Haben Sie Fragen? Wir haben die Antworten!
Allgemeines zum Busverkehr
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Wieso kann ein Bus einmal ausfallen?
Wetterbedingt kann es passieren, dass Busse ausfallen. Ein Bus kann zum Beispiel bei Schnee oder glatten Straßen trotz bester Bereifung Probleme haben, und schließlich muss bei ESWE Verkehr auch an die Sicherheit der Fahrgäste gedacht werden.
Ein weiterer Grund für einen Busausfall kann sein, dass der Motor des Busses an der Endhaltestelle nicht anspringt. Dann muss erst der Pannendienst von ESWE Verkehr anrücken und den Bus wieder zum Laufen bringen. Da dies eine Weile dauern kann, ist in der Zwischenzeit wahrscheinlich schon der nächste Bus an Ihrer Haltestelle eingetroffen.
Auch ein Blechschaden auf der Busstrecke kann dazu führen, dass ein Bus ausfällt. In diesem Fall muss zunächst ein ESWE-Verkehrsmeister kommen und den Unfall aufnehmen. Solange darf der Bus nicht weiterfahren, und bis ein Ersatzbus an Ihrer Haltestelle ankommt, vergeht leider auch etwas Zeit.
Natürlich kann einer der ESWE-Fahrer auch einmal erkranken. Da täglich nur eine begrenzte Zahl an Ersatzfahrern zur Verfügung steht, kann es passieren, dass es für einen Fahrer mal keinen Ersatz gibt und der Bus deshalb nicht kommt.
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Wie informiert ESWE Verkehr über Umleitungen des Linienverkehrs?
ESWE Verkehr steht in ständigem Kontakt mit den Verkehrsbehörden der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Landes Hessen. In diesen Gesprächen tauscht man sich permanent über geplante Straßenbaumaßnahmen aus, von denen ESWE Verkehr im Linienverkehr betroffen sein wird.
Akute Vorkommnisse wie etwa ein Wasserrohrbruch oder ähnliches, die ebenfalls den Linienverkehr beeinträchtigen, stellen für uns besondere Herausforderungen dar, weil wir sehr kurzfristig reagieren müssen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, können unsere Kollegen in der Verkehrssteuerung die detaillierten Umleitungspläne erarbeiten, und diese Pläne gehen dann an die Pressestelle und an die Online-Redaktion, sodass wir unsere Fahrgäste detailliert informieren können.
Alle unsere Umleitungsmeldungen finden Sie stets aktuell hier auf der Startseite unserer Website.
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Wie kann ich mein Kind für die Busverkehrsschule anmelden?
Sie müssen Ihr Kind nicht für die Busverkehrsschule anmelden, denn alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen in Wiesbaden nehmen automatisch an der Busverkehrsschule teil. Darüber hinaus machen ausgewählte Grund- und Förderschulen bei der Busverkehrsschule von ESWE Verkehr mit.
Die Busverkehrsschule, bei der Schülerinnen und Schüler das richtige Verhalten im Bus erlernen sowie ihre Rechte und Pflichten beim Busfahren kennenlernen – und zwar auf kindgerecht-spielerische Weise –, findet jedes Jahr zwischen den Sommer- und den Weihnachtsferien statt.
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Wie werden die jährlichen Fahrgastzahlen errechnet?
Die Berechnung der jährlichen Fahrgastzahlen bei ESWE Verkehr erfolgt auf der Grundlage eines statistischen Verfahrens auf der Basis unserer Verkaufszahlen und sogenannter Beförderungsfaktoren.
Bei einer Einzelfahrkarte ist die Berechnung relativ einfach, denn diese Karte ist mit dem Faktor 1 hinterlegt, d. h.: eine Fahrt pro Einzelfahrausweis. Bei einer Wochenkarte sind es bis zu 17 Fahrten, und bei einer Monatskarte bis zu 81 Fahrten.
Diese statistischen Größen sind branchenweit weitgehend identisch und ermöglichen den Verkehrsunternehmen einen zuverlässigen und plausiblen Vergleich der jährlichen Gesamtfahrgastzahlen.
Batteriebusse
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Welche Vorteile bietet der Batteriebus?
Mit dem Batteriebus ist man in Wiesbaden emissionsfrei unterwegs, d. h. es entstehen keine Emissionen bei der Fahrt auf unseren Straßen. ESWE Verkehr leistet somit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen einerseits sowie zur Senkung der Stickoxide in unserer Luft andererseits. Hinzu kommt eine deutliche Verminderung der Lärmemissionen.
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Auf welchen Linien kommen die Batteriebusse zum Einsatz?
Die lokal emissionsfreien Batteriebusse werden im Großteil unseres Liniennetzes eingesetzt. Insbesondere die Busse mit den stärkeren Festkörperbatterien sind aufgrund ihrer Reichweite flexibler und auf längeren Strecken einsetzbar.
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Welche Reichweite hat ein Batteriebus bei vollem Ladezustand?
Die Reichweite hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt z. B. die Topografie der Strecke, Witterungsbedingungen und die Anzahl der Fahrgäste eine Rolle. Auch die eingesetzte Batterietechnologie trägt entscheidend zur Einsatzdauer bei. Die Reichweite kann zwischen 120 und 200 km liegen. Ein intelligentes Betriebshofmanagementsystem berücksichtigt all diese Faktoren, damit die Batteriebusse optimal eingesetzt werden können.
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Werden alle Busse durch Batteriebusse ersetzt?
Ziel ist auf lange Sicht die komplette Elektrifizierung der Busflotte.
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Welche Technologie steckt in den Bussen?
Die Busse werden über einen Elektromotor angetrieben. Der Strom hierfür kommt von im Dach und im Heck gelagerten Batterien. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Technik findet man in der interaktiven 3D-Grafik.
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Sind die Batteriebusse hörbar für Fußgänger?
Der Batteriebustyp „eCitaro“ ist laut EU-Verordnung 540/2017 bezüglich des Geräuschpegels für Fußgänger (auch blinde und sehbehinderte Menschen) gut hörbar.
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Woher kommt der Strom für die Busse?
Für das Laden der Batteriebusse wird zertifizierter Ökostrom bereitgestellt. Dieser ausschließlich regenerativ erzeugte Strom wird sogar teilweise regional gewonnen, ist emissionsfrei und enthält keine Kernenergie.
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Wo werden die Busse geladen?
Die Batteriebusse werden durch eine neue Ladeinfrastruktur auf dem Omnibusbetriebshof in der Gartenfeldstraße geladen.
Beförderung und Service
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Ich habe ein Schreiben erhalten, das von ESWE Verkehr zu sein scheint. Wie kann ich prüfen, ob es echt ist?
Aktuell sind gefälschte Schreiben im Umlauf, die den Anschein erwecken sollen, von ESWE Verkehr zu stammen. Diese können unser Logo, unsere Kontaktdaten oder eine ähnliche Sprache und Gestaltung nutzen, sind aber nicht von uns ausgestellt. Falls Sie ein solches Schreiben erhalten haben und unsicher sind, ob es wirklich von uns stammt, können Sie dies jederzeit auf einem der folgenden Wege überprüfen:
- Vor Ort: Besuchen Sie uns in der drei eigenen Vorverkaufsstellen.
- Per E-Mail: Schreiben Sie uns an kundendialog@eswe-verkehr.de.
- Telefonisch: Rufen Sie uns unter (0611) 450 22-450 an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Bis zu welchem Alter fahren Kinder kostenlos?
Kinder bis einschließlich fünf Jahre fahren im gesamten Tarifraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sowie in den Übergangstarifgebieten grundsätzlich kostenlos, sie müssen jedoch auf der gesamten Strecke von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden. Für die Beförderung von Kindergruppen, etwa bei Ausflügen von Kindergartengruppen, können abweichende Tarifregelungen gelten.
Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahre fahren immer zum günstigen Kindertarif.
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Ab welchem Alter muss ich für mein Kind eine Fahrkarte kaufen?
