Häufig gestellte Fragen

Allgemeines
  • ESWE Verkehr steht in ständigem Kontakt mit den Verkehrsbehörden der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Landes Hessen. In diesen Gesprächen tauscht man sich permanent über geplante Straßenbaumaßnahmen aus, von denen ESWE Verkehr im Linienverkehr betroffen sein wird.

    Akute Vorkommnisse wie etwa ein Wasserrohrbruch oder ähnliches, die ebenfalls den Linienverkehr beeinträchtigen, stellen für uns besondere Herausforderungen dar, weil wir sehr kurzfristig reagieren müssen. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, können unsere Kollegen in der Verkehrssteuerung die detaillierten Umleitungspläne erarbeiten, und diese Pläne gehen dann an die Pressestelle und an die Online-Redaktion, sodass wir unsere Fahrgäste detailliert informieren können.

    Alle unsere Umleitungsmeldungen finden Sie stets aktuell hier auf der Startseite unserer Website.

  • Sie müssen Ihr Kind nicht für die Busverkehrsschule anmelden, denn alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen in Wiesbaden nehmen automatisch an der Busverkehrsschule teil. Darüber hinaus machen ausgewählte Grund- und Förderschulen bei der Busverkehrsschule von ESWE Verkehr mit.

    Die Busverkehrsschule, bei der Schülerinnen und Schüler das richtige Verhalten im Bus erlernen sowie ihre Rechte und Pflichten beim Busfahren kennenlernen – und zwar auf kindgerecht-spielerische Weise –, findet jedes Jahr zwischen den Sommer- und den Weihnachtsferien statt.

  • Die Berechnung der jährlichen Fahrgastzahlen bei ESWE Verkehr erfolgt auf der Grundlage eines statistischen Verfahrens auf der Basis unserer Verkaufszahlen und sogenannter Beförderungsfaktoren.

    Bei einer Einzelfahrkarte ist die Berechnung relativ einfach, denn diese Karte ist mit dem Faktor 1 hinterlegt, d. h.: eine Fahrt pro Einzelfahrausweis. Bei einer Wochenkarte sind es bis zu 17 Fahrten, und bei einer Monatskarte bis zu 81 Fahrten.

    Diese statistischen Größen sind branchenweit weitgehend identisch und ermöglichen den Verkehrsunternehmen einen zuverlässigen und plausiblen Vergleich der jährlichen Gesamtfahrgastzahlen.

  • Wetterbedingt kann es passieren, dass Busse ausfallen. Ein Bus kann zum Beispiel bei Schnee oder glatten Straßen trotz bester Bereifung Probleme haben, und schließlich muss bei ESWE Verkehr auch an die Sicherheit der Fahrgäste gedacht werden.

    Ein weiterer Grund für einen Busausfall kann sein, dass der Motor des Busses an der Endhaltestelle nicht anspringt. Dann muss erst der Pannendienst von ESWE Verkehr anrücken und den Bus wieder zum Laufen bringen. Da dies eine Weile dauern kann, ist in der Zwischenzeit wahrscheinlich schon der nächste Bus an Ihrer Haltestelle eingetroffen.

    Auch ein Blechschaden auf der Busstrecke kann dazu führen, dass ein Bus ausfällt. In diesem Fall muss zunächst ein ESWE-Verkehrsmeister kommen und den Unfall aufnehmen. Solange darf der Bus nicht weiterfahren, und bis ein Ersatzbus an Ihrer Haltestelle ankommt, vergeht leider auch etwas Zeit.

    Natürlich kann einer der ESWE-Fahrer auch einmal erkranken. Da täglich nur eine begrenzte Zahl an Ersatzfahrern zur Verfügung steht, kann es passieren, dass es für einen Fahrer mal keinen Ersatz gibt und der Bus deshalb nicht kommt.

Batteriebusse
  • Mit dem Batteriebus ist man in Wiesbaden emissionsfrei unterwegs, d. h. es entstehen keine Emissionen bei der Fahrt auf unseren Straßen. ESWE Verkehr leistet somit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen einerseits sowie zur Senkung der Stickoxide in unserer Luft andererseits. Hinzu kommt eine deutliche Verminderung der Lärmemissionen.

  • Die lokal emissionsfreien Batteriebusse werden im Großteil unseres Liniennetzes eingesetztInsbesondere die Busse mit den stärkeren Festkörperbatterien sind aufgrund ihrer Reichweite flexibler und auf längeren Strecken einsetzbar.

  • Die Reichweite hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt z. B. die Topografie der Strecke, Witterungsbedingungen und die Anzahl der Fahrgäste eine Rolle. Auch die eingesetzte Batterietechnologie trägt entscheidend zur Einsatzdauer bei. Die Reichweite kann zwischen 120 und 200 km liegen. Ein intelligentes Betriebshofmanagementsystem berücksichtigt all diese Faktoren, damit die Batteriebusse optimal eingesetzt werden können.

  • Ziel ist auf lange Sicht die komplette Elektrifizierung der Busflotte.

  • Die Busse werden über einen Elektromotor angetrieben. Der Strom hierfür kommt von im Dach und im Heck gelagerten Batterien. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Technik findet man in der interaktiven 3D-Grafik.

