Haben Sie Fragen? Wir haben die Antworten!

Allgemeines zum Busverkehr

  • Wetterbedingt kann es passieren, dass Busse ausfallen. Ein Bus kann zum Beispiel bei Schnee oder glatten Straßen trotz bester Bereifung Probleme haben, und schließlich muss bei ESWE Verkehr auch an die Sicherheit der Fahrgäste gedacht werden.

    Ein weiterer Grund für einen Busausfall kann sein, dass der Motor des Busses an der Endhaltestelle nicht anspringt. Dann muss erst der Pannendienst von ESWE Verkehr anrücken und den Bus wieder zum Laufen bringen. Da dies eine Weile dauern kann, ist in der Zwischenzeit wahrscheinlich schon der nächste Bus an Ihrer Haltestelle eingetroffen.

    Auch ein Blechschaden auf der Busstrecke kann dazu führen, dass ein Bus ausfällt. In diesem Fall muss zunächst ein ESWE-Verkehrsmeister kommen und den Unfall aufnehmen. Solange darf der Bus nicht weiterfahren, und bis ein Ersatzbus an Ihrer Haltestelle ankommt, vergeht leider auch etwas Zeit.

    Natürlich kann einer der ESWE-Fahrer auch einmal erkranken. Da täglich nur eine begrenzte Zahl an Ersatzfahrern zur Verfügung steht, kann es passieren, dass es für einen Fahrer mal keinen Ersatz gibt und der Bus deshalb nicht kommt.

  • ESWE Verkehr steht in ständigem Kontakt mit den Verkehrsbehörden der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Landes Hessen. In diesen Gesprächen tauscht man sich permanent über geplante Straßenbaumaßnahmen aus, von denen ESWE Verkehr im Linienverkehr betroffen sein wird.

    Akute Vorkommnisse wie etwa ein Wasserrohrbruch oder ähnliches, die ebenfalls den Linienverkehr beeinträchtigen, stellen für uns besondere Herausforderungen dar, weil wir sehr kurzfristig reagieren müssen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, können unsere Kollegen in der Verkehrssteuerung die detaillierten Umleitungspläne erarbeiten, und diese Pläne gehen dann an die Pressestelle und an die Online-Redaktion, sodass wir unsere Fahrgäste detailliert informieren können.

    Alle unsere Umleitungsmeldungen finden Sie stets aktuell hier auf der Startseite unserer Website.

  • Sie müssen Ihr Kind nicht für die Busverkehrsschule anmelden, denn alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen in Wiesbaden nehmen automatisch an der Busverkehrsschule teil. Darüber hinaus machen ausgewählte Grund- und Förderschulen bei der Busverkehrsschule von ESWE Verkehr mit.

    Die Busverkehrsschule, bei der Schülerinnen und Schüler das richtige Verhalten im Bus erlernen sowie ihre Rechte und Pflichten beim Busfahren kennenlernen – und zwar auf kindgerecht-spielerische Weise –, findet jedes Jahr zwischen den Sommer- und den Weihnachtsferien statt.

  • Die Berechnung der jährlichen Fahrgastzahlen bei ESWE Verkehr erfolgt auf der Grundlage eines statistischen Verfahrens auf der Basis unserer Verkaufszahlen und sogenannter Beförderungsfaktoren.

    Bei einer Einzelfahrkarte ist die Berechnung relativ einfach, denn diese Karte ist mit dem Faktor 1 hinterlegt, d. h.: eine Fahrt pro Einzelfahrausweis. Bei einer Wochenkarte sind es bis zu 17 Fahrten, und bei einer Monatskarte bis zu 81 Fahrten.

    Diese statistischen Größen sind branchenweit weitgehend identisch und ermöglichen den Verkehrsunternehmen einen zuverlässigen und plausiblen Vergleich der jährlichen Gesamtfahrgastzahlen.

Batteriebusse

  • Mit dem Batteriebus ist man in Wiesbaden emissionsfrei unterwegs, d. h. es entstehen keine Emissionen bei der Fahrt auf unseren Straßen. ESWE Verkehr leistet somit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen einerseits sowie zur Senkung der Stickoxide in unserer Luft andererseits. Hinzu kommt eine deutliche Verminderung der Lärmemissionen.

  • Die lokal emissionsfreien Batteriebusse werden im Großteil unseres Liniennetzes eingesetztInsbesondere die Busse mit den stärkeren Festkörperbatterien sind aufgrund ihrer Reichweite flexibler und auf längeren Strecken einsetzbar.

  • Die Reichweite hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt z. B. die Topografie der Strecke, Witterungsbedingungen und die Anzahl der Fahrgäste eine Rolle. Auch die eingesetzte Batterietechnologie trägt entscheidend zur Einsatzdauer bei. Die Reichweite kann zwischen 120 und 200 km liegen. Ein intelligentes Betriebshofmanagementsystem berücksichtigt all diese Faktoren, damit die Batteriebusse optimal eingesetzt werden können.

  • Ziel ist auf lange Sicht die komplette Elektrifizierung der Busflotte.

  • Die Busse werden über einen Elektromotor angetrieben. Der Strom hierfür kommt von im Dach und im Heck gelagerten Batterien. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Technik findet man in der interaktiven 3D-Grafik.

  • Der Batteriebustyp „eCitaro“ ist laut EU-Verordnung 540/2017 bezüglich des Geräuschpegels für Fußgänger (auch blinde und sehbehinderte Menschen) gut hörbar.

  • Für das Laden der Batteriebusse wird zertifizierter Ökostrom bereitgestellt. Dieser ausschließlich regenerativ erzeugte Strom wird sogar teilweise regional gewonnen, ist emissionsfrei und enthält keine Kernenergie. 