Bei ESWE Verkehr können Kinder bis zu sechs Jahre kostenlos mitfahren. Von sechs bis 14 Jahre brauchen sie einen Kinderfahrschein, ab 15 Jahre ist ein Erwachsenenfahrschein erforderlich.
Wenn Sie als Elternteil einen Fahrausweis mit integrierter Mitnahmeregelung besitzen, z. B. ein Jahreskarten-Abonnement, dürfen Sie an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten Ihre eigenen Kinder oder bis zu drei fremde Kinder kostenlos in Wiesbaden und Mainz mitnehmen. Details zur Mitnahmeregelung finden Sie hier.
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Darf ich ein Tier mit in den Bus nehmen?
Grundsätzlich können Sie Tiere kostenlos in unseren Bussen mitnehmen. Hunde sind aber bitte stets kurz anzuleinen, Katzen und Kleintiere gehören in einen Käfig oder in eine Box. Selbstverständlich gehören Tiere nicht auf den Sitz.
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Wie funktioniert die Rollstuhlrampe?
Alle ESWE-Busse haben an der zweiten Tür eine sogenannte Rampe. Um die Rampe anzufordern, gibt es sowohl an der Außenseite als auch im Innenraum der Busse den sogenannten „Rampenwunsch“: einen blauen Knopf, mittels dessen die Rampe angefordert werden kann.
Die Verantwortung, diese Rampe zu öffnen, liegt beim Busfahrer. Um ein schnelleres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist die Hilfe von Fahrgästen trotzdem gerne gesehen.
Zum Betätigen der Rampe bitte die Rampe am Griff greifen, sie öffnen und dann langsam ablegen. Vorsicht! Bitte darauf achten, dass keine Hände oder Füße unter der Rampe eingeklemmt werden.
Um die Rampe wieder einzuklappen, bitte die Rampe anheben, den Griff festhalten und die Rampe wieder vorsichtig in ihrer Vertiefung ablegen.
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Wie melde ich mich für eine Nightliner-Rückfahrt an?
Die Nightliner sind unsere Nachtbusse, die bis zu drei Mal pro Nacht von der Wiesbadener Innenstadt aus in die Vororte hinausfahren. Nur wenig bekannt ist, dass man mit den Nightliner-Bussen auf dem gleichen Weg auch wieder in die Stadt zurückfahren kann. Wenn Sie mit einem Nightliner zurückfahren möchten, müssen Sie diesen Wunsch zuvor bei ESWE Verkehr anmelden – und zwar spätestens 15 Minuten bevor der Bus an seiner Endhaltestelle im jeweiligen Vorort ankommt. Der Busfahrer wird von uns informiert und holt Sie dann an der von Ihnen gewünschten Haltestelle ab.
Die Rufnummer für die Anmeldung einer Nightliner-Rückfahrt ist diese: (0611) 24 24 80 24.
Fahrplananpassungen
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Wie lange werden die Fahrplananpassungen andauern?
Das ist noch nicht absehbar. Unser Ziel ist es, den regulären Fahrplan so schnell wie möglich wieder fahren zu können. Es hängt davon ab, wann wir wieder genug Busfahrer zur Verfügung haben.
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Warum wurde der Fahrplan angepasst?
Grund für die Einschränkung ist vor allem der bundesweite Fachkräftemangel in der ÖPNV-Branche. Derzeit fehlen uns täglich etwa 50 Busfahrer. Dies führte bereits in den vergangenen Wochen zu einzelnen Fahrtausfällen im Liniennetz. Mithilfe dieser Fahrplananpassung sind wir wieder in der Lage, genug Reservefahrer vorzuhalten, um gezielt auf Strecken mit hoher Auslastung Zusatzfahrten anbieten zu können. Unser wichtigstes Ziel ist es, wieder verlässlich nach Fahrplan für Sie fahren zu können.
Außerdem ist zum Beispiel der komplette Schülerverkehr von den Anpassungen ausgenommen. Das Fahrplan-Grundgerüst ist also reduziert, fahren wollen wir aber deutlich mehr als das.
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Wo finde ich aktuelle Informationen zu meiner Fahrt?
Die Online-Fahrplanauskunft ist über die RMV-App oder die Internetseite www.eswe-verkehr.de nutzbar. Alle Informationen werden außerdem auf www.eswe-verkehr.de/aktuelle-fahrplaninfos dargestellt.
In den elektronischen Systemen wie z. B. der Online-Fahrplanauskunft sind die meisten Änderungen ab dem 4. Oktober schon jetzt berücksichtigt. Bitte informieren Sie sich über die RMV-App oder die RMV-Fahrplanauskunft auf www.eswe-verkehr.de über Ihre Verbindungen. Dort sind auch geplante Verstärkerfahrten sowie Live-Daten zu finden.
Der neue Montag-bis-Freitag-Fahrplan wird nach und nach auf den Fahrplanaushängen an den Haltestellen ausgetauscht. Die aktualisierten Buchseiten für das Fahrplanbuch stehen auf der Website zum Download bereit.
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Warum werden die Fahrpreise erhöht, wenn doch das Angebot reduziert wird?
Innerhalb des RMV-Tarifgebiets gab es zum 1. Juli 2022 Tarifanpassungen. Hier ist unsere Pressemeldung vom 29. Juni 2022 dazu. Die Preise legt der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) fest. Wiesbaden hatte der Preiserhöhung widersprochen, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen.
Angehoben wurden vor allem die Preise bei den Einzelfahrscheinen sowie den Tages-, Wochen- und Monatskarten.
Nicht angehoben wurden die Preise für die Sammelkarte in Wiesbaden und Mainz sowie für das Abonnement, die Jahreskarte und das Schüler- und Seniorenticket Hessen.
Die Gründe für die Tarifanpassungen sind die gestiegenen Kosten für Energie und Personal.
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Welche Fahrten sind mit dem Begriff „Schülerverkehr“ gemeint?
Die Fahrten, die Sie hier finden, werden als Schülerverkehr ohne Einschränkungen durchgeführt.
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Warum gibt es keine Optimierung auf „meiner“ Linie?
Wir wissen, dass die Optimierung zum 4. Oktober 2022 womöglich nicht den kompletten Bedarf abdecken wird und wir nicht jeden Fahrgastwunsch erfüllen können. Das bedauern wir sehr, ist aber die ehrliche Realität. Mehr Fahrpersonal ist aufgrund des Fachkräftemangels aktuell nicht da. Wir bewegen uns mit dieser Fahrplanpassung weiter an der Leistungsgrenze - wäre es möglich gewesen, hätten wir mehr Linien verstärkt. Für uns ist das neue Angebot ab 4. Oktober aber ein gewaltiger Kraftakt, der nur durch den persönlichen Einsatz all unserer Mitarbeiter möglich ist.
Basis für die zum 4. Oktober 2022 durchgeführten Optimierungen waren u. a. die Hinweise von Kunden, eigene Beobachtungen sowie Erfahrungswerte der letzten Jahre.
Fundstelle
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Ich habe etwas im Bus verloren. Gibt es ein Fundbüro?
Ja, Sie können hier alle Informationen zu unserem Fundbüro finden.
Nerobergbahn
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Wie viel kostet die Nerobergbahn?
Das Kombi-Ticket für die Berg- und Talfahrt kostet für Erwachsene 5 Euro und Kinder bis 14 Jahre zahlen 3 Euro. Kinder bis zu dem Alter von 6 Jahren können kostenlos mitfahren. Tipp: Für Familien sind darüber hinaus die Familientickets oder die Gruppenkarte (ab 10 Personen) eine gute Möglichkeit, um etwas zu sparen. Das Kombi-Ticket für die Berg- und Talfahrt kostet für Erwachsene 5 Euro und Kinder bis 14 Jahre zahlen 3 Euro. Kinder bis zu dem Alter von 6 Jahren können kostenlos mitfahren. Tipp: Für Familien sind darüber hinaus die Familientickets oder die Gruppenkarte (ab 10 Personen) eine gute Möglichkeit, um etwas zu sparen.
