Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen
Mit Ihrem Fahrtantritt entsteht automatisch ein Beförderungsvertrag, der folgende Vorschriften beinhaltet:
- Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BefBedV)
- Gemeinsame Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nebst Anlagen
- Besondere Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mainz-Wiesbaden (VMW); in Zweifelsfällen und bei Widersprüchen gehen diese den RMV-Vorschriften vor.
Ein gedrucktes Exemplar der RMV- bzw. VMW-Beförderungsbedingungen und -Tarifbestimmungen erhalten Sie kostenlos in der Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr.
Günstiger fahren zwischen Wiesbaden und dem Umland
Die Preisstufe für fünf Nachbargemeinden der Landeshauptstadt
Um gerade für Berufspendler die Nutzung des ÖPNV noch attraktiver zu machen, wird zusätzlich eine besonders günstige Preisstufe angeboten: Sie heißt Preisstufe 30 und ist als „Zwischenpreisstufe“ zwischen den Preisstufen 13 und 4 angesiedelt.
Die Preisstufe 30 versteht sich als Nachbarschaftstarif: Sie gilt für alle Fahrten zwischen dem Wiesbadener Stadtgebiet und fünf benachbarten Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis, nämlich Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad und Taunusstein. Der Preisvorteil gegenüber der Preisstufe 4, der diese fünf Kommunen früher angehört haben, beträgt rund 17 %!