Besondere Bedingungen bei E-Scootern

Wir möchten, dass die Nutzung unserer Busse für alle Fahrgäste so einfach und angenehm wie möglich ist. Beim Busfahren mit einem elektrischen Rollstuhl oder sogenannten E-Scootern liegen uns allerdings strenge Vorgaben vor:

Der E-Scooter muss …

  • vier Räder aufweisen (keine drei).
  • eine Maximallänge von 120 cm und ein maximales Gesamtgewicht von 300 kg, inklusive Nutzer und Gepäck, aufweisen (dies entspricht der Traglast der Busrampen).
  • über eine Steigfähigkeit von 12 Prozent verfügen.
  • rückwärts und eng an der Prallrampe (Rollstuhlstellplatz) stehen. Es dürfen sich keine Gepäckstücke oder zusätzliche Anbauten an der Rückenlehne befinden, die dies verhindern (bspw. keine Tüten, Taschen, Krücken etc.).
  • für die Mitnahme im ÖPNV zugelassen sein. Dies wird vom Hersteller in der Bedienungsanleitung explizit festgelegt.

Nutzende müssen …

  • den E-Scooter ausschließlich rückwärts und eigenständig in den Bus befördern, da dieser im Businnenraum nicht manövriert werden kann.
  • zügig und selbstständig ein- und ausfahren können (circa 30 Sekunden).
  • sich während der Fahrt eigenständig sichern sowie festhalten können und auf dem E-Scooter sitzen bleiben.
  • einen Nachweis oder eine Berechtigung durch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G/aG“ vorweisen können.
  • in seiner Mobilität eingeschränkt sein und den E-Scooter ausschließlich aus medizinischen Zwecken nutzen.