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Wo startet die Nerobergbahn?
Die Talstation der Bergbahn befindet sich im Norden der Stadt Wiesbaden ganz in der Nähe der Nerotal-Anlagen. Touristen erreichen das Ausflugsziel mit Bus, Bahn oder mit dem Auto.
Geben Sie hierfür folgende Adresse in Ihr Navi oder Ihre Navigations-App ein:Wilhelminenstraße 51
65193 Wiesbaden -
Wie funktioniert die Nerobergbahn?
Die Bergbahn am Fuße des Wiesbadener Nerobergs wurde am 25. September 1888 eröffnet und befördert seither die Besucher mit einer Geschwindigkeit von 7,3 km/h auf den Wiesbadener Hausberg. Das funktioniert dank eines ausgeklügelten Antriebssystems: An der Bergstation wird der Wagen mit bis zu 7.000 Litern Wasser gefüllt und zieht dann den anderen Wagen an einem Stahlseil bergauf. Ist der bergab fahrende Wagen unten angekommen, wird das Wasser abgelassen und wieder nach oben gepumpt.
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Wann fährt die Nerobergbahn wieder?
Am Karfreitag startet die Nerobergbahn in die Saison 2023 und Touristen können dann täglich von 09:00 bis 19:00 Uhr auf den Neroberg gelangen.
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Wie lange dauert die Fahrt mit der Nerobergbahn?
Die Fahrt von der Talstation in Wiesbaden bis zum Endpunkt auf dem Neroberg in 245 Metern Höhe dauert etwa 3,5 Minuten. Die Bahnstrecke führt dann vom Talboden des Nerotals über ein Viadukt und anschließend über den Hang des Nerobergs. Während der Fahrt können die Besucher den schönen Blick über Wiesbaden genießen.
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Kann man mit dem Auto auf den Neroberg fahren?
Mit dem Auto kann man bis fast nach oben auf den Neroberg fahren. Eine Fahrt mit der historischen Nerobergbahn auf den Hausberg von Wiesbaden lohnt sich jedoch, da sie ein einzigartiges Erlebnis bietet. Sie können Ihr Auto auf dem Parkplatz an der Talstation der Nerobergbahn abstellen und von dort aus das Ausflugsziel besuchen.
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Gibt es Parkplätze an der Nerobergbahn?
Kostenlose Parkmöglichkeiten sind an der Talstation der Nerobergbahn vorhanden, sodass Sie ganz einfach aus Mainz, Frankfurt am Main, Darmstadt oder der gesamten Region in Hessen mit dem Auto anreisen können.
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Kann ich die Nerobergbahn mit Rollstuhl nutzen?
Die Mitnahme von Rollstühlen (ohne elektrischen Antrieb) auf der großen äußeren Plattform ist generell möglich. Eine Ausnahme besteht jedoch, da elektrische Rollstühle aufgrund ihres hohen Gewichtes nicht mitgenommen werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Wege auf dem Neroberg ausschließlich mit Kopfsteinpflaster verlegt sind.
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Darf ich mein Fahrrad in die Nerobergbahn mitnehmen?
Die Mitnahme von Fahrrädern ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Bitte nutzen Sie den Fahrradständer an unserem kleinen Museum (Talstation).
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Darf ich meinen Hund mitnehmen?
Auch Vierbeiner können die schöne Aussicht genießen, denn die Mitnahme von Hunden ist erlaubt.
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Kann ich mein RMV-Ticket für die Fahrt mit der Nerobergbahn nutzen?
Nein, denn Bergbahnen sind Sonderverkehrsmittel mit eigenem Tarifwerk. Daher haben Tickets des RMV an der Nerobergbahn keine Gültigkeit. Bitte beachten Sie auch unsere gesonderten Tarif- und Beförderungsbedingungen in den Stationen.
Tickets und „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE)
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Wieso kann ein Fahrscheinkontrolleur nicht einfach mal ein Auge zudrücken, wenn jemand nicht absichtlich, sondern versehentlich keinen Fahrschein dabei hat?
Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht einfach mal ein Auge zudrücken. Bei der Fahrausweisprüfung geht es einzig und allein um die Feststellung, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Fahrschein vorgezeigt werden kann – ist dies nicht der Fall, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.
Da jeder Fahrgast aus Fairness- und Neutralitätsgründen einen Anspruch auf gleiche Behandlung hat, kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht berücksichtigen, aus welchem persönlichen Grund oder wegen welcher individuellen Umstände der betreffende Fahrgast keinen gültigen Fahrschein bei sich hat. Dies gilt umso mehr, als der Fahrausweisprüfer vor Ort keine Möglichkeit hat abzuklären, ob die Begründung, die der Fahrgast ihm nennt, tatsächlich zutrifft.
Im Übrigen sieht auch die Rechtsgrundlage, auf der die Erhebung eines EBEs basiert, keine Unterscheidung dahingehend vor, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist. Diese Grundlage – es handelt sich um § 9 Abs. 1 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr“ – setzt für das Verhängen eines EBEs kein wissentliches oder willentliches Verschulden, also: keine Absicht des kontrollierten Fahrgastes voraus.
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Was passiert, wenn ich zwar einen gültigen Fahrschein besitze (zum Beispiel eine Wochenkarte), ich das Ticket aber bei der Kontrolle nicht vorzeigen kann, weil ich es zu Hause vergessen habe?
Da im geschilderten Fall der Fahrausweisprüfer keine Möglichkeit hat festzustellen, ob der kontrollierte Fahrgast tatsächlich im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) zunächst in voller Höhe fällig.
Aber: Es gibt ein nachträgliches Verfahren, das dem Fahrgast in diesem Fall die Zahlung des EBEs rückwirkend erspart. Dieses Verfahren ist immer (und nur) dann möglich, wenn der betroffene Kunde zum Zeitpunkt der Fahrscheinkontrolle tatsächlich Inhaber eines personifizierten, also nicht übertragbaren Fahrausweises gewesen ist, den er bei der Kontrolle lediglich nicht mit sich geführt hat. Dieses Ticket muss der Fahrgast innerhalb einer Woche nach der Fahrscheinkontrolle persönlich in unserer Mobilitätszentrale vorlegen – statt des EBEs wird dann nur eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe zurzeit 7,- Euro beträgt.
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Wenn ich noch keinen Fahrschein habe, sondern erst im Bus einen kaufen will – darf ich dann an jeder Tür des Busses einsteigen?
Die Beförderungsbedingungen geben vor, dass ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist, stets dort in den Bus einsteigen muss, wo er den Fahrausweis direkt kaufen kann. Da in unseren Bussen die Fahrscheine immer vom Fahrer verkauft werden, muss somit jeder Fahrgast, der im Bus ein Ticket erwerben möchte, stets an der ersten, also der vorderen Tür einsteigen. Außerdem muss der Fahrgast in dieser Situation bitte seinen Kaufwunsch deutlich zum Ausdruck bringen, indem er dem Fahrer den gewünschten Fahrschein konkret benennt – und indem er den Kaufpreis bitte möglichst passend bereithält.
Wer ohne gültigen Fahrausweis in den Bus einsteigt und sich nicht unverzüglich zwecks Kauf eines Fahrscheins zum Fahrer begibt, dem droht bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
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Gilt die Pflicht zum Vorne-Einsteigen auch dann, wenn ich einen Kinderwagen oder ein Fahrrad dabeihabe?
Ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist und diesen beim Busfahrer kaufen möchte, sollte – wenn er einen Kinderwagen oder ein Fahrrad mit sich führt – aus Platzgründen bitte an der zweiten Tür einsteigen. Zuvor sollte der Fahrgast, falls möglich, beim Vorbeigehen an der geöffneten ersten Tür dem Fahrer seinen Ticketkaufwunsch bereits mitteilen oder beim Einstieg über die zweite Tür anschließend dem Fahrer signalisieren, dass ein Fahrscheinkauf erfolgt.