  • Die Batteriebusse werden durch eine neue Ladeinfrastruktur auf dem Omnibusbetriebshof in der Gartenfeldstraße geladen.

Beförderung und Service

  • Aktuell sind gefälschte Schreiben im Umlauf, die den Anschein erwecken sollen, von ESWE Verkehr zu stammen. Diese können unser Logo, unsere Kontaktdaten oder eine ähnliche Sprache und Gestaltung nutzen, sind aber nicht von uns ausgestellt. Falls Sie ein solches Schreiben erhalten haben und unsicher sind, ob es wirklich von uns stammt, können Sie dies jederzeit auf einem der folgenden Wege überprüfen:

    Wir helfen Ihnen gerne weiter!

  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre fahren im gesamten Tarifraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sowie in den Übergangstarifgebieten grundsätzlich kostenlos, sie müssen jedoch auf der gesamten Strecke von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden. Für die Beförderung von Kindergruppen, etwa bei Ausflügen von Kindergartengruppen, können abweichende Tarifregelungen gelten.

    Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahre fahren immer zum günstigen Kindertarif.

  • Bei ESWE Verkehr können Kinder bis zu sechs Jahre kostenlos mitfahren. Von sechs bis 14 Jahre brauchen sie einen Kinderfahrschein, ab 15 Jahre ist ein Erwachsenenfahrschein erforderlich.

    Wenn Sie als Elternteil einen Fahrausweis mit integrierter Mitnahmeregelung besitzen, z. B. ein Jahreskarten-Abonnement, dürfen Sie an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten Ihre eigenen Kinder oder bis zu drei fremde Kinder kostenlos in Wiesbaden und Mainz mitnehmen. Details zur Mitnahmeregelung finden Sie hier

  • Grundsätzlich können Sie Tiere kostenlos in unseren Bussen mitnehmen. Hunde sind aber bitte stets kurz anzuleinen, Katzen und Kleintiere gehören in einen Käfig oder in eine Box. Selbstverständlich gehören Tiere nicht auf den Sitz.

  • Alle ESWE-Busse haben an der zweiten Tür eine sogenannte Rampe. Um die Rampe anzufordern, gibt es sowohl an der Außenseite als auch im Innenraum der Busse den sogenannten „Rampenwunsch“: einen blauen Knopf, mittels dessen die Rampe angefordert werden kann.

    Die Verantwortung, diese Rampe zu öffnen, liegt beim Busfahrer. Um ein schnelleres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist die Hilfe von Fahrgästen trotzdem gerne gesehen.

    Zum Betätigen der Rampe bitte die Rampe am Griff greifen, sie öffnen und dann langsam ablegen. Vorsicht! Bitte darauf achten, dass keine Hände oder Füße unter der Rampe eingeklemmt werden.

    Um die Rampe wieder einzuklappen, bitte die Rampe anheben, den Griff festhalten und die Rampe wieder vorsichtig in ihrer Vertiefung ablegen.

  • Die Nightliner sind unsere Nachtbusse, die bis zu drei Mal pro Nacht von der Wiesbadener Innenstadt aus in die Vororte hinausfahren. Nur wenig bekannt ist, dass man mit den Nightliner-Bussen auf dem gleichen Weg auch wieder in die Stadt zurückfahren kann. Wenn Sie mit einem Nightliner zurückfahren möchten, müssen Sie diesen Wunsch zuvor bei ESWE Verkehr anmelden – und zwar spätestens 15 Minuten bevor der Bus an seiner Endhaltestelle im jeweiligen Vorort ankommt. Der Busfahrer wird von uns informiert und holt Sie dann an der von Ihnen gewünschten Haltestelle ab.

    Die Rufnummer für die Anmeldung einer Nightliner-Rückfahrt ist diese: (0611) 24 24 80 24.

Fahrplananpassungen

  • Das ist noch nicht absehbar. Unser Ziel ist es, den regulären Fahrplan so schnell wie möglich wieder fahren zu können. Es hängt davon ab, wann wir wieder genug Busfahrer zur Verfügung haben.

  • Grund für die Einschränkung ist vor allem der bundesweite Fachkräftemangel in der ÖPNV-Branche. Derzeit fehlen uns täglich etwa 50 Busfahrer. Dies führte bereits in den vergangenen Wochen zu einzelnen Fahrtausfällen im Liniennetz. Mithilfe dieser Fahrplananpassung sind wir wieder in der Lage, genug Reservefahrer vorzuhalten, um gezielt auf Strecken mit hoher Auslastung Zusatzfahrten anbieten zu können. Unser wichtigstes Ziel ist es, wieder verlässlich nach Fahrplan für Sie fahren zu können.

    Außerdem ist zum Beispiel der komplette Schülerverkehr von den Anpassungen ausgenommen. Das Fahrplan-Grundgerüst ist also reduziert, fahren wollen wir aber deutlich mehr als das.

  • Die Online-Fahrplanauskunft ist über die RMV-App oder die Internetseite www.eswe-verkehr.de nutzbar. Alle Informationen werden außerdem auf www.eswe-verkehr.de/aktuelle-fahrplaninfos dargestellt.

    In den elektronischen Systemen wie z. B. der Online-Fahrplanauskunft sind die meisten Änderungen ab dem 4. Oktober schon jetzt berücksichtigt. Bitte informieren Sie sich über die RMV-App oder die RMV-Fahrplanauskunft auf www.eswe-verkehr.de über Ihre Verbindungen. Dort sind auch geplante Verstärkerfahrten sowie Live-Daten zu finden.

    Der neue Montag-bis-Freitag-Fahrplan wird nach und nach auf den Fahrplanaushängen an den Haltestellen ausgetauscht. Die aktualisierten Buchseiten für das Fahrplanbuch stehen auf der Website zum Download bereit.

