehr nötige Modernisierung von Gleiskörper und sonstigen Anlagen bei gleichzeitiger Wahrung charakteristischer und insofern denkmalschutzwürdiger Ensemble ist ein zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller Abstimmungsschritt.
Vorhandene, zum Teil ehemalige Bahngebäude könnten denkmalgerecht hergerichtet werden.
Denkbar ist ebenfalls, dass Teile der früheren Leit- und Sicherungstechnik (Stellwerke, Signale) einbezogen werden könnten, auch wenn sie für einen modernen, leistungsfähigen Bahnbetrieb technisch nicht mehr benötigt werden.
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Die Strecke wurde nicht stillgelegt, lediglich der Betrieb liegt still. Somit ist es im eigentlichen Sinne auch keine Reaktivierung.
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An stark befahrene Straßen wird es technisch gesicherte Bahnübergänge gemäß den neuesten Sicherheitsstandards geben (Schranken und Lichtzeichen).
Bei weniger stark frequentierten Fuß- bzw. Radwegeübergängen erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung hinsichtlich Sicherungen und Beleuchtung, ggf. auch Zusammenlegung oder Schließung.
Die konkreten Schließzeiten bei Zugfahrten ergeben sich erst im Verlauf der Feinplanung und hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab, zum Beispiel von der Nähe zu einer Bahnstation, den Orten der Zugkreuzungen, der jeweiligen Streckenhöchstgeschwindigkeit usw.
Auf Wiesbadener Seite ist insbesondere der Übergang am Bahnhof Dotzheim zu betrachten, ansonsten sind der Schienen- und der Straßenverkehr durch Brücken getrennt. Eine gute Abwicklung am Bahnübergang in Dotzheim ist darstellbar, sodass es keine großen Einschränkungen gibt.
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Es ist mehr als überfällig, dass die Reparatur der Brücke bzw. ein Neubau auf den Weg gebracht wird. Zusätzlich ist ein entsprechender Anprallschutz zu installieren. Auch diese Thematik wird mit der Machbarkeitsstudie geprüft.
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Im Wiesbadener Hbf. müsste ein zusätzliches Gleis wiederhergestellt werden. Ob die Kapazitäten im Mainzer Hbf. ausreichend sind und inwiefern dieser generell im Betriebskonzept der Aartalbahn in Betracht gezogen werden kann, wird innerhalb der Machbarkeitsstudie untersucht.
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Die Bahnsteighöhen sind abhängig vom Betriebskonzept. Hier stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Kriterien für einen S-Bahn-Betrieb gelten.
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Da die Strecke nicht stillgelegt wurde, stellt sich diese Frage grundsätzlich nicht. Anders wäre die Situation z. B. bei Bau eines 2. Gleises oder ggf. einer Elektrifizierung zu bewerten.
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Bei einer Wiederinbetriebnahme von Bahnstrecken sind die aktuellen Grenzwerte des Bundesemissionsschutzgesetzes zu beachten. Mit den Lärmgutachten im Kontext der CityBahn-Planungen gibt es bereits Grundlagen, die entsprechend aktualisiert werden müssten.
Zum Einhalten der Grenzwerte wird auch der Austausch der Schienen beitragen. Außerdem werden an einigen Stellen gegebenenfalls aktiver Lärmschutz im Sinne von Lärmschutzwänden oder passiver Lärmschutz an Gebäuden (bspw. Fenster) erforderlich.
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Die Trasse verläuft vom Bahnhof Wiesbaden Ost bis hin zur Grenze an den Ortsbezirk Dotzheim in Biebrich. Die Gegebenheiten in diesem Teil sind sehr unterschiedlich, so gibt es entlang der Waldstraße einen wesentlich bereiteren Abschnitt, wohingegen andere eingleisige Teile schmaler sind.
Eine konkrete Betroffenheit einzelner Grundstücke kann erst im weiteren Verlauf der Planungen im Einzelfall untersucht werden.
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Da die Strecke nicht stillgelegt wurde, stellt sich diese Frage grundsätzlich nicht. Anders wäre die Situation z. B. bei Bau eines 2. Gleises oder ggf. einer Elektrifizierung zu bewerten.
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Als von der Stadt beauftragter umfassender Mobilitätsdienstleister hat ESWE Verkehr, in seiner Funktion als Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) der Landeshauptstadt Wiesbaden, die Federführung bei der Standortkoordination und Vergabe weiterer Carsharing-Stationen wahrgenommen. ESWE Verkehr ist somit nur organisatorisch tätig. Das Carsharing-Angebot selbst wird von den drei Anbietern book-n-drive, scouter und stadtmobil bereitgestellt.
Carsharing
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Die LNO ist in ganz Wiesbaden verantwortlich für die Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Das umfasst zum Beispiel den kompletten Bus- und Schienenverkehr aber auch die Bereiche Fahrradverleih und Carsharing. Die LNO legt fest, welche Leistungen im gesamten Wiesbadener ÖPNV zu erbringen sind und beauftragt dann die Verkehrsunternehmen damit, diese Leistungen zu erfüllen.