Im Bus hat sich der Fahrgast dann bitte sofort zum Fahrer zu begeben, um dort den Fahrschein zu kaufen. Sollte der Bus inzwischen bereits losgefahren sein, muss sich der Fahrer auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren; daher hat in diesem Fall der Kauf des Fahrausweises spätestens an der nächsten Haltestelle zu erfolgen.
Eine weitergehende Verzögerung des Fahrscheinerwerbs führt dazu, dass bei einer Kontrolle ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.
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Darf ich einen Papier-Fahrschein laminieren?
Nein, das dürfen Sie nicht. Das Laminieren eines Fahrausweises ist gemäß den Tarifbestimmungen verboten und würde den Fahrschein ungültig machen – was zur Folge hätte, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig werden würde.
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Wie lange gilt ein Einzelfahrschein?
Einzelfahrscheine (und übrigens auch Kurzstreckentickets) gelten – egal ob am Automaten oder beim Busfahrer gekauft – immer nur für den sofortigen Fahrtantritt in Richtung des Fahrtziels. Unterwegs ist Umsteigen erlaubt, sooft es erforderlich ist; der Fahrgast muss jedoch immer den nächstmöglichen Anschlussbus nehmen. Rück- oder Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind mit Einzelfahrscheinen nicht gestattet; in diesen Fällen würde ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig. Für das Erreichen des Fahrtziels gibt es kein Zeitlimit – die Annahme, dass ein Einzelfahrschein pauschal 60 oder 90 Minuten lang gültig ist, ist unzutreffend.
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Wie weit darf ich mit einem Kurzstreckenticket fahren?
Kurzstreckentickets gelten für Einzelfahrten auf einer Strecke von bis zu drei Haltestellen oder von maximal zwei Kilometern. Fährt der Nutzer eines Kurzstreckentickets eine längere Strecke, ist das Ticket nicht mehr gültig und es wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.
An jeder unserer Haltestellen befindet sich ein Aushang, der den Fahrgästen anzeigt, wie weit man von dort aus mit einem Kurzstreckenticket fahren darf. Auch der Busfahrer kann Auskunft über die erlaubte Länge der Fahrtstrecke geben. Übrigens gelten Kurzstreckentickets genauso wie Einzelfahrscheine immer nur für den sofortigen Fahrtantritt.
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Wann müssen auf einem Gruppenticket die Namen der Mitfahrer eingetragen werden?
Für die Gruppentageskarte und das Hessenticket gilt: Soweit auf dem Fahrausweis Felder für Namenseinträge vorgesehen sind, ist der Fahrausweis nur dann gültig, wenn dort die Namen und Vornamen aller reisenden Personen eingetragen sind. Der Namenseintrag hat direkt nach dem Kauf des Fahrscheins zu erfolgen.
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Wie schnell nach dem Einsteigen in den Bus muss ich meinen Sammelkartenabschnitt abstempeln?
Ein Sammelkartenabschnitt muss bei Fahrtantritt unverzüglich entwertet werden. Gemäß den Tarifbestimmungen gilt bereits der Moment des Betretens des Busses als Fahrtantritt – dies bedeutet, dass der Sammelkartenabschnitt schon beim Einsteigen in den Bus bereitgehalten werden muss, um ihn dann umgehend im Entwertergerät abzustempeln. Wer hingegen erst nach dem Einsteigen beginnt, seinen Sammelkartenabschnitt in der Handtasche oder im Rucksack zu suchen, oder wer sich gar erst einmal hinsetzt, bevor er zum Entwertergerät geht, riskiert bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).
Gleiches gilt, wenn der Stempelaufdruck nicht erkennbar ist: Also bitte nach dem Abstempelvorgang, wenn das Entwertergerät hörbar geklickt hat, unbedingt prüfen, ob der Stempelaufdruck erkennbar ist – falls nicht, bitte sofort zum nächsten Gerät gehen und dort ein zweites Mal abstempeln. Alternativ kann man sich auch an den Busfahrer wenden; dieser darf den Sammelkartenabschnitt handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.
Die Pflicht zum unverzüglichen Abstempeln im Entwertergerät gilt übrigens nicht nur für Sammelkartenabschnitte, sondern genauso für jedes Veranstaltungsticket.
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Wie verhalte ich mich, wenn das Entwertergerät nicht funktioniert?
Falls tatsächlich keines der im Fahrzeug vorhandenen Entwertergeräte funktioniert, sollte sich der Fahrgast bitte umgehend an den Busfahrer wenden. Der Fahrer darf den Sammelkartenabschnitt bzw. das Veranstaltungsticket handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.
Ein nicht entwerteter Sammelkartenabschnitt bzw. ein nicht entwertetes Veranstaltungsticket ist als Fahrausweis ungültig und führt bei einer Kontrolle dazu, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.
Schülerticket
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Ab wann kann ESWE Verkehr die Schulamtsbestätigung für das Schülerticket Hessen ausgeben?
Bitte beachten Sie, dass wir die Schulamtsbestätigung erst zum Schuljahresbeginn ab dem 01.08. ausgeben können.
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Wieso verlängert sich das Schülerticket Hessen WI15 nur bis zum 18. Lebensjahr?
Bitte beachten Sie, dass die automatische Verlängerung des Schülerticket Hessen W15 nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet ist, da die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Subventionierung bis zu diesem Alter unterstützt.
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Welchen Nachweis muss ich vorlegen um das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ zu bekommen?
Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.
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Welchen Nachweis muss ich bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 einreichen?
Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.
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Welchen Nachweis muss ich bei der Bestellung des Schülerticket Hessen einreichen?
Um ein Schülerticket Hessen zu beantragen, müssen Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen einen Altersnachweis, wie zum Beispiel einen Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde, vorlegen.
Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Nachweis der Schule bzw. der Ausbildungsstelle vorgelegt werden.
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Wie kann das Schülerticket im Abo-Online-Portal verlängert werden?
Das Schülerticket Hessen WI15 müssen Sie bis zum 18. Lebensjahr nicht verlängern, denn dies geschieht automatisch. Ab dem 18. Lebensjahr können Sie dann zum regulären Schülerticket Hessen wechseln.
Das reguläre Schülerticket Hessen können Sie im Abo-Online-Portal selbstständig verlängern. Hierzu müssen Sie die Funktion “Abo anlegen” wählen und die Bestellung erneut durchführen oder unter „Mein Profil“ einen neuen gültigen Berechtigungsnachweis hochladen.
Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ muss jedes Jahr neu im Abo-Online-Portal mit gültigem Nachweis beantragt werden.
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Welche Varianten vom Schülerticket Hessen können im Abo-Online-Portal bestellt und verwaltet werden?
- Schülerticket Hessen
- Schülerticket Hessen WI15
- Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€
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Schülerticket-Hinweis für Mainzer Kunden
Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.
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Welche Unterlagen werden zum Kauf des Schülertickets benötigt?
- Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
- Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
- Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle. -
Wie bekommt man das Schülerticket Hessen?
Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden
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Ist das Schülerticket übertragbar und gibt es eine Mitnahmeregelung?
Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.
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Wie lange gilt das Schülerticket Hessen?
Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.
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Was kostet das Schülerticket Hessen?
- 379 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
- 386,40 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 32,20 €
Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts. -
Wo gilt das Schülerticket Hessen?
Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.
Schülerticket Hessen WI15
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Welchen Nachweis muss ich bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 einreichen?
Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.
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Was geschieht mit meiner aktuellen Chipkarte, wenn sich der Vertrag meines Schülerticket Hessen WI15 automatisch verlängert?
Vor der Verlängerung erhalten Sie eine neue Chipkarte per Post an die bei uns hinterlegte Adresse.
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Verlängert sich das Schülerticket Hessen WI15 automatisch nach einem Jahr?