  • Innerhalb des RMV-Tarifgebiets gab es zum 1. Juli 2022 Tarifanpassungen. Hier ist unsere Pressemeldung vom 29. Juni 2022 dazu. Die Preise legt der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) fest. Wiesbaden hatte der Preiserhöhung widersprochen, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen.

    Angehoben wurden vor allem die Preise bei den Einzelfahrscheinen sowie den Tages-, Wochen- und Monatskarten.

    Nicht angehoben wurden die Preise für die Sammelkarte in Wiesbaden und Mainz sowie für das Abonnement, die Jahreskarte und das Schüler- und Seniorenticket Hessen.

    Die Gründe für die Tarifanpassungen sind die gestiegenen Kosten für Energie und Personal.

  • Die Fahrten, die Sie hier finden, werden als Schülerverkehr ohne Einschränkungen durchgeführt.

  • Wir wissen, dass die Optimierung zum 4. Oktober 2022 womöglich nicht den kompletten Bedarf abdecken wird und wir nicht jeden Fahrgastwunsch erfüllen können. Das bedauern wir sehr, ist aber die ehrliche Realität. Mehr Fahrpersonal ist aufgrund des Fachkräftemangels aktuell nicht da. Wir bewegen uns mit dieser Fahrplanpassung weiter an der Leistungsgrenze - wäre es möglich gewesen, hätten wir mehr Linien verstärkt. Für uns ist das neue Angebot ab 4. Oktober aber ein gewaltiger Kraftakt, der nur durch den persönlichen Einsatz all unserer Mitarbeiter möglich ist.

    Basis für die zum 4. Oktober 2022 durchgeführten Optimierungen waren u. a. die Hinweise von Kunden, eigene Beobachtungen sowie Erfahrungswerte der letzten Jahre.

Fundstelle

Nerobergbahn

  • Das Kombi-Ticket für die Berg- und Talfahrt kostet für Erwachsene 5 Euro und Kinder bis 14 Jahre zahlen 3 Euro. Kinder bis zu dem Alter von 6 Jahren können kostenlos mitfahren. Tipp: Für Familien sind darüber hinaus die Familientickets oder die Gruppenkarte (ab 10 Personen) eine gute Möglichkeit, um etwas zu sparen. Das Kombi-Ticket für die Berg- und Talfahrt kostet für Erwachsene 5 Euro und Kinder bis 14 Jahre zahlen 3 Euro. Kinder bis zu dem Alter von 6 Jahren können kostenlos mitfahren. Tipp: Für Familien sind darüber hinaus die Familientickets oder die Gruppenkarte (ab 10 Personen) eine gute Möglichkeit, um etwas zu sparen.

    Nerobergbahn Fuelrohr
  • Die Talstation der Bergbahn befindet sich im Norden der Stadt Wiesbaden ganz in der Nähe der Nerotal-Anlagen. Touristen erreichen das Ausflugsziel mit Bus, Bahn oder mit dem Auto.
    Geben Sie hierfür folgende Adresse in Ihr Navi oder Ihre Navigations-App ein:

    Wilhelminenstraße 51
    65193 Wiesbaden

  • Die Bergbahn am Fuße des Wiesbadener Nerobergs wurde am 25. September 1888 eröffnet und befördert seither die Besucher mit einer Geschwindigkeit von 7,3 km/h auf den Wiesbadener Hausberg. Das funktioniert dank eines ausgeklügelten Antriebssystems: An der Bergstation wird der Wagen mit bis zu 7.000 Litern Wasser gefüllt und zieht dann den anderen Wagen an einem Stahlseil bergauf. Ist der bergab fahrende Wagen unten angekommen, wird das Wasser abgelassen und wieder nach oben gepumpt.

  • Am Karfreitag startet die Nerobergbahn in die Saison 2023 und Touristen können dann täglich von 09:00 bis 19:00 Uhr auf den Neroberg gelangen.

  • Die Fahrt von der Talstation in Wiesbaden bis zum Endpunkt auf dem Neroberg in 245 Metern Höhe dauert etwa 3,5 Minuten. Die Bahnstrecke führt dann vom Talboden des Nerotals über ein Viadukt und anschließend über den Hang des Nerobergs. Während der Fahrt können die Besucher den schönen Blick über Wiesbaden genießen.

  • Mit dem Auto kann man bis fast nach oben auf den Neroberg fahren. Eine Fahrt mit der historischen Nerobergbahn auf den Hausberg von Wiesbaden lohnt sich jedoch, da sie ein einzigartiges Erlebnis bietet. Sie können Ihr Auto auf dem Parkplatz an der Talstation der Nerobergbahn abstellen und von dort aus das Ausflugsziel besuchen.

  • Kostenlose Parkmöglichkeiten sind an der Talstation der Nerobergbahn vorhanden, sodass Sie ganz einfach aus Mainz, Frankfurt am Main, Darmstadt oder der gesamten Region in Hessen mit dem Auto anreisen können.

  • Die Mitnahme von Rollstühlen (ohne elektrischen Antrieb) auf der großen äußeren Plattform ist generell möglich. Eine Ausnahme besteht jedoch, da elektrische Rollstühle aufgrund ihres hohen Gewichtes nicht mitgenommen werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Wege auf dem Neroberg ausschließlich mit Kopfsteinpflaster verlegt sind.

  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Bitte nutzen Sie den Fahrradständer an unserem kleinen Museum (Talstation).

  • Auch Vierbeiner können die schöne Aussicht genießen, denn die Mitnahme von Hunden ist erlaubt.

  • Nein, denn Bergbahnen sind Sonderverkehrsmittel mit eigenem Tarifwerk. Daher haben Tickets des RMV an der Nerobergbahn keine Gültigkeit. Bitte beachten Sie auch unsere gesonderten Tarif- und Beförderungsbedingungen in den Stationen.