Organisatorisch ist die Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) der Landeshauptstadt Wiesbaden bei dem Mobilitätsdienstleister ESWE Verkehr angesiedelt.
Lokale Nahverkehrsorganisation, LNO, Wiesbaden
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Das stationäre Carsharing wird betrieben von
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Über das Geoportal der Landeshauptsatadt Wiesbaden können Sie sich alle Carsharing-Stationen anzeigen lassen. Mit einem Klick auf die jeweilige Station erhalten Sie die Information, welcher Anbieter diese betreibt.
Hier geht es zum Geoportal der LHW.Auf der Website bzw. in der App jedes Anbieters sind die Stationen gekennzeichnet.
scouter, book-n-drive, stadtmobil, carsharing, geoportal
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Die Einzelfahrkarte in beide Richtungen, für die Berg- und Talfahrt, kostet für Erwachsene 6 Euro und Kinder bis einschließlich 14 Jahre zahlen 3,50 Euro. Kinder bis zu dem Alter von einschließlich 5 Jahren können kostenlos mitfahren. Tipp: Für Familien sind darüber hinaus die Familientickets oder die Gruppenkarte (ab 10 Personen) eine gute Möglichkeit, um etwas zu sparen.
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Die Talstation der Bergbahn befindet sich im Norden der Stadt Wiesbaden ganz in der Nähe der Nerotal-Anlagen. Touristen erreichen das Ausflugsziel mit Bus, Bahn oder mit dem Auto.
Geben Sie hierfür folgende Adresse in Ihr Navi oder Ihre Navigations-App ein:Wilhelminenstraße 51
65193 Wiesbaden -
Die Bergbahn am Fuße des Nerobergs in Wiesbaden wurde am 25. September 1888 eröffnet und transportiert seitdem mit einer Geschwindigkeit von 7,3 km/h Besucher auf den Hausberg der Stadt Wiesbaden. Dies funktioniert durch ein ausgetüfteltes Antriebswerk: An der Bergstation wird der Wagen mit bis zu 7.000 Litern Wasser befüllt und zieht dann an einem Stahlseil den anderen Wagen bergauf. Ist der talwärts fahrende Wagen unten angekommen, wird das Wasser abgelassen und wieder bergauf gepumpt.
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Am Karfreitag, den 29. März startet die Nerobergbahn in die Saison 2024 und Touristen können dann täglich von 09:00 bis 19:00 Uhr auf den Neroberg gelangen.
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Die Fahrtzeit von der Talstation in Wiesbaden bis zum Endpunkt auf dem Neroberg in 245 Meter Höhe dauert etwa 3,5 Minuten. Der Fahrweg der Bahn erstreckt sich dann aus der Talsohle des Nerotals über ein Viadukt und anschließend über den Hang des Nerobergs. Während der Fahrt können Besucher die schöne Aussicht über Wiesbaden genießen.
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Mit dem Auto kann man bis fast nach oben auf den Neroberg fahren. Eine Fahrt mit der historischen Nerobergbahn auf den Hausberg von Wiesbaden lohnt sich jedoch, da sie ein einzigartiges Erlebnis bietet. Sie können Ihr Auto auf dem Parkplatz an der Talstation der Nerobergbahn abstellen und von dort aus das Ausflugsziel besuchen.
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Kostenlose Parkmöglichkeiten sind an der Talstation der Nerobergbahn vorhanden, sodass Sie ganz einfach aus Mainz, Frankfurt am Main, Darmstadt oder der gesamten Region in Hessen mit dem Auto anreisen können.
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Die Mitnahme von Rollstühlen (ohne elektrischen Antrieb) auf der großen äußeren Plattform ist generell möglich. Eine Ausnahme besteht jedoch, da elektrische Rollstühle aufgrund ihres hohen Gewichtes nicht mitgenommen werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Wege auf dem Neroberg ausschließlich mit Kopfsteinpflaster verlegt sind.
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Die Mitnahme von Fahrrädern ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Bitte nutzen Sie den Fahrradständer an unserem kleinen Museum (Talstation). Eine Ausnahme bilden zusammenklappbare Fahrräder, wenn diese in den dafür vorgesehenen Taschen transportiert werden und wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden.
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Auch Vierbeiner können die schöne Aussicht genießen, denn die Mitnahme von Hunden ist erlaubt.
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Nein, denn Bergbahnen sind Sonderverkehrsmittel mit eigenem Tarifwerk. Daher haben Tickets des RMV bzw. ÖPNV an der Nerobergbahn keine Gültigkeit. Bitte beachten Sie auch unsere gesonderten Tarif- und Beförderungsbedingungen in den Stationen wie auch auf dieser Internetseite.
Das Deutschlandticket gilt ebenfalls nicht für die Nerobergbahn.