  • Der Batteriebustyp „eCitaro“ ist laut EU-Verordnung 540/2017 bezüglich des Geräuschpegels für Fußgänger (auch blinde und sehbehinderte Menschen) gut hörbar.

  • Für das Laden der Batteriebusse wird zertifizierter Ökostrom bereitgestellt. Dieser ausschließlich regenerativ erzeugte Strom wird sogar teilweise regional gewonnen, ist emissionsfrei und enthält keine Kernenergie. 

  • Die Batteriebusse werden durch eine neue Ladeinfrastruktur auf dem Omnibusbetriebshof in der Gartenfeldstraße geladen.

  • Steig einfach ein.

Ausbildung Fragen zur Bewerbung
Ausbildung Fragen zum Auswahlverfahren
  • Zuerst prüfen wir deine Bewerbungsunterlagen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen. Hast du die erste Hürde genommen, laden wir dich zu einem Eignungstest bei uns ein. Danach entscheiden wir, ob wir dich näher kennenlernen möchten und vereinbaren mit dir einen Termin zum Vorstellungsgespräch. 

  • Du erhältst von uns eine zeitnahe Zu- bzw. Absage per E-Mail oder Post. Bei Bedarf kannst du dich gerne nach dem Stand des Einstellungsprozesses bei uns erkundigen.

Ausbildung Allgemeine Ausbildungsfragen
  • Die Anzahl der Ausbildungsplätze unterscheidet sich von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf:
    Industriekaufmann*frau: 2 Plätze
    Kfz-Mechatroniker*in: 5 Plätze
    Fachkraft im Fahrbetrieb: 10 Plätze

  • Deine Übernahmechancen bei ESWE Verkehr sind gut.
    Dazu brauchst du eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und gute betriebliche Leistungen.

  • Als Azubi*ne hast du, wie jeder andere Mitarbeiter auch, Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Darüber hinaus gibt es betriebliche sowie tarifliche Freistellungen.

  • Deine monatliche Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsjahr:

    Monatliche Vergütung (gültig ab März 2024)

    1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €

    2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €

    3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €

    4. Ausbildungsjahr: 1.377,59 €

    Darüber hinaus gibt es eine Jahressonderzahlung sowie eine Prämie bei erfolgreichem Abschluss deiner Prüfung.

  • Industriekaufmann/-frau (w/m/d)

    Nach einer abgeschlossenen Ausbildung hast du viele Möglichkeiten, in den Beruf einzusteigen, denn dadurch, dass du in deiner Lehre die verschiedensten Bereiche eines Industrieunternehmens kennengelernt hast, bist du ein echtes Allround-Talent. Ob als Marketing-Manager*in, Finanzbuchhalter*in, Personaler*in oder auch als Mitarbeiter*in in einem unserer anderen Unternehmensbereiche – dir stehen viele Türen offen. Genauso vielfältig sind die Möglichkeiten, sich später in einem der Berufsbilder weiter zu qualifizieren.

     

    Kfz-Mechatroniker/-in (w/m/d)

    Als Kfz-Mechatroniker*in wirst du auch nach der Ausbildung in unserer Omnibus-Reparaturwerkstatt eingesetzt. Hier gibt es nach Bedarf verschiedenen Abteilungen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen, wie zum Beispiel die Haupt- und Zwischenuntersuchung, die Fahrwerksreparatur oder die Motorinstandsetzung. So hast du die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass unsere Busse auf Wiesbadens Straßen sicher unterwegs sind. Um sein Wissen aktuell zu halten, werden nach der Ausbildung auch regelmäßige Weiterqualifizierungen absolviert.

     

    Fachinformatiker/-in für Systemintegration (w/m/d)

    Hast du die Ausbildung zum*zur Fachinformatiker*in für Systemintegration erfolgreich abgeschlossen, bist du bereit für den Berufseinstieg in unserer IT-Abteilung. Du unterstützt unsere Kolleg*innen in allen Geschäftsbereichen bei der Anwendung unterschiedlichster IT-Systeme. Du bist erste*r Ansprechpartner*in bei Fragen rund um Hard- und Software und stehst bei Herausforderungen mit Rat und Tat zur Seite. Wichtig ist: Die IT ist sehr schnelllebig – daher gilt es, stets am Ball zu bleiben. Nutze die Chancen, dein Wissen zu festigen, zu aktualisieren und weiter auszubauen.

     

    Fachkraft im Fahrbetrieb (w/m/d)

    Nach einer abgeschlossenen Ausbildung hast du viele Möglichkeiten, in den Beruf einzusteigen, denn dadurch, dass du in deiner Lehre die verschiedensten Bereiche des Unternehmens kennengelernt hast, bist du ein echtes Allround-Talent. Du kannst sowohl im Busbetrieb als auch im Vertrieb eingesetzt werden können. D.h. Du wirst in unserer Verkehrsleitzentrale arbeiten können, als Busfahrer (w/m/d) eingesetzt werden können aber auch Teamleiter für unser Fahrpersonal sein können.

Ausbildung Fragen zur Berufsschule
Tickets und „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE)
  • Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht einfach mal ein Auge zudrücken. Bei der Fahrausweisprüfung geht es einzig und allein um die Feststellung, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Fahrschein vorgezeigt werden kann – ist dies nicht der Fall, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.