Tickets und „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE)

  • Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht einfach mal ein Auge zudrücken. Bei der Fahrausweisprüfung geht es einzig und allein um die Feststellung, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Fahrschein vorgezeigt werden kann – ist dies nicht der Fall, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.

    Da jeder Fahrgast aus Fairness- und Neutralitätsgründen einen Anspruch auf gleiche Behandlung hat, kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht berücksichtigen, aus welchem persönlichen Grund oder wegen welcher individuellen Umstände der betreffende Fahrgast keinen gültigen Fahrschein bei sich hat. Dies gilt umso mehr, als der Fahrausweisprüfer vor Ort keine Möglichkeit hat abzuklären, ob die Begründung, die der Fahrgast ihm nennt, tatsächlich zutrifft.

    Im Übrigen sieht auch die Rechtsgrundlage, auf der die Erhebung eines EBEs basiert, keine Unterscheidung dahingehend vor, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist. Diese Grundlage – es handelt sich um § 9 Abs. 1 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr“ – setzt für das Verhängen eines EBEs kein wissentliches oder willentliches Verschulden, also: keine Absicht des kontrollierten Fahrgastes voraus.

  • Da im geschilderten Fall der Fahrausweisprüfer keine Möglichkeit hat festzustellen, ob der kontrollierte Fahrgast tatsächlich im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) zunächst in voller Höhe fällig.

    Aber: Es gibt ein nachträgliches Verfahren, das dem Fahrgast in diesem Fall die Zahlung des EBEs rückwirkend erspart. Dieses Verfahren ist immer (und nur) dann möglich, wenn der betroffene Kunde zum Zeitpunkt der Fahrscheinkontrolle tatsächlich Inhaber eines personifizierten, also nicht übertragbaren Fahrausweises gewesen ist, den er bei der Kontrolle lediglich nicht mit sich geführt hat. Dieses Ticket muss der Fahrgast innerhalb einer Woche nach der Fahrscheinkontrolle persönlich in unserer Mobilitätszentrale vorlegen – statt des EBEs wird dann nur eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe zurzeit 7,- Euro beträgt.

  • Die Beförderungsbedingungen geben vor, dass ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist, stets dort in den Bus einsteigen muss, wo er den Fahrausweis direkt kaufen kann. Da in unseren Bussen die Fahrscheine immer vom Fahrer verkauft werden, muss somit jeder Fahrgast, der im Bus ein Ticket erwerben möchte, stets an der ersten, also der vorderen Tür einsteigen. Außerdem muss der Fahrgast in dieser Situation bitte seinen Kaufwunsch deutlich zum Ausdruck bringen, indem er dem Fahrer den gewünschten Fahrschein konkret benennt – und indem er den Kaufpreis bitte möglichst passend bereithält.

    Wer ohne gültigen Fahrausweis in den Bus einsteigt und sich nicht unverzüglich zwecks Kauf eines Fahrscheins zum Fahrer begibt, dem droht bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).

  • Ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist und diesen beim Busfahrer kaufen möchte, sollte – wenn er einen Kinderwagen oder ein Fahrrad mit sich führt – aus Platzgründen bitte an der zweiten Tür einsteigen. Zuvor sollte der Fahrgast, falls möglich, beim Vorbeigehen an der geöffneten ersten Tür dem Fahrer seinen Ticketkaufwunsch bereits mitteilen oder beim Einstieg über die zweite Tür anschließend dem Fahrer signalisieren, dass ein Fahrscheinkauf erfolgt.

    Im Bus hat sich der Fahrgast dann bitte sofort zum Fahrer zu begeben, um dort den Fahrschein zu kaufen. Sollte der Bus inzwischen bereits losgefahren sein, muss sich der Fahrer auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren; daher hat in diesem Fall der Kauf des Fahrausweises spätestens an der nächsten Haltestelle zu erfolgen.

    Eine weitergehende Verzögerung des Fahrscheinerwerbs führt dazu, dass bei einer Kontrolle ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.

  • Nein, das dürfen Sie nicht. Das Laminieren eines Fahrausweises ist gemäß den Tarifbestimmungen verboten und würde den Fahrschein ungültig machen – was zur Folge hätte, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig werden würde.

  • Einzelfahrscheine (und übrigens auch Kurzstreckentickets) gelten – egal ob am Automaten oder beim Busfahrer gekauft – immer nur für den sofortigen Fahrtantritt in Richtung des Fahrtziels. Unterwegs ist Umsteigen erlaubt, sooft es erforderlich ist; der Fahrgast muss jedoch immer den nächstmöglichen Anschlussbus nehmen. Rück- oder Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind mit Einzelfahrscheinen nicht gestattet; in diesen Fällen würde ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig. Für das Erreichen des Fahrtziels gibt es kein Zeitlimit – die Annahme, dass ein Einzelfahrschein pauschal 60 oder 90 Minuten lang gültig ist, ist unzutreffend.

  • Kurzstreckentickets gelten für Einzelfahrten auf einer Strecke von bis zu drei Haltestellen oder von maximal zwei Kilometern. Fährt der Nutzer eines Kurzstreckentickets eine längere Strecke, ist das Ticket nicht mehr gültig und es wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.

    An jeder unserer Haltestellen befindet sich ein Aushang, der den Fahrgästen anzeigt, wie weit man von dort aus mit einem Kurzstreckenticket fahren darf. Auch der Busfahrer kann Auskunft über die erlaubte Länge der Fahrtstrecke geben. Übrigens gelten Kurzstreckentickets genauso wie Einzelfahrscheine immer nur für den sofortigen Fahrtantritt.