Ja, ab dem 1. August 2024 verlängert sich das Schülerticket Hessen WI15 für 15 Euro monatlich automatisch bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat. Unsere Bestandskunden werden zeitnah über ein Infoschreiben darüber informiert.
Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzieren Preis von 10,00 € endet nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten automatisch.
Sofern Sie weiterhin für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00 € verlängern. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10,00 € im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Das Servicetelefon von ESWE Verkehr erreichen Sie montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer (0611) 450 22-450.
Sie können uns auch vor Ort besuchen. Siehe dazu den Punkt „Wie komme ich an das Schülerticket Hessen WI15?". Dort finden Sie die Anschrift unserer Vorverkaufsstellen sowie die Öffnungszeiten.
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Wie kann ich das Schülerticket Hessen WI15 kündigen?
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung im ersten Vertragsjahr spätestens bis zum 10. des jeweiligen Vormonats erfolgen muss. Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen berechnet.
Dies bedeutet, dass bei einer vorzeitigen Kündigung im ersten Vertragsjahr Nachforderungen allein vom Kunden getragen werden müssen. Hier greift keine Subventionierung der Stadt Wiesbaden.
Dazu ein Rechenbeispiel:
Kündigung nach 3 Monaten: 32,20 €x 3 Monate= 96,60 € Nachforderung
Kündigung nach 10 Monaten: 32,20 € x 2 Monate bis zum vollen Vertragsjahr= 64,40 €
Ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt die Nachforderung. Die Kündigung kann dann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.
Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresabo@eswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
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Was passiert, wenn mein Kind 18 Jahre alt wird?
Wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird, kann die Landeshauptstadt Wiesbaden die Subventionierung nicht mehr leisten. Mit dem 18. Geburtstag endet die Berechtigung für die Nutzung des Schülerticket Hessen WI15. Wie bisher beim Schülerticket Hessen gilt auch hier, dass bis zum laufenden Vertragsende mit dem Schülerticket Hessen WI15 weiterhin gefahren werden kann.
Wird im Anschluss an das Schülerticket Hessen WI15 ein Wechsel zum Schülerticket Hessen gewünscht, muss bis spätestens zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats ein neuer Bestellschein ausgefüllt und die erforderliche Schul- oder Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden.
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Wieso gibt es das Schülerticket Hessen WI15 nur als Abo?
Der Betrag für das Schülerticket Hessen WI15 wird monatlich per Lastschrift abgebucht, hierzu wird eine Kontoverbindung gebraucht.
Das Schülerticket Hessen WI15 kann nicht anonym im Barverkauf erworben werden. Damit die Mobilitätsdienstleister den Subventionierungsbetrag mit der Landeshauptstadt Wiesbaden abrechnen können, ist ein personalisierter Nachweis notwendig. Dieser wird archiviert. Das geht nur, wenn der Betrag für das Schülerticket Hessen WI15 monatlich abgebucht werden kann.
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Wie bekomme ich das Schülerticket Hessen WI15 für 10 € pro Monat?
Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.
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In welcher Form wird das Schülerticket Hessen WI15 ausgegeben?
Die Ausgabe des Schülertickets Hessen WI15 erfolgt auf einer Chipkarte (eTicket), auf der die elektronische Fahrkarte gespeichert wird. Auf der Chipkarte werden die Fahrkarte sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Nutzers/der Nutzerin ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine Chipkarte allein ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt nicht zur Fahrt.
Für den Fall einer Fahrausweiskontrolle, wird dem/der Nutzer/in empfohlen stets einen Lichtbildausweis dabei zu haben, z.B. der Personalausweis oder eine Krankenkassenkarte.
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Was mache ich, wenn das Schulamt die Kosten übernimmt?
Bestellen Sie Ihr Schülerticket Hessen WI 15 bei der ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität oder stellen Sie wie bei der Frage „Was mache ich mit meinem bestehenden Schülerticket Hessen?“ bitte einen Änderungsantrag.
Bei Berechtigung zur Kostenübernahme besteht die Verpflichtung seitens der Eltern für jedes Schuljahr einen aktuellen Kaufnachweis vorzulegen. Den Nachweis erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Verkehrsträger.
Die Erstattung bis zu 180 € erfolgt dann einmal jährlich am Ende des Schuljahres.
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Was mache ich mit dem bestehenden Schülerticket Hessen?
Damit Ihr Kind das subventionierte Schülerticket Hessen WI15 nutzen kann, füllen Sie bitte den Bestellschein für das Schülerticket Hessen WI15 aus. Bitte kreuzen Sie auf dem Bestellschein „Änderungsantrag“ an. Dann weiß der Mobilitätsdienstleister, dass das alte Schülerticket Hessen gegen das Schülerticket Hessen WI15 getauscht werden soll.
Die Chipkarte kann weiter genutzt werden. Sobald Sie eine Bestätigung für die Änderung bekommen haben, kann das neue Ticket auf die Chipkarte aufgespielt werden. Dazu legen Sie einfach die Chipkarte am Fahrscheinautomaten auf das Feld mit dem eTicket-Zeichen (blau) und die Daten werden auf der Chipkarte aktualisiert. Alternativ können Sie dazu auch in die Servicestellen Ihres Mobilitätsdienstleisters gehen.
Falls Sie das Schülerticket Hessen bei einem anderen Unternehmen (z.B. RMV, DB) abgeschlossen haben, müssen Sie dort eigenständig zum 10. des Vormonats kündigen. Zeitgleich können Sie bei ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität das neue Schülerticket Hessen WI15 bestellen.
Wenn Sie das Schülerticket Hessen bar gekauft haben, kommen Sie persönlich zum ausgebenden Verkehrsunternehmen. Dort können Sie das bestehende Schülerticket Hessen zurückgeben. Das neue Schülerticket Hessen WI15 können Sie bei ESWE Verkehr oder der Mainzer Mobilität bestellen.
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Wie komme ich an das Schülerticket Hessen WI15?
Sie können das Schülerticket Hessen WI15 ganz einfach online und papierlos über unseren Service „Abo-Online“ bestellen. Registrieren Sie sich für den Service und bestellen das Schülerticket Hessen WI15 im Kundenportal von ESWE Verkehr. Hier geht es zur Registrierung im Abo Online-Portal.
Alternativ können Sie den Bestellschein in Papierform ausfüllen und bei den unten aufgeführten Stellen per Post einreichen oder persönlich abgeben.Der Bestellschein muss für alle Bestellwege bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Vertragsbeginns vorliegen.
Post:ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Postfach 2369
65013 Wiesbaden
PersönlichMobilitätszentrale von ESWE Verkehr
Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
Haltestelle „Dernsches Gelände/Rathaus/Schloßplatz“
Öffnungszeitenmontags bis freitags: 8:00 bis 18:00 Uhr
samstags: 8:00 bis 15:00 Uhr
Mobilitätsinfos von ESWE Verkehr am Luisenplatz und am HauptbahnhofHaltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A
Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B
Öffnungszeitenmontags bis freitags: 7:00 bis 18:00 Uhr
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Wo gilt das Schülerticket Hessen WI15?
Das Schülerticket Hessen WI15 gilt hessenweit in allen Verkehrsmitteln der drei hessischen Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN, also in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzügen.
Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen genutzt werden.
Das Schülerticket Hessen WI15 berechtigt zur Fahrt in ganz Hessen und in Mainz.
Nicht gültig ist das Ticket in der 1. Klasse sowie in den Fernverkehrszügen wie IC, EC und ICE. Es können auch keine IC-Aufpreiskarten erworben werden.
Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.
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Was ist der Unterschied zwischen Schülerticket Hessen und Schülerticket Hessen WI15?
Das Schülerticket Hessen WI15 können Kinder von 6 bis17 Jahren beantragen, wenn der Hauptwohnsitz in Wiesbaden liegt. Das Ticket wird ausschließlich von ESWE Verkehr und der Mainzer Mobilität verkauft und kostet im Monat 15 Euro bzw. 10 Euro (im Abbuchungsverfahren), statt der 31 Euro (im Abbuchungsverfahren) für das Schülerticket Hessen.