    Da jeder Fahrgast aus Fairness- und Neutralitätsgründen einen Anspruch auf gleiche Behandlung hat, kann und darf der Fahrausweisprüfer nicht berücksichtigen, aus welchem persönlichen Grund oder wegen welcher individuellen Umstände der betreffende Fahrgast keinen gültigen Fahrschein bei sich hat. Dies gilt umso mehr, als der Fahrausweisprüfer vor Ort keine Möglichkeit hat abzuklären, ob die Begründung, die der Fahrgast ihm nennt, tatsächlich zutrifft.

    Im Übrigen sieht auch die Rechtsgrundlage, auf der die Erhebung eines EBEs basiert, keine Unterscheidung dahingehend vor, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist. Diese Grundlage – es handelt sich um § 9 Abs. 1 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr“ – setzt für das Verhängen eines EBEs kein wissentliches oder willentliches Verschulden, also: keine Absicht des kontrollierten Fahrgastes voraus.

  • Da im geschilderten Fall der Fahrausweisprüfer keine Möglichkeit hat festzustellen, ob der kontrollierte Fahrgast tatsächlich im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt (kurz: EBE) zunächst in voller Höhe fällig.

    Aber: Es gibt ein nachträgliches Verfahren, das dem Fahrgast in diesem Fall die Zahlung des EBEs rückwirkend erspart. Dieses Verfahren ist immer (und nur) dann möglich, wenn der betroffene Kunde zum Zeitpunkt der Fahrscheinkontrolle tatsächlich Inhaber eines personifizierten, also nicht übertragbaren Fahrausweises gewesen ist, den er bei der Kontrolle lediglich nicht mit sich geführt hat. Dieses Ticket muss der Fahrgast innerhalb einer Woche nach der Fahrscheinkontrolle persönlich in unserer Mobilitätszentrale vorlegen – statt des EBEs wird dann nur eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe zurzeit 7,- Euro beträgt.

  • Die Beförderungsbedingungen geben vor, dass ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist, stets dort in den Bus einsteigen muss, wo er den Fahrausweis direkt kaufen kann. Da in unseren Bussen die Fahrscheine immer vom Fahrer verkauft werden, muss somit jeder Fahrgast, der im Bus ein Ticket erwerben möchte, stets an der ersten, also der vorderen Tür einsteigen. Außerdem muss der Fahrgast in dieser Situation bitte seinen Kaufwunsch deutlich zum Ausdruck bringen, indem er dem Fahrer den gewünschten Fahrschein konkret benennt – und indem er den Kaufpreis bitte möglichst passend bereithält.

    Wer ohne gültigen Fahrausweis in den Bus einsteigt und sich nicht unverzüglich zwecks Kauf eines Fahrscheins zum Fahrer begibt, dem droht bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).

  • Ein Fahrgast, der noch nicht im Besitz eines Fahrscheins ist und diesen beim Busfahrer kaufen möchte, sollte – wenn er einen Kinderwagen oder ein Fahrrad mit sich führt – aus Platzgründen bitte an der zweiten Tür einsteigen. Zuvor sollte der Fahrgast, falls möglich, beim Vorbeigehen an der geöffneten ersten Tür dem Fahrer seinen Ticketkaufwunsch bereits mitteilen oder beim Einstieg über die zweite Tür anschließend dem Fahrer signalisieren, dass ein Fahrscheinkauf erfolgt.

    Im Bus hat sich der Fahrgast dann bitte sofort zum Fahrer zu begeben, um dort den Fahrschein zu kaufen. Sollte der Bus inzwischen bereits losgefahren sein, muss sich der Fahrer auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren; daher hat in diesem Fall der Kauf des Fahrausweises spätestens an der nächsten Haltestelle zu erfolgen.

    Eine weitergehende Verzögerung des Fahrscheinerwerbs führt dazu, dass bei einer Kontrolle ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.

  • Nein, das dürfen Sie nicht. Das Laminieren eines Fahrausweises ist gemäß den Tarifbestimmungen verboten und würde den Fahrschein ungültig machen – was zur Folge hätte, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig werden würde.

  • Einzelfahrscheine (und übrigens auch Kurzstreckentickets) gelten – egal ob am Automaten oder beim Busfahrer gekauft – immer nur für den sofortigen Fahrtantritt in Richtung des Fahrtziels. Unterwegs ist Umsteigen erlaubt, sooft es erforderlich ist; der Fahrgast muss jedoch immer den nächstmöglichen Anschlussbus nehmen.

    Rück- oder Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind mit Einzelfahrscheinen nicht gestattet; in diesen Fällen würde ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig. Für das Erreichen des Fahrtziels gibt es kein Zeitlimit – die Annahme, dass ein Einzelfahrschein pauschal 60 oder 90 Minuten lang gültig ist, ist unzutreffend.

  • Kurzstreckentickets gelten für Einzelfahrten auf einer Strecke von bis zu drei Haltestellen oder von maximal zwei Kilometern. Fährt der Nutzer eines Kurzstreckentickets eine längere Strecke, ist das Ticket nicht mehr gültig und es wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig.

