
Besondere Bedingungen bei E-Scootern
Wir möchten, dass die Nutzung unserer Busse für alle Fahrgäste so einfach und angenehm wie möglich ist. Beim Busfahren mit einem elektrischen Rollstuhl oder sogenannten E-Scootern liegen uns allerdings strenge Vorgaben vor:
Der E-Scooter muss …
- vier Räder aufweisen (keine drei).
- eine Maximallänge von 120 cm und ein maximales Gesamtgewicht von 300 kg, inklusive Nutzer und Gepäck, aufweisen (dies entspricht der Traglast der Busrampen).
- über eine Steigfähigkeit von 12 Prozent verfügen.
- rückwärts und eng an der Prallrampe (Rollstuhlstellplatz) stehen. Es dürfen sich keine Gepäckstücke oder zusätzliche Anbauten an der Rückenlehne befinden, die dies verhindern (bspw. keine Tüten, Taschen, Krücken etc.).
- für die Mitnahme im ÖPNV zugelassen sein. Dies wird vom Hersteller in der Bedienungsanleitung explizit festgelegt.
Nutzende müssen …
- den E-Scooter ausschließlich rückwärts und eigenständig in den Bus befördern, da dieser im Businnenraum nicht manövriert werden kann.
- zügig und selbstständig ein- und ausfahren können (circa 30 Sekunden).
- sich während der Fahrt eigenständig sichern sowie festhalten können und auf dem E-Scooter sitzen bleiben.
- einen Nachweis oder eine Berechtigung durch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G/aG“ vorweisen können.
- in seiner Mobilität eingeschränkt sein und den E-Scooter ausschließlich aus medizinischen Zwecken nutzen.