Die Nahverkehrs-Flatrate für 1 Euro pro Tag

Das Schülerticket Hessen bietet Schülern und Auszubildenden in Hessen eine unschlagbare Flatrate für den Nahverkehr. Mit diesem Ticket können Sie ein ganzes Jahr lang unbegrenzt Bus und Bahn in ganz Hessen nutzen. Zudem verlängert sich das Ticket bis zum 18. Lebensjahr automatisch bei der Zahlungsvariante Abbuchung/Bankeinzug.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu Ihrem Schülerticket Hessen.

Kosten

Tarifbereich

Zahlungsweise

Preis

Ganz Hessen

Einmalzahlung

379 € pro Jahr

Ganz Hessen

Ratenzahlung

32,20 € pro Monat = 386,40 € pro Jahr

Bei Verlust der Chipkarte kann eine Gebühr in Höhe von 10 € für die Ausstellung einer neuen Chipkarte inklusive elektronischer Fahrkarte erhoben werden.


Fakten

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Nutzungsberechtigt
  • Schüler und Auszubildende, die in Hessen wohnen oder deren Schule/Ausbildungsstätte in Hessen ist
  • Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen nutzen
  • Studierende können das Schülerticket Hessen nicht nutzen
Gültigkeit                                      
  • Gültig in ganz Hessen und Mainz in allen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN
    Das Schülerticket Hessen | Rhein-Main-Verkehrsverbund (rmv.de)
  • Gilt in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzügen
  • Auch Nacht- und Expressbuslinien sind nutzbar
  • Schülerticket Hessen gilt in ganz Hessen und Mainz
  • beliebig viele Fahrten
  • Das Schülerticket Hessen gilt nicht in der 1. Klasse und nicht in Fernverkehrszügen (IC, EC, ICE)
  • Es können keine IC-Aufpreiskarten erworben werden
Gültigkeitsdauer                            
  • 12 Monate, ab dem 1. eines Kalendermonats, bis 3:00 Uhr am Tag nach Ende des Kalendermonats, zu dem gekündigt wurde
  • Für unter-18-Jährige: Ticket verlängert sich automatisch um ein Jahr.
  • Automatische Verlängerung: Nur bei Zahlung per Abbuchung/Bankeinzug.
  • Keine automatische Verlängerung: Bei Barzahlung.
  • Bei Volljährigkeit: Ticket muss bis zum 10. des letzten Monats neu beantragt werden.
ÜbertragbarkeitPersonalisiert und nicht übertragbar
KündigungsfristMonatlich kündbar. Bis zum 10. des letzten Monats kündigen, um automatische Verlängerung zu verhindern
Geltungsdauer
  • Ab dem ersten Kalendertag des Monats, in dem das Abo startet
  • Nach dem Ende des Kalendermonats, zu dem gekündigt wurde, noch bis 3.00 Uhr am nächsten Tag gültig     
  • Monatlich kündbar
Mitnahmeregelung        
  • Persönliche Fahrkarte ohne Mitnahmeregelung
AusgabeformatChipkarte 

Bestellung

Bestellung muss bis zum 10. des Vormonats des gewünschten Vertragsbeginns eingegangen sein.

Online Bestellung

Bestellen Sie Ihr Schülerticket Hessen bequem über das „Abo Online“-Portal von ESWE Verkehr. Registrieren Sie sich einfach und bestellen Sie Ihr Ticket direkt online. 

Mit der Post

Sie können den Bestellschein ausfüllen, unterschreiben und uns per Post zukommen lassen. 

Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr
Marktstraße 10
65183 Wiesbaden

Vor Ort

Bringen Sie Ihre Unterlagen zu einer ESWE Verkehr Servicestelle mit.

Um Ihr Schülerticket Hessen bei einer unserer Servicestellen zu kaufen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Schülerinnen, Schüler und Auszubildende bis 17 Jahre: Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde) bei Wohnort in Hessen.
  • Schülerinnen, Schüler und Auszubildende mit Wohnort außerhalb Hessens: Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle.
  • Schülerinnen, Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren: Nachweis durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle auf dem Bestellschein.


Kündigung

Sie möchten das Schülerticket Hessen kündigen? Das bedauern wir sehr. Die Kündigung kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.

Die Kündigung kann über folgende Wege erfolgen:


Häufig gestellte Fragen

Schülerticket

  • Bitte beachten Sie, dass wir die Schulamtsbestätigung erst zum Schuljahresbeginn ab dem 01.08. ausgeben können.