    An jeder unserer Haltestellen befindet sich ein Aushang, der den Fahrgästen anzeigt, wie weit man von dort aus mit einem Kurzstreckenticket fahren darf. Auch der Busfahrer kann Auskunft über die erlaubte Länge der Fahrtstrecke geben. Übrigens gelten Kurzstreckentickets genauso wie Einzelfahrscheine immer nur für den sofortigen Fahrtantritt.

  • Für die Gruppentageskarte und das Hessenticket gilt: Soweit auf dem Fahrausweis Felder für Namenseinträge vorgesehen sind, ist der Fahrausweis nur dann gültig, wenn dort die Namen und Vornamen aller reisenden Personen eingetragen sind. Der Namenseintrag hat direkt nach dem Kauf des Fahrscheins zu erfolgen.

  • Ein Sammelkartenabschnitt muss bei Fahrtantritt unverzüglich entwertet werden. Gemäß den Tarifbestimmungen gilt bereits der Moment des Betretens des Busses als Fahrtantritt – dies bedeutet, dass der Sammelkartenabschnitt schon beim Einsteigen in den Bus bereitgehalten werden muss, um ihn dann umgehend im Entwertergerät abzustempeln. Wer hingegen erst nach dem Einsteigen beginnt, seinen Sammelkartenabschnitt in der Handtasche oder im Rucksack zu suchen, oder wer sich gar erst einmal hinsetzt, bevor er zum Entwertergerät geht, riskiert bei einer Kontrolle die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).

    Gleiches gilt, wenn der Stempelaufdruck nicht erkennbar ist: Also bitte nach dem Abstempelvorgang, wenn das Entwertergerät hörbar geklickt hat, unbedingt prüfen, ob der Stempelaufdruck erkennbar ist – falls nicht, bitte sofort zum nächsten Gerät gehen und dort ein zweites Mal abstempeln. Alternativ kann man sich auch an den Busfahrer wenden; dieser darf den Sammelkartenabschnitt handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.

    Die Pflicht zum unverzüglichen Abstempeln im Entwertergerät gilt übrigens nicht nur für Sammelkartenabschnitte, sondern genauso für jedes Veranstaltungsticket.

  • Falls tatsächlich keines der im Fahrzeug vorhandenen Entwertergeräte funktioniert, sollte sich der Fahrgast bitte umgehend an den Busfahrer wenden. Der Fahrer darf den Sammelkartenabschnitt bzw. das Veranstaltungsticket handschriftlich mit Uhrzeit- und Datumsangabe entwerten.

    Ein nicht entwerteter Sammelkartenabschnitt bzw. ein nicht entwertetes Veranstaltungsticket ist als Fahrausweis ungültig und führt bei einer Kontrolle dazu, dass ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (kurz: EBE) fällig wird.

  • Sie möchten Ihr Abonnement bzw. Jobticket Deutschland kündigen? Das bedauern wir sehr. Nutzen Sie zur Kündigung einfach und schnell unser Online-Formular.

    Die Kündigung kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.

    Bitte beachten Sie:

    Die Kündigung des Deutschlandtickets bzw. Jobticket Deutschland muss bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Monats erfolgen.

    Die Kündigung des Schülerticket Hessen bzw. Schülerticket Hessen WI15 im ersten Vertragsjahr muss bis zum 10. des jeweiligen Vormonats erfolgen. Bei einer Kündigung im ersten Vertragsjahr wird eine Nachforderung gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen berechnet, ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt diese.

    Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:

    ZUM ONLINE-KÜNDIGUNGSFORMULAR

Beförderung und Service
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre fahren im gesamten Tarifraum des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sowie in den Übergangstarifgebieten grundsätzlich kostenlos, sie müssen jedoch auf der gesamten Strecke von einer Person mit gültiger Fahrkarte begleitet werden. Für die Beförderung von Kindergruppen, etwa bei Ausflügen von Kindergartengruppen, können abweichende Tarifregelungen gelten.

    Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahre fahren immer zum günstigen Kindertarif.

  • Bei ESWE Verkehr können Kinder bis zu sechs Jahre kostenlos mitfahren. Von sechs bis 14 Jahre brauchen sie einen Kinderfahrschein, ab 15 Jahre ist ein Erwachsenenfahrschein erforderlich.

    Wenn Sie als Elternteil einen Fahrausweis mit integrierter Mitnahmeregelung besitzen, z. B. ein Jahreskarten-Abonnement, dürfen Sie an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten Ihre eigenen Kinder oder bis zu drei fremde Kinder kostenlos in Wiesbaden und Mainz mitnehmen. Details zur Mitnahmeregelung finden Sie hier

  • Generell können Sie Ihren Fahrausweis beim Busfahrer mit „großem Geld“, z. B. einem 50-€-Schein, bezahlen, allerdings haben unsere Fahrer aus Sicherheitsgründen stets nur ein gewisses Kontingent an Wechselgeld bei sich.

    Wenn ein Fahrer einmal nicht genügend Wechselgeld bei sich hat, kann es passieren, dass er Ihnen einen Beleg ausdruckt. Mit diesem Beleg wird Ihnen in einer unserer drei eigenen Verkaufsstellen Ihr Restbetrag ausbezahlt.

