Allgemeine Geschäftsbedingungen „ESWE Verkehr Tickets“-App

1. Geltungsbereich

1.1 Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden möchte die Nutzung von Mobilitätsangeboten noch attraktiver gestalten. Zu diesem Zweck stellt sie die mobile Applikation „ESWE Verkehr Tickets“-App zur Verfügung.

1.2 Mit der App können Nutzer Fahrscheine (aktuell D-Ticket) für den ÖPNV erwerben und zukünftig Mobilitätsleistungen unterschiedlicher Anbieter finden und zu deren Buchungsseiten gelangen. Um alle Funktionen der App nutzen zu können, ist ein Nutzerkonto erforderlich.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH und dem Nutzer in Bezug auf ESWE Verkehr Tickets und die darin enthaltenen Funktionen. Die Inanspruchnahme der in der App dargestellten Mobilitätsleistungen richtet sich hingegen nach den jeweiligen AGB des Anbieters.

1.4 Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH behalten sich das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen der AGB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen.

2. Registrierung bei „ESWE Verkehr Tickets“-App

2.1 Für eine Registrierung in der App direkt müssen bestimmte Daten eingegeben werden. Welche dies sind, ergibt sich aus dem entsprechenden Online-Formular. Zusätzlich muss der Nutzer einer bestimmten Anforderung genügendes Passwort festlegen.

2.2 Die vom Nutzer eingegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein. Erforderliche Änderungen (wie z.B. des Nachnamens) müssen unverzüglich vorgenommen werden.

2.3 Die im Rahmen der Registrierung und Nutzung der App anfallenden personenbezogenen Daten des Nutzers werden ausschließlich verarbeitet, um die Leistungspflicht der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH oder an diese gestellten rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Zu anderen Zwecke werden die Daten nicht verarbeitet.

3. Single-Sign-On-Plattform

3.1 Über die in „ESWE Verkehr Tickets“-App integrierte Single-Sign-On-Plattform hat der Nutzer die Möglichkeit, die in der App angezeigten Leistungen direkt zu buchen. Bei den einzelnen Anbietern muss kein separates Konto angelegt werden. 

3.2 Die bei Registrierung angegebenen Daten und Zahlungsinformationen werden automatisch über eine Schnittstelle in das System des jeweiligen Anbieters übertragen. Der Vertrag kommt direkt mit dem Anbieter zustande. 

4. Schutz des Nutzerkontos

4.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten seines Nutzerkontos ausreichend zu schützen. Er wird insbesondere Dritten keinen Zugang zu seinem Nutzerkonto oder der App ermöglichen.

4.2 Das für die Nutzung von „ESWE Verkehr Tickets“-App verwendete Gerät hat der Nutzer mit angemessenen Maßnahmen zu schützen (insbesondere PIN).

4.3 Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH sind bei Vorliegen eines wichtigen Grunds berechtigt, die Eröffnung eines Nutzerkontos zu verweigern oder ein bereits bestehendes Konto zu sperren. Ein solcher Grund ist insbesondere gegeben:

  1. Bei Angabe unrichtiger Daten; 
  2. Bei Nichterreichbarkeit des Nutzers aufgrund veralteter Daten; 
  3. Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder die AGB der Mobilitätsanbieter, außer der Verstoß ist dem Nutzer nicht zurechenbar oder nur unwesentlich;
  4. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.

Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH werden die berechtigten Interessen des Nutzers bei ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen.

5. Buchung einer Mobilitätsleistung

5.1 Die App und die darin einsehbaren Mobilitätsangebote stehen in deutscher Sprache zur Verfügung. Sie stellen kein bindendes Angebot über den Abschluss eines Vertrags dar. Über ESWE Verkehr Tickets werden lediglich Mobilitätsleistungen vermittelt. Für die Leistungserbringung gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.

5.2 Um eine Leistung zu finden, muss der Nutzer zukünftig Abfahrtsort, Zielort und Abfahrtszeit in die App eingeben. Sofern die automatische Standortbestimmung aktiviert ist, erkennt ESWE Verkehr Tickets den Standort des Nutzers selbstständig. Auf Basis dieser Daten werden die verfügbaren Mobilitätsleistungen in der App angezeigt.

