Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)

So vermeiden Sie unnötige Kosten

Um im Wiesbadener Nahverkehr stets auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich gut über die Bestimmungen zum Erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) informieren. Denn wenn Sie bei einer Fahrscheinkontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, müssen Sie ein EBE in Höhe von 60 € zahlen.

Die Fahrausweisprüfer von ESWE Verkehr handeln streng nach den gesetzlichen Vorgaben und den Beförderungsbedingungen. Dies bedeutet, dass das Prüfpersonal lediglich überprüft, ob ein Fahrgast einen gültigen Fahrausweis vorweisen kann. Ist dies nicht der Fall, werden die Personalien des Fahrgasts aufgenommen und ein EBE wird fällig. Die individuellen Umstände, die zu dieser Situation geführt haben, können leider nicht berücksichtigt werden, um eine faire Behandlung aller Fahrgäste zu gewährleisten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Vorfall nachträglich innerhalb von sieben Tagen zur Prüfung vorzulegen.

Eine Ausnahme gilt, wenn Sie eine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte (ab der Wochenkarte) besitzen, die Sie bei der Kontrolle nicht dabeihatten, die aber zum Zeitpunkt der Fahrausweisprüfung gültig war. In diesem Fall wird das EBE auf 7 € reduziert.

Unsere Tipps zur Vermeidung des EBE bei einer Fahrscheinprüfung

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) kann schnell teuer werden. Damit Sie keinen Cent mehr als nötig zahlen, haben wir von ESWE Verkehr die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt:

1. Sammelkarte richtig entwerten

Wenn Sie eine Sammelkarte nutzen, müssen Sie diese beim Einstieg sofort entwerten. Halten Sie die Sammelkarte schon vor dem Einsteigen bereit und suchen Sie nicht erst im Bus danach. Verzichten Sie darauf, sich erst hinzusetzen – nur so vermeiden Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt.

Tipp für Eltern: Stellen Sie sicher, dass auch Ihr Kind weiß, wie die Sammelkarte korrekt entwertet wird.

2. Kaufdatum der Sammelkarte prüfen

Behalten Sie stets das Kaufdatum Ihrer Sammelkarte im Auge. Sammelkarten sind nur sechs Monate nach einem Tarifwechsel gültig. Verwenden Sie daher keine abgelaufenen Karten, um unnötige Kosten zu vermeiden.

3. Entwerter defekt?

Falls ein Entwerter defekt ist, probieren Sie den zweiten Entwerter im Fahrzeug aus. In kleineren Bussen, die nur einen Entwerter haben, wenden Sie sich an den Fahrer – er kann Ihre Sammelkarte mit einem Kugelschreiber entwerten.

4. Automat an der Haltestelle defekt?

Wenn der Automat an der Haltestelle nicht funktioniert, steigen Sie nicht einfach ohne Fahrschein ein. Kaufen Sie Ihr Ticket direkt im Bus oder in der Straßenbahn am dortigen Automaten. Beachten Sie, dass in unseren Bussen und Bahnen nur bargeldlose Zahlungen möglich sind.

5. Korrekt einsteigen

Ohne gültigen Fahrschein ist es wichtig, richtig einzusteigen. Im Bus nutzen Sie dafür die vorderste Tür beim Fahrpersonal. In der Straßenbahn steigen Sie an den markierten Türen ein, an denen ein Automat steht. Nur so wird deutlich, dass Sie ein Ticket kaufen möchten.

6. Fahrschein mit Kinderwagen oder Fahrrad

Wenn Sie mit einem Kinderwagen oder Fahrrad an einer hinteren Tür einsteigen und der Bus bereits abfährt, kaufen Sie spätestens an der nächsten Haltestelle einen Fahrschein. Ein längerer Zeitraum wird nicht geduldet.

7. Bargeldlose Zahlung & Prepaid-Bezahlkarte

In unseren Fahrzeugen ist nur bargeldloses Bezahlen möglich. Wenn Sie kein Konto haben oder für Kinder, empfehlen wir unsere Prepaid-Bezahlkarte. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

8. Kurzstrecken zählen

Nutzen Sie eine Kurzstrecke? Dann steigen Sie spätestens an der dritten Station aus. So vermeiden Sie Missverständnisse und zusätzliche Kosten.

9. Keine Rund- und Rückfahrten

Ein RMV-Einzelfahrschein berechtigt nur zu einer Fahrt in eine Richtung. Umsteigen ist erlaubt, jedoch nur, bis Sie Ihr Ziel erreicht haben. Rund- oder Rückfahrten mit einem Einzelfahrschein sind nicht gestattet.

10. Bei Unsicherheit immer fragen

Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie das Fahrpersonal. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt wird gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VO-ABB) erhoben, unabhängig davon, ob Sie vorsätzlich oder fahrlässig ohne Fahrschein angetroffen werden.

11. Fahrschein nicht einlaminieren oder kopieren

Laminieren Sie Ihren Fahrschein nicht, da dies laut Tarifbestimmungen verboten ist und den Fahrschein ungültig macht. Screenshots von HandyTickets oder Kopien von Fahrscheinen berechtigen ebenfalls nicht zur Fahrt.

Folgen Sie diesen Tipps, um stressfrei und ohne zusätzliche Kosten mit ESWE Verkehr unterwegs zu sein!

Wenn Sie doch einmal zum EBE aufgeschrieben wurden

Sie sind bei einer Kontrolle ohne Fahrkarte angetroffen worden? Dann haben Sie insgesamt sieben Tage Zeit, um:

  • die persönliche Fahrkarte, die zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig war, in unserer Mobilitätszentrale vorzuweisen und das dann ermäßigte EBE in Höhe von 7 € zu zahlen.
  • das EBE in Höhe von 60 € zu zahlen, wenn Sie keinen persönlichen Fahrschein haben.
  • schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht aufgeschrieben wurden. Den Widerspruch senden Sie bitte unter Angabe der EBE-Nummer achriftlich über unser Kontaktformular oder per Brief an die Mobilitätszentrale . Der Vorfall wird daraufhin detailliert geprüft und Sie erhalten Antwort. Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherschlichtung.

Verbraucherschlichtung

Wir beteiligen uns am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Wenn Sie mit unserer Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind, können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag stellen:

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81, D-10623 Berlin
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