  • Grundsätzlich können Sie Tiere kostenlos in unseren Bussen mitnehmen. Hunde sind aber bitte stets kurz anzuleinen, Katzen und Kleintiere gehören in einen Käfig oder in eine Box. Selbstverständlich gehören Tiere nicht auf den Sitz.

  • Alle ESWE-Busse haben an der zweiten Tür eine sogenannte Rampe. Um die Rampe anzufordern, gibt es sowohl an der Außenseite als auch im Innenraum der Busse den sogenannten „Rampenwunsch“: einen blauen Knopf, mittels dessen die Rampe angefordert werden kann.

    Die Verantwortung, diese Rampe zu öffnen, liegt beim Busfahrer. Um ein schnelleres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist die Hilfe von Fahrgästen trotzdem gerne gesehen.

    Zum Betätigen der Rampe bitte die Rampe am Griff greifen, sie öffnen und dann langsam ablegen. Vorsicht! Bitte darauf achten, dass keine Hände oder Füße unter der Rampe eingeklemmt werden.

    Um die Rampe wieder einzuklappen, bitte die Rampe anheben, den Griff festhalten und die Rampe wieder vorsichtig in ihrer Vertiefung ablegen.

  • Die Nightliner sind unsere Nachtbusse, die bis zu drei Mal pro Nacht von der Wiesbadener Innenstadt aus in die Vororte hinausfahren. Nur wenig bekannt ist, dass man mit den Nightliner-Bussen auf dem gleichen Weg auch wieder in die Stadt zurückfahren kann. Wenn Sie mit einem Nightliner zurückfahren möchten, müssen Sie diesen Wunsch zuvor bei ESWE Verkehr anmelden – und zwar spätestens 15 Minuten bevor der Bus an seiner Endhaltestelle im jeweiligen Vorort ankommt. Der Busfahrer wird von uns informiert und holt Sie dann an der von Ihnen gewünschten Haltestelle ab.

    Die Rufnummer für die Anmeldung einer Nightliner-Rückfahrt ist diese: (0611) 24 24 80 24.

Schülerticket
  • Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.

  • - Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
    - Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
    - Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle.

  • Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden

  • Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.

  • Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.

  • - 365 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
    - 372 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 31€
    Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts.

  • Alle Schüler/innen und Auszubildenden, die in Hessen wohnen und/oder deren Schule bzw. Ausbildungsstätte in Hessen liegt, können das Schülerticket Hessen nutzen.

  • Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.

  • Sammelkartenabschnitte, die vor dem alljährlich am 1. Januar stattfindenden Tarifwechsel gekauft wurden, dürfen bis zum 30. Juni des neuen Jahres verwendet werden. Das Kaufdatum ist auf jedem Abschnitt aufgedruckt zu finden. Ab dem 1. Juli des neuen Jahres droht dem Nutzer eines alten Sammelkartenabschnitts die Zahlung eines Erhöhten Beförderungsentgelts (kurz: EBE).

    Wichtig: Bis zu drei Jahre alte Sammelkartenabschnitte können gegen neue Abschnitte eingetauscht werden – und zwar gegen Zahlung des jeweiligen Differenzbetrags, der sich aus der zwischenzeitlich erfolgten Tariferhöhung ergibt. Umtauschstellen sind unsere Mobilitätszentrale sowie unsere Mobilitätsinfos am Hauptbahnhof und am Luisenplatz.

Alltagshelden
  • Sagen wir es so: fast jede/r. Bist Du bereits im Besitz des europäischen Führerscheins der Klasse D oder DE, so kannst Du jederzeit direkt zu uns umsteigen. Solltest Du diesen noch nicht besitzen, so kannst Du Dich bei uns jederzeit zum/zur Busfahrer/in ausbilden lassen. Dafür bist Du mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.

  • Ganz einfach. Jetzt und hier.

    Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular für Busfahrer (w/m/d) oder Ausbildung Busfahrer (w/m/d) ausfüllen.
    Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir.

    Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit

    • Deinen Kontaktdaten,
    • Deiner E-Mail-Adresse,
    • Deinem aktuellen Lebenslauf
    • sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.

    Schicke alles

    • per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
      karriereeswe-verkehr.de
    • oder per Post an:
      ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
      Geschäftsbereich Personal
      Postfach 23 69
      65013 Wiesbaden
       

    Bitte vergiss wirklich nicht, Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Post-Adresse, Telefonnummer) anzugeben, sodass wir uns schnellstmöglich bei Dir melden können.

  • Nein, der Pkw-Führerschein ist zwingende Voraussetzung, um einen Busführerschein erwerben zu können. Er ist unumgänglich.

  • Deine Bewerbungsunterlagen sollten bestehen aus:
    • einer Nachricht mit Deinen Kontaktdaten (inkl. E-Mail-Adresse!)

    • einer Kopie Deines Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

    • sowie Deinem vollständigen Lebenslauf.

    Diese sendest Du bitte

    per Bewerbungsformular über: 
    www.eswe-verkehr.de/unternehmen/alltagshelden/bewerbung

    oder

    per E-Mail an: 
    karriereeswe-verkehr.de (Datei-Formate, die wir per Mail annehmen, sind PDF-, Word- und Bild-Dateien)

    oder

    per Post an:
    ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
    Fachbereich Personal
    Postfach 23 69
    65013 Wiesbaden

    Bitte vergiss wirklich nicht, Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Post-Adresse, Telefonnummer) anzugeben, sodass wir uns schnellstmöglich bei Dir melden können.

