Die Nahverkehrs-Flatrate für 1 Euro pro Tag
Das Schülerticket Hessen bietet Schülern und Auszubildenden in Hessen eine unschlagbare Flatrate für den Nahverkehr. Mit diesem Ticket können Sie ein ganzes Jahr lang unbegrenzt Bus und Bahn in ganz Hessen nutzen. Zudem verlängert sich das Ticket bis zum 18. Lebensjahr automatisch bei der Zahlungsvariante Abbuchung/Bankeinzug.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu Ihrem Schülerticket Hessen.

Kosten
Tarifbereich | Zahlungsweise | Preis |
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Ganz Hessen | Einmalzahlung | 379 € pro Jahr |
Ganz Hessen | Ratenzahlung | 32,20 € pro Monat = 386,40 € pro Jahr |
Bei Verlust der Chipkarte kann eine Gebühr in Höhe von 10 € für die Ausstellung einer neuen Chipkarte inklusive elektronischer Fahrkarte erhoben werden.
Fakten
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Nutzungsberechtigt |
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Gültigkeit |
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Gültigkeitsdauer |
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Übertragbarkeit | Personalisiert und nicht übertragbar |
Kündigungsfrist | Monatlich kündbar. Bis zum 10. des letzten Monats kündigen, um automatische Verlängerung zu verhindern |
Geltungsdauer |
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Mitnahmeregelung |
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Ausgabeformat | Chipkarte |
Bestellung
Bestellung muss bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Vertragsbeginns eingegangen sein.
Online Bestellung
Bestellen Sie Ihr Schülerticket Hessen bequem über das „Abo Online“-Portal von ESWE Verkehr. Registrieren Sie sich einfach und bestellen Sie Ihr Ticket direkt online.
Mit der Post
Sie können den Bestellschein ausfüllen, unterschreiben und uns per Post zukommen lassen.
Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr
Marktstraße 10
65183 Wiesbaden
Vor Ort
Bringen Sie Ihre Unterlagen zu einer ESWE Verkehr Servicestelle mit.
Um Ihr Schülerticket Hessen bei einer unserer Servicestellen zu kaufen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Schülerinnen, Schüler und Auszubildende bis 17 Jahre: Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde) bei Wohnort in Hessen.
- Schülerinnen, Schüler und Auszubildende mit Wohnort außerhalb Hessens: Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle.
- Schülerinnen, Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren: Nachweis durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle auf dem Bestellschein.
Downloads
Kurzanleitung
Bestellschein
Info-Broschüre
Kündigung
Sie möchten das Schülerticket Hessen kündigen? Das bedauern wir sehr. Die Kündigung kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.
Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:
- im Abo-Online-Portal, sofern Sie registriert sind
- über unser Online-Kündigungsformular
- per E-Mail an: jahresabo@eswe-verkehr.de
- per Brief an: Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden
Häufig gestellte Fragen
Schülerticket
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Ab wann kann ESWE Verkehr die Schulamtsbestätigung für das Schülerticket Hessen ausgeben?
Bitte beachten Sie, dass wir die Schulamtsbestätigung erst zum Schuljahresbeginn ab dem 01.08. ausgeben können.
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Wieso verlängert sich das Schülerticket Hessen WI15 nur bis zum 18. Lebensjahr?
Bitte beachten Sie, dass die automatische Verlängerung des Schülerticket Hessen W15 nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet ist, da die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Subventionierung bis zu diesem Alter unterstützt.
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Welchen Nachweis muss ich vorlegen um das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ zu bekommen?
Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.
Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.
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Welchen Nachweis muss ich bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 einreichen?
Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.
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Welchen Nachweis muss ich bei der Bestellung des Schülerticket Hessen einreichen?
Um ein Schülerticket Hessen zu beantragen, müssen Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen einen Altersnachweis, wie zum Beispiel einen Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde, vorlegen.
Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Nachweis der Schule bzw. der Ausbildungsstelle vorgelegt werden.
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Wie kann das Schülerticket im Abo-Online-Portal verlängert werden?
Das Schülerticket Hessen WI15 müssen Sie bis zum 18. Lebensjahr nicht verlängern, denn dies geschieht automatisch. Ab dem 18. Lebensjahr können Sie dann zum regulären Schülerticket Hessen wechseln.
Das reguläre Schülerticket Hessen können Sie im Abo-Online-Portal selbstständig verlängern. Hierzu müssen Sie die Funktion “Abo anlegen” wählen und die Bestellung erneut durchführen oder unter „Mein Profil“ einen neuen gültigen Berechtigungsnachweis hochladen.
Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ muss jedes Jahr neu im Abo-Online-Portal mit gültigem Nachweis beantragt werden.
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Welche Varianten vom Schülerticket Hessen können im Abo-Online-Portal bestellt und verwaltet werden?
- Schülerticket Hessen
- Schülerticket Hessen WI15
- Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€
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Schülerticket-Hinweis für Mainzer Kunden
Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.
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Welche Unterlagen werden zum Kauf des Schülertickets benötigt?
- Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
- Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
- Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle. -
Wie bekommt man das Schülerticket Hessen?
Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden
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Ist das Schülerticket übertragbar und gibt es eine Mitnahmeregelung?
Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.
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Wie lange gilt das Schülerticket Hessen?
Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.
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Was kostet das Schülerticket Hessen?
- 379 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
- 386,40 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 32,20 €
Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts. -
Wo gilt das Schülerticket Hessen?
Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.