5.3 Abhängig vom jeweiligen Anbieter kann der Nutzer die in der App angezeigten Mobilitätsleistungen buchen. Zu diesem Zweck wird der Nutzer auf die Buchungsseite des Anbieters weitergeleitet bzw. ihm wird automatisch die Buchungsmaske des Anbieters angezeigt.

5.4 Für die in der App dargestellten Mobilitätsleistungen sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Der Nutzer muss sich bei Mängeln, Zahlungsproblemen, Rückerstattungen und sonstigen leistungsbezogenen Themen direkt an den Anbieter wenden.

6. Validierung bei bestimmten Mobilitätsleistungen

6.1 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der von ihm gebuchten Mobilitätsleistung zu erfüllen. 

6.2 Die Anbieter führen im Rahmen des Buchungsprozesses die notwendigen Validierungen durch.

7. Verfügbarkeit und Nutzungsrechte 

7.1 Die App ist für den Nutzer kostenfrei. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung von ESWE Verkehr Tickets, die Aufrechterhaltung eines bestimmten Zustandes oder einzelner Funktionalitäten. Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH sind insbesondere nicht verpflichtet, eine funktionsfähige Version der App für nicht mehr aktuelle Versionen eines Betriebssystems bereitzustellen. Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH behalten sich das Recht vor, „ESWE Verkehr Tickets“-App jederzeit ohne Ankündigung zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen. 

7.2 Durch Wartungsarbeiten kann der Zugriff auf die App für Nutzer eingeschränkt oder gesperrt sein. ESWE Verkehrsgesellschaft mbH schulden keine durchgehende Verfügbarkeit von ESWE Verkehr Tickets.

7.3 Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH bemühen sich, auftretende Fehler oder eingeschränkte Verfügbarkeiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. 

7.4 Dem Nutzer wird ein einfaches, auf die Dauer der Installation beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der App gewährt.

8. Einbindung eines Zahlungsdienstleisters (Datatrans AG)

8.1 Die Anbieter nutzen für die Abrechnung der von ihnen angebotenen Leistungen den Dienst der Datatrans AG. Dieser wird von der Datatrans AG, Kreuzbühlstr. 26, CH-8008 Zürich angeboten.

8.2 Datatrans ermöglicht den Anbietern die Abrechnung über viele Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte, Paypal). Die Datatrans AG kümmert sich hierbei um die gesamte Zahlungsabwicklung und übernimmt insbesondere die Weiterleitung der gezahlten Beträge an die Anbieter.

8.3 Die Zahlungsdaten (z.B. Betrag, gewähltes Bezahlverfahren) sowie die Bestätigung des Nutzers, dass diese zutreffend sind, werden von der Datatrans AG zur Abwicklung der Zahlung erhoben und an die Bank des Nutzers übermittelt. Die Datatrans authentifiziert die Zahlung über das für den Nutzer hinterlegte Authentifizierungsverfahren. Die Bank autorisiert die Zahlung unter Einschaltung der Datatrans.

8.4 Die Datatrans AG erhebt und speichert die Transaktionsdaten der getätigten Zahlungen. Diese umfassen die Transaktionsreferenz und die Transaktions-ID sowie Informationen zur Leistung, welche die Datatrans AG vom Anbieter erhält. Diese Angaben ermöglichen der Datatrans AG und der Bank eine spätere Identifizierung der Transaktion (z.B. bei Rückerstattungen), sodass ein Zuordnen der Transaktion zum jeweiligen Nutzer möglich ist.

9. Haftung

9.1 Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH ist bei der Darstellung der Angebote der Anbieter um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungsbezogenen Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. Eine Haftung der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebote ist ausgeschlossen.

9.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH auf den bei Registrierung bzw. Anmeldung vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags über die „ESWE Verkehr Tickets“-App überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

9.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung

Aufgrund der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weisen die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH den Nutzer auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Streitbeilegung hin. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen können. Einen Link zu dieser Plattform halten die Stadtwerke im Impressum der App bereit.

11. Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren

Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH sich am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz beteiligen.

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin

https://soep-online.de

12. Änderung der AGB

12.1 Änderungen der AGB werden direkt in der App veröffentlicht. 

12.2 Der Nutzer wird mindestens zwei (2) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen über die in der App hinterlegte E-Mail-Adresse hierüber informiert. 

12.3 Der Nutzer ist berechtigt, der Änderung bis zum Tag des Inkrafttretens zu widersprechen. Übt er sein Widerspruchsrecht nicht oder nicht rechtzeitig aus, treten die Änderungen an dem von der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH genannten Zeitpunkt in Kraft. Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH sind verpflichtet, den Nutzer in der Mitteilung über die Änderung der AGB auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

12.4 Im Falle eines Widerspruchs ist die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH berechtigt, das Nutzungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden.

13. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Stand: 30.03.2023

1. Geltungsbereich

1.1 Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden (im Weiteren „ESWE Verkehr“) möchte die Nutzung von Mobilitätsangeboten noch attraktiver gestalten. Zu diesem Zweck stellt sie die mobile Applikation „ESWE Verkehr Tickets“-App (im Weiteren „App“) zur Verfügung.

1.2 Mit der App können Nutzer Fahrscheine (aktuell D-Ticket/JobTicket Deutschland) für den ÖPNV erwerben. Um die App nutzen zu können, ist die Einrichtung eines Nutzerkontos erforderlich.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen ESWE Verkehr und dem Nutzer in Bezug auf die App und die darin enthaltenen Funktionen. Die Inanspruchnahme der in der App dargestellten Mobilitätsleistungen richtet sich hingegen nach den jeweiligen AGB des Anbieters.

2. Registrierung bei „ESWE Verkehr Tickets“-App

2.1 Für eine Registrierung in der App direkt müssen bestimmte Daten eingegeben werden. Welche dies sind, ergibt sich aus dem entsprechenden Online-Formular. Zusätzlich muss der Nutzer einer bestimmten Anforderung genügendes Passwort festlegen.

2.2  Um die App nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei ESWE Verkehr registrieren:

  • Name, Vorname und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)

2.3 Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen der gemäß Ziffer 2.2 gemachten Angaben unverzüglich ESWE Verkehr mitzuteilen oder im Nutzerbereich der App zu aktualisieren.

2.4 Die im Rahmen der Registrierung und Nutzung der App anfallenden personenbezogenen Daten des Nutzers werden ausschließlich verarbeitet, um die Leistungspflicht der ESWE Verkehr oder an diese gestellten rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Zu anderen Zwecke werden die Daten nicht verarbeitet.

3. Schutz des Nutzerkontos

3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten seines Nutzerkontos ausreichend zu schützen. Er wird insbesondere Dritten keinen Zugang zu seinem Nutzerkonto oder der App ermöglichen.

3.2  ESWE Verkehr ist bei Vorliegen eines wichtigen Grunds berechtigt, die Eröffnung eines Nutzerkontos zu verweigern oder ein bereits bestehendes Nutzerkonto zu sperren. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben:

  1. Bei Angabe unrichtiger Daten; 
  2. Bei Nichterreichbarkeit des Nutzers aufgrund veralteter Daten; 
  3. Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder die AGB der Mobilitätsanbieter, außer der Verstoß ist dem Nutzer nicht zurechenbar oder nur unwesentlich;
  4. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.

ESWE Verkehr wird die berechtigten Interessen des Nutzers bei ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen.

4. Buchung einer Mobilitätsleistung

4.1 Die App und die über sie buchbaren Tickets für Mobilitätsangebote stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.

4.2. Für die Erbringung der in der App dargestellten Mobilitätsleistungen sind allein die jeweiligen Anbieter verantwortlich; zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden Mobilitätsleistungen ausschließlich durch   ESWE Verkehr selbst angeboten.

4.3 Für die Leistungserbringung gelten demzufolge die AGB des jeweiligen Anbieters. Der Nutzer muss sich bei Mängeln in der Erbringung der Mobilitätsleistungen und sonstigen leistungsbezogenen Angelegenheiten direkt an den jeweiligen Anbieter wenden.