  • Alle Fragen rund um das Thema „Busfahrer/in“ und „Ausbildung zum/zur Busfahrer/in“ beantwortet Dir unsere Heldenbeauftragte, Sylia Niebling-Metzger. Sie steht Dir sehr gerne per Mail unter karriereeswe-verkehr.de oder auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 zur Verfügung. Aber auch per Fax unter (0611) 450 22-815 kannst Du uns erreichen. Wir geben unser Bestes, Dir möglichst schnell zu antworten. 

  • Nach Zusendung Deiner Unterlagen bemühen wir uns, diese zeitnah zu bearbeiten und Dir möglichst schnell zu antworten. In der Regel geschieht dies innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Eingang Deiner Bewerbung. Bitte habe ein wenig Geduld. Es lohnt sich! 

  • Auf der Seite von ESWE Verkehr findest Du viele hilfreiche Informationen, die Dir verraten, wie wir denken, fühlen und arbeiten. Unsere YouTube-Videos bieten Dir ebenso die Möglichkeit, ein besseres Bild darüber zu gewinnen, was Dich erwartet. Sollte das nicht reichen, um Deine Neugier auf uns zu stillen, so bieten Dir unsere Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) noch mehr Input. Das Einfachste wäre natürlich: Schau Dir Deinen Arbeitsplatz als Fahrgast live an! Hier erhältst Du den besten Eindruck. Und bei welchem Arbeitsplatz geht das schon?

  • Hier erwarten Dich allgemeine Fragen und Tests - unter anderem, wie gut Du Deutsch beherrschst. Alles Weitere erklären wir Dir im Laufe des Bewerbungsverfahrens.

  • Die arbeitsmedizinische Untersuchung bei unserem Betriebsarzt ist notwendiger Bestandteil Deiner Einstellung bei uns. Denn hier muss Deine grundsätzliche Fahrdiensttauglichkeit festgestellt werden. Schließlich geht es um Deine Sicherheit - und die unserer Fahrgäste. Neben Seh-, Lungen- und Hörtest durchläufst Du weitere Untersuchungen. Genauere Informationen hierzu erhältst Du dann während des Bewerbungsgespräches.

  • Neben dem reinen Fahrdienst warten weitere Aufgaben auf Dich. Dazu zählen unter anderem: 
    • der Verkauf und die Kontrolle von Fahrausweisen
    • die Beratung von Fahrgästen zu Fragen unseres Ticketangebotes sowie des Streckennetzes
    • Deine tatkräftige Unterstützung für gebrechliche oder behinderte Menschen beim Ein- und Aussteigen
    • die Verwaltung und Abrechnung Deiner täglichen Fahrgeld-Bareinnahmen

    Was Du bei uns nicht tun musst, ist selbst zu tanken oder den Bus zu reinigen. Hierfür haben wir einen eigenen Tank- und Reinigungs-Services vor Ort.

  • Als Busfahrer/in wirst Du der Entgeltgruppe 4 gemäß des TV-N Hessen zugeordnet. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung seit April 2022 von 2.493,25 EUR bis 2.939,72 EUR brutto. Deine bisherige Berufserfahrung wird Dir dabei angerechnet. Zum Grundlohn bekommt jeder Busfahrer Zulagen in Höhe von 474,29 EUR brutto pro Monat dazu. Je nach Tarifstufe verdienst Du also insgesamt von 2.967,54 EUR brutto bis zu 3.414,01 EUR brutto pro Monat.

    Hinzu kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen wie z. B.:

    • Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
    • Jahressonderzahlung von derzeit etwa 2.030,00 EUR brutto
    • Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
    • Jobticket

    Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.

  • Wir bieten Dir Möglichkeiten und Entwicklungschancen, die über den reinen Fahrdienst hinaus- und zum Beispiel vom Disponenten über den Teamleiter bis hin zum Verkehrsmeister reichen. Deine Dienstzeiten werden flexibel gestaltet und auf Deine Wünsche hin strukturiert. Auch eine geregelte Urlaubsplanung gehört für uns dazu. Neben der Entlohnung gemäß der des TV-N Hessen (Entgeltgruppe 4) erwarten Dich überdurchschnittliche Sozialleistungen.

  • Unsere Leistungen, insbesondere unsere Sozialleistungen sind bei uns sehr vielfältig und daher ein wichtiger Faktor, warum sich viele Interessenten/Interessentinnen für uns entscheiden. Gerne gibt Dir unsere Heldenbeauftragte Sylia Niebling-Metzger auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 weitere Auskunft darüber. Einen Überblick über das, was wir Dir sonst noch so bieten, findest Du hier.

  • Wir sind stolz auf unseren Flexplan mit einer Quote von bis zu 85 % Wunscherfüllung. Das macht es Dir möglich, Deine Arbeitszeiten Deinem Leben anzupassen. Aber das ist noch nicht alles. Was wir sonst noch zu bieten haben, findest Du auf der Übersichtseite unserer Vorteile.

