Allgemeine Geschäftsbedingungen „ESWE Verkehr Tickets“-App
1. Geltungsbereich
1.1 Die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden (im Weiteren „ESWE Verkehr“) möchte die Nutzung von Mobilitätsangeboten noch attraktiver gestalten. Zu diesem Zweck stellt sie die mobile Applikation „ESWE Verkehr Tickets“-App (im Weiteren „App“) zur Verfügung.
1.2 Mit der App können Nutzer Fahrscheine (aktuell D-Ticket/JobTicket Deutschland) für den ÖPNV erwerben. Um die App nutzen zu können, ist die Einrichtung eines Nutzerkontos erforderlich.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen ESWE Verkehr und dem Nutzer in Bezug auf die App und die darin enthaltenen Funktionen. Die Inanspruchnahme der in der App dargestellten Mobilitätsleistungen richtet sich hingegen nach den jeweiligen AGB des Anbieters.
2. Registrierung bei „ESWE Verkehr Tickets“-App
2.1 Für eine Registrierung in der App direkt müssen bestimmte Daten eingegeben werden. Welche dies sind, ergibt sich aus dem entsprechenden Online-Formular. Zusätzlich muss der Nutzer einer bestimmten Anforderung genügendes Passwort festlegen.
2.2 Um die App nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei ESWE Verkehr registrieren:
- Name, Vorname und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
2.3 Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen der gemäß Ziffer 2.2 gemachten Angaben unverzüglich ESWE Verkehr mitzuteilen oder im Nutzerbereich der App zu aktualisieren.
2.4 Die im Rahmen der Registrierung und Nutzung der App anfallenden personenbezogenen Daten des Nutzers werden ausschließlich verarbeitet, um die Leistungspflicht der ESWE Verkehr oder an diese gestellten rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Zu anderen Zwecke werden die Daten nicht verarbeitet.
3. Schutz des Nutzerkontos
3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten seines Nutzerkontos ausreichend zu schützen. Er wird insbesondere Dritten keinen Zugang zu seinem Nutzerkonto oder der App ermöglichen.
3.2 ESWE Verkehr ist bei Vorliegen eines wichtigen Grunds berechtigt, die Eröffnung eines Nutzerkontos zu verweigern oder ein bereits bestehendes Nutzerkonto zu sperren. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben:
- Bei Angabe unrichtiger Daten;
- Bei Nichterreichbarkeit des Nutzers aufgrund veralteter Daten;
- Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder die AGB der Mobilitätsanbieter, außer der Verstoß ist dem Nutzer nicht zurechenbar oder nur unwesentlich;
- Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.
ESWE Verkehr wird die berechtigten Interessen des Nutzers bei ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen.
4. Buchung einer Mobilitätsleistung
4.1 Die App und die über sie buchbaren Tickets für Mobilitätsangebote stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
4.2. Für die Erbringung der in der App dargestellten Mobilitätsleistungen sind allein die jeweiligen Anbieter verantwortlich; zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden Mobilitätsleistungen ausschließlich durch ESWE Verkehr selbst angeboten.
4.3 Für die Leistungserbringung gelten demzufolge die AGB des jeweiligen Anbieters. Der Nutzer muss sich bei Mängeln in der Erbringung der Mobilitätsleistungen und sonstigen leistungsbezogenen Angelegenheiten direkt an den jeweiligen Anbieter wenden.
4.4 ESWE Verkehr ist ausschließlich für solche Angelegenheiten zuständig, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb der Tickets in der App stehen (z.B. die Abwicklung von Zahlungen).
5. Anforderungen an die Validierung bei bestimmten Mobilitätsleistungen (insbesondere Jobticket)
Sind für die Nutzung von Mobilitätsleistungen wie dem Jobticket besondere (Validierungs-) Verfahren vorgesehen, ist der Nutzer selbst dafür verantwortlich, deren Anforderungen umzusetzen und alle erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der von ihm gebuchten Mobilitätsleistung zu erfüllen.
6. Verfügbarkeit und Änderungen von Diensten
6.1 Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der über die App verfügbaren Tickets nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der ESWE Verkehr. ESWE Verkehr bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der angebotenen Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.
6.2 ESWE Verkehr ist jederzeit berechtigt, in der APP unentgeltlich bereitgestellte Angebote zu ändern, neue Angebote unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Angebote einzustellen. ESWE Verkehr wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen.
6.3 ESWE Verkehr bemüht sich, auftretende Fehler oder eingeschränkte Verfügbarkeiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben.
6.4 Dem Nutzer wird ein einfaches, auf die Dauer der Installation beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der App gewährt.
7. Einbindung eines Zahlungsdienstleisters (LOGPAY Financial Services GmbH)
7.1. ESWE Verkehr bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (Tickets-App) des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“).
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
7.2. Anmeldung
Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei ESWE Verkehr registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
7.3. Bestellung:
Mit der Bestellung gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Bestellformulars in der ESWE Verkehr Tickets-App.
7.4. Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen ESWE Verkehr zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. Bsp. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
7.5. Ticketerwerb und Nutzung:
7.5.1. Zahlung:
Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung
7.5.2. Zahlarten und Abrechnung:
Der Nutzer kann für Bestellungen in der App zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
- Zahlung per PayPal
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
7.5.3. Einzug:
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über Tickets-App nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates.Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.
Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LOGPAY überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.
Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Nutzer bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Nutzer schließt der Nutzer mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
8. Haftung
8.1 ESWE Verkehr ist bei der Darstellung der Angebote der Anbieter um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht.
8.2 ESWE Verkehr haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nur um unwesentliche Vertragspflichten.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung der ESWE Verkehr bei einfacher Fahrlässigkeit auf solche Schäden begrenzt, die ESWE Verkehr bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen oder die sie bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt als mögliche Folge hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von ESWE Verkehr nach dem Produkthaftungsgesetz, im Rahmen schriftlich übernommener Garantien sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.5 Eine Haftung der ESWE Verkehr für die seitens des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens zu erbringenden Leistungen besteht nur, soweit ESWE Verkehr selbst auch die Beförderungsleistungen erbringt. Es gelten in diesem Fall die Beschränkungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
8.6 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung
Aufgrund der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weist ESWE Verkehr den Nutzer auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Streitbeilegung hin. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen können. Einen Link zu dieser Plattform halten die Stadtwerke im Impressum der App bereit.
10. Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren
Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass ESWE Verkehr sich am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz beteiligen.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
https://soep-online.de
11. Änderung der AGB
11.1 Änderungen der AGB werden direkt in der App veröffentlicht.
11.2 Der Nutzer wird mindestens zwei (2) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen über die in der App hinterlegte E-Mail-Adresse hierüber informiert.
11.3 Der Nutzer ist berechtigt, der Änderung bis zum Tag des Inkrafttretens zu widersprechen. Übt er sein Widerspruchsrecht nicht oder nicht rechtzeitig aus, treten die Änderungen an dem von ESWE Verkehr genannten Zeitpunkt in Kraft. ESWE Verkehr ist verpflichtet, den Nutzer in der Mitteilung über die Änderung der AGB auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
11.4 Im Falle eines Widerspruchs ist die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH berechtigt, das Nutzungsverhältnis unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Nutzers mit einer Frist zum Ende des laufenden Monats beenden.
Stand: 27.02.2024