4.4 ESWE Verkehr ist ausschließlich für solche Angelegenheiten zuständig, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb der Tickets in der App stehen (z.B. die Abwicklung von Zahlungen).

5. Anforderungen an die Validierung bei bestimmten Mobilitätsleistungen (insbesondere Jobticket)

Sind für die Nutzung von Mobilitätsleistungen wie dem Jobticket besondere (Validierungs-) Verfahren vorgesehen, ist der Nutzer selbst dafür verantwortlich, deren Anforderungen umzusetzen und alle erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der von ihm gebuchten Mobilitätsleistung zu erfüllen. 

6. Verfügbarkeit und Änderungen von Diensten

6.1 Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der über die App verfügbaren Tickets nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der ESWE Verkehr. ESWE Verkehr bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der angebotenen Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

6.2 ESWE Verkehr ist jederzeit berechtigt, in der APP unentgeltlich bereitgestellte Angebote zu ändern, neue Angebote unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Angebote einzustellen. ESWE Verkehr wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen.

6.3  ESWE Verkehr bemüht sich, auftretende Fehler oder eingeschränkte Verfügbarkeiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. 

6.4 Dem Nutzer wird ein einfaches, auf die Dauer der Installation beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der App gewährt.

7. Einbindung eines Zahlungsdienstleisters (LOGPAY Financial Services GmbH)

7.1. ESWE Verkehr bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (Tickets-App) des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“).

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

7.2. Anmeldung

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei ESWE Verkehr registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)

Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

7.3. Bestellung:

Mit der Bestellung gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Bestellformulars in der ESWE Verkehr Tickets-App.

7.4. Vertragsabschluss:

Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen ESWE Verkehr zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. Bsp. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

7.5. Ticketerwerb und Nutzung:

7.5.1. Zahlung:

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung

7.5.2. Zahlarten und Abrechnung:

Der Nutzer kann für Bestellungen in der App zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

7.5.3. Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über Tickets-App nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.

Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LOGPAY überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Nutzer bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Nutzer schließt der Nutzer mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

8. Haftung

8.1 ESWE Verkehr ist bei der Darstellung der Angebote der Anbieter um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht.

8.2 ESWE Verkehr haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nur um unwesentliche Vertragspflichten.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung der ESWE Verkehr bei einfacher Fahrlässigkeit auf solche Schäden begrenzt, die ESWE Verkehr bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen oder die sie bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt als mögliche Folge hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von ESWE Verkehr nach dem Produkthaftungsgesetz, im Rahmen schriftlich übernommener Garantien sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.5 Eine Haftung der ESWE Verkehr für die seitens des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens zu erbringenden Leistungen besteht nur, soweit ESWE Verkehr selbst auch die Beförderungsleistungen erbringt. Es gelten in diesem Fall die Beschränkungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

8.6 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung

Aufgrund der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weist ESWE Verkehr den Nutzer auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Streitbeilegung hin. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen können. Einen Link zu dieser Plattform halten die Stadtwerke im Impressum der App bereit.

10. Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren

Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass ESWE Verkehr sich am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz beteiligen.

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin

https://soep-online.de

11. Änderung der AGB

11.1 Änderungen der AGB werden direkt in der App veröffentlicht. 

11.2 Der Nutzer wird mindestens zwei (2) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen über die in der App hinterlegte E-Mail-Adresse hierüber informiert. 

11.3 Der Nutzer ist berechtigt, der Änderung bis zum Tag des Inkrafttretens zu widersprechen. Übt er sein Widerspruchsrecht nicht oder nicht rechtzeitig aus, treten die Änderungen an dem von ESWE Verkehr genannten Zeitpunkt in Kraft. ESWE Verkehr ist verpflichtet, den Nutzer in der Mitteilung über die Änderung der AGB auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

11.4 Im Falle eines Widerspruchs ist die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH berechtigt, das Nutzungsverhältnis unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Nutzers mit einer Frist zum Ende des laufenden Monats beenden.

Stand: 27.02.2024