  • Bei uns erwarten Dich eine 39-Stunden-Woche, tariflich geregelte Arbeitszeiten und ein Flexplan. Pro Tag sitzt Du maximal 9 Stunden hinterm Lenkrad - inklusive Pause. Was wir darüber hinaus zu bieten haben, findest Du auf der Übersichtseite unserer Vorteile.

  • Ja und nein: Wenn Du einen Führerschein der Klasse D besitzt, bekommst Du sofort einen unbefristeten Vertrag bei uns. Für die Ausbildung zum/zur Busfahrer/in ist Dein Vertrag zu Beginn Deiner Tätigkeit bei uns zunächst auf 2 Jahre befristet. Doch Du hast es in der Hand, zeige uns Dein Heldenpotenzial und wir übernehmen Dich dann gerne unbefristet!

  • Wenn Du hier keine Antwort auf Deine Frage gefunden hast, so wende Dich einfach an unsere Heldenbeauftragte, Sylia Niebling-Metzger. Sie steht Dir gerne per Mail unter karriereeswe-verkehr.de oder auch telefonisch unter (0611) 450 22-189 Rede und Antwort. 

Alltagshelden Ausbildung zum/zur Busfahrer/in (ohne Klasse D)
  • Ja, das kannst Du. Wir bieten Dir auch an, bei uns die Ausbildung zum/zur Busfahrer/in zu absolvieren. Alles, was Du dafür benötigst: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.

  • Natürlich, wir bieten jedem eine faire Chance. Alles, was Du für Deine Bewerbung zur Ausbildung als Busfahrer/in benötigst, ist Folgendes: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen findest Du hier.

  • Grundsätzlich unterscheiden wir 2 Finanzierungsvarianten Deiner Ausbildung:
    1. Die Finanzierung durch einen Maßnahmenträger (z. B. Arbeitsagentur) oder
    2. die Vollfinanzierung durch ESWE Verkehr mit einer schriftlichen Zusatzvereinbarung, die Dich zu einer Rückzahlung der Ausbildungskosten verpflichtet, sofern Du während oder kurz nach Deiner Ausbildung ESWE Verkehr verlässt.

  • Bei einer Vollfinanzierung durch ESWE Verkehr erhältst Du ein Gehalt gemäß dem TV-N Hessen als Omnibusanwärter/in mit der Entgeltgruppe 3. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung ab April 2022 von 2.518,29 EUR brutto pro Monat plus Zulagen, so dass Du etwa 2.700,00 EUR bis zum Erwerb des Führerscheins verdienst.

    Mit erfolgreichem Erwerb des Führerscheins der Klasse D wirst Du in die Entgeltgruppe 4 des TV-N Hessen eingruppiert und erhältst mit den Zulagen und den variablen Zeitzuschlägen etwa 3.200,00 EUR brutto monatlich.

    Nach dem Erwerb des Führerscheins kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen hinzu wie z. B.:

    • Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
    • Jahressonderzahlung
    • Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
    • Jobticket

    Bei einer Finanzierung durch einen Maßnahmenträger, wie z. B. durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, beginnt das offizielle Arbeitsverhältnis bei ESWE Verkehr mit erfolgreichem Erwerb Deines Führerscheins der Klasse D.  Während der Ausbildung wirst Du finanziell von den Maßnahmenträgern unterstützt.

  • Die Ausbildung in unserer unternehmenseigenen Fahrschule dauert ca. 7 Monate und gliedert sich in folgende 3 Blöcke: 
    Block 1 (etwa 3 Monate): Grundqualifikation mit IHK-Prüfung & Fahrscheinerwerb der Klasse D 
    Block 2 (etwa 3 Wochen): Schulung in Produkt- und Tarifstruktur des ÖPNV, Typenschulung & Linienkunde
    Block 3 (etwa 8 bis 10 Wochen): Einsatz im regulären Linienbetrieb und Verbesserung der praktischen Fahrfertigkeiten

  • Alles, was Du benötigst: Du bist mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Eine vorherige Ausbildung ist nicht erforderlich, aber gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift solltest Du mitbringen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Serviceorientierung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sollten außerdem selbstverständlich für Dich sein.

  • In der Regel wird jede/r, den wir in unserer Fahrschule zum/zur Busfahrer/in ausgebildet haben, auch übernommen. Außerdem bieten wir Dir weitreichende Entwicklungschancen, die über den reinen Fahrdienst hinausreichen. Mehr dazu erfährst du hier.

  • 1. Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular ausfüllen. Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit

    • Deinen Kontaktdaten,
    • Deiner E-Mail-Adresse,
    • Deinem aktuellen Lebenslauf
    • sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.

     

    Schicke alles

    • per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
      karriereeswe-verkehr.de
    • oder per Post an:
      ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
      Geschäftsbereich Personal
      Postfach 23 69
      65013 Wiesbaden

     

    2. Du geduldest Dich ein paar Tage. 
    3. Wir melden uns per E-Mail oder Post bei Dir.
    4. Du wirst ggf. zum Auswahlverfahren eingeladen und absolvierst ein persönliches Vorstellungsgespräch sowie eine Fahrprobe mit einem unserer erfahrenen Fahrlehrer.
    5. Du erhältst unsere Entscheidung in schriftlicher Form.
    6. Wenn alles gut für Dich läuft, erhältst Du einen Termin für die obligatorische Einstellungsuntersuchung bei unserem Betriebsarzt.
    7. Ist Deine gesundheitliche Eignung bestätigt worden, erhältst Du einen Arbeitsvertrag von uns.

