Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Fahrkarten-Abonnements auf der Internetseite der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH (ohne Nutzerkonto)
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter des Services und ausschließliche Verkäuferin der auf der Internetseite www.eswe-verkehr.de angebotenen Abonnements ist die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Marion Hebding Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, im folgenden ESWE Verkehr genannt, Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden HRB 11962, Umsatzsteueridentifikations-Nr. DE 210576339.
1.2 ESWE Verkehr vertreibt auf ihrer Internetseite www.eswe-verkehr.de Fahrkartenabonnements für den öffentlichen Personennahverkehr für folgende Gebiete:
- Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), den angeschlossenen Übergangstarifen sowie im Fall des Schülerticket Hessen, Schülerticket Hessen WI15, Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00 €, Seniorenticket Hessen und Seniorenticket Hessen Komfort in ganz Hessen
- Deutschlandweit im Fall des Deutschlandtickets und Deutschlandtickets mit Hessenpass mobil
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle über die Internetseite der ESWE Verkehr abgeschlossenen Fahrkartenabonnements. Vertragspartner für die einzelnen abgeschlossenen Abonnements ist die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, Frau Marion Hebding, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden HRB 11962, Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 210576339 Erwerber von Fahrkartenabonnements werden im folgenden Besteller genannt.
2. Tarifbestimmungen und besondere Bedingungen für Fahrkarten
Sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend
2.1 die Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes der im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen
2.2 die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes,
2.3 die Besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements des Rhein-Main-Verkehrsverbundes,
2.4 die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets,
2.5 die Gemeinsamen Tarifbestimmungen der in den Verkehrsverbünden NVV (Nordhessischer VerkehrsVerbund), RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) und VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen für das Seniorenticket Hessen,
2.6 die Gemeinsamen Tarifbestimmungen der in den Verkehrsverbünden NVV (Nordhessischer VerkehrsVerbund), RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) und VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen für das Schülerticket Hessen,
2.7 die Bestimmungen zum eTicket RheinMain des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
2.8 die Besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mainz-Wiesbaden (VMW)
in der jeweils aktuellen Fassung.
3. Abschluss eines Fahrkartenabonnement
3.1 Die Darstellung der Angebote der ESWE Verkehr auf ihrer Internetseite stellt kein rechtliche bindendes, sondern nur eine unverbindliches, frei bleibendes Angebot dar.
3.2Auf der Internetseite der ESWE Verkehr (www.eswe-verkehr.de) können nur die folgenden Fahrkartenabonnements bestellt werden:
- Fahrkarten im RMV: Schülerticket Hessen, Schülerticket Hessen WI15 und Schülerticket Hessen WI 15 zum reduzierten Preis von 10,00 €
- Fahrkarten deutschlandweit: Deutschlandticket und Deutschlandticket mit Hessenpass mobil
Weitere Fahrkarten oder Fahrkartenabonnements können derzeit nicht erworben werden.
3.3 Der Besteller muss den Antrag auf Bestellung eines Fahrkartenabonnements vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Folgende Angaben sind sowohl vom Besteller, Nutzer und Zahlungspflichtigen des Abonnements, sofern sich der Nutzer und/oder Zahlungspflichtiger vom Besteller unterscheidet, verpflichtend anzugeben:
- Vor- und Nachname
- Vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)
- Geburtsdatum
- E-Mail Adresse
- Bankverbindung mit IBAN und BIC
3.4 Der Besteller muss voll geschäftsfähig sein.
3.5 Bei einigen Fahrkartenabonnements wird der Besteller im Rahmen des Bestellvorgangs aufgefordert, einen Nachweis hochzuladen. Dies kann je nach Fahrkarte ein Alters-, Beschäftigungs-, Schul- bzw. Ausbildungsnachweis oder ein Nachweis der Landeshauptstadt Wiesbaden sein. Sofern ein Hochladen des benötigten Nachweises nicht möglich ist, wird die ESWE Verkehr den Nachweis per E-Mail anfordern.
3.6 Durch Anklicken des Buttons „Abonnement Zahlungspflichtig bestellen" wird der Antrag auf Abschluss eines Fahrkartenabonnementvertrages versendet und der Besteller gibt gegenüber der ESWE Verkehr ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Abonnementvertrages ab. Der Besteller erhält kurz darauf von ESWE Verkehr eine Bestätigung per E-Mail, dass sein Antrag eingegangen ist und dieser geprüft wird. Der Vertrag über das Fahrkartenabonnement kommt mit dieser E-Mail noch nicht zustande.