  • Für die Gruppentageskarte und das Hessenticket gilt: Soweit auf dem Fahrausweis Felder für Namenseinträge vorgesehen sind, ist der Fahrausweis nur dann gültig, wenn dort die Namen und Vornamen aller reisenden Personen eingetragen sind. Der Namenseintrag hat direkt nach dem Kauf des Fahrscheins zu erfolgen.

  • Ein Sammelkartenabschnitt muss bei Fahrtantritt unverzüglich entwertet werden. Gemäß den Tarifbestimmungen gilt bereits der Moment des Betretens des Busses als Fahrtantritt – dies bedeutet, dass der Sammelkartenabschnitt schon beim Einsteigen in den Bus bereitgehalten werden muss, um ihn dann umgehend im Entwertergerät abzustempeln. Wer hingegen erst nach dem Einsteigen beginnt, seinen Sammelkartenabschnitt in der Handtasche oder im Rucksack zu suchen, oder wer sich gar erst einmal hinsetzt, bevor er zum Entwertergerät geht, riskiert bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).

    Gleiches gilt, wenn der Stempelaufdruck nicht erkennbar ist: Also bitte nach dem Abstempelvorgang, wenn das Entwertergerät hörbar geklickt hat, unbedingt prüfen, ob der Stempelaufdruck erkennbar ist – falls nicht, bitte sofort zum nächsten Gerät gehen und dort ein zweites Mal abstempeln. Alternativ kann man sich auch an den Busfahrer wenden; dieser darf den Sammelkartenabschnitt handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.

    Die Pflicht zum unverzüglichen Abstempeln im Entwertergerät gilt übrigens nicht nur für Sammelkartenabschnitte, sondern genauso für jedes Veranstaltungsticket.

  • Falls tatsächlich keines der im Fahrzeug vorhandenen Entwertergeräte funktioniert, sollte sich der Fahrgast bitte umgehend an den Busfahrer wenden. Der Fahrer darf den Sammelkartenabschnitt bzw. das Veranstaltungsticket handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.

    Ein nicht entwerteter Sammelkartenabschnitt bzw. ein nicht entwertetes Veranstaltungsticket ist als Fahrausweis ungültig und führt bei einer Kontrolle dazu, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.

Schülerticket

  • Bitte beachten Sie, dass wir die Schulamtsbestätigung erst zum Schuljahresbeginn ab dem 01.08. ausgeben können.

  • Bitte beachten Sie, dass die automatische Verlängerung des Schülerticket Hessen W15 nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet ist, da die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Subventionierung bis zu diesem Alter unterstützt.

  • Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.

    Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.

  • Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.

  • Um ein Schülerticket Hessen zu beantragen, müssen Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen einen Altersnachweis, wie zum Beispiel einen Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde, vorlegen.

    Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Nachweis der Schule bzw. der Ausbildungsstelle vorgelegt werden.

  • Das Schülerticket Hessen WI15 müssen Sie bis zum 18. Lebensjahr nicht verlängern, denn dies geschieht automatisch. Ab dem 18. Lebensjahr können Sie dann zum regulären Schülerticket Hessen wechseln.

    Das reguläre Schülerticket Hessen können Sie im Abo-Online-Portal selbstständig verlängern. Hierzu müssen Sie die Funktion “Abo anlegen” wählen und die Bestellung erneut durchführen oder unter „Mein Profil“ einen neuen gültigen Berechtigungsnachweis hochladen.

    Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ muss jedes Jahr neu im Abo-Online-Portal mit gültigem Nachweis beantragt werden.

    • Schülerticket Hessen
    • Schülerticket Hessen WI15
    • Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€
  • Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.

  • - Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
    - Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
    - Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle.

  • Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden

  • Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.

  • Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.

  • - 379 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
    - 386,40 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 32,20 €
    Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts.

  • Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.

Schülerticket Hessen WI15

  • Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.

  • Vor der Verlängerung erhalten Sie eine neue Chipkarte per Post an die bei uns hinterlegte Adresse.

  • Ja, ab dem 1. August 2024 verlängert sich das Schülerticket Hessen WI15 für 15 Euro monatlich automatisch bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat. Unsere Bestandskunden werden zeitnah über ein Infoschreiben darüber informiert.

    Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzieren Preis von 10,00 € endet nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten automatisch.

    Sofern Sie weiterhin für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00 € verlängern. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.

    Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10,00 € im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.

  • Das Servicetelefon von ESWE Verkehr erreichen Sie montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer (0611) 450 22-450.

    Sie können uns auch vor Ort besuchen. Siehe dazu den Punkt „Wie komme ich an das Schülerticket Hessen WI15?". Dort finden Sie die Anschrift unserer Vorverkaufsstellen sowie die Öffnungszeiten.

  • Bitte beachten Sie, dass die Kündigung im ersten Vertragsjahr spätestens bis zum 10. des jeweiligen Vormonats erfolgen muss. Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen berechnet.

    Dies bedeutet, dass bei einer vorzeitigen Kündigung im ersten Vertragsjahr Nachforderungen allein vom Kunden getragen werden müssen. Hier greift keine Subventionierung der Stadt Wiesbaden.

    Dazu ein Rechenbeispiel:

    Kündigung nach 3 Monaten: 32,20 €x 3 Monate= 96,60 € Nachforderung

    Kündigung nach 10 Monaten: 32,20 € x 2 Monate bis zum vollen Vertragsjahr= 64,40 €

    Ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt die Nachforderung. Die Kündigung kann dann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. 

    Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:

  • Wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird, kann die Landeshauptstadt Wiesbaden die Subventionierung nicht mehr leisten. Mit dem 18. Geburtstag endet die Berechtigung für die Nutzung des Schülerticket Hessen WI15. Wie bisher beim Schülerticket Hessen gilt auch hier, dass bis zum laufenden Vertragsende mit dem Schülerticket Hessen WI15 weiterhin gefahren werden kann.