    Bewerbung

    Busfahrer

    Ausbildung

Alltagshelden Busfahrer/in (mit Klasse D)
  • Als Busfahrer/in wirst Du der Entgeltgruppe 4 gemäß des TV-N Hessen zugeordnet. Dies bedeutet eine tarifliche Vergütung seit April 2022 von 2.493,25 EUR bis 2.939,72 EUR brutto. Deine bisherige Berufserfahrung wird Dir dabei angerechnet. Zum Grundlohn bekommt jeder Busfahrer Zulagen in Höhe von 474,29 EUR brutto pro Monat dazu. Je nach Tarifstufe verdienst Du also insgesamt von 2.967,54 EUR brutto bis zu 3.414,01 EUR brutto pro Monat.

    Hinzu kommen weitere tarifliche Zuschläge und betriebliche Sozialleistungen wie z. B.:

    • Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge (SFN) sowie Überstundenzuschläge
    • Jahressonderzahlung von derzeit etwa 2.030,00 EUR brutto
    • Beitrag zur Betriebsrente (Zusatzversorgungskasse, ZVK)
    • Jobticket

    Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.

  • Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen seit 1. März 2022 der Fall!

    Dabei gilt bei Wiedereinstellungen:

    • Du musst uns nachweisen können, dass Du schonmal bei ESWE Verkehr (oder WiBus) beschäftigt warst.
    • Etwaige Berufserfahrungen aus anderen Unternehmen vor ESWE Verkehr (oder WiBus) werden bei Wiedereinstellung nicht berücksichtigt.
    • Andere aus dem ersten Beschäftigungsverhältnis stammende betriebliche oder tarifliche Sicherungen leben nicht wieder auf.
    • Deine Zeiten voller Beschäftigungsmonate bei ESWE Verkehr (oder WiBus) werden bei Stufenzugehörigkeit angerechnet und ab dem Zeitpunkt des Wiedereintritts fortgeführt.
    • Du hast jedoch eine Probezeit von 6 Monaten, wenn zwischen Deinem Ausscheiden bei ESWE Verkehr und der Neueinstellung mindestens 3 Monate vergangen sind.
    • Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.

     

    Bei Neueinstellungen gilt:

    • Deine Berufserfahrung aus Beschäftigungen in anderen Unternehmen werden bei der Stufenzugehörigkeit berücksichtigt. Diese Berufserfahrung muss durch Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden.
    • Wenn Du einen Führerschein der Klasse D besitzt, bekommst Du sofort einen unbefristeten Vertrag bei uns. Falls nicht, ist Dein Vertrag zu Beginn Deiner Tätigkeit bei uns zunächst auf 2 Jahre befristet. 
    • Weitere Details zu dem Thema erhältst Du in unserem Auswahlverfahren.

    berufserfahrung, wibus, busfahrer

  • Um direkt als Busfahrer/in anfangen zu können, benötigst Du einen Führerschein der Klasse D oder DE sowie die Qualifizierung gemäß des BKrFQG (Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz, Eintrag 95). Darüber hinaus solltest Du gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse besitzen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Serviceorientierung und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sollten außerdem selbstverständlich für Dich sein. 

  • Nein, alles, was Du benötigst, um bei ESWE Verkehr einzusteigen, ist Dein Führerschein der Klasse D. Solltest Du diesen auch nicht besitzen, kannst Du bei ESWE Verkehr eine Ausbildung zum/zur Busfahrer/in beginnen. Dafür bist Du mindestens 23 Jahre alt und hast seit mindestens 2 Jahren einen europäischen Führerschein der Klasse B. Weitere Informationen zur Ausbildung bei uns findest Du hier.

  • 1. Dafür musst Du nur das passende Bewerbungsformular ausfüllen. Diesen Bewerbungsweg bevorzugen wir. Alternativ kannst Du uns auch eine Nachricht mit

    • Deinen Kontaktdaten,
    • Deiner E-Mail-Adresse,
    • Deinem aktuellen Lebenslauf
    • sowie einer Kopie Deines Führerscheins hinterlassen.

    Schicke alles

    • per E-Mail an (als PDF-, Word- oder Bild-Datei):
      karriereeswe-verkehr.de
    • oder per Post an:
      ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
      Geschäftsbereich Personal
      Postfach 23 69
      65013 Wiesbaden

    2. Du geduldest Dich ein paar Tage. 
    3. Wir melden uns per E-Mail oder Post bei Dir.
    4. Du wirst ggf. zum Auswahlverfahren eingeladen und absolvierst ein persönliches Vorstellungsgespräch sowie eine Fahrprobe mit einem unserer erfahrenen Fahrlehrer.
    5. Du erhältst unsere Entscheidung in schriftlicher Form.
    6. Wenn alles gut für Dich läuft, erhältst Du einen Termin für die obligatorische Einstellungsuntersuchung bei unserem Betriebsarzt.
    7. Ist Deine gesundheitliche Eignung bestätigt worden, erhältst Du einen Arbeitsvertrag von uns.

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