3.7 Nach positiver Prüfung der Voraussetzungen des Abonnements erhält der Besteller von ESWE Verkehr ca. eine Woche vor Beginn der Vertragslaufzeit die Annahme sowie die erforderlichen Vertragsunterlagen postalisch zugeschickt.
3.8 Der Antrag auf Abschluss eines in 3.2 genannten Abonnements muss spätestens bis zum 10. eines Monats erfolgen, sofern das Abonnement ab dem 1. des Folgemonats beginnen soll.
3.9 Bei Abschluss des jeweiligen Abonnements erhält der Nutzer eine Fahrkarte in elektronischer Form als Chipkarte, auf der die unter 2.3 ausgewiesenen Daten des Nutzers (maskiert) sowie die Fahrkartenart und Gültigkeit gespeichert sind. Die Fahrkarte wird eine Woche vor Beginn der Gültigkeit postalisch an die angegebene Anschrift versendet. Die Versendung an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen.
4. Zahlung, Rechnungsstellung
4.1 Es ist lediglich die Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Der Besteller erteilt hierzu der ESWE Verkehr ein SEPA-Lastschriftmandat. Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist, basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird bei Abonnements eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart.
4.2 Die jährliche Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum des Fahrkartenabonnements beginnt. Die monatliche Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag des Monats, erstmal ab dem ersten Werktag des Monats, in dem die Laufzeit des Fahrkartenabonnements beginnt.
4.3 Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Angabe zur Kontoverbindung nicht eingelöst werden, oder widerspricht der Besteller grundlos der Abbuchung, hat der Besteller die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
4.4 Der Besteller erhält neben der Fahrkarte keine gesonderte Rechnung über das Fahrkartenabonnement. Sofern der Besteller die Ausstellung einer Rechnung benötigt, kann er diese bei der ESWE Verkehr anfordern.
5. Änderungsvorbehalt AGB
5.1 Die ESWE Verkehr ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder geänderter Rechtsprechung erforderlich ist. Der Besteller wird unverzüglich über die Änderung informiert werden.
5.2 Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil. Der Besteller wird bei der Bekanntgabe der geänderten AGB darauf hingewiesen, dass er der Änderung widersprechen kann. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung der AGB gegenüber der ESWE Verkehr zugehen.
5.3 Sollte der Besteller Widerspruch gegen die Änderung der AGB erheben, werden diese nicht Vertragsbestandteil.
6. Datenschutz
6.1 Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der ESWE Verkehr bezüglich des Ausfüllens von Online-Formularen (bezüglich des online ausgefüllten Antrags auf das Fahrkartenabonnement) sowie die Datenschutzbestimmungen zu Fahrkarten-Abonnements (zur Erfüllung des Vertrags).
6.2 Der Besteller erkennt die Datenschutzbestimmungen durch Anhaken des entsprechenden Feldes beim Antragsformular und mit Absenden des Antrags an.
6.3 Wenn Sie ein Schülerticket Hessen/ Schülerticket Hessen WI15 abonniert haben, können Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch an das zuständige Staatliche Schulamt übermittelt werden, sofern Sie dort im Rahmen der Schülerfahrkostenerstattung eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt haben und Rückfragen hierzu bestehen.
Rechtsgrundlage hierfür ist ein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Aktualität und Richtigkeit der Daten.
7. Haftung
7.1 ESWE Verkehr ist bei der Darstellung der Angebote der Anbieter um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht.
7.2 ESWE Verkehr haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nur um unwesentliche Vertragspflichten handelt.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung der ESWE Verkehr bei einfacher Fahrlässigkeit auf solche Schäden begrenzt, die ESWE Verkehrs bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen oder die sich bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt als mögliche Folge hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von ESWE Verkehr nach dem Produkthaftungsgesetz, im Rahmen schriftlich übernommener Garantien sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
7.5 Eine Haftung der ESWE Verkehr für die seitens des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens zu erbringenden Leistungen besteht nur, soweit ESWE Verkehr selbst auch die Beförderungsleistungen erbringt. Es gelten in diesem Fall die Beschränkungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
7.6 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8. Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung
Aufgrund der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weist ESWE Verkehr den Nutzer auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Streitbeilegung hin. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen können. Einen Link zu dieser Plattform halten die Stadtwerke im Impressum der App bereit.
9. Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren
Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass ESWE Verkehr sich am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz beteiligen.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81, D-10623 Berlin
http://schlichtung-reise-und-verkehr.de
10. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
Stand: 17.06.2024