    Wird im Anschluss an das Schülerticket Hessen WI15 ein Wechsel zum Schülerticket Hessen gewünscht, muss bis spätestens zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats ein neuer Bestellschein ausgefüllt und die erforderliche Schul- oder Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden.

  • Der Betrag für das Schülerticket Hessen WI15 wird monatlich per Lastschrift abgebucht, hierzu wird eine Kontoverbindung gebraucht.

    Das Schülerticket Hessen WI15 kann nicht anonym im Barverkauf erworben werden. Damit die Mobilitätsdienstleister den Subventionierungsbetrag mit der Landeshauptstadt Wiesbaden abrechnen können, ist ein personalisierter Nachweis notwendig. Dieser wird archiviert. Das geht nur, wenn der Betrag für das Schülerticket Hessen WI15 monatlich abgebucht werden kann.

  • Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.

    Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.

  • Die Ausgabe des Schülertickets Hessen WI15 erfolgt auf einer Chipkarte (eTicket), auf der die elektronische Fahrkarte gespeichert wird. Auf der Chipkarte werden die Fahrkarte sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Nutzers/der Nutzerin ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine Chipkarte allein ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt nicht zur Fahrt.

    Für den Fall einer Fahrausweiskontrolle, wird dem/der Nutzer/in empfohlen stets einen Lichtbildausweis dabei zu haben, z.B. der Personalausweis oder eine Krankenkassenkarte.

  • Bestellen Sie Ihr Schülerticket Hessen WI 15 bei der ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität oder stellen Sie wie bei der Frage „Was mache ich mit meinem bestehenden Schülerticket Hessen?“ bitte einen Änderungsantrag.

    Bei Berechtigung zur Kosten­übernahme besteht die Verpflichtung seitens der Eltern für jedes Schuljahr einen aktuellen Kaufnachweis vorzulegen. Den Nachweis erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Verkehrsträger.

    Die Erstattung bis zu 180 € erfolgt dann einmal jährlich am Ende des Schuljahres.

  • Damit Ihr Kind das subventionierte Schülerticket Hessen WI15 nutzen kann, füllen Sie bitte den Bestellschein für das Schülerticket Hessen WI15 aus. Bitte kreuzen Sie auf dem Bestellschein „Änderungsantrag“ an. Dann weiß der Mobilitätsdienstleister, dass das alte Schülerticket Hessen gegen das Schülerticket Hessen WI15 getauscht werden soll. 

    Die Chipkarte kann weiter genutzt werden. Sobald Sie eine Bestätigung für die Änderung bekommen haben, kann das neue Ticket auf die Chipkarte aufgespielt werden. Dazu legen Sie einfach die Chipkarte am Fahrscheinautomaten auf das Feld mit dem eTicket-Zeichen (blau) und die Daten werden auf der Chipkarte aktualisiert. Alternativ können Sie dazu auch in die Servicestellen Ihres Mobilitätsdienstleisters gehen.

    Falls Sie das Schülerticket Hessen bei einem anderen Unternehmen (z.B. RMV, DB) abgeschlossen haben, müssen Sie dort eigenständig zum 10. des Vormonats kündigen. Zeitgleich können Sie bei ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität das neue Schülerticket Hessen WI15 bestellen.

    Wenn Sie das Schülerticket Hessen bar gekauft haben, kommen Sie persönlich zum ausge­benden Verkehrsunternehmen. Dort  können Sie das bestehende Schülerticket Hessen zurück­geben. Das neue Schülerticket Hessen WI15 können Sie bei ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität bestellen.

  • Sie können das Schülerticket Hessen WI15 ganz einfach online und papierlos über unseren Service „Abo-Online“ bestellen. Registrieren Sie sich für den Service und bestellen das Schülerticket Hessen WI15 im Kundenportal von ESWE Verkehr. Hier geht es zur Registrierung im Abo Online-Portal.
    Alternativ können Sie den Bestellschein in Papierform ausfüllen und bei den unten aufgeführten Stellen per Post einreichen oder persönlich abgeben.

    Der Bestellschein muss für alle Bestellwege bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Vertragsbeginns vorliegen.

    Post:

    ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
    Postfach 2369
    65013 Wiesbaden

    Persönlich

    Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr
    Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
    Haltestelle „Dernsches Gelände/Rathaus/Schloßplatz“

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags: 8:00 bis 18:00 Uhr
    samstags: 8:00 bis 15:00 Uhr

    Mobilitätsinfos von ESWE Verkehr am Luisenplatz und am Hauptbahnhof

    Haltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A
    Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags: 7:00 bis 18:00 Uhr

  • Das Schülerticket Hessen WI15 gilt hessenweit in allen Verkehrsmitteln der drei hessischen Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN, also in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzügen.

    Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen genutzt werden. 

    Das Schülerticket Hessen WI15 berechtigt zur Fahrt in ganz Hessen und in Mainz.

    Nicht gültig ist das Ticket in der 1. Klasse sowie in den Fernverkehrszügen wie IC, EC und ICE. Es können auch keine IC-Aufpreiskarten erworben werden.

    Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.

  • Das Schülerticket Hessen WI15 können Kinder von 6 bis17 Jahren beantragen, wenn der Hauptwohnsitz in Wiesbaden liegt. Das Ticket wird ausschließlich von ESWE Verkehr und der Mainzer Mobilität verkauft und kostet im Monat 15 Euro bzw. 10 Euro (im Abbuchungsverfahren), statt der 31 Euro (im Abbuchungsverfahren) für das Schülerticket Hessen.

    Das Schülerticket Hessen WI15 ist günstiger, da es von der Landeshauptstadt Wiesbaden subventioniert wird.