Das Schülerticket Hessen WI15 ist günstiger, da es von der Landeshauptstadt Wiesbaden subventioniert wird.
Deutschland-Ticket
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Wo gilt das Deutschlandticket und wo nicht?
Das Deutschlandticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland auch in der 2. Klasse in Regionalzügen. Das Deutschlandticket gilt allerdings nicht für Fernverkehrszüge (IC, EC, ICE) oder bei anderen Anbietern wie FlixTrain.
Wo, fahren, Gültigkeit -
Wie und wo erhalte ich das Deutschlandticket?
Sicher ist, dass Sie das Deutschlandticket als digitales Abo für 58 Euro monatlich kaufen können. Es ist monatlich kündbar.
Sobald Sie das Ticket kaufen können, werden wir Sie informieren - auch ob Sie das Ticket vor Ort in unserer Mobilitätszentrale oder in den Mobilitätsinfos kaufen können.
Mitnahmeregelung
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Kann ich andere Personen kostenlos mitnehmen?
Für Kinder unter 6 Jahren ist das fahren auch weiterhin kostenlos. Kinder über 6 jahren und Erwachsene können nicht kostenlos mitgenommen werden. Sie benötigen ein eigenes Ticket.
Mitnahmeregelung -
Ist das Deutschlandticket übertragbar?
Das Deutschlandticket ist personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar. Ein personenbezogenes Ticket, gilt nur für seinen Inhaber — und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Auf der personalisierten eTicket-Chipkarte sind Ihr Name (in verschlüsselter Form), Ihr Geburtsdatum (Monat und Jahr) sowie Ihr Geschlecht gespeichert.
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Kann ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?
Die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern ist nicht automatisch Bestandteil des Deutschlandtickets. Dies unterscheidet sich je nach Verkehrsunternehmen und es gelten die jeweiligen tariflichen Regelungen vor Ort.
Für die Mitnahme eines Fahrrads in unseren Bussen und im gesamten RMV-Tarifgebiet wird kein zusätzliches Ticket benötigt – Sie können Ihr Fahrrad also kostenlos mitnehmen. Allerdings besteht kein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern und Tretrollern. Rollstuhlfahrer sowie Fahrgäste mit Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern oder Tretrollern.
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Kann ich meinen Hund kostenlos mitnehmen?
Die kostenlose Mitnahme von Hunden oder anderen Tieren ist nicht automatisch Bestandteil des Deutschlandtickets. Dies unterscheidet sich je nach Verkehrsunternehmen und es gelten die jeweiligen tariflichen Regelungen vor Ort.
In den Bussen von ESWE Verkehr und den anderen Verkehrsunternehmen im RMV gelten die Gemeinsame Beförderungsbedingungen (gültig ab 01.01.2022) . Unter § 11 Mitnahme von Tieren können Sie die Grundlagen für das Mitnehmen von Tieren nachlesen. Wichtig ist: Blindenführhunde, die Blinde begleiten, dürfen immer mitfahren!
Bestehende Abokunden
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Muss ich für das Deutschlandticket mein Abonnement kündigen?
Wenn Sie bereits ein Abonnement bei uns abgeschlossen haben, müssen Sie nichts tun! Auf keinen Fall sollten Sie es kündigen. Sie können zu gegebener Zeit entscheiden, ob Sie im bestehenden Abo bleiben oder ins Deutschlandticket wechseln möchten. Sobald ein Starttermin für das Deutschlandticket feststeht, kommen wir auf Sie zu.
Das gilt für alle Abonnements, wie z. B. das Schülerticket und das Seniorenticket Hessen und auch für die FirmenCard/das JobTicket.
Abo, Bestandskunde -
Werden alle Vereinbarungen meines Abos automatisch übernommen?
Mit dem Deutschlandticket wird unser Nahverkehr für alle einfacher zugänglich und für viele sogar erheblich kostengünstiger. Bestehende Abonnements müssen nicht gekündigt werden. Sie können zu gegebener Zeit entscheiden, ob Sie im bestehenden Abo bleiben oder ins Deutschlandticket wechseln möchten. Besondere Vereinbarungen, wie zum Beispiel Mitnahmeregelungen, werden beim Wechsel zum Deutschlandticket nicht übertragen. Andere Personen, Hunde oder Fahrräder können für einen entsprechenden Aufpreis (tarifliche Regelung vor Ort) mitgenommen werden.
Ticketkauf
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Wird es beim Deutschlandticket Sozialtarife bzw. Ermäßigungen geben?
Die Details zu Ermäßigungen für Schüler, Studenten oder Auszubildende sowie Regelungen für geringfügig Beschäftigte werden von den Ländern und Verkehrsverbünden geklärt. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
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Gilt das Deutschlandticket auch für Kinder?
Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit dem ÖPNV und benötigen kein Deutschlandticket. Kinder über 6 Jahre müssen ein Ticket erwerben.
Es gibt die Option, das günstigere Schülerticket Hessen zu kaufen. Damit fahren schulpflichtige Kinder für 379 Euro im Jahr in ganz Hessen. Wenn Sie für Ihr Kind das Deutschlandticket nicht benötigen, können Sie auch dieses Ticket erwerben.
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Wie kann ich das Deutschlandticket kündigen?
Das Deutschlandticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.
Abo-Online-Portal
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Welche Vorteile bietet die Nutzung das Abo-Online-Portal?
Das Abo-Online-Portal von ESWE Verkehr bietet zahlreiche Vorteile. Sie müssen nicht extra in die Vorverkaufsstelle kommen, sondern können Zeit sparen, indem Sie Ihr Abonnement schnell und einfach von zuhause aus bestellen und verwalten. Dies ermöglicht eine bequeme, papierlose Abwicklung aller Abonnementangelegenheiten.
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Welche Funktionen bietet das Abo-Online-Portal?
Das Abo-Online-Portal von ESWE Verkehr ermöglicht es, Abonnements bequem und papierlos zu beantragen und zu verwalten.
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Was ist das Abo-Online-Portal?
Das Abo-Online-Portal von ESWE Verkehr ist eine digitale Plattform für die Verwaltung eines Abonnements.
Schülerticket Hessen
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Welche Fahrten sind mit dem Begriff „Schülerverkehr“ gemeint?
Die Fahrten, die Sie hier finden, werden als Schülerverkehr ohne Einschränkungen durchgeführt.
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Ab wann kann ESWE Verkehr die Schulamtsbestätigung für das Schülerticket Hessen ausgeben?
Bitte beachten Sie, dass wir die Schulamtsbestätigung erst zum Schuljahresbeginn ab dem 01.08. ausgeben können.
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Wieso verlängert sich das Schülerticket Hessen WI15 nur bis zum 18. Lebensjahr?
Bitte beachten Sie, dass die automatische Verlängerung des Schülerticket Hessen W15 nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet ist, da die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Subventionierung bis zu diesem Alter unterstützt.
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Welchen Nachweis muss ich vorlegen um das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ zu bekommen?
Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.
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Welchen Nachweis muss ich bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 einreichen?
Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.
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Welchen Nachweis muss ich bei der Bestellung des Schülerticket Hessen einreichen?
Um ein Schülerticket Hessen zu beantragen, müssen Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen einen Altersnachweis, wie zum Beispiel einen Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde, vorlegen.
Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Nachweis der Schule bzw. der Ausbildungsstelle vorgelegt werden.
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Wie kann das Schülerticket im Abo-Online-Portal verlängert werden?
Das Schülerticket Hessen WI15 müssen Sie bis zum 18. Lebensjahr nicht verlängern, denn dies geschieht automatisch. Ab dem 18. Lebensjahr können Sie dann zum regulären Schülerticket Hessen wechseln.
Das reguläre Schülerticket Hessen können Sie im Abo-Online-Portal selbstständig verlängern. Hierzu müssen Sie die Funktion “Abo anlegen” wählen und die Bestellung erneut durchführen oder unter „Mein Profil“ einen neuen gültigen Berechtigungsnachweis hochladen.
Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ muss jedes Jahr neu im Abo-Online-Portal mit gültigem Nachweis beantragt werden.
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Welche Varianten vom Schülerticket Hessen können im Abo-Online-Portal bestellt und verwaltet werden?
- Schülerticket Hessen
- Schülerticket Hessen WI15
- Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€
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Schülerticket-Hinweis für Mainzer Kunden
Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.
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Welche Unterlagen werden zum Kauf des Schülertickets benötigt?
- Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
- Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
- Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle. -
Wie bekommt man das Schülerticket Hessen?
Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden
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Ist das Schülerticket übertragbar und gibt es eine Mitnahmeregelung?
Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.
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Wie lange gilt das Schülerticket Hessen?
Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.
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Was kostet das Schülerticket Hessen?
- 379 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
- 386,40 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 32,20 €
Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts. -
Wo gilt das Schülerticket Hessen?
Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.
Registrierung und Anmeldung
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Wie komme ich zum Abo-Online-Portal?
Hier geht’s zu unserem Abo-Online-Portal: https://aboonline.eswe-verkehr.de/login
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Wo finde ich eine Anleitung für das Abo-Online-Portal?
Eine Anleitung für das Abo-Online-Portal finden Sie auf unserer Homepage unter www.eswe-verkehr.de in den jeweiligen Tickets.
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Was ist der Registrierungscode und wo ist dieser zu finden?
Der Registrierungscode ist ein Code, der dazu dient, Ihren bestehenden Vertrag mit dem Portal zu verknüpfen. Sie finden Ihren Registrierungscode im Begleitschreiben beim Erhalt der Chipkarte. Falls Sie diesen nicht finden können, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice um Unterstützung zu erhalten.
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Wie erfolgt die Registrierung beim Abo-Online-Portal?
Die Registrierung im Abo-Online-Portal von ESWE Verkehr erfolgt einfach und schnell. Besuchen Sie die Webseite des Portals und wählen Sie die Option zur Registrierung. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erstellen Sie ein Benutzerkonto. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Folgen Sie dem Link in dieser E-Mail, um Ihr Konto zu aktivieren und das Portal nutzen zu können.
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Muss man ein bestehendes Abo haben, um das Abo-Online-Portal nutzen zu können?
Nein, man muss kein bestehendes Abo haben, um das Abo-Online-Portal nutzen zu können. Auch Neukunden können problemlos ihr Abonnement über das Portal bestellen und verwalten.
Tickets
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Welche Abos können über das Abo-Online-Portal bestellt werden?
Sie können folgende Tickets bestellen:
- Deutschlandticket
- Hessenpassmobil
- Schülerticket Hessen
- Schülerticket Hessen WI15
- Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00 €
Weitere Tickets folgen
Zahlungsmöglichkeiten
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Wie kann ich meine IBAN ändern?
Falls Sie Ihre IBAN ändern möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeitenden per E-Mail an jahresabo@eswe-verkehr.de
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Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen im Abo-Online-Portal zur Verfügung?
Im Abo-Online-Portal stehen als Zahlungsmöglichkeit lediglich Lastschriftzahlungen zur Verfügung.
Support
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Wie kann ich meinen Account deaktivieren?
Um Ihren Account zu deaktivieren, klicken Sie bitte auf „Mein Profil“ und wählen Sie die Option „Deaktivieren“. Beachten Sie, dass die Deaktivierung Ihres Accounts Ihren laufenden Vertrag nicht beeinflusst.
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Bei mir funktioniert das Abo-Online-Portal nicht. An wen kann ich mich wenden?
Das Servicetelefon von ESWE Verkehr erreichen Sie montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer (0611) 450 22-450.
Alternativ können Sie uns per E-Mail unter kundendialog@eswe-verkehr.de kontaktieren.
Kündigung
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Gibt es eine Kündigungsfrist?
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung im ersten Vertragsjahr spätestens bis zum 10. des jeweiligen Vormonats erfolgen muss. Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen berechnet.
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Wie kann ich kündigen?
Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:
- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresabo@eswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
App Update
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Warum wird die Seite zur Passwortvergabe nicht richtig angezeigt?
Bei einigen Browsern kann es zu Skalierungsproblemen auf der Seite zur Passwortänderung kommen, wodurch das Passwort nicht bestätigt werden kann. Wir arbeiten bereits an einer Lösung des Problems. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Browser auf dem neuesten Stand ist. Alternativ können Sie einen anderen Browser verwenden oder den Prozess über den Computer durchführen, indem Sie dort den Link öffnen und sich anschließend mit dem neuen Passwort in der App anmelden.
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Was kann ich tun, wenn ich Probleme bei der Anmeldung in der App habe?
Bitte deinstallieren Sie zunächst die App und laden sie anschließend aus dem App Store (iOS) oder dem Google Play Store (Android) erneut herunter.
Setzen Sie nun bitte Ihr Passwort zurück. Sollte die Aufforderung zur Passwortänderung nicht automatisch als Pop-up angezeigt werden, klicken Sie bitte in der Anmeldemaske auf „Passwort vergessen“.
An Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse wird Ihnen ein Link zur Zurücksetzung Ihres Passwortes zugesendet. Dies kann in Einzelfällen einige Minuten dauern.
Klicken Sie auf den Link „Passwort zurücksetzen“, vergeben Sie ein neues Passwort und klicken Sie auf „Passwort ändern“. Warten Sie einen Moment, bis die Änderung abgeschlossen ist.
Sobald das neue Passwort festgelegt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Änderung erfolgreich war.
Nach dem Zurücksetzen des Passworts öffnen Sie bitte die App erneut. Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem neuen Passwort an, indem Sie auf den „Anmelden“-Button klicken. Ihr Account sollte nun aktiv sein. -
Warum wird mein Ticket nach der Anmeldung nicht angezeigt?
Bei einigen Apple Geräten kann es aufgrund eines Verbindungsfehlers dazu kommen, dass Ihr Ticket nicht angezeigt wird. Dieses Problem wurde mit einem Update für iOS-Geräte behoben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version (7.1.47) der App aus dem App Store heruntergeladen haben. Nach der Aktualisierung sollte Ihr aktives Ticket wieder angezeigt werden.
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Warum wird mein Geburtsdatum falsch angezeigt?
Das Geburtsdatum wird aufgrund eines Anzeigefehlers möglicherweise falsch dargestellt. Unsere Entwickler sind bereits informiert und arbeiten an einer schnellen Lösung. Bei einer Fahrausweiskontrolle wird das korrekte Geburtsdatum angezeigt.
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Wie melde ich mich nach dem Update an?
Nach dem Update der App müssen sich Bestandskunden mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden. Aufgrund neuer Sicherheitsrichtlinien ist es erforderlich, das Passwort anschließend zurückzusetzen.
Für Bestandskunden:
- Öffnen Sie die App, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ein und tippen Sie auf „Anmelden“.
- Tippen Sie nach der Eingabe Ihrer Zugangsdaten erneut auf „Anmelden“. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts.
- Öffnen Sie die E-Mail und klicken Sie auf „Passwort zurücksetzen“. Falls der Link abgelaufen ist, tippen Sie in der App erneut auf „Anmelden“, um eine neue E-Mail zu erhalten. Achten Sie darauf, immer den Link aus der neuesten E-Mail zu verwenden und warten Sie gegebenenfalls ein paar Minuten, bevor Sie eine neue E-Mail anfordern.
- Legen Sie ein neues Passwort fest (mind. 8 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen).
- Bestätigen Sie das neue Passwort mit „Neues Passwort bestätigen“. Achtung: Die Bestätigung kann einige Sekunden dauern. Bitte klicken Sie nur einmal auf den Bestätigungs-Button, da es sonst zu einer Fehlermeldung kommen kann.
- Melden Sie sich anschließend mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem neuen Passwort an.