  • Bitte beachten Sie, dass die automatische Verlängerung des Schülerticket Hessen W15 nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet ist, da die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Subventionierung bis zu diesem Alter unterstützt.

  • Wenn Sie für Ihr Kind Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld (WoGG) erhalten, können Sie das Schülerticket Hessen WI15 für nur 10 Euro im Monat bestellen. Der Nachweis durch den Brief zum Hessenpass mobil reicht aus. Dieser gilt als Berechtigung, um die Ermäßigung beim Kauf zu erhalten. Bitte reichen Sie eine Kopie dieser Berechtigung bei der Bestellung mit ein.

    Beziehen Sie Kinderzuschlag (KiZ), kann das Ticket ebenfalls für 10 Euro im Monat erworben werden. Dafür setzen Sie sich bitte mit der Familienkasse in Verbindung.

  • Bei der Bestellung des Schülertickets Hessen WI15 müssen Sie als Nachweis eine Meldebescheinigung oder ein amtliches Dokument, aus dem das Alter und der Wohnort des Kindes hervorgehen, einreichen.

  • Um ein Schülerticket Hessen zu beantragen, müssen Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen einen Altersnachweis, wie zum Beispiel einen Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde, vorlegen.

    Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Nachweis der Schule bzw. der Ausbildungsstelle vorgelegt werden.

  • Das Schülerticket Hessen WI15 müssen Sie bis zum 18. Lebensjahr nicht verlängern, denn dies geschieht automatisch. Ab dem 18. Lebensjahr können Sie dann zum regulären Schülerticket Hessen wechseln.

    Das reguläre Schülerticket Hessen können Sie im Abo-Online-Portal selbstständig verlängern. Hierzu müssen Sie die Funktion “Abo anlegen” wählen und die Bestellung erneut durchführen oder unter „Mein Profil“ einen neuen gültigen Berechtigungsnachweis hochladen.

    Das Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€ muss jedes Jahr neu im Abo-Online-Portal mit gültigem Nachweis beantragt werden.

    • Schülerticket Hessen
    • Schülerticket Hessen WI15
    • Schülerticket Hessen WI15 zum reduzierten Preis von 10,00€
  • Das Schülerticket Hessen kann von allen Schüler/n/innen und Auszubildenden genutzt werden, deren Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen liegt. Falls sowohl Ihr Wohnort als auch Ihr Schul- bzw. Ausbildungsort im Mainzer Stadtgebiet liegen, sind Sie demzufolge leider nicht anspruchsberechtigt für das Schülerticket Hessen. Als Ausgleich hierfür können Sie jedoch auch über den 1. August 2017 hinaus eine CleverCard erwerben. Zu den Ihnen bekannten Konditionen ist sie in allen Verkaufsstellen von ESWE Verkehr und MVG (Mainzer Verkehrsgesellschaft) weiterhin für Sie erhältlich.

  • - Personen bis einschließlich 17 Jahren mit Wohnort in Hessen benötigen nur einen Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
    - Liegt der Wohnort nicht in Hessen, ist unabhängig vom Alter des Ticketnutzers eine Bescheinigung der hessischen Schule bzw. Ausbildungsstelle erforderlich.
    - Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule bzw. Ausbildungsstelle.

  • Das Ticket muss in einer Verkaufsstelle bis spätestens zum 10. des Vormonats bestellt werden. Bestellscheine können ab etwa Anfang Juni hier auf der Website heruntergeladen werden

  • Das Schülerticket Hessen ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen.

  • Das Schülerticket gilt ein Jahr lang ab dem Monats-Ersten eines beliebigen Kalendermonats. Bei minderjährigen, also unter-18-jährigen Ticketnutzern verlängert sich die Gültigkeit des Schülerticket Hessen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Ticket nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Diese Abonnementfunktion gilt nur für die Bezahlvariante „Abbuchung/Bankeinzug“; bei bar bezahlten Schülertickets gibt es hingegen keine Abonnementfunktion.

  • - 379 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus
    - 386,40 € pro Jahr bei monatlicher Abbuchung in 12 Raten zu je 32,20 €
    Wer seine Fahrkarte bisher vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet bekommt, zahlt auch für das neue Schülerticket nichts.

  • Das Ticket ist in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN gültig. Das Ticket gilt außerdem im Stadtgebiet von Mainz, da dieses zusammen mit Wiesbaden ein gemeinsames Tarifgebiet des RMV bildet.