Deutschland-Ticket

Mitnahmeregelung

  • Für Kinder unter 6 Jahren ist das fahren auch weiterhin kostenlos. Kinder über 6 jahren und Erwachsene können nicht kostenlos mitgenommen werden. Sie benötigen ein eigenes Ticket.

    Mitnahmeregelung
  • Das Deutschlandticket ist personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar. Ein personenbezogenes Ticket, gilt nur für seinen Inhaber — und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Auf der personalisierten eTicket-Chipkarte sind Ihr Name (in verschlüsselter Form), Ihr Geburtsdatum (Monat und Jahr) sowie Ihr Geschlecht gespeichert.

  • Die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern ist nicht automatisch Bestandteil des Deutschlandtickets. Dies unterscheidet sich je nach Verkehrsunternehmen und es gelten die jeweiligen tariflichen Regelungen vor Ort.

    Für die Mitnahme eines Fahrrads in unseren Bussen und im gesamten RMV-Tarifgebiet wird kein zusätzliches Ticket benötigt – Sie können Ihr Fahrrad also kostenlos mitnehmen. Allerdings besteht kein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern und Tretrollern. Rollstuhlfahrer sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern oder Tretrollern.

  • Die kostenlose Mitnahme von Hunden oder anderen Tieren ist nicht automatisch Bestandteil des Deutschlandtickets. Dies unterscheidet sich je nach Verkehrsunternehmen und es gelten die jeweiligen tariflichen Regelungen vor Ort.

    In den Bussen von ESWE Verkehr und den anderen Verkehrsunternehmen im RMV gelten die Gemeinsame Beförderungsbedingungen (gültig ab 01.01.2022) . Unter § 11 Mitnahme von Tieren können Sie die Grundlagen für das Mitnehmen von Tieren nachlesen. Wichtig ist: Blindenführhunde, die Blinde begleiten, dürfen immer mitfahren! 

Bestehende Abokunden

  • Wenn Sie bereits ein Abonnement bei uns abgeschlossen haben, müssen Sie nichts tun! Auf keinen Fall sollten Sie es kündigen. Sie können zu gegebener Zeit entscheiden, ob Sie im bestehenden Abo bleiben oder ins Deutschlandticket wechseln möchten. Sobald ein Starttermin für das Deutschlandticket feststeht, kommen wir auf Sie zu.

    Das gilt für alle Abonnements, wie z. B. das Schülerticket und das Seniorenticket Hessen und auch für die FirmenCard/das JobTicket.

    Abo, Bestandskunde
  • Mit dem Deutschlandticket wird unser Nahverkehr für alle einfacher zugänglich und für viele sogar erheblich kostengünstiger. Bestehende Abonnements müssen nicht gekündigt werden. Sie können zu gegebener Zeit entscheiden, ob Sie im bestehenden Abo bleiben oder ins Deutschlandticket wechseln möchten. Besondere Vereinbarungen, wie zum Beispiel Mitnahmeregelungen, werden beim Wechsel zum Deutschlandticket nicht übertragen. Andere Personen, Hunde oder Fahrräder können für einen entsprechenden Aufpreis (tarifliche Regelung vor Ort) mitgenommen werden.  

Ticketkauf

  • Die Details zu Ermäßigungen für Schüler, Studenten oder Auszubildende sowie Regelungen für geringfügig Beschäftigte werden von den Ländern und Verkehrsverbünden geklärt. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

  • Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit dem ÖPNV und benötigen kein Deutschlandticket. Kinder über 6 Jahre müssen ein Ticket erwerben.

    Es gibt die Option, das günstigere Schülerticket Hessen zu kaufen. Damit fahren schulpflichtige Kinder für 379 Euro im Jahr in ganz Hessen. Wenn Sie für Ihr Kind das Deutschlandticket nicht benötigen, können Sie auch dieses Ticket erwerben.

  • Das Deutschlandticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.

Abo-Online-Portal

Schülerticket Hessen

  • Die Fahrten, die Sie hier finden, werden als Schülerverkehr ohne Einschränkungen durchgeführt.

  • Bitte beachten Sie, dass wir die Schulamtsbestätigung erst zum Schuljahresbeginn ab dem 01.08. ausgeben können.

  • Bitte beachten Sie, dass die automatische Verlängerung des Schülerticket Hessen W15 nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet ist, da die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Subventionierung bis zu diesem Alter unterstützt.

  • Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.

    Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.

  • Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.

  • Um ein Schülerticket Hessen zu beantragen, müssen Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen einen Altersnachweis, wie zum Beispiel einen Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde, vorlegen.

    Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Nachweis der Schule bzw. der Ausbildungsstelle vorgelegt werden.

  • Das Schülerticket Hessen WI15 müssen Sie bis zum 18. Lebensjahr nicht verlängern, denn dies geschieht automatisch. Ab dem 18. Lebensjahr können Sie dann zum regulären Schülerticket Hessen wechseln.

    Das reguläre Schülerticket Hessen können Sie im Abo-Online-Portal selbstständig verlängern. Hierzu müssen Sie die Funktion “Abo anlegen” wählen und die Bestellung erneut durchführen oder unter „Mein Profil“ einen neuen gültigen Berechtigungsnachweis hochladen.

    Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ muss jedes Jahr neu im Abo-Online-Portal mit gültigem Nachweis beantragt werden.

    • Schülerticket Hessen
    • Schülerticket Hessen WI15
    • Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€
  • Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.

  • - Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
    - Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
    - Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle.

  • Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden

  • Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.

  • Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.

  • - 379 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
    - 386,40 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 32,20 €
    Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts.

  • Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.

Registrierung und Anmeldung

Tickets

Zahlungsmöglichkeiten

Support

Kündigung

  • Bitte beachten Sie, dass die Kündigung im ersten Vertragsjahr spätestens bis zum 10. des jeweiligen Vormonats erfolgen muss. Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen berechnet.

  • Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:

    • über unser Online-Kündigungsformular
    • per E-Mail an: jahresabo@eswe-verkehr.de
    • per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden

App Update

  • Bei einigen Browsern kann es zu Skalierungsproblemen auf der Seite zur Passwortänderung kommen, wodurch das Passwort nicht bestätigt werden kann. Wir arbeiten bereits an einer Lösung des Problems. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Browser auf dem neuesten Stand ist. Alternativ können Sie einen anderen Browser verwenden oder den Prozess über den Computer durchführen, indem Sie dort den Link öffnen und sich anschließend mit dem neuen Passwort in der App anmelden. 

  • Bitte deinstallieren Sie zunächst die App und laden sie anschließend aus dem App Store (iOS) oder dem Google Play Store (Android) erneut herunter. 
    Setzen Sie nun bitte Ihr Passwort zurück. Sollte die Aufforderung zur Passwortänderung nicht automatisch als Pop-up angezeigt werden, klicken Sie bitte in der Anmeldemaske auf „Passwort vergessen“
    An Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse wird Ihnen ein Link zur Zurücksetzung Ihres Passwortes zugesendet. Dies kann in Einzelfällen einige Minuten dauern. 
    Klicken Sie auf den Link „Passwort zurücksetzen“, vergeben Sie ein neues Passwort und klicken Sie auf „Passwort ändern“. Warten Sie einen Moment, bis die Änderung abgeschlossen ist. 
    Sobald das neue Passwort festgelegt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Änderung erfolgreich war. 
    Nach dem Zurücksetzen des Passworts öffnen Sie bitte die App erneut. Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem neuen Passwort an, indem Sie auf den „Anmelden“-Button klicken. Ihr Account sollte nun aktiv sein. 

  • Bei einigen Apple Geräten kann es aufgrund eines Verbindungsfehlers dazu kommen, dass Ihr Ticket nicht angezeigt wird. Dieses Problem wurde mit einem Update für iOS-Geräte behoben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version (7.1.47) der App aus dem App Store heruntergeladen haben. Nach der Aktualisierung sollte Ihr aktives Ticket wieder angezeigt werden. 

  • Das Geburtsdatum wird aufgrund eines Anzeigefehlers möglicherweise falsch dargestellt. Unsere Entwickler sind bereits informiert und arbeiten an einer schnellen Lösung. Bei einer Fahrausweiskontrolle wird das korrekte Geburtsdatum angezeigt. 

  • Nach dem Update der App müssen sich Bestandskunden mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden. Aufgrund neuer Sicherheitsrichtlinien ist es erforderlich, das Passwort anschließend zurückzusetzen. 

    Für Bestandskunden: 

    1. Öffnen Sie die App, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ein und tippen Sie auf „Anmelden“
    2. Tippen Sie nach der Eingabe Ihrer Zugangsdaten erneut auf „Anmelden“. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts. 
    3. Öffnen Sie die E-Mail und klicken Sie auf „Passwort zurücksetzen“. Falls der Link abgelaufen ist, tippen Sie in der App erneut auf „Anmelden“, um eine neue E-Mail zu erhalten. Achten Sie darauf, immer den Link aus der neuesten E-Mail zu verwenden und warten Sie gegebenenfalls ein paar Minuten, bevor Sie eine neue E-Mail anfordern. 
    4. Legen Sie ein neues Passwort fest (mind. 8 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen). 
    5. Bestätigen Sie das neue Passwort mit „Neues Passwort bestätigen“. Achtung: Die Bestätigung kann einige Sekunden dauern. Bitte klicken Sie nur einmal auf den Bestätigungs-Button, da es sonst zu einer Fehlermeldung kommen kann. 
    6. Melden Sie sich anschließend mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem neuen Passwort an. 
    7. Nach der erfolgreichen Änderung erhalten Sie eine Bestätigung und können auf Ihr Ticket zugreifen. 

    Für Neukunden: 

    Tippen Sie auf „Jetzt erstellen“, um ein neues Konto anzulegen. 

  • Da die aktuelle App zum 31.03.2025 abgeschaltet wird, ist es wichtig, das Update rechtzeitig durchzuführen, damit Sie Ihr Deutschlandticket weiterhin nutzen können. 
    Eine Nichtdurchführung des Updates führt nicht zur automatischen Kündigung des Abonnements. Wenn eine Kündigung gewünscht ist, kann sie direkt in der App durchgeführt werden. 

  • Aufgrund neuer Sicherheitsrichtlinien ist es erforderlich, Ihre Kreditkartendaten bei unserem Zahlungsdienstleister LOGPAY zu hinterlegen. Geben Sie dazu Ihre Kartennummer sowie den dreistelligen CVV-Prüfcode ein. Anschließend werden Sie aufgefordert, Ihre Kreditkarte über das 3D-Secure-Verfahren zu verifizieren. 

  • Die Rechnungen zu Ihren Tickets erhalten Sie derzeit ausschließlich über unseren Kundenservice. In Zukunft wird es Ihnen auch wieder möglich sein, die Rechnungen direkt über die „ESWE Verkehr Ticket“-App anzufordern. 
    Alle Informationen zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier
    Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. 

Anmeldung

  • Bitte überprüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und den Spam/-Junk Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

    Sollten Sie weiterhin Probleme haben wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Alle Infos zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

  • Im Verlauf des Bestellprozesses haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abo- oder Chipkartennummer anzugeben. Sofern Sie bereits über ein aktives Abonnement verfügen, wird dieses von uns gemäß der Tarifbestimmungen gekündigt. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel von Ihrem bestehenden ESWE-Abonnement in die Ticket-App nur bis spätestens zum 10. des Vormonats möglich ist.

Ticket

Vertrag

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Zahlung

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