Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Fahrkarten-Abonnements auf der Internetseite der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH (ohne Nutzerkonto)

1. Geltungsbereich

1.1. Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, im folgenden ESWE Verkehr genannt, vertreibt auf ihrer Internetseite www.eswe-verkehr.de Fahrkartenabonnements für den öffentlichen Personennahverkehr für folgende Gebiete:

  • Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), den angeschlossenen Übergangstarifen sowie im Fall des Schülerticket Hessen, Schülerticket Hessen WI15, Seniorenticket Hessen und Seniorenticket Hessen Komfort in ganz Hessen
  • Deutschlandweit im Fall des Deutschlandtickets

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle über die Internetseite der ESWE Verkehr abgeschlossenen Fahrkartenabonnements. Erwerber von Fahrkartenabonnements werden im folgenden Besteller genannt.

1.3. Sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ferner die

in der jeweils aktuellen Fassung.

2. Vertragspartner

Vertragspartner für die einzelnen abgeschlossenen Abonnements ist die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden.

Aufsichtsratsvorsitzende: Stadtrat Andreas Kowol

Geschäftsführung: Marion Hebding

Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden HRB 11962

Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 210576339

3. Rechtswahl, Vertragssprache

3.1 Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.2 Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

4. Abschluss eines Fahrkartenabonnement

4.1 Auf der Internetseite der ESWE Verkehr (www.eswe-verkehr.de) können nur die folgenden Fahrkartenabonnements bestellt werden:

Fahrkarten im RMV

  • Schülerticket Hessen WI15

Deutschlandweite Fahrkarten

  • Deutschlandticket

Weitere Fahrkarten oder andere Fahrkartenabonnements können nicht erworben werden.

4.2 Der Besteller muss den Antrag auf Bestellung eines Fahrkartenabonnements vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Folgende Angaben sind sowohl vom Besteller, Nutzer und Zahlungspflichtigen des Abonnements, sofern sich der Nutzer und/oder Zahlungspflichtiger vom Besteller unterscheidet, verpflichtend anzugeben:

Geschlecht

Vor- und Nachname

vollständige Adresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

Geburtsdatum

E-Mail Adresse

Bankverbindung mit IBAN und BIC

4.3. Der Besteller muss voll geschäftsfähig sein.

4.4. Bei einigen Fahrkartenabonnements wird der Besteller im Rahmen des Bestellvorgangs aufgefordert, einen Nachweis hochzuladen. Dies kann je nach Fahrkarte ein Alters-, Beschäftigungs-, Schul- bzw. Ausbildungsnachweis oder ein Nachweis der Landeshauptstadt Wiesbaden sein. Sofern ein Hochladen des benötigten Nachweises nicht möglich ist, wird die ESWE Verkehr den Nachweis per E-Mail anfordern.

4.4.1. Bei dem Schülerticket Hessen WI15 hat der Besteller für den Nutzer während des Bestellvorgangs einen Nachweis der Landeshauptstadt Wiesbaden hochzuladen, aus dem hervorgeht, dass der Nutzer zum Gebrauch dieser Fahrkarte berechtigt ist.

4.5. Durch Anklicken des Buttons "Abonnement Zahlungspflichtig bestellen" wird der Antrag auf Abschluss eines Fahrkartenabonnementvertrages versendet und der Besteller gibt gegenüber der ESWE Verkehr ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Abonnementvertrages ab.

Der Besteller erhält kurz darauf von der ESWE Verkehr eine Bestätigung per E-Mail, dass sein Antrag eingegangen ist und dieser geprüft wird. Der Vertrag über das Fahrkartenabonnement ist damit noch nicht zustande gekommen.

Sofern die Prüfung durch die ESWE Verkehr ergibt, dass das Angebot des Bestellers auf Abschluss des Abonnementvertrages angenommen werden kann, erhält der Besteller von der ESWE Verkehr ca. eine Woche vor Beginn des Vertrages die Vertragsinformationen postalisch zugeschickt.

4.6. Der Antrag auf Abschluss eines in 4.1 genannten Fahrkartenabonnements muss spätestens bis zum 10. eines Monats erfolgen, sofern das Abonnement ab dem 1. des Folgemonats beginnen soll.

4.7. Bei Abschluss des jeweiligen Abonnements erhält der Fahrgast eine Fahrkarte in elektronischer Form als Chipkarte, auf der die unter 4.2. angegebenen Daten zum Nutzer (maskiert) und die Fahrkartenart und -gültigkeit gespeichert sind.

Die Fahrkarte wird eine Woche vor Beginn der Gültigkeit postalisch an die angegebene Anschrift versendet. Die Versendung an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen.

5. Zahlung, Rechnungsstellung

5.1. Es ist lediglich die Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Der Besteller erteilt hierzu der ESWE Verkehr ein SEPA-Lastschriftmandat. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist, basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird bei Abonnements eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart.

5.2. Die jährliche Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum des Fahrkartenabonnements beginnt. Die monatliche Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag des Monats, erstmal ab dem ersten Werktag des Monats, in dem die Laufzeit des Fahrkartenabonnements beginnt.

5.3. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Angabe zur Kontoverbindung nicht eingelöst werden, oder widerspricht der Besteller grundlos der Abbuchung, hat der Besteller die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

5.4. Der Besteller erhält neben der Fahrkarte keine gesonderte Rechnung über das Fahrkartenabonnement. Sofern der Besteller die Ausstellung einer Rechnung benötigt, kann er diese bei der ESWE Verkehr anfordern.

6. Änderungsvorbehalt AGB

Die ESWE Verkehr ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder geänderter Rechtsprechung erforderlich ist. Der Besteller wird unverzüglich über die Änderung informiert werden.

Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil. Der Besteller wird bei der Bekanntgabe der geänderten AGB darauf hingewiesen, dass er der Änderung widersprechen kann. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung der AGB gegenüber der ESWE Verkehr zugehen.

Sollte der Besteller Widerspruch gegen die Änderung der AGB erheben, werden diese nicht Vertragsbestandteil.

7. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der ESWE Verkehr bezüglich der Bestellung von Jahreskarten-Abonnements (Online-Formular zur Bestellung) .

Der Besteller erkennt die Datenschutzbestimmungen durch Anhaken des entsprechenden Feldes beim Antragsformular und mit Absenden des Antrags an.

Stand: 03.04.2023