- Nach der erfolgreichen Änderung erhalten Sie eine Bestätigung und können auf Ihr Ticket zugreifen.
Für Neukunden:
Tippen Sie auf „Jetzt erstellen“, um ein neues Konto anzulegen.
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Was passiert, wenn ich das Update nicht durchführe?
Da die aktuelle App zum 31.03.2025 abgeschaltet wird, ist es wichtig, das Update rechtzeitig durchzuführen, damit Sie Ihr Deutschlandticket weiterhin nutzen können.
Eine Nichtdurchführung des Updates führt nicht zur automatischen Kündigung des Abonnements. Wenn eine Kündigung gewünscht ist, kann sie direkt in der App durchgeführt werden. -
Warum muss ich mein Zahlmittel erneut hinterlegen?
Aufgrund neuer Sicherheitsrichtlinien ist es erforderlich, Ihre Kreditkartendaten bei unserem Zahlungsdienstleister LOGPAY zu hinterlegen. Geben Sie dazu Ihre Kartennummer sowie den dreistelligen CVV-Prüfcode ein. Anschließend werden Sie aufgefordert, Ihre Kreditkarte über das 3D-Secure-Verfahren zu verifizieren.
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Wo finde ich meine Rechnungen?
Die Rechnungen zu Ihren Tickets erhalten Sie derzeit ausschließlich über unseren Kundenservice. In Zukunft wird es Ihnen auch wieder möglich sein, die Rechnungen direkt über die „ESWE Verkehr Ticket“-App anzufordern.
Alle Informationen zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Anmeldung
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Ich habe keine E-Mail-Bestätigung erhalten. Woran liegt das?
Bitte überprüfen Sie Ihre angegebene E-Mail-Adresse und den Spam/-Junk Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
Sollten Sie weiterhin Probleme haben wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Alle Infos zu den telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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Wo trage ich meine bestehende Kundennummer ein?
Im Verlauf des Bestellprozesses haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abo- oder Chipkartennummer anzugeben. Sofern Sie bereits über ein aktives Abonnement verfügen, wird dieses von uns gemäß der Tarifbestimmungen gekündigt. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel von Ihrem bestehenden ESWE-Abonnement in die Ticket-App nur bis spätestens zum 10. des Vormonats möglich ist.
Ticket
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Wo kann ich meine Bestellung stornieren bzw. kündigen?
Leider sind Handytickets vom Umtausch ausgeschlossen und nicht stornierbar. Eine Kündigung ist bis zum 10. eines Monats zum Monatsende möglich.
Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:
- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresabo@eswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
- in der Ticket-App von ESWE Verkehr (sofern das Deutschlandticket/Jobticket als Handyticket erworben wurde)
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Wann wird mein Ticket aktiviert?
Bereits vorausbestellte Tickets, werden zum gewünschten Gültigkeitsbeginn aktiviert.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie in der Rubrik „Deine Tickets" grau hinterlegt und als Vorbestellungen gekennzeichnet. -
Kann ich mein Ticket auch offline nutzen, wenn keine Internetverbindung besteht?
Ja, bereits gekaufte Tickets sind offline abruf- und nutzbar.
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Kann ich das Handyticket und eine Chipkarte (eTicket) parallel benutzen?
Sie haben die Wahl zwischen dem Handyticket oder der Chipkarte, um Ihr Deutschlandticket zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass jeweils nur eine dieser Optionen als Nutzermedium verwendet werden kann.
Vertrag
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Ich möchte mein Deutschlandticket in der App kündigen. Wie geht das?
Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:
- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresabo@eswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
- in der Ticket-App von ESWE Verkehr (sofern das Deutschlandticket/Jobticket als Handyticket erworben wurde)
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Ich möchte mein Abonnement beenden, welche Fristen sind zu beachten?
Das Deutschlandticket ist monatlich, bis zum 10. des Vormonates kündbar.
Allgemeines und Support
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Wo kann ich Push-Benachrichtigungen anschalten?
Gehen Sie im Menü Ihres Smartphones in den Bereich Einstellungen > Apps. Dort können Sie die Push-Nachrichten an- oder ausschalten.
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Warum muss ich meinen Namen angeben beim Kauf des Tickets?
HandyTickets sind aus Gründen der Fälschungssicherheit immer nur personalisiert erhältlich. Bei Aufforderung müssen Sie sich daher auch ausweisen.
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Wird es ein Widget geben?
Aktuell ist noch kein Widget in Planung. Wir nehmen Ihre Anregungen dazu aber gerne auf, nutzen Sie doch gerne unser Kontaktformular zur „Meine ESWE Tickets“-App.
Zahlung
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Warum kann ich SEPA-Lastschrift nicht als Zahlungsart auswählen?
Aus Gründen der Betrugsprävention sind wir gezwungen, SEPA-Lastschriften als Zahlungsmethode für Neukunden zu deaktivieren.
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Warum muss ich meine Kreditkartendaten aktualisieren, wenn sie bereits aktuell sind?
Aufgrund neuer Sicherheitsstandards ist eine erneute Verifizierung Ihrer Kreditkarte erforderlich. Klicken Sie dazu einfach auf die entsprechende Meldung in der App, um Ihre Kreditkartendaten bei unserem Zahlungsdienstleister LOGPAY zu hinterlegen und diese über das 3D-Secure-Verfahren zu verifizieren.
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Wie kann ich ausstehende Beträge begleichen?
Bei Fragen zu Zahlungen schauen Sie bitte in die FAQs https://kundenservice.logpay.de/faq unseres Zahlungsdienstleisters oder kontaktieren Sie den Kundenservice unter kundencenter@logpay.de.
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Welche Zahlungsarten gibt es?
- Kreditkarte (MasterCard und VISA – zur Anlage werden Ihr vollständiger Name, Kreditkartennummer und Kartenprüfnummer benötigt)
- Demnächst verfügbar: Paypal (hierfür ist ein separates Paypal-Konto nötig)
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Ich habe das Ticket vorbestellt, wann wird von meinem Konto abgebucht?
Ihr Konto wird zum letzten Tag des Monats vor Start ihres Tickets durch Logpay belastet.
JobTicket
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Wieso wird mir ein falscher Preis bei meinem JobTicket angezeigt?
Vergewissern Sie sich, dass Sie das richtige Ticket bestellt haben. Die Auswahl des JobTicket Deutschland befindet sich in der Ticketsübersicht unter dem Deutschlandticket. Sollte hier alles korrekt sein und das Problem weiterhin bestehen, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach oder kontaktieren Sie bitte unser Jobticketteam über die E-Mail firmencard@eswe-verkehr.de.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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Wo finde ich das JobTicket Deutschland in der App?
Sobald Sie Ihren persönlichen QR-Code mit Ihrem Arbeitgeber verknüpft haben, haben Sie die Möglichkeit, unter dem Abschnitt „Tickets kaufen“, Ihr Jobticket Deutschland unkompliziert auszuwählen.
Carsharing
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Welche Rolle nimmt ESWE Verkehr im Bereich Carsharing der Landeshauptstadt Wiesbaden ein?
Als von der Stadt beauftragter umfassender Mobilitätsdienstleister hat ESWE Verkehr, in seiner Funktion als Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) der Landeshauptstadt Wiesbaden, die Federführung bei der Standortkoordination und Vergabe weiterer Carsharing-Stationen wahrgenommen. ESWE Verkehr ist somit nur organisatorisch tätig. Das Carsharing-Angebot selbst wird von den drei Anbietern book-n-drive, scouter und stadtmobil bereitgestellt.
Carsharing -
Welche Carsharing-Anbieter gibt es in Wiesbaden?
Das stationäre Carsharing wird betrieben von
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Wo kann ich sehen, welcher Anbieter bei mir in der Nähe ist?
Über unseren interaktiven Liniennetzplan können Sie sich alle Carsharing-Stationen anzeigen lassen.
scouter, book-n-drive, stadtmobil